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Beschwerde über die von Colin Goldner vom Great Ape Project (GAP) beauftragte Rechtsanwaltskanzlei, bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer eingereicht

Nach dem witzigen Versuch von Colin Goldner vom Great Ape Project (GAP) mich abzumahnen, habe ich den von ihm beauftragten Rechtsanwälten die bereits im November und Dezember 2021 von mir zugesendeten Abmahnungen erneut zugesendet!

Auf meine beiden Abmahnungen reagierte weder Colin Goldner als Verantwortlicher der Facebook-Seite Great Ape Project noch die darüber stehende Giordano Bruno-Stiftung! Es hat also den Anschein, dass Herr Colin Goldner seine erreichbare Identität, zu der er rechtlich verpflichtet ist, verschleiern möchte. Jedenfalls reagiert niemand unter den beiden hinterlegten Faxnummern!

Auch die Behauptung der Rechtsanwälte, sie wären nicht zuständig für die Weiterleitung der Abmahnung, entbehrt jeder Rechtsgrundlage! Aus der Vollmacht geht eindeutig hervor, dass diese Herrn Colin Goldner gegenüber mir in dem Verfahren vertreten. Gleichzeitig resultiert aus der angedrohten Klage, ein Recht auf Widerklage für mich, woraus sich die Zuständigkeit ergibt!

Ich hatte den Colin Goldner Rechtsanwälten bis vorigen Mittwoch Zeit eingeräumt, die Zustellung der beiden von mir versendeten Abmahnungen zu bestätigen. Im Fall, dass dieses nicht erfolgte, drohte ich eine Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer an. Dieses habe ich heute umgesetzt!

Hier mein Beschwerdeschreiben an die Rechtsanwaltskammer München …

GERATI, Silvio Harnos, BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Tal 33
80331 München
Deutschland

Per Fax: (089) 53 29 44-28

Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

Beschwerde über die Anwaltskanzlei Moosmeier – Späth – Seidl aus Landau

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 29.03.2022 übersendete mir die Kanzlei Moosmeier – Späth – Seidel, Hochstr. 12, 94405 Landau a. d. Isar eine Abmahnung von Ihrem Mandanten Colin Goldner!

In meiner Stellungnahme auf die mir zugestellte Abmahnung übersandte ich den Rechtsanwälten meine Abmahnungen, die ich den Abmahner am 23.11.2021 und 08.12.2021 per Fax zugestellt hatte. Der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei reagierte auf diese rechtlichen Schreiben nicht, woraus sich ergibt, dass die Zustellung nicht erfolgte.

Hier muss angenommen werden, dass der Mandant der Rechtsanwaltskanzlei Moosmeier – Späth – Seidel vorsätzlich seine Identität versucht zu verschleiern, in dem er nicht erreichbare Kontaktdaten auf der Webseite und seiner von ihm unter seiner Verantwortung betriebenen Facebook-Seite vorhält. Dieses wäre ein Verstoß gegen das TMG!

Auf die Zusendung der zwei Abmahnungen an ihren Mandanten verweigert diese Rechtsanwaltskanzlei die Zustellung, obwohl nachweislich ein direkter Zusammenhang zu der Abmahnung, die mir zugestellt wurde, besteht!

Obwohl die Rechtsanwaltskanzlei, nach Aufforderung, eine Mandantenvollmacht, in diesem Rechtsverfahren mir übermittelte, teilte mir diese am 8. April 2022 per E-Mail folgendes mit …

Wir sind nicht zustellungsbevollmächtigt bezogen auf die von Ihnen übersandten Abmahnungen vom 23.11.2021 und 08.12.2021.

Am 9. April 2022 übersandte ich der Rechtsanwaltskammer erneut die Forderung ihren Mandanten, die beiden Abmahnungen in Verbindung mit diesem Verfahren zu überreichen! Die Abmahnungen haben eine direkte Verbindung zu der späteren Abmahnung des Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei!

Weiterhin teilte ich in diesem Schreiben mit und verwies auf den möglichen Rechtsverstoß, nach dem TMG, den ihr Mandant in Hoffnung seine Identität zu verschleiern, begeht!

Ich möchte die Rechtsanwaltskammer bitten, die Beschwerde zu prüfen und wenn notwendig erachtet, die Rechtsanwaltskanzlei zu rügen!

Bitte teilen Sie mir ihre Schreiben generell per Fax: +49 (0)3581 7921529 mit, da der Postversand nach Indonesien derzeit 8-12 Wochen dauern kann und nicht zuverlässig funktioniert!

Mit freundlichen Grüßen


Silvio Harnos

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