Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

Schreiben an das Landgericht Berlin vom 02. August 2021

Es ist etwas still geworden in den letzten Monaten bei den angestrebten Gerichtsverfahren von Edmund Haferbeck und dem Umfeld von Peta. Das liegt größten Teils daran, dass ich gegen die zuständigen Richter des Landgerichts in allen mir bekannten Fällen einen Befangenheitsantrag gestellt hatte!

So wurden bereits zwei angesetzte Gerichtstermine kurzfristig wieder abgesagt! Für alle mir bekannten Verfahren ist als Vorsitzender Richter, Holger Thiel zuständig. Dieser wurde bekannt durch das skandalöse Urteil im Fall der grünen Politikerin Renate Künast, wo er Beleidigungen, die weit unter die Gürtellinie gingen, als Meinungsfreiheit auslegte. Daraufhin wurde gegen diesen Richter Holger Thiel und zwei weiteren Richtern die auch für einige Verfahren in meinem Fall zuständig sind, Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt gestellt und im Berufungsverfahren das Urteil dieses Richters revidiert!

Nun Frage ich mich wie unbefangen ein Richter in eine Verfahren wegen Verleumdung noch sein kann, wenn diesem durch ein Fehl-Urteil ein Ermittlungsverfahren angehängt wurde und dieser in der Presse regelrecht zerrissen wurde. 

Dr. Edmund Haferbeck fühlt sich persönlich in der Klage, durch meine folgende Satire-Aussage beleidigt!

Sofort begann das Poltern des Herrn Dr. Edmund Haferbeck, der wohl gerade an einem Glas, „teuren Champagner“ [Satire], der wie üblich aus Spendengelder finanziert wurde, nippte und den Rest des Glases über seinen unvegan anmutenden Körpers, inkl. Schweinespeckhälfte im Vorderbereich, kippte.

gerati.de

Insgesamt hat Edmund Haferbeck nach seinen 25 bereits gescheiterten Strafanzeigen aus dem Jahr 2018, 15 neue gefunden und versucht nun auf dem Klageweg, die Meinungsfreiheit zu verhindern und GERATI Mundtod zu machen! Nur schien er nicht damit gerechnet zu haben, dass GERATI Betreiber wie ein Sumatra Tiger aus Indonesien, sich wehrt und ihm weiter seine stupiden Aussagen widerlegt und seine stupiden Argumente um die Ohren haut!

Befangenheitsantrag vom Landgericht Berlin abgewiesen und beim Kammergericht Berlin zurückgezogen!

Natürlich war es zu erwarten, dass sich die drei zuständigen Richter des Landgerichts Berlin, selbst nicht befangen ansahen. Weder politische Einflussnahme, noch eine Befürwortung des Tierrechts, obwohl gerade ein Richter des Berliner Landgerichtes bei der Anhörung „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“, im Ausschuss des deutschen Bundestages, die Aussage in seiner Anhörung brachte, dass Straftaten die Tierrechtler begehen juristisch legitim seien! Auch das Verfahren von Renate Künast, sei natürlich kein Befangenheitsgrund. Die Richter würden doch jetzt nicht harmlose Meinungsfreiheit kriminalisieren nur, weil man in einem anderen Urteil zu lasch geurteilt hatte.

Auch drei weitere Richter des Landgerichts Berlin kamen zu der Erkenntnis, es läge keine Befangenheit vor. Im Fall einer Befangenheitsbeschwerde ist anders als bei der PKH-Beschwerde vor dem Kammergericht, der zweiten Instanz Anwaltszwang! Mein Rechtsanwalt teilte mir mit, er hätte keine Ressourcen frei und so beantragte ich PKH für das Beschwerdeverfahren, über die Ablehnung meines Befangenheitsantrages vom Landgericht Berlin, vor dem Kammergericht Berlin.

Zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt, der mich bat die Beschwerde zurückzuziehen. Darauf telefoniert ich mit dem Kammergericht und kam sogar mit der zuständigen Richterin ins Gespräch. Ja sie verstehe mich, sieht aber dennoch keine Möglichkeit einer Befangenheit! Nach Zusicherung, das mit der Rücknahme meines Antrages in diesem Verfahren keine Gebühren entstehen, nahm ich meinen Befangenheitsantrag schriftlich zurück!

Gestern schrieb ich an das Landgericht folgendes Schreiben!

ERNEUTE Anfrage der rechtssicheren Zustellung der Klageschrift 27 O 396/20 und weiterer Verfahren

Singh K. ./. Harnos, S. – Haferbeck E ./. Harnos S.  Peta Deutschland e.V. ./. Harnos S.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14. Juni 2021 fragte ich nach, der nachverfolgbaren Sendungsnummer, zu der bis heute nicht lesbaren Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 per Fax an!

Bis heute haben sie mir weder die Klageschrift, noch eine Bestätigung das, dass Verfahren bis zur rechtsgültigen Zustellung der Klageschrift ausgesetzt ist, noch mir eine Sendungsnummer genannt! Da bereits mehrere rechtliche Schreiben siehe Urteil und Ordnungsmittelbeschluss aus dem Verfahren 27 O 639/17 nicht zugestellt wurden, verlange ich die Sendungsnummer für den Versand der Klageschrift, um den rechtliche Zustellungsversuch überhaupt nachvollziehen zu können! Der Kläger behauptet durch seine vertretenen Rechtsanwälte, das die Klageschrift durch das Gericht, auf den Weg zu mir sei.

Insbesondere wurden alle meine letzten Schreiben zu den Verfahren aus dem Umfeld von Peta Deutschland, durch das Landgericht Berlin nicht beantwortet, obwohl hier bereits mehrere Monate vergangen sind.

In meinen Augen handelt es sich bei dem Vorgehen des Landgerichtes Berlin um Rechtsbeugung im Amt, da man den Kläger hier nachweislich bevorzugen versucht, in dem man weder auf Anfragen noch auf PKH-Anträgen in den anderen zwei Fällen von seitens des Landgerichts Berlin reagiert!

Demnach versucht das Landgericht Berlin hier vorsätzlich mir meine Rechtsmittel zu verwehren, da man die PKH Anträge (z.B. Verfahren 27 O 639/17 bzw. 27 O 396/20 nicht bearbeitet!

Im Schreiben vom 01.04.2021 teilten sie mir mit, das mein PKH Antrag zwar eingegangen ist, dieser jedoch aufgrund meines Befangenheitsantrages nicht bearbeitet werden kann.

Gleichzeitig ist mit der Ablehnung meines Befangenheitsantrages durch das Landgericht Berlin, ja Anwaltszwang beim Kammergericht Berlin in diesem Beschwerdeverfahren. Demnach werden mir hier, alle mir zustehenden Rechtsmittel beim Landgericht Berlin verwehrt!

Mit diesem Schreiben wiederhole ich meinen Antrag auf PKH, zu allen offenen Verfahren zu meiner Person, die beim Landgericht Berlin anhängig sind. Insbesondere da bei allen Verfahren ein Befangenheitsantrag anhängig ist, bzw. nach rechtssicheren Zustellung der Klageschrift, aus dem Verfahren 27 O 396/20 gestellt werden. Hier verweise ich auf die bei der Ablehnung des Antrages beim Landgericht, notwendigen Anwaltszwanges beim Kammergericht Berlin!

Auf folgende Sachbearbeitungen warte ich derzeit auf das Landgericht Berlin

  1. Sendungsnachweise der Klageschrift 27 O 396/20
  2. Zustellnachweis des Urteiles und des Ordungsmittelbeschlusses aus 27 O 639/17 (Bis heute liegt mir nichts vor (Mein damaliger Anwalt reagiert auf Anfragen nicht) Um Rechtsansprüche gelten machen zu können, benötige ich auch hier einen Nachweis der Zustellung der beiden Rechtlichen Schreiben an meine Person, da der Anwalt im Fall der nicht Weiterleitung an mich, Haftbar ist!
  3. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 400/20
  4. Status PKH Antrag im Verfahren 27 O 396/20
  5. Antrag auf Teilnahme im Verfahren 27 O 519/19 per Videokonferenz § 128a ZPO in Verbindung mit Übertragung der Verhandlung, in die deutsche Botschaft Jakarta bzw. Übernahme der An- und Abreisekosten bei persönlicher Anreise (siehe Schreiben per Fax) auf Grundlage des bewilligten PKH Antrages durch das Kammergericht Berlin
  6. Beantragte Akteneinsicht nach Ablehnung der Richter meines Befangenheitsantrages mit der lapidaren Begründung „VERWEIS AUF DIE AKTE“ (Siehe Schreiben per Fax)

Ich weise daraufhin, dass ich jetzt beschlossen habe, Strafanzeige bei einer deutschen Staatsanwaltschaft zu stellen, wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung im Amt und Benachteiligung in den Verfahren, die meine Person betreffen. Die Strafanzeige richtet sich gegen alle in den offenen Verfahren beteiligten Richter!

Dieses entbindet sie jedoch nicht mit einer Frist von 7 Tagen auf meine offenen Fragen bzw. Anträge zu Antworten!

Ich verweise noch einmal, dass ich die Schreiben per Fax 03581 7921529 vorab erwarte, da der Postversand aus Deutschland aufgrund von Corona 6-8 Wochen dauert!

Mit freundlichen Grüßen


Silvio Harnos

Meine nächsten geplanten Schritte

Wie in dem Schreiben angekündigt, werde ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, gegen die zuständigen Richter bei der Staatsanwaltschaft Görlitz stellen. Dann plane ich eine Beschwerde beim Verfassungsgericht, da das Landgericht Berlin, ja mein persönliches Recht an Teilnahme an dem Gerichtsverfahren nicht zulässt.

Die Teilnahme per Videokonferenz nach § 128a ZPO wird mit der Begründung abgelehnt, man dürfe nicht auf fremden staatlichen Territorien, ein Gerichtsverfahren übertragen. Da stellt sich mir die Frage, wie kann ich dann von diesem PC aus, auf den das Gerichtsverfahren übertragen werden soll, dann Straftaten in Deutschland begehen? Weiterhin teilte man mir mit, ich brauchte ja nicht persönlich erscheinen, da ich ja von einem Rechtsanwalt vertreten werde. 

Mit diesem habe ich bisher 15 Minuten telefoniert und den Rest nur per E-Mail Kontakt gehabt. Gleichzeitig ist dieser beim Landgericht Berlin nicht zugelassen, sodass er einen Kollegen beauftragen muss, der mich dann nur aufgrund der Aktenlage verteidigt. Weiterhin kommt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit von der Kanzlei Günter aus Hamburg, die Edmund Haferbeck und Peta vertreten, immer mit neuen skurrilen Argumenten, auf die der Rechtsanwalt in der Verhandlung keine Antwort hätte. Denn nur ich kann Aussagen und Begründen, wie ich was gemeint habe! 

So wird es wohl noch einigen Monate und Jahre dauern bis es hier zu einem Gerichtstermin kommt. Ob es dann noch Peta als gemeinnützige Organisation in Deutschland gibt, bleibt abzuwarten!

Über eure Unterstützung würde ich mich weiter freuen!

Quellen:


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