Staatsanwaltschaft Heilbronn, stellt Ermittlungsverfahren gegen einen Siegelsbacher Landwirt ein – gegen PETA laufen die Ermittlungen weiter

Staatsanwaltschaft Heilbronn, stellt Ermittlungsverfahren gegen einen Siegelsbacher Landwirt ein – gegen PETA laufen die Ermittlungen weiter

Staatsanwaltschaft Heilbronn, stellt Ermittlungsverfahren gegen einen Siegelsbacher Landwirt ein – gegen PETA laufen die Ermittlungen weiter

Die Strafanzeige, die Lisa Kainz im Namen von PETA, laut einer PETA-Pressemitteilung, gegen einen Siegelsbacher Landwirt stellte, wurde eingestellt. Ermittlungsverfahren gegen Lisa Kainz und weiteren PETA-Mitarbeitern wegen falscher Verdächtigung gegenüber von Behörden, läuft weiter! PETA Mitarbeiter scheuen Straftaten nicht, so urteilte bereits ein Richter!

Am 9. November 2021 teilte in einer PETA-Pressemitteilung Lisa Kainz mit, dass sie im Namen von PETA Strafanzeige gegen einen Siegelsbacher Landwirt bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt habe. Gegenüber der Staatsanwaltschaft und in der Pressemitteilung behauptete Lisa Kainz Kenntnis von einer Straftat zu besitzen und machte somit gegenüber der Staatsanwaltschaft falsche Angaben und stellte falsche Tatsachenbehauptungen auf!

In der PETA-Pressemitteilung beschuldigte Lisa Kainz den Landwirt öffentlich einer Straftat und sorgte damit für eine öffentliche Vorverurteilung. Eigentlich sollte man immer das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens abwarten, jedoch weiß Lisa Kainz als PETA-Mitarbeiterin, dass die Vorwürfe gegen den Landwirt haltlos sind. 

PETA-Mitarbeiterin Lisa Kainz scheut Straftaten nicht

Wer andere Mitmenschen nur aus der eigenen puren ethischen Verdummung einer Straftat bezichtigt, wie Peta-Mitarbeiterin Lisa Kainz gegenüber dem Landwirt aus Siegelsbach begeht mehrere Straftaten! Bereits ein Richter urteilte, dass „PETA-Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen!“

§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

dejure.org

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

gesetze-im-internet.de

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

gesetze-im-internet.de

GERATI erstattete Strafanzeige unter anderem gegen Lisa Kainz und stellte Strafantrag

Nach Veröffentlichung der PETA-Pressemitteilung von Lisa Kainz, erstattet GERATI Strafanzeige und stellte einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn, wegen des Verdachtes der oben genannten Straftaten! Dieses Ermittlungsverfahren läuft noch bzw. werden jetzt erst die Ermittlungen richtig aufgenommen. Durch das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der PETA Strafanzeige, die die Unschuld des Landwirts bestätigte, werden die Ermittlungen jetzt wegen der Straftaten, die unter anderem Lisa Kainz in diesem Fall begangen hat, aufgenommen. Zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kommt, ist noch offen. Jedoch zeige ich hier wie die PETA-Tierrechtsarbeit im Sinne abläuft. Ich beschuldige Lisa Kainz öffentlich einer Straftat, ohne abzuwarten, zu welchem Ermittlungsergebnis die Heilbronner Staatsanwaltschaft kommt. Nichts anderes macht PETA seit Jahren!

PETA Ausnutzung des Rechtssystem für eigene Werbung

Die Abartigkeit und die Gesetzesverstöße von PETA-Mitarbeiter sind grenzenlos. Die PETA-Mitarbeiter wissen sehr wohl, dass die Landwirte, die sie mit haltlosen Strafanzeigen überziehen, unschuldig sind! Spätestens nach der dritten Strafanzeige, wo das Ermittlungsverfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurde, hätte es auch in einem veganen Gehirn einmal klick machen müssen. Dennoch stellte PETA seit Jahren tausende von Strafanzeigen, die das Justizsystem belasten.

Die Kosten des Ermittlungsverfahrens müssen von dem Steuerzahler bezahlt werden. Wichtige Ermittlungen gegenüber Mördern, Pädophilen und anderen Kriminellen müssen aufgrund der Anzahl der PETA Strafanzeigen zurückgehalten werden, bzw. erhalten weniger Ressourcen für die Ermittlungen!

Doch warum macht PETA das so! Ganz einfach. PETA kann im Tierschutz nichts aufzeigen. So werden haltlose Strafanzeigen gestellt, verbunden mit einer diffamierenden PETA-Pressemitteilung, wo der Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist, öffentlich als angeblicher STRAFTÄTER vorverurteilt und an den öffentlichen Pranger gestellt wird. Wer jetzt denkt, dass PETA sich nach der Einstellung des Verfahrens, mit erwiesener Unschuld, bei dem Landwirt entschuldigt, oder eine PETA-Pressemitteilung herausgibt, wo man dieses mitteilt, der irrt sich. Selbst die Pressemitteilung wird nicht gelöscht, sodass die falschen Tatsachenbehauptungen weiter von PETA verbreitet werden!

Letztendlich sind diese Strafanzeigen nichts anderes als WERBUNG für PETA. PETA stellt mit den Strafanzeigen die Behauptung auf, die würde sich ja so für Tiere einsetzen. Dass dieses aber nur vorgegaukelt ist, sollte spätestens dann klar werden, wenn alle von PETA gestellten Strafanzeigen gegen Landwirte, deren Gehöfte abgebrannt sind, wegen erwiesener Unschuld eingestellt wurden.

Ist das Tierschutz, wenn man Unschuldige öffentlich an den Pranger stellt?

Wenn PETA in Deutschland nur Lügen verbreitet, wie sieht es dann mit dem angeblichen Tierschutz in Rumänien aus. Seit einigen Jahren will PETA aus Deutschland so aktiven Tierschutz in Rumänien leisten. Weder sie noch ihre Partnerorganisation EduxAnima betreibt ein Tierheim, oder einen Gnadenhof in Rumänien! 

Wo sind die angeblich jedes Jahr geretteten 8.000 Tiere denn hin?

Diese Frage sollte sich jeder Unterstützer von PETA einmal stellen. Allein wenn man sich die von PETA selbst veröffentlichten transparenten Zahlen anschaut, kann man nur zu der Erkenntnis kommen! PETA hilft keinem Tier, sondern die Spendengelder werden verprasst! Die Vereinsführung gönnt sich enormen Gehaltszahlungen, die sie nicht öffentlich machen und leben ein ausgefallenes Luxusleben! Tiere hingegen, werden von PETA zu tausenden, jedes Jahr getötet. Wenn das mal nicht Tierliebe pur ist!

Quellen:


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