Seit über einem Monat habe ich keine Rückmeldung vom Landgericht Landshut erhalten, obwohl ich einen Widerspruch gegen einen Beschluss eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter eingereicht habe. Bevor wir weitermachen, möchte ich betonen, dass am Landgericht Anwaltszwang besteht. Bitte lesen Sie diesen Artikel, um mehr darüber zu erfahren.
Zum Thema Anwaltszwang
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Das Landgericht ist zuständig, wenn der Streitwert über 4.999 € liegt. Um das Verfahren einzuleiten, ist es jedoch erforderlich, dass mir die Klageschrift in rechtsverbindlicher Form zugestellt wird. Erst dann bin ich dazu verpflichtet, einen Anwalt zu benennen. Das Landgericht Landshut weigert sich jedoch, die Klageschrift beispielsweise per Fax zuzustellen, obwohl ich einen entsprechenden Nachweis über den Empfang anbiete. Auch dem Vorschlag, die Zustellung durch ein Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta, wie vom Auswärtigen Amt vorgeschrieben, durchzuführen, scheinen die Richter widerwillig gegenüberzustehen.
Der mögliche Grund für das Scheitern der Zustellung der Klage könnte darin liegen, dass sie versucht haben, die Klageschrift durch die indonesischen Behörden zustellen zu lassen. Jedoch gibt das Auswärtige Amt explizit an, dass eine Zustellung von Schreiben durch die indonesischen Behörden nicht erfolgt. Trotzdem hat Colin Goldner 1.000 € investiert, um die Klageschrift ins Indonesische zu übersetzen, wie es vom Gericht gefordert wurde. Das indonesische Auswärtige Amt verlangt außerdem, dass alle Schreiben unverschlossen und ins Indonesische übersetzt zugesendet werden, obwohl eine tatsächliche Zustellung an den Empfänger nicht erfolgt.
Das Gericht hat vor einem Jahr im August 2022 die Klageschrift unverschlossen an die indonesischen Behörden übergeben und somit gegen Datenschutzrichtlinien und meine Persönlichkeitsrechte verstoßen. Es scheint weder in der Lage zu sein, den Aufenthaltsort der Klageschrift zu ermitteln, noch mir die erforderlichen Garantien für eine sichere Übermittlung des Schreibens zu geben, die den Schutz meiner Rechte vorschreiben.
Klageschrift enthält offensichtlich masiive Rechtsfehler
Der Rechtsanwalt von Colin Goldner hat mir eine nicht unterzeichnete Kopie der Klageschrift übermittelt, ohne die aufgezählten Beweismittel beizufügen. Beim Lesen dieser Klageschrift konnte ich mir ein Lachen nicht verkneifen und fragte mich, ob ein Rechtsanwalt tatsächlich dafür verantwortlich sein kann. Colin Goldner reicht tatsächlich im Namen des Great Ape Project eine Klage ein! Allerdings ist er lediglich eine Kontaktperson und nicht für das Great Ape Project verantwortlich. Klagebefugnis hätte höchstens die Giordano Bruno-Stiftung, falls überhaupt, da das Great Ape Project lediglich ein Projekt und kein Verein oder Zusammenschluss von Personen ist. In meinem Schreiben vom 13.07.2023 wies ich das Gericht darauf hin und deutete auf mögliches Fehlverhalten des Gerichts hin, da die Klageschrift vor Annahme geprüft werden müsste. Dies scheint jedoch nicht erfolgt zu sein.
Es könnte nun die Entscheidung getroffen worden sein, die Klageschrift einfach zurückzuhalten. Jedoch macht der Kläger Colin Goldner und sein Vertreter nicht einmal den Anstand, das Gericht zu rügen, damit der Prozess endlich beginnen kann! Offensichtlich sind sie sich jedoch der zu erwartenden Konsequenzen bewusst, insbesondere im Zusammenhang mit dem nun gerichtlich verbotenen Buch ‘Robby der letzte Zirkusschimpanse’.
Allerdings haben sie nicht mit Steffi (GAP) Arnedt und ihren imaginären Freunden gerechnet, die gemeinsam die Facebook-Seite des Great Ape Projects betreiben. Dort werden die falschen Tatsachenbehauptungen, die Colin Goldner in seinem Buch gegen mich geäußert hat, fröhlich weiterverbreitet. Gleiches gilt für die Behauptung, ich sei rechtskräftig auf Unterlassung verklagt worden, was nicht stimmt, da ein Verfahren erst mit der rechtskräftigen Zustellung der Klageschrift beginnt!
Steffi (GAP) Arendt hat immer wieder betont, wie unbedeutend doch GERATI sei und dass man deshalb nicht über ihn berichten müsse. Komisch nur, dass alle zwei Tage ein Beitrag oder ein Kommentar über GERATI oder den investigativen Journalisten Silvio Harnos auf dieser Facebook-Seite erscheinen muss. Aus diesem Grund ist es mir ein Bedürfnis, Herrn Colin Goldner in einem Gerichtsverfahren gegenüberzutreten und ihm seine perfide Tierrechtshetze, die er verbreitet, von Angesicht zu Angesicht vor Gericht vorzuhalten.
Hier mein Schreiben was ich heute an das Landgericht Landshut gesendet habe.
BSD-City, 12.10.2023
Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!
AZ.: 41 O 1121/22
Dr. Goldner, Colin ./. Harnos, Silvio – GERATI
Sehr geehrter Herr Präsident,
da das Landgericht Landshut, ebenso wie Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Landgerichtes, bisher nicht auf meine Widersprüche und Beschwerden reagiert haben – insbesondere in Bezug auf meinen Widerspruch vom 29.07.2023 und meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter, welche ich Ihnen am 19.08.2023 zukommen ließ –, fordere ich Sie hiermit nachdrücklich auf, meine Beschwerden umgehend an die nächsthöhere Justizstelle, das Oberlandesgericht München, weiterzuleiten.
Gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht bezüglich des Verfahrens 41 O 1121/22. Bislang wurde mir die rechtskonforme Zustellung der Klageschrift vom Gericht verweigert, wodurch mein Recht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 des Grundgesetzes beeinträchtigt wird. Der Kläger behauptet wiederholt in den sozialen Medien, mich erfolgreich auf Unterlassung verklagt zu haben. In diesem Verfahren muss demnach ein Urteil vorliegen.
Die Tatsache allein, dass mir die Zustellung der Klageschrift verwehrt wurde, zusammen mit den Anschuldigungen, die ich in meinem Widerspruch vom 29.07.2023 und in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.08.2023 dargelegt habe, erweckt den dringenden Verdacht einer Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB und Artikel 34 des Grundgesetzes.
Nach meiner rechtlichen Einschätzung ist die Akteneinsicht gemäß § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) zu gewähren, insbesondere da sie der Beweissicherung in Bezug auf eine mögliche Amtspflichtverletzung, die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und meiner Persönlichkeitsrechte im Zuge einer Amtshandlung dient.
Ich gehe davon aus, dass das Gericht die Akten des Verfahrens kostenneutral zur Einsichtnahme durch ein Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta zur Verfügung stellen kann. Sollte dies nicht kostenneutral möglich sein, beantrage ich hiermit Prozesskostenhilfe für die Akteneinsicht und bitte um die zeitnahe Bereitstellung der erforderlichen Formulare per Fax unter der Nummer 03581 7921529.
Ich erwarte von Ihnen eine zügige Stellungnahme zu diesem Schreiben. Sollten Sie mehr als 7 Tage zur Beantwortung benötigen, bitte ich um den Erhalt einer Empfangsbestätigung per Fax innerhalb von 3 Werktagen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos