PETA stellt andere gern in die Nazi Ecke. Dreht man den Spieß um ist das Gejammer bei denen jedoch groß!
PETA stellt andere gern in die Nazi Ecke. Dreht man den Spieß um ist das Gejammer bei denen jedoch groß!

Die Klageschrift wurde am 28. Januar 2022 eingereicht und erreichte mich nach einer zweijährigen Odyssee endlich am 31.01.2024. Allerdings stellte ich fest, dass die Klageschrift erneut unvollständig ist. Es fehlt das Beweismittel, das die Klägerpartei vorlegen müsste, um zu belegen, dass eine Zustellung über die indonesischen Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich erlaubt ist.

Zu beachten ist, dass wir bereits im Jahr 2020 mit dem Berliner Landgericht über dieses Thema verhandelt haben und ich damals genau gegenteilige Belege vorbringen konnte. Das Gericht entschied sich damals für die Zustellung per Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta, was einwandfrei funktionierte.

Nun scheint das Landgericht Berlin möglicherweise den Datenschutz zu vernachlässigen und einfach eine unverschlossene und sogar ohne Umschlag versandte Klageschrift über das oberste Gericht in Jakarta an mich zu senden.

Dies bereitet mir große Bedenken und erinnert mich an mögliche Forderungen, die ich nun geltend machen könnte. Weitere Informationen hierzu werden im Laufe der Zeit folgen.

Auf diese Zustellung antwortete ich heute wie folgt dem Landgericht Berlin.

Fehlende Anlagen und Übersetzungen in der Klageschrift
Az: 27 O 102/22

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass mir gestern, am 31.01.2024 (siehe Anlage 1), die unverschlossene Klageschrift durch das Oberste Gericht der Republik Indonesien zugestellt wurde. Die Zustellung erfolgte offen und ohne Umschlag durch einen Kurier, was einen klaren Verstoß gegen das Postgeheimnis und mein Persönlichkeitsrecht darstellt. Diesen Sachverhalt werde ich in einem gesonderten Schreiben näher erläutern. (Anlage 1 seht ihr im PDF auf der 1. Seite)

Leider ist die mir übermittelte Klageschrift unvollständig. Insbesondere fehlt die Anlage K1, die den Beweis erbringen sollte, dass eine Zustellung über indonesische Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich konform erfolgen kann. Des Weiteren fehlen für die Anlagen K2 und K3 die Übersetzungen ins Indonesische.

Aufgrund dieser Mängel ist die Klageschrift nicht rechtssicher zugestellt worden und somit noch nicht rechtshängig. Dies hat zur Folge, dass die erlassenen Beschlüsse in dem Schreiben für nichtig erklärt werden müssen.

Ich fordere das Landgericht Berlin daher auf, unverzüglich die vollständige Klageschrift rechtssicher zuzustellen bzw. die fehlenden Seiten der Klageschrift nachzureichen.

Hochachtungsvoll

Silvio Harnos

Es geht um diesen Artikel:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert