Veterinäramt wiederspricht PETA – Kein Beweis für illegalen Welpenhandel!

Veterinäramt wiederspricht PETA – Kein Beweis für illegalen Welpenhandel!

Veterinäramt wiederspricht PETA – Kein Beweis für illegalen Welpenhandel!

PETA ist bekannt, dass man gern gänzlich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet und die Arbeit auf Lügen und Betrügen aufbaut! Angebliche Straftat „illegaler Welpenhandel“ wird vom Veterinäramt und der Staatsanwaltschaft dementiert!

Es ist bekannt, dass PETA immer wieder vorschnell irgendwelche Behauptungen in den Raum wirft und sich damit sogar strafbar macht. Selbst ein Richter stellte fest, dass „PETA Mitarbeiter würden Straftaten nicht scheuen!“ Von Unschuldsvermutung hat PETA genauso wenig gehört wie, dass Verbreiten von falschen Tatsachenbehauptungen gegenüber ermittelten Behörden ein Straftatbestand ist. Kein anderer Verein in Deutschland hat so viele Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften hinter sich, wie PETA. Die von PETA begangenen Straftaten scheinen sich jedoch zu lohnen, wie man an den Spendeneinnahmen aus dem Tierschutz sehen kann!

Pressemitteilung von PETA

In der von PETA am 18. Mai 2022 veröffentlichten Pressemitteilung, behauptete PETA durch einen Whistleblower einen illegalen Welpenhandel in Ludwigsburg aufgedeckt zu haben! Die beiden Welpen, die von PETA als Hundekinder in der Pressemitteilung bezeichnet werden, sollen aus Bulgarien stammen! Gleichzeitig behauptete PETA, dass die beiden Welpen von Würmern befallen seien!

Das zuständige Veterinäramt bestätigte die Behauptung von PETA auf eine Presseanfrage jedoch nicht. Gegenüber der Ludwigsburger Kreiszeitung bestätigte das Veterinäramt und die Polizei, diese Behauptung von PETA nicht! Es ist anzunehmen, dass PETA den Impfstatus mit einem Wurmbefall gleichsetzt. Dieses ist jedoch nicht so. Auch wenn man nicht geimpft ist, bedeutet es nicht, dass man infiziert ist!

Derzeit liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor

Derzeit liegt in diesem Fall aber nur eine Ordnungswidrigkeit vor, so die Polizei gegenüber der Ludwigsburger Kreiszeitung! Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierseuchengesetz, da keine Impfnachweise vorgelegt werden konnten!

Das Veterinäramt erstellt derzeit ein Gutachten, da es fraglich sei, ob die Behauptung von PETA, die Welpen seien zu klein und damit zu früh von der Mutter entnommen wurden! So ganz sicher scheint man sich bei dem zuständigen Veterinäramt bei der erst Besichtigung der Welpen also auch nicht zu sein. In Österreich wird das Entwöhnungsalter mit der Bildung der Eckzähne bestimmt.

Die Polizei sagte gegenüber der Presse, …

Vom Ausgang der Ermittlungen hängt auch ab, was mit den kleinen Hunden passiert. Momentan erholen sie sich im Tierheim. Sollte keine nachweisbare Straftat vorliegen, dürften sie wohl an die Händler zurückgehen.

 

Das lässt eindeutig erkennen, dass PETA wieder einmal, falsche Tatsachenbehauptungen in Umlauf bringt! Nur, weil jemand Welpen anbietet, kann man lange noch nicht von illegalen Welpenhandel reden. Es ist unverständlich, dass ein Verein, der mehrere Juristen beschäftigt, bei solchen simplen Rechtsfragen, immer noch seine Unfähigkeit an den Tag legt! Die Juristen scheinen wohl bei ihrem Studium ehern geschlafen zu haben und als einzige Lösung den Job bei PETA zu sehen!

Tierheime tragen eine Mitschuld am Welpenhandel

Tierheime klagen von Überfüllung und gleichzeitig erschweren sie die Adoption von Tieren. Logisch ist, dass Interessenten sich anderweitig sich einen Hund besorgen und wenn es dann eben im Internet oder auf dubiosen Märkten ist! Hier muss ein Umdenken und vor allem die kommunale finanzielle Unterstützung überdacht werden. Kommunen sollten nicht für das Tier, was ein Tierheim versorgt, sondern die Zuwendungen auf Grundlage der Vermittlungen von Tieren bemessen! 

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