Erneut erstattet PETA Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck, eine haltlose Strafanzeige, gegen einen Landwirt, deren Gehöft abgebrannt ist. Aus der Pressemitteilung, die PETA veröffentlichte, geht eindeutig hervor, dass PETA besseren Wissens, den Landwirt fälschlicherweise, gegenüber den Ermittlungsbehörden einer Straftat bezichtigt. Damit macht sich PETA selbst einer Straftat schuldig. GERATI Betreiber Silvio Harnos stellte daraufhin Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück, gegen die Verantwortlichen dieses radikalen Tierrechtsvereins.
Hier die Strafanzeige im Wortlaut …
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Kollegienwall 11
49074 Osnabrück
Deutschland
Fax: 0541 315-6800
Strafanzeige gegen
den Verein Peta Deutschland e.V. Vertreten nach §26 BGB durch
Ingrid Newkirk, als 1. Vorsitzende
Harald Ullmann, als 2. Vorsitzende
Anthony Lawrence, als Schriftführer
und
Dr. Edmund Haferbeck, Agrarwissenschaftler und Senior-Verantwortlicher im Bereich Special Projects bei PETA
wegen des Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Strafanzeige gegen die Vereinsführung des Vereins Peta Deutschland e.V., vertreten nach §26 BGB durch Ingrid Newkirk, Harald Ullmann, Anthony Lawrence und der bei Peta Deutschland e.V. angestellte Mitarbeiter Dr. Edmund Haferbeck, alle vorladbar unter der Adresse: Peta Deutschland e.V. Friolzheimer Str. 3, 70499 Stuttgart, wegen Verdachtes der Falsche Verdächtigung unter Vorsatz §164 StGB, Üble Nachrede unter Vorsatz §186 StGB und Verleumdung unter Vorsatz §187 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der radikale Tierrechtsverein Peta Deutschland e.V. hat nach eigenen Angaben, in einer Pressemitteilung, am 03. Dezember 2021 Strafanzeige, gegen den Betreiber eines Schweinestalles in Bissendorf, bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück gestellt.
Am 27. November 2021 soll nach Angabe des Strafanzeigenstellers ein Schweinestall in Bissendorf in Brand geraten sein. Dabei solle 150 Schweine ums Leben gekommen sein. In der Pressemitteilung gibt Dr. Edmund Haferbeck als Strafanzeigensteller für den Verein PETA Deutschland e.V. folgendes an!
Jährlich sterben Zehntausende Tiere bei Stallbränden, weil die gesetzlichen Vorgaben unzureichend sind.
Dadurch lässt sich erkennen, dass in Verbindung mit der Pressemitteilung der Strafanzeigensteller vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen gegen über einer ermittelnden Behörde abgibt.
In der von Peta veröffentlichten Pressemitteilung, vom 03.Dezember 2021 gab der Peta Angestellte Dr. Edmund Haferbeck an, das Peta Strafanzeige gestellt habe. Abzurufen unter https://www.peta.de/presse/150-schweine-sterben-bei-stallbrand-in-bissendorf-peta-erstattet-strafanzeige-bei-der-staatsanwaltschaft-osnabrueck/
Peta räumt in dieser Pressemitteilung selbst ein, keinerlei Kenntnisse zu besitzen, die auf eine Straftat hinweisen.
Peta Deutschland begründet die Strafanzeige wie folgt …
Zitat:
PETA kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die bestehenden Brandschutzverordnungen, da ein Schutz der Tiere so gut wie nicht geregelt ist. Zudem werden in der Praxis meist selbst diese unzureichenden Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt. Durch eine kritische Lage der Löschwasserversorgung kommt es bei derartigen Bränden häufiger zu Zeitverzögerungen, die die Rettung der Tiere verhindern. Es ist noch zu ermitteln, ob dies auch beim aktuellen Einsatz der Fall war.
In der Vergangenheit hat der Rechtsberater von Peta Deutschland Dr. Edmund Haferbeck die Strafanzeigen wie folgt begründet …
Zitat:
Dr. Edmund Haferbeck: „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.“
(Pressemitteilung Peta)
Peta selbst erstattet nach eigenen Angaben mehrere hunderte Strafanzeigen im Jahr, bei diversen Staatsanwaltschaften in Deutschland. Peta kann bei diesen Strafanzeigen weder eine Straftat noch einen Vorsatz belegen!
Peta reagiert ehern auf Pressemitteilungenaus den Medien, ohne grundsätzliche Beweise zu besitzen, die eine Strafanzeige begründen würden.
Allein die Aussage von Peta, dass man weiß, dass der angezeigte Landwirt keine Rechtsverletzung begeht und man selbst aussagt, man stelle diese Strafanzeige nur, weil man die Politik zu einer Gesetzesänderung auffordern möchte, belegt den Straftatbestand, der falschen Verdächtigung!
Mit der veröffentlichten Pressemitteilung suggeriert Peta dann noch etwas für den Tierschutz zu tun und diffamiert öffentlich den Landwirt, in Form das der Landwirt an den öffentlichen Pranger gestellt wird und somit eine öffentliche Vorverurteilung stattfindet. Und das, obwohl selbst Peta die Erkenntnis besitzt, dass dieser Landwirt nichts falsch macht.
Obwohl alle Strafanzeigen die Peta stellt, von den Staatsanwaltschaften eingestellt werden, erstattet Peta fleißig weitere Strafanzeigen und diffamiert das ausgesuchte Opfer in einer Pressemitteilung, wie in diesem Fall!
Gleichzeitig werden keine Strafanzeigen gestellt, wenn sich herausstellt, dass der Brand, oder andere Straftaten, durch Tierrechtler begangen wurden.
Obwohl Peta mehrere ausgebildete Juristen besitzt, können diese den jeweiligen Straftatbestand nicht juristisch belegen.
Es hat ehern den Anschein, dass die Strafanzeigen den Sinn einer reinen kostenlosem Werbe bzw. PR-Aktion von Peta haben, die vom Steuerzahler getragen wird.
Zwar hat jeder das Recht Strafanzeigen zu stellen, jedoch nimmt dieses bei Peta einen perfiden Sachverhalt an.
Insbesondere wenn Peta diese Strafanzeigen als Vorwand nimmt, geltende Gesetze infrage zu stellen.
Allein daraus erkennt man, dass Peta weiß, das im Fall der gestellten Strafanzeige, weder ein Vorwand noch gesetzlicher Verstoß vorliege.
Wenn Peta dieses weiß, kann man davon ausgehen, dass man die Strafanzeigen vorsätzlich mit falschen Tatsachenbehauptungen stellt.
Da Peta diese Strafanzeigen als einzige Tierschutzarbeit ausgibt, kann man weiterhin von Betrug und Veruntreuung von Spendengeldern ausgehen. Spender geben ihr Geld für den Tierschutz und nicht für Straftaten, wie falsche Verdächtigungen und Üble Nachrede, aus!
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Dieses können sie gern per E-Mail: info@gerati.de oder per Fax: 03581 7921529 erledigen!
Weiterhin bitte ich sie mir den Eingang dieser Strafanzeige, in Verbindung mit dem Aktenzeichen, auf denselben Weg zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos
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