Zum Inhalt springen

Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Landgericht Berlin

  • Neue Klage 27 O 102/22 von Haferbeck und PETA ist eingetroffen

    Neue Klage 27 O 102/22 von Haferbeck und PETA ist eingetroffen

    Die Klageschrift wurde am 28. Januar 2022 eingereicht und erreichte mich nach einer zweijährigen Odyssee endlich am 31.01.2024. Allerdings stellte ich fest, dass die Klageschrift erneut unvollständig ist. Es fehlt das Beweismittel, das die Klägerpartei vorlegen müsste, um zu belegen, dass eine Zustellung über die indonesischen Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich erlaubt ist.

    Zu beachten ist, dass wir bereits im Jahr 2020 mit dem Berliner Landgericht über dieses Thema verhandelt haben und ich damals genau gegenteilige Belege vorbringen konnte. Das Gericht entschied sich damals für die Zustellung per Amtshilfeersuchen über die Deutsche Botschaft in Jakarta, was einwandfrei funktionierte.

    Nun scheint das Landgericht Berlin möglicherweise den Datenschutz zu vernachlässigen und einfach eine unverschlossene und sogar ohne Umschlag versandte Klageschrift über das oberste Gericht in Jakarta an mich zu senden.

    Dies bereitet mir große Bedenken und erinnert mich an mögliche Forderungen, die ich nun geltend machen könnte. Weitere Informationen hierzu werden im Laufe der Zeit folgen.

    Hier die 52 seitige Klageschrift als PDF Adresse von Haferbeck wurde geschwärzt

    Auf diese Zustellung antwortete ich heute wie folgt dem Landgericht Berlin.

    Fehlende Anlagen und Übersetzungen in der Klageschrift
    Az: 27 O 102/22

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass mir gestern, am 31.01.2024 (siehe Anlage 1), die unverschlossene Klageschrift durch das Oberste Gericht der Republik Indonesien zugestellt wurde. Die Zustellung erfolgte offen und ohne Umschlag durch einen Kurier, was einen klaren Verstoß gegen das Postgeheimnis und mein Persönlichkeitsrecht darstellt. Diesen Sachverhalt werde ich in einem gesonderten Schreiben näher erläutern. (Anlage 1 seht ihr im PDF auf der 1. Seite)

    Leider ist die mir übermittelte Klageschrift unvollständig. Insbesondere fehlt die Anlage K1, die den Beweis erbringen sollte, dass eine Zustellung über indonesische Behörden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich konform erfolgen kann. Des Weiteren fehlen für die Anlagen K2 und K3 die Übersetzungen ins Indonesische.

    Aufgrund dieser Mängel ist die Klageschrift nicht rechtssicher zugestellt worden und somit noch nicht rechtshängig. Dies hat zur Folge, dass die erlassenen Beschlüsse in dem Schreiben für nichtig erklärt werden müssen.

    Ich fordere das Landgericht Berlin daher auf, unverzüglich die vollständige Klageschrift rechtssicher zuzustellen bzw. die fehlenden Seiten der Klageschrift nachzureichen.

    Hochachtungsvoll

    Silvio Harnos

    Es geht um diesen Artikel:

    Dr. Edmund Haferbeck nach GERATI Strafanzeige von PETA degradiert und erhält anscheinen NAZI-Aufgabenbereich?

  • Deutsche Botschaft in Jakarta meldet sich zur Klageschrift 27 O 396/20 endlich

    Am 26.08.2021 erhielt ich ein Schreiben von der Deutschen Botschaft in Jakarta, dass endlich die Klageschrift 27 O 396/20 eingetroffen ist. Ich bat natürlich sofort per E-Mail um Zustellung der Klageschrift!

    Inhalt dieses Artikels:


    Spendenaufruf 04-01-22

    Sehr geehrter Herr Sch***,

    ihr Schreiben habe ich erhalten, muss ihnen aber mitteilen, dass aufgrund der Gesundheitsgefährdung im Bereich Jakarta nicht zu Botschaft kommen kann. In Java gilt derzeit die PPKM-3 Regel, die aufgrund der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch Covid-19 erlassen wurde.

    Dass ein Schreiben vom Landgericht Berlin zu mir unterwegs ist, ist mir bekannt, da ich, mit dem zuständigen Richter Thiel, in regelmäßigen Fax-Kontakt stehe.

    Ich möchte sie bitten, das Schreiben mir über einen Boten zuzustellen. Gern übersende ich ihnen nach der Zustellung ein Empfangsbekenntnis!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    E-Mail vom 26.08.2021

    Als ich nach einigen Tagen keine Informationen von der Deutschen Botschaft erhielt, versuchte ich telefonisch in Kontakt zu treten. Die zentrale Nummer wurde immer wieder mit der Ansage alle Mitarbeiter befinden sich im Gespräch, nach 3x Klingeln automatisch beendet. Also sendete ich ein Fax an die Botschaft, worauf auch keine Reaktion erfolgte. Also informierte ich das Landgericht Berlin darüber, die darauf hin den Klagevertreter, die Kanzlei Günther in Hamburg informierte!

    Antwort der Kanzlei Günther

    Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, die den PETA-Juristen Krishna Singh vertritt, behauptete doch tatsächlich, ich hätte die Klageschrift selbst beschädigt, um mich der Verantwortung zu entziehen. Dümmer geht immer auch bei Rechtsanwälten in Hamburg! Natürlich vernichte ich eine Klageschrift, um mich der Verantwortung zu entziehen, teile aber vorher natürlich noch dem Landgericht Berlin mit, dass die Klageschrift beschädigt und unleserlich bei mir eintraf!

    Dazu muss man wissen, dass Indonesien eine Zustellung per Empfangsbekenntnis nicht kennt. Von allen mir zugestellten Klageschriften aus der PETA Vereinigung, besitzt das Landgericht Berlin keinen einzigen Zustellnachweis. Ich könnte mich eigentlich genüsslich zurücklehnen und die Konsorten von PETA an ihren Mohrrübchen knabbern lassen. Aber nein GERATI Betreiber Silvio Harnos ist so erpicht auf den Rechtsstreit, dass er damit sogar selbst an die Öffentlichkeit geht und PETA dadurch sichtlich aus dem Konzept bringt. Bis heute hat PETA selbst nicht öffentlich eingeräumt Klagen und Strafanzeigen gegen mich eingereicht zu haben!

    Man hätte zwar eventuell ein Versäumnisurteil erhalten, doch wäre dieses Urteil spätestens bei der Forderungsstellung in sich zusammengebrochen. Erstens muss die Klageschrift nachweislich zugestellt werden und zweitens muss nach Zustellung dem Beklagten das Recht auf Gehör eingeräumt werden! Obwohl ja das Recht auf Gehör durch das Landgericht Berlin mir generell verwehrt wird, wo sich jetzt bereits das Bundesverfassungsgericht nach einer Beschwerde befasst. Anders als bei den PETA Verfassungsbeschwerde wurde meine zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen! Vielleicht sollte PETA einmal darüber nachdenken mir die Stelle, als Leiter der Rechtsabteilung zu geben?

    Die Rechtsanwältin Davina Bruhn outete sich auch als Coronaleugnerin, da sie tatsächlich behauptet eine Gesundheitsgefährdung liege in Jakarta nicht vor und ich könne Gefahrlos mich durch Jakarta begeben! Auf meine Frage im Antwortschreiben, warum wohl die Botschaft selbst nicht sich auf den Weg zu mir begibt erhielt ich keine Antwort!

    Heutige E-Mail der Deutschen Botschaft

    Heute erhielt ich folgende E-Mail von der Deutschen Botschaft aus Jakarta …

    RK.521 E Harnos

    Sehr geehrter Herr Harnos,

    das Landgericht Berlin hat die Botschaft gebeten, Ihnen jeweils eine beglaubigte Abschrift der Klageschrift vom 22.10.2020 nebst den dazugehörigen Anlagen sowie der richterlichen Verfügungen vom 26.11.2020 sowie eine beglaubigte Abschrift den Beschlusses vom 26.11.2020 zuzustellen. Da hier in Jakarta kein Ausgangsbeschränkungen mehr, werden Sie daher gebeten, an einem der kommenden Werktage in der Zeit vom 08.00-11.30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung vorzusprechen und die Schriftstücke abzuholen.

    Mit freundlichen Grüßen

    E-Mail der Deutschen Botschaft vom 06.01.2022

    Erstaunt musste ich wieder feststellen, dass keine direkte Durchwahl der E-Mail zu entnehmen war. Also rief ich die Zentrale an und es war wie seit Monaten. Nach 3x Klingeln wurde das Gespräch automatisch beendet. Ich versuchte es dann beim Amtsarzt der Deutschen Botschaft, von dem ich die Durchwahl hatte. Aber er war wahrscheinlich auch noch auf Jahresendurlaub! Also schrieb ich folgende Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft …

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Antwort-E-Mail an die Deutsche Botschaft

    Persönliches Telefongespräch mit der Mitarbeiterin der Deutschen Botschaft in Jakarta

    Auf meine Frage warum man über die Zentrale der Deutschen Botschaft keinem erreichen kann, konnte sie mir auch nicht erklären. Ich hätte aber jetzt ihre Nummer, die im Display angezeigt würde. Dann fragte ich, warum man weder auf meine E-Mail noch auf mein Fax reagiert habe. Da zog es mir tatsächlich die Schuhe aus! Man habe das Landgericht Berlin angefragt, ob die Zustellung wie ich wünsche erfolgen kann. Ich sicherte ein nachträglich unterzeichnetes Empfangsbekenntnis per Fax oder E-Mail zu. Vom Landgericht Berlin kam aber bis heute keine Antwort!

    Das Landgericht Berlin sendete mir ein Schreiben zu, was an die Kanzlei Günther gesendet wurde. In dem hieß es, dass die Zustellung über die Botschaft erfolglos ist, und man für die Klagezustellung über das indonesische Auswärtige Amt eine ins Indonesische übersetzte Klageschrift benötigt! Wofür benötigt man für die Klageschrift eine Übersetzung, wenn es nicht von den indonesischen Behörden gelesen werden soll. Noch dazu, mit den haltlosen Vorwürfen, ich sei ein Straftäter nur, weil ich in einem Artikel die umgangssprachliche Aussage verwendetet, Krishna Singh hat seinen Rechtsanwaltstitel verloren! Nein, er hat ihn freiwillig abgegeben. Nur wenn der Führerschein wegen zu schnellem Fahren oder Alkohol am Steuer abgenommen wurde, verwendet man die Aussage „Er hat seinen Führerschein verloren!“ Dasselbe gilt auch, wenn man im Job gekündigt wurde. Dann heißt es, „ich habe meinen Job verloren.“ Der Richter Holger Thiel, bekannt aus dem Urteil von Renate Künast (Grüne), wo er tiefste Beleidigungen, als Meinungsfreiheit ansah, sieht in der Aussage „verloren“ eine Beleidigung gegenüber Krishna Singh.

    Gleichzeitig wurde mir bis heute das Urteil, was sich angeblich um ein Anerkennisurteil handelt zugestellt. Auf ominöser Art und weise reagiert mein damaliger Rechtsanwalt nicht mehr! Selbst gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist bis heute jede Stellungnahme ausgeblieben. Letztendlich habe ich nie einem Anerkenntnis zugestimmt! Als ich dem Landgericht Berlin mitteilte, dass ich für die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den alten Stand Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen möchte, wurde dieses mit der Begründung ich würde die Klägerparteien (PETA) nur massiv beleidigen und das Verfahren hat dadurch keine Erfolgsaussichten abgelehnt! Eine Verwehrung des Menschenrechts vor Gericht angehört zu werden. Im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versämnisurteil gefällt, mit der Begründung ich hätte meine Verteidigunsgbereitschaft nicht angezeigt! Gleichzeitig übermittelte man mir erst 2 Monate nach dem Versäumnisurteil die Unterlagen für den PKH-Antrag der kurzfristig abgelehnt wurde!

    Schreiben an das Landgericht Berlin vom 06.01.2022

    So wendete ich mich heute erneut mit folgendem Schreiben an das Landgericht Berlin …

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute erhielt ich erneut eine E-Mail von der Deutschen Botschaft in Jakarta!

    Über die Zentralle der Deutschen Botschaft erreicht man immer noch keinen Ansprechpartner!

    So antwortete ich auf die E-Mail wie folgt …

    (Screenshot der E-Mail der Deutschen Botschaft von Jakarta)

    Hallo,

    ich habe ihnen bereits mit der Zustellung des Schreibens, ihnen und dem Landgericht Berlin mitgeteilt, dass ich eine Zustellung erwarte!

    Warum ist die Deutsche Botschaft über die Zentrale nicht telefonisch erreichbar? Das funktioniert seit Monaten nicht. Auf E-Mails wird nicht reagiert, selbst auf Fax Schreiben reagiert man von dieser deutschen Behörde in Jakarta nicht!

    Bitte teilen sie mir ihre direkte Durchwahl mit, damit wir das Problem klären können!

    Ansonsten erreichen sie mich unter der Rufnummer (ID) 087 88 2424 150

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos  

    Daraufhin erhielt ich soeben einen Rückruf von Frau Nurissa A*** von der Deutschen Botschaft!

    Sie teilte mir mit, dass dem Landgericht Berlin mit der E-Mail von mir vom 26.08.2021 dem Landgericht Berlin ein Schreiben zugesendet wurde, in dem man das Landgericht Berlin als Behörde bat, eine einfache Zustellung des Schreibens zu ermöglichen!

    Auf dieses Schreiben der deutschen Botschaft in Jakarta, wurde bis heute vom Landgericht Berlin, nicht reagiert!

    Frau Nurissa A*** konnte keine verbindlichen Aussagen zu meinem Vorschlag, das Schreiben per Kurier mir zuzustellen, geben. In Indonesien gibt es nicht die Art des nachweislichen Empfangsbekenntnis. Alle Einschreiben Rückschein Sendungen entsprechen demnach keiner Rechtssicheren Zustellung durch das Landgericht Berlin nach Indonesien!

    Ich machte erneut den Vorschlag, dass mir das Schreiben per Kurier JNE oder GoJek zugestellt wird und ich mich bereit erkläre, per Fax oder E-Mail ein Empfangsbekenntnis der Deutschen Botschaft in Jakarta nachträglich zuzusenden.

    Dem Landgericht Berlin müsste mittlerweile klar sein, dass ich mich gegen die Haltlosen Anschuldigungen aus dem Umfeld von PETA Deutschland und deren Mitarbeiter wehre und auch auf jedes Schreiben reagiere!

    Frau Nurissa A*** teilte mir mit, dass ihr Vorgesetzter derzeit in Deutschland ist und erst am 13. Januar zurückkommt. Wir sind erst einmal so verblieben, dass sollte ich bis zum 15. Januar kein Telefonat oder E-Mail von seitens der deutschen Botschaft erhalten, ich mich dann noch einmal über die mir jetzt bekannte Rückrufnummer, bei der Deutschen Botschaft melde.

    Um das ganze abzukürzen wäre es empfehlenswert, wenn von Seitens des Berliner Landgerichts der Deutschen Botschaft in Jakarta, kurz die Genehmigung der Zustellung mit nachträglicher Zustellbeurkundung durch mich, genehmigt würde.

    Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin in der Deutschen Botschaft

    Nurissa A***

    Legal and Consular Section

    Jl. M.H. Thamrin No. 1
    Jakarta 10310, Indonesia
    Email: +++@jaka.diplo.de

    www.jakarta.diplo.de

    Tel: +62 21 3985 5***

    Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwaltes nach § 121 Abs. 5 ZPO

    Da ich davon ausgehen kann, dass das Landgericht Berlin weiter den Kläger aus dem Umfeld von PETA Deutschland e.V. bevorteilt, und mir das rechtliche Gehör, durch die nicht Bewilligung eines PKH Antrages verwehrt, stelle ich hiermit in dem Verfahren 27 O 396/20 den Antrag, mir einen Rechtsanwalt nach §121 Abs. 5 ZPO zuzuteilen.

    Ich bin nicht in der Lage einen Rechtsbeistand, den ich vor dem Landgericht Berlin benötige, zu finanzieren. Bereits im Verfahren 27 O 400/20 wurde ein Versäumnisurteil erlassen und nachträglich die PKH abgewiesen, ohne mir in ausreichender Form rechtliches Gehör zu gewähren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Es bleibt interessant und bleibt weiter spannend. In den nächsten Tagen gibt es dann noch ein schönes Ereignis, was die PETA – Konsorten aus dem Umfeld von Haferbeck und Krishna Singh so richtig zur Weißglut bringen wird. Wer sich mit mir anlegt, der sollte sich besonders warm anziehen. Vor allem, da nicht ich, sondern nachweislich PETA das Spielchen begonnen hat. Ich glaube, ich habe Haferbeck und Krishna Singh bereits die eine oder andere schlaflose Nacht beschert. Auch hätte sich doch PETA niemals an Kopi Luwak vergriffen! Ob mittlerweile in jedem PETA Büroraum ein rotes Schild mit „NICHT ÜBER KOPI LUWAK“ schreiben steht? Man hört sehr wenig in letzter Zeit darüber!

  • Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

    Es ist etwas still geworden in den letzten Monaten bei den angestrebten Gerichtsverfahren von Edmund Haferbeck und dem Umfeld von Peta. Das liegt größten Teils daran, dass ich gegen die zuständigen Richter des Landgerichts in allen mir bekannten Fällen einen Befangenheitsantrag gestellt hatte!

    So wurden bereits zwei angesetzte Gerichtstermine kurzfristig wieder abgesagt! Für alle mir bekannten Verfahren ist als Vorsitzender Richter, Holger Thiel zuständig. Dieser wurde bekannt durch das skandalöse Urteil im Fall der grünen Politikerin Renate Künast, wo er Beleidigungen, die weit unter die Gürtellinie gingen, als Meinungsfreiheit auslegte. Daraufhin wurde gegen diesen Richter Holger Thiel und zwei weiteren Richtern die auch für einige Verfahren in meinem Fall zuständig sind, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt gestellt und im Berufungsverfahren das Urteil dieses Richters revidiert!

    Nun Frage ich mich wie unbefangen ein Richter in eine Verfahren wegen Verleumdung noch sein kann, wenn diesem durch ein Fehl-Urteil ein Ermittlungsverfahren angehängt wurde und dieser in der Presse regelrecht zerrissen wurde. 

    Dr. Edmund Haferbeck fühlt sich persönlich in der Klage, durch meine folgende Satire-Aussage beleidigt!

    Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.

    gerati.de

    Insgesamt hat Edmund Haferbeck nach seinen 25 bereits gescheiterten Strafanzeigen aus dem Jahr 2018, 15 neue gefunden und versucht nun auf dem Klageweg, die Meinungsfreiheit zu verhindern und GERATI Mundtod zu machen! Nur schien er nicht damit gerechnet zu haben, dass GERATI Betreiber wie ein Sumatra Tiger aus Indonesien, sich wehrt und ihm weiter seine stupiden Aussagen widerlegt und seine stupiden Argumente um die Ohren haut!

    Befangenheitsantrag vom Landgericht Berlin abgewiesen und beim Kammergericht Berlin zurückgezogen!

    Natürlich war es zu erwarten, dass sich die drei zuständigen Richter des Landgerichts Berlin, selbst nicht befangen ansahen. Weder politische Einflussnahme, noch eine Befürwortung des Tierrechts, obwohl gerade ein Richter des Berliner Landgerichtes bei der Anhörung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, im Ausschuss des deutschen Bundestages, die Aussage in seiner Anhörung brachte, dass Straftaten die Tierrechtler begehen juristisch legitim seien! Auch das Verfahren von Renate Künast, sei natürlich kein Befangenheitsgrund. Die Richter würden doch jetzt nicht harmlose Meinungsfreiheit kriminalisieren nur, weil man in einem anderen Urteil zu lasch geurteilt hatte.

    Auch drei weitere Richter des Landgerichts Berlin kamen zu der Erkenntnis, es läge keine Befangenheit vor. Im Fall einer Befangenheitsbeschwerde ist anders als bei der PKH-Beschwerde vor dem Kammergericht, der zweiten Instanz Anwaltszwang! Mein Rechtsanwalt teilte mir mit, er hätte keine Ressourcen frei und so beantragte ich PKH für das Beschwerdeverfahren, über die Ablehnung meines Befangenheitsantrages vom Landgericht Berlin, vor dem Kammergericht Berlin.

    Zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt, der mich bat die Beschwerde zurückzuziehen. Darauf telefoniert ich mit dem Kammergericht und kam sogar mit der zuständigen Richterin ins Gespräch. Ja sie verstehe mich, sieht aber dennoch keine Möglichkeit einer Befangenheit! Nach Zusicherung, das mit der Rücknahme meines Antrages in diesem Verfahren keine Gebühren entstehen, nahm ich meinen Befangenheitsantrag schriftlich zurück!

    Gestern schrieb ich an das Landgericht folgendes Schreiben!

    ERNEUTE Anfrage der rechtssicheren Zustellung der Klageschrift 27 O 396/20 und weiterer Verfahren

    Singh K. ./. Harnos, S. – Haferbeck E ./. Harnos S.  Peta Deutschland e.V. ./. Harnos S.

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 14. Juni 2021 fragte ich nach, der nachverfolgbaren Sendungsnummer, zu der bis heute nicht lesbaren Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 per Fax an!

    Bis heute haben sie mir weder die Klageschrift, noch eine Bestätigung das, dass Verfahren bis zur rechtsgültigen Zustellung der Klageschrift ausgesetzt ist, noch mir eine Sendungsnummer genannt! Da bereits mehrere rechtliche Schreiben siehe Urteil und Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 nicht zugestellt wurden, verlange ich die Sendungsnummer für den Versand der Klageschrift, um den rechtliche Zustellungsversuch überhaupt nachvollziehen zu können! Der Kläger behauptet durch seine vertretenen Rechtsanwälte, das die Klageschrift durch das Gericht, auf den Weg zu mir sei.

    Insbesondere wurden alle meine letzten Schreiben zu den Verfahren aus dem Umfeld von Peta Deutschland, durch das Landgericht Berlin nicht beantwortet, obwohl hier bereits mehrere Monate vergangen sind.

    In meinen Augen handelt es sich bei dem Vorgehen des Landgerichtes Berlin um Rechtsbeugung im Amt, da man den Kläger hier nachweislich bevorzugen versucht, in dem man weder auf Anfragen noch auf PKH-Anträgen in den anderen zwei Fällen von seitens des Landgerichts Berlin reagiert!

    Demnach versucht das Landgericht Berlin hier vorsätzlich mir meine Rechtsmittel zu verwehren, da man die PKH Anträge (z.B. Verfahren 27 O 639/17 bzw. 27 O 396/20 nicht bearbeitet!

    Im Schreiben vom 01.04.2021 teilten sie mir mit, das mein PKH Antrag zwar eingegangen ist, dieser jedoch aufgrund meines Befangenheitsantrages nicht bearbeitet werden kann.

    Gleichzeitig ist mit der Ablehnung meines Befangenheitsantrages durch das Landgericht Berlin, ja Anwaltszwang beim Kammergericht Berlin in diesem Beschwerdeverfahren. Demnach werden mir hier, alle mir zustehenden Rechtsmittel beim Landgericht Berlin verwehrt!

    Mit diesem Schreiben wiederhole ich meinen Antrag auf PKH, zu allen offenen Verfahren zu meiner Person, die beim Landgericht Berlin anhängig sind. Insbesondere da bei allen Verfahren ein Befangenheitsantrag anhängig ist, bzw. nach rechtssicheren Zustellung der Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 gestellt werden. Hier verweise ich auf die bei der Ablehnung des Antrages beim Landgericht, notwendigen Anwaltszwanges beim Kammergericht Berlin!

    Auf folgende Sachbearbeitungen warte ich derzeit auf das Landgericht Berlin

    1. Sendungsnachweise der Klageschrift 27 O 396/20
    2. Zustellnachweis des Urteiles und des Ordungsmittelbeschlusses aus 27 O 639/17 (Bis heute liegt mir nichts vor (Mein damaliger Anwalt reagiert auf Anfragen nicht) Um Rechtsansprüche gelten machen zu können, benötige ich auch hier einen Nachweis der Zustellung der beiden Rechtlichen Schreiben an meine Person, da der Anwalt im Fall der nicht Weiterleitung an mich, Haftbar ist!
    3. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 400/20
    4. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 396/20
    5. Antrag auf Teilnahme im Verfahren 27 O 519/19 per Videokonferenz § 128a ZPO in Verbindung mit Übertragung der Verhandlung, in die deutsche Botschaft Jakarta bzw. Übernahme der An- und Abreisekosten bei persönlicher Anreise (siehe Schreiben per Fax) auf Grundlage des bewilligten PKH Antrages durch das Kammergericht Berlin
    6. Beantragte Akteneinsicht nach Ablehnung der Richter meines Befangenheitsantrages mit der lapidaren Begründung „VERWEIS AUF DIE AKTE“ (Siehe Schreiben per Fax)

    Ich weise daraufhin, dass ich jetzt beschlossen habe, Strafanzeige bei einer deutschen Staatsanwaltschaft zu stellen, wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung im Amt und Benachteiligung in den Verfahren, die meine Person betreffen. Die Strafanzeige richtet sich gegen alle in den offenen Verfahren beteiligten Richter!

    Dieses entbindet sie jedoch nicht mit einer Frist von 7 Tagen auf meine offenen Fragen bzw. Anträge zu Antworten!

    Ich verweise noch einmal, dass ich die Schreiben per Fax 03581 7921529 vorab erwarte, da der Postversand aus Deutschland aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

    Meine nächsten geplanten Schritte

    Wie in dem Schreiben angekündigt, werde ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, gegen die zuständigen Richter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz stellen. Dann plane ich eine Beschwerde beim Verfassungsgericht, da das Landgericht Berlin, ja mein persönliches Recht an Teilnahme an dem Gerichtsverfahren nicht zulässt.

    Die Teilnahme per Videokonferenz nach § 128a ZPO wird mit der Begründung abgelehnt, man dürfe nicht auf fremden staatlichen Territorien, ein Gerichtsverfahren übertragen. Da stellt sich mir die Frage, wie kann ich dann von diesem PC aus, auf den das Gerichtsverfahren übertragen werden soll, dann Straftaten in Deutschland begehen? Weiterhin teilte man mir mit, ich brauchte ja nicht persönlich erscheinen, da ich ja von einem Rechtsanwalt vertreten werde. 

    Mit diesem habe ich bisher 15 Minuten telefoniert und den Rest nur per E-Mail Kontakt gehabt. Gleichzeitig ist dieser beim Landgericht Berlin nicht zugelassen, sodass er einen Kollegen beauftragen muss, der mich dann nur aufgrund der Aktenlage verteidigt. Weiterhin kommt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günter aus Hamburg, die Edmund Haferbeck und Peta vertreten, immer mit neuen skurrilen Argumenten, auf die der Rechtsanwalt in der Verhandlung keine Antwort hätte. Denn nur ich kann Aussagen und Begründen, wie ich was gemeint habe! 

    So wird es wohl noch einigen Monate und Jahre dauern bis es hier zu einem Gerichtstermin kommt. Ob es dann noch Peta als gemeinnützige Organisation in Deutschland gibt, bleibt abzuwarten!

    Über eure Unterstützung würde ich mich weiter freuen!

    Quellen:

  • Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss „Ablehnung des Befangenheitsantrages gegen die zuständigen Richter“

    Ich hatte ja bereits im Livestream berichtet, dass ich den Ablehnungsbeschluss meines Befangenheitsantrages im Verfahren 27 O 400/20 erhalten habe. Hier meine Antwort als sofortige Beschwerde.

    Nach ca. 7 Stunden war ich fertig, oder soll ich sagen hatte ich die Schnautze voll und habe das Fax an das Kammergericht Berlin versendet. Hier erst einmal der Beschluss las PDF …

    Beschluss  27 O 400/20

    Und hier jetzt meine sechs Seitige Antwort in Form einer sofortigen Beschwerde!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den mir am 27. April 2021 zugestellten Beschluss der Zurückweisung meines Befangenheitsantrages lege ich hiermit fristgerecht das Mittel der sofortigen Beschwerde ein!

    Gründe:

    Das Landgericht Berlin rügt die Ablehnung des gesamten Spruchkörpers als unzulässig!

    Nach meinen Erkenntnissen sind mindestens immer 2 Richter und vor allem der Vorsitzende Richter Txxx in alle meine aus dem Umfeld des Klägers Peta stammenden Klagen involviert.

    Eine unabhängige Bewertung der Einzelklagen ist somit nicht möglich. Insbesondere da die Klägerpartei mit dem Schreiben vom 31. März 2021 zur Klage 27 O 519/19, weitere Klagen angekündigt hat!

    Befangenheit Aufgrund vorangegangener Anträge

    Im Verfahren 27 AR 17/19, an dem auch in diesem Verfahren beteiligte Richter Txxx und Sxxx geurteilt hatten, wurde auch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Dieser wurde wie folgt begründet!

    Ihr Urteil sei empörend, erläuterte die Kanzlei. Es liege der Verdacht nahe, dass sich die Richter aufgrund ihrer politischen Überzeugungen zu einem schlicht unvertretbaren Urteil entschieden hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, man prüfe, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Die Richter hatten entschieden, dass Künast mehrere äußerst vulgäre und sexistische Hasskommentare hinnehmen müsse. Der Beschluss hatte für breite Empörung gesorgt. Die frühere Bundesministerin kündigte an, den Instanzenweg zu gehen und Beschwerde gegen den Beschluss des Berliner Landgerichts einzulegen.

    Abzurufen unter https://www.deutschlandfunk.de/hasskommentare-strafanzeige-gegen-berliner-richter-wegen.2852.de.html?dram:article_id=460371

    Ich stelle mir dann die Frage, ob die involvierten Richter nicht aufgrund dieses Verfahrens nun ehern gegensätzlich Urteilen und somit befangen wären!

    Der Leiter der Rechtsabteilung von Peta, Dr. Edmund Haferbeck rühmt sich öffentlich, private Telefonkontakte zu Staatsanwälten und Richtern zu besitzen. Wie das funktioniert, konnte ich bei der Einreise im Februar 2018 erleben. Haferbeck stellte über 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung und Verstoßes gegen das deutschen Tierschutzgesetz gegen michund rief einen Staatsanwalt in Augsburg an, der mich zur Fahndung ausschrieb, sodass ich bei der Einreise in München vorläufig festgehalten wurde und das für über 90 Minuten. In der Fahndung standen nur Aktenzeichen und keine konkreten Vorwürfe. Wie auch wenn wie sich herausstellte die Akte leer waren. Hier wurde also von Peta die Justiz zur Rechtsbeugung angestiftet.

    Erkennbar ist das noch deutlicher an der Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Deutsche Tierschutzgesetz. Wie soll ich gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen, wenn ich 2008 ausgewandert bin und erst 2018 das erste mal wieder deutschen Boden betreten hatte. Erstaunlich das diese Strafanzeige, obwohl das ganze Verfahren in den Verstoß gegen das Deutsche Tierschutzgesetz zusammenfasst, wurde, gänzlich verschwunden blieb.

    Telefonisch teilte mir ein Polizist mit, das er mir auch keine Angaben machen kann was mir vorgeworfen wird, da die Akte leer ist. Es sei aber eine neue Klage von Haferbeck eingetroffen, wo er Strafanzeige stellt wegen Verleumdung, da ich die Wahrheitsgetreue Aussage treffe, Peta will Blindenhunde verbieten lassen. Der Polizist teilte mir mit, dass er hier das auch als haltlos ansieht, da es ja selbst auf der Peta Webseite zu lesen ist!

    Alle 25 Strafanzeigen wegen Verleumdung die Haferbeck stellte wurden eingestellt! Siehe meine umfangreichen Schreiben zu den bisher allen 4 Klagen aus dem Umfeld von Peta!

    27 O 519/19

    27 O 400/20

    27 O 639/17

    27 O 396/20

    Bisher wurde mir nur für das Verfahren 27 O 519/19 PKH bewilligt. Für die Verfahren 400/20 und 639/17 verweigern die Richter des Landgerichts die Bearbeitung. Jedenfalls habe ich auf meine Anträge keinerlei Antwort erhalten. Die Klageschrift 27 O 396/20 kam völlig durchnässt und unleserlich bei mir an! Bis heute habe ich keine erneute Zustellung erhalten.

    Mit der Verwehrung der Bearbeitung meines PKH Antrages verwehren mir die zuständigen Richter die Suche nach einem Rechtsanwalt.

    Ich habe PKH oder wenigstens einen Beratungskostenschein beantragt, erhalte aber keinerlei Antworten auf meine Anträge, was darauf hindeutet, dass die zuständigen Richter hier bestrebt sind, ein Versäumnisurteil zu erlassen, ohne mir die Möglichkeit des Rechts auf Gehör zu ermöglichen.

    Ich bin nicht in er Lage die sofort fälligen 200 € Vorschuss die ein Anwalt für die Rechtsberatung verlangt zu bezahlen. Der Antrag alle Verfahren in ein Verfahren zu vereinen, lehnte das Landgericht Berlin ab.

    Es hat den Anschein, das der Kläger hier darauf aus ist, mich finanziell zu ruinieren in dem er unzählige weitere Klagen beim Landgericht Berlin einreicht und jedes Mal mit einem selbst festgesetzten Streitwert von 20.000 €!

    Fehlende Prüfung der Klageschrift!

    Die Richter räumen bei der ersten Antwort auf meinen Befangenheitsantrag ein, die Klageschrift überhaupt nicht hinreichend geprüft zu haben, ob dies berechtigt ist.

    Die Klägerpartei wird mit Peta Deutschland e.V., Friolzheimer Str. 3a, 70499 Stuttgart angegeben. Hier fehlen die Vertretungsberechtigten Personen!

    Nach § 26 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Das heißt, dass der gesamte „Vorstand i. S. d. § 26 BGB“ in der Klageschrift aufzunehmen ist. Diese prozessuale Stellung hat zur Folge, dass Vorstandsmitglieder nicht als Zeugen, sondern nur als Partei gehört werden können.

    Auch die Prüfung des angesetzten Streitwertes erfolgte nicht!

    48 GKG

    (2) In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten ist der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht über eine Million Euro angenommen werden.

    Da sich aus dem Streitwert die vorauszuzahlenden eigenen Anwaltskosten berechnen, ist hier schon ein genauerer Blick erforderlich. Ob der Rechtsanwalt nun 1.800 € mir vor Beginn der Verhandlung in Rechnung stellen, oder ich mich sogar vor einem Amtsgericht selbst verteidigen kann und somit überhaupt keine Kosten im Vorfeld habe, ist schon ein großer Unterschied. Und jeder Anwalt nimmt mindestens 200 € Vorschuss bevor er überhaupt erst einmal Akteneinsicht beantragt!

    Allein wenn sich die Richter die Klageschrift angesehen hätten und sich das Video was vom Kläger als Beweismittel beigefügt wurde, müsste den Richtern folgendes aufgefallen sein!

    Ich reagiere in diesem Video auf ein Video von Peta Asia! Das hat nichts mit Peta Deutschland zu tun! Allein daraus ergibt sich bereits ein weiterer Grund die Klage abzuweisen. Wenn dieses nicht bereits durch die fehlende Legitimation erforderlich gewesen sein sollte.

    Über Twitter kontaktierte mich Peta Asia und forderte mich auf mir ihr Video „Affen die angeblich, zum Kokosnüsse pflücken, gequält werden“ anzuschauen und zu reagieren. Das habe ich getan und hierbei meine eigene persönliche Meinung (Art 5 GG) kundgetan! Meine Behauptungen kann ich Belegen und bin auch bereit mich zu verteidigen, nur wie, wenn die Richter die Bearbeitung meines PKH Antrages verweigern! Nur mal am Rande angemerkt bisher sind es 4 Klagen, das wären hier für mich bereits fast 8.000 € Rechtsanwaltskosten, die ich für eine Verteidigung vor dem Landgericht Berlin aufbringen müsste!

    Wenn sich der Kläger so sicher ist, dass er im Recht ist, warum klagt er nicht vor einem Amtsgericht? Hat er zu diesen keinen persönlichen und freundschaftlichen Kontakt, das er diese in den Urteilen Beeinflussen kann? Ich kann hier nur mutmaßen, eins steht jedoch für mich fest. Wenn die Richter des Landgerichtes so bestrebt sind das Verfahren bei sich zu behalten, obwohl die Zuständigkeit mehr als fraglich ist, sehe ich keinerlei Chancen auf einen fairen Prozess für mich!

    Ich habe als Beschuldigter ein Recht auf einen fairen Prozess und nach dem bisherigen Verhalten des Landgerichts Berlin ist man hier mehr auf Seiten des Klägers! 

    Der Kläger übt selbst tagtäglich Kritik an dritten! Das er dann mit eigener Kritik nicht umgehen kann, ist dann wiederrum mehr als fraglich!

    Um zum Abschluss zu kommen, verweigern mir die zuständigen Richter nicht nur das ich einen Rechtsbeistand beauftragen kann, da sie bis heute auf meinen gestellten PKH Antrag nicht reagierten. Im Verfahren 27 O 519/19 verweigert man meine persönliche Teilnahme am Verfahren per Videokonferenz.

    Als Beschuldigter habe ich ein verfassungsgemäßes Recht mich persönlich vor Gericht zu äußern. Wenn man dann den richterlichen Hinweis liest ich hätte einen Rechtsanwalt, der mich vertreten kann, dann frage ich mich schon ob hier nicht mit allen Mitteln verhindert werden soll, dass ich persönlich zu den Vorwürfen und den Argumenten des Klägers im Verfahren Stellung beziehen kann.

    Von einem fairen Verfahren sind die Handlungen der Richter weit entfernt und nehmen ehern den Straftatbestand der Rechtsbeugung an!

    Zum Thema Rechtsanwalt. Ich beschäftige mich seit 2013 intensiv mit Peta. Nachdem Peta mich mit einer kriminellem Mailbombing Attacke mit über 65.000 Emails innerhalb weniger Tage überzogen hat! Mit meinem Rechtsanwalt habe ich gerade einmal 15 Minuten telefoniert und ein paar E-Mails ausgetauscht! Wie soll er mich verteidigen, wenn wie im Fall des Verfahrens 27 O 519/19 vom Kläger immer neue Argumente vorgetragen werden, wo mein Anwalt keinerlei Kenntnis besitzt.

    Mittlerweile habe ich selbst über 100 Stunden in die Klagen investiert, die ich lieber anders eingesetzt hätte!

    Allein das die zuständigen Richter sich verwehren die Klageschrift zu Prüfen insbesondere die Höhe des festgesetzten Streitwertes, um die Kosten im Rahmen zu halten, zeigt das die Richter für den Kläger Partei ergreifen. Das ist weit entfernt von einem fairen Prozess, den ich vor einem deutschen Gericht erwarte!

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos