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Schlagwort: Klageschrift

  • Neue Klage 27 O 102/22 von Haferbeck und PETA ist eingetroffen

    Neue Klage 27 O 102/22 von Haferbeck und PETA ist eingetroffen

    Die Klageschrift wurde am 28. Januar 2022 eingereicht und erreichte mich nach einer zweijährigen Odyssee endlich am 31.01.2024. Allerdings stellte ich fest, dass die Klageschrift erneut unvollständig ist. Es fehlt das Beweismittel, das die Klägerpartei vorlegen müsste, um zu belegen, dass eine Zustellung über die indonesischen Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich erlaubt ist.

    Zu beachten ist, dass wir bereits im Jahr 2020 mit dem Berliner Landgericht über dieses Thema verhandelt haben und ich damals genau gegenteilige Belege vorbringen konnte. Das Gericht entschied sich damals für die Zustellung per Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta, was einwandfrei funktionierte.

    Nun scheint das Landgericht Berlin möglicherweise den Datenschutz zu vernachlässigen und einfach eine unverschlossene und sogar ohne Umschlag versandte Klageschrift über das oberste Gericht in Jakarta an mich zu senden.

    Dies bereitet mir große Bedenken und erinnert mich an mögliche Forderungen, die ich nun geltend machen könnte. Weitere Informationen hierzu werden im Laufe der Zeit folgen.

    Hier die 52 seitige Klageschrift als PDF Adresse von Haferbeck wurde geschwärzt

    Auf diese Zustellung antwortete ich heute wie folgt dem Landgericht Berlin.

    Fehlende Anlagen und Übersetzungen in der Klageschrift
    Az: 27 O 102/22

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass mir gestern, am 31.01.2024 (siehe Anlage 1), die unverschlossene Klageschrift durch das Oberste Gericht der Republik Indonesien zugestellt wurde. Die Zustellung erfolgte offen und ohne Umschlag durch einen Kurier, was einen klaren Verstoß gegen das Postgeheimnis und mein Persönlichkeitsrecht darstellt. Diesen Sachverhalt werde ich in einem gesonderten Schreiben näher erläutern. (Anlage 1 seht ihr im PDF auf der 1. Seite)

    Leider ist die mir übermittelte Klageschrift unvollständig. Insbesondere fehlt die Anlage K1, die den Beweis erbringen sollte, dass eine Zustellung über indonesische Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich konform erfolgen kann. Des Weiteren fehlen für die Anlagen K2 und K3 die Übersetzungen ins Indonesische.

    Aufgrund dieser Mängel ist die Klageschrift nicht rechtssicher zugestellt worden und somit noch nicht rechtshängig. Dies hat zur Folge, dass die erlassenen Beschlüsse in dem Schreiben für nichtig erklärt werden müssen.

    Ich fordere das Landgericht Berlin daher auf, unverzüglich die vollständige Klageschrift rechtssicher zuzustellen bzw. die fehlenden Seiten der Klageschrift nachzureichen.

    Hochachtungsvoll

    Silvio Harnos

    Es geht um diesen Artikel:

    Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

  • Schreiben an den Präsidenten des Landgericht Landshut im Verfahren 41 O 1121/22 Colin Goldner ./. GERATI, Silvio Harnos

    Seit über einem Monat habe ich keine Rückmeldung vom Landgericht Landshut erhalten, obwohl ich einen Widerspruch gegen einen Beschluss eingelegt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter eingereicht habe. Bevor wir weitermachen, möchte ich betonen, dass am Landgericht Anwaltszwang besteht. Bitte lesen Sie diesen Artikel, um mehr darüber zu erfahren.

    Zum Thema Anwaltszwang

    Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Das Landgericht ist zuständig, wenn der Streitwert über 4.999 € liegt. Um das Verfahren einzuleiten, ist es jedoch erforderlich, dass mir die Klageschrift in rechtsverbindlicher Form zugestellt wird. Erst dann bin ich dazu verpflichtet, einen Anwalt zu benennen. Das Landgericht Landshut weigert sich jedoch, die Klageschrift beispielsweise per Fax zuzustellen, obwohl ich einen entsprechenden Nachweis über den Empfang anbiete. Auch dem Vorschlag, die Zustellung durch ein Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta, wie vom Auswärtigen Amt vorgeschrieben, durchzuführen, scheinen die Richter widerwillig gegenüberzustehen.

    Der mögliche Grund für das Scheitern der Zustellung der Klage könnte darin liegen, dass sie versucht haben, die Klageschrift durch die indonesischen Behörden zustellen zu lassen. Jedoch gibt das Auswärtige Amt explizit an, dass eine Zustellung von Schreiben durch die indonesischen Behörden nicht erfolgt. Trotzdem hat Colin Goldner 1.000 € investiert, um die Klageschrift ins Indonesische zu übersetzen, wie es vom Gericht gefordert wurde. Das indonesische Auswärtige Amt verlangt außerdem, dass alle Schreiben unverschlossen und ins Indonesische übersetzt zugesendet werden, obwohl eine tatsächliche Zustellung an den Empfänger nicht erfolgt.

    Das Gericht hat vor einem Jahr im August 2022 die Klageschrift unverschlossen an die indonesischen Behörden übergeben und somit gegen Datenschutzrichtlinien und meine Persönlichkeitsrechte verstoßen. Es scheint weder in der Lage zu sein, den Aufenthaltsort der Klageschrift zu ermitteln, noch mir die erforderlichen Garantien für eine sichere Übermittlung des Schreibens zu geben, die den Schutz meiner Rechte vorschreiben.

    Klageschrift enthält offensichtlich masiive Rechtsfehler

    Der Rechtsanwalt von Colin Goldner hat mir eine nicht unterzeichnete Kopie der Klageschrift übermittelt, ohne die aufgezählten Beweismittel beizufügen. Beim Lesen dieser Klageschrift konnte ich mir ein Lachen nicht verkneifen und fragte mich, ob ein Rechtsanwalt tatsächlich dafür verantwortlich sein kann. Colin Goldner reicht tatsächlich im Namen des Great Ape Project eine Klage ein! Allerdings ist er lediglich eine Kontaktperson und nicht für das Great Ape Project verantwortlich. Klagebefugnis hätte höchstens die Giordano Bruno-Stiftung, falls überhaupt, da das Great Ape Project lediglich ein Projekt und kein Verein oder Zusammenschluss von Personen ist. In meinem Schreiben vom 13.07.2023 wies ich das Gericht darauf hin und deutete auf mögliches Fehlverhalten des Gerichts hin, da die Klageschrift vor Annahme geprüft werden müsste. Dies scheint jedoch nicht erfolgt zu sein.

    Es könnte nun die Entscheidung getroffen worden sein, die Klageschrift einfach zurückzuhalten. Jedoch macht der Kläger Colin Goldner und sein Vertreter nicht einmal den Anstand, das Gericht zu rügen, damit der Prozess endlich beginnen kann! Offensichtlich sind sie sich jedoch der zu erwartenden Konsequenzen bewusst, insbesondere im Zusammenhang mit dem nun gerichtlich verbotenen Buch ‚Robby der letzte Zirkusschimpanse‘.

    Allerdings haben sie nicht mit Steffi (GAP) Arnedt und ihren imaginären Freunden gerechnet, die gemeinsam die Facebook-Seite des Great Ape Projects betreiben. Dort werden die falschen Tatsachenbehauptungen, die Colin Goldner in seinem Buch gegen mich geäußert hat, fröhlich weiterverbreitet. Gleiches gilt für die Behauptung, ich sei rechtskräftig auf Unterlassung verklagt worden, was nicht stimmt, da ein Verfahren erst mit der rechtskräftigen Zustellung der Klageschrift beginnt!

    Steffi (GAP) Arendt hat immer wieder betont, wie unbedeutend doch GERATI sei und dass man deshalb nicht über ihn berichten müsse. Komisch nur, dass alle zwei Tage ein Beitrag oder ein Kommentar über GERATI oder den investigativen Journalisten Silvio Harnos auf dieser Facebook-Seite erscheinen muss. Aus diesem Grund ist es mir ein Bedürfnis, Herrn Colin Goldner in einem Gerichtsverfahren gegenüberzutreten und ihm seine perfide Tierrechtshetze, die er verbreitet, von Angesicht zu Angesicht vor Gericht vorzuhalten.

    Hier mein Schreiben was ich heute an das Landgericht Landshut gesendet habe.

    BSD-City, 12.10.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    AZ.: 41 O 1121/22
    Dr. Goldner, Colin ./. Harnos, Silvio – GERATI

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    da das Landgericht Landshut, ebenso wie Sie in Ihrer Funktion als Präsident des Landgerichtes, bisher nicht auf meine Widersprüche und Beschwerden reagiert haben – insbesondere in Bezug auf meinen Widerspruch vom 29.07.2023 und meine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter, welche ich Ihnen am 19.08.2023 zukommen ließ –, fordere ich Sie hiermit nachdrücklich auf, meine Beschwerden umgehend an die nächsthöhere Justizstelle, das Oberlandesgericht München, weiterzuleiten.

    Gleichzeitig stelle ich den Antrag auf Akteneinsicht bezüglich des Verfahrens 41 O 1121/22. Bislang wurde mir die rechtskonforme Zustellung der Klageschrift vom Gericht verweigert, wodurch mein Recht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 des Grundgesetzes beeinträchtigt wird. Der Kläger behauptet wiederholt in den sozialen Medien, mich erfolgreich auf Unterlassung verklagt zu haben. In diesem Verfahren muss demnach ein Urteil vorliegen.

    Die Tatsache allein, dass mir die Zustellung der Klageschrift verwehrt wurde, zusammen mit den Anschuldigungen, die ich in meinem Widerspruch vom 29.07.2023 und in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 19.08.2023 dargelegt habe, erweckt den dringenden Verdacht einer Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB und Artikel 34 des Grundgesetzes.

    Nach meiner rechtlichen Einschätzung ist die Akteneinsicht gemäß § 299 Zivilprozessordnung (ZPO) zu gewähren, insbesondere da sie der Beweissicherung in Bezug auf eine mögliche Amtspflichtverletzung, die Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und meiner Persönlichkeitsrechte im Zuge einer Amtshandlung dient.

    Ich gehe davon aus, dass das Gericht die Akten des Verfahrens kostenneutral zur Einsichtnahme durch ein Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta zur Verfügung stellen kann. Sollte dies nicht kostenneutral möglich sein, beantrage ich hiermit Prozesskostenhilfe für die Akteneinsicht und bitte um die zeitnahe Bereitstellung der erforderlichen Formulare per Fax unter der Nummer 03581 7921529.

    Ich erwarte von Ihnen eine zügige Stellungnahme zu diesem Schreiben. Sollten Sie mehr als 7 Tage zur Beantwortung benötigen, bitte ich um den Erhalt einer Empfangsbestätigung per Fax innerhalb von 3 Werktagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos