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Erneut weist PETA Rechtsabteilung unter Leitung von Krishna Singh mit der Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle auf fehlenden Rechtsverstand hin

Ich hatte eigentlich Hoffnung, nachdem dem Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck, die Leitung der Rechtsabteilung von PETA entzogen und er degradiert wurde, dass mit der Leitung durch den ausgebildeten Juristen Krishna Singh, es besser werden würde! PETA-Strafanzeige gegen Angelshop Germantackle!

Die Hoffnung stirbt zuletzt, jedoch anscheinend nicht bei PETA! Die PETA Rechtsabteilung, unter der neuen Leitung von Krishna Singh, hat nach eigenen Angaben, Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle erstattet.

Wie in alter Manier offenbarte die Rechtsabteilung und die von PETA als Fachreferentin geführte Meeresbiologin Dr. Tanja Breining ihr fehlendes Fachwissen. Jene angebliche Meeresbiologin schien nicht einmal in der Lage zu sein, künstliche Plastikfische, die in einem Aquarium einer Bar trieben, von lebendigen zu unterscheiden. Jedenfalls rief sie das zuständige Veterinäramt an und forderte die Rettung der Plastikfische, aus dieser Bar.

Aber auch Jurist Krishna Singh, glänzte bereits mit strafbaren Handlungen! Nachdem er bei PETA seinen Arbeitsplatz übernommen hatte, löste er seine Rechtsanwaltskanzlei auf (lief wohl nicht so gut), und gab seinen Rechtsanwaltstitel ab! Obwohl er sich nicht mehr als Rechtsanwalt betiteln durfte, trat er in einem von PETA veröffentlichten Buch mit dieser Titelbezeichnung auf. Dieses brachte ihn ein Ermittlungsverfahren, nach einer Strafanzeige von GERATI ein. Seine Ausrede in dem Ermittlungsverfahren. „Es sei ein Versehen gewesen!“ Klar doch klingt doch ein Titel immer besser als eine schnöde Namensnennung. Insbesondere da Dr. Edmund Haferbeck auf die angeblichen promovierten EXPERTEN, die bei PETA arbeiten sollten, immer besonders großen Wert legt. Titelmissbrauch scheint bei PETA eine gängige strafbare Handlung zu sein, wie das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, der bis zur Strafanzeige von GERATI als Diplomzoologe und Wildtierexperte bezeichnet wurde, belegt.

PETA erstattet Strafanzeige gegen Angelshop Germantackle in Erkrath

PETA stößt sich an den Online Artikel des Angelshop Germantackle auf. Dieser bietet tote, in Gläsern eingelegte Köderfische, zum Verkauf an! PETA sieht darin ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Nach PETA Meinung darf ein Wirbeltier nur getötet werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Deswegen habe PETA nach einer selbst veröffentlichten Pressemitteilung, Strafanzeige gegen den Angelshop Germantackle, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestellt!

PETA ist dafür bekannt haltlose Strafanzeigen zu stellen, die alle eingestellt werden. Selbst gegen mich persönlich hat PETA bereits über 25 Strafanzeigen gestellt, die alle haltlos und in dem Sinne eine strafbare Handlung waren. Nach § 164 StGB macht sich jener strafbar, der vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen.

PETA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht

Selbst ein Richter stellte bereits fest, dass PETA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen! Diese Straftaten einzelner Mitarbeiter werden unter anderem hier auf GERATI dokumentiert!

Es ist schon erstaunlich, dass PETA anderen das Töten von Tieren verbieten möchte, gleichzeitig PETA aber über 90 Prozent der ihnen zur Pflege übergebenen Tiere tötet. Jedes Jahr tötet PETA tausende von Tieren nur aus reiner Profitgier, da man die Kosten der Verpflegung der Tiere nicht aufbringen möchte. Man sollte also an PETA Stelle erst einmal vor der eigenen Tür kehren und gegen sich selbst, wegen tausendfachen Tiermord, Strafanzeige stellen! 

Fehlendes Fachwissen der PETA Rechtsabteilung, die von Krishna Singh geleitet wird!

Eine simple Recherche zeigt selbst jeden Nichtjuristen auf, was ein ausgebildeter Jurist eigentlich fachlich wissen müsste! Als Erstes gilt das Landesfischereigesetz von Nordrhein-Westfalen, was öffentlich einsehbar ist und schon die Dummheit der PETA Strafanzeige aufzeigt! Gleichzeitig findet man für NRW eine Ausarbeitung zum Thema Verwendung von Köderfischen – gesetzliche Gebote und Verbote in Nordrhein-Westfalen! 

Man kann wohl davon ausgehen, dass der Anglershop Germantackle das Landesfischereigesetz kennt und den Nachweis erbringen kann, dass die eingelegten Köderfische auf Fischkrankheiten geprüft wurden! Hier hätte ein simpler Anruf im Ladenlokal, durch Herrn Krishna Singh ausgereicht, um dieses in Erfahrung hätte bringen können! Aber was will man von einem Juristen verlangen, der seinen Rechtsanwaltstitel freiwillig abgibt! Wo der Grund für die Rückgabe des Titels liegt, der ihm ja, wie die Strafanzeige von GERATI wegen Titelmissbrauches belegt, sehr am Herzen liegt, kann sich jeder selbst die Gedanken machen. Man kann aber sein juristisches Fachwissen schon nach seiner Arbeitsweise, infrage stellen dürfen! 

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