Wieder erstattet die Rechtsabteilung von Peta unter der Führung von Edmund Haferbeck eine stupide Strafanzeige die jeder Rechtsgrundlage fehlt und diffamiert in einer Pressemitteilung einen Landwirt!
Man darf sich schon Fragen welche Fachkompetenz die Rechtsabteilung unter der Führung von Edmund Haferbeck hat. Wissentlich obwohl man bei Peta wie man in der Pressemitteilung selbst schreibt weiß, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, erstattet die Rechtsabteilung von Peta eine Strafanzeige! Dann wartet man nicht einmal das Ermittlungsverfahren ab, was Grundsätzlich bei den dummen Strafanzeigen aus der Feder von Edmund Haferbeck in der Regel eingestellt wird und veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der man einen Landwirt beschuldigt, eine Straftat zu begehen.
Gleichzeitig muss Peta selbst einräumen, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, denn so liest man folgende Begründung für die Strafanzeige von Edmund Haferbeck Rechtsabteilung …
Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.
Also ist Edmund Haferbeck es bewusst, dass der Landwirt keine Straftat begeht. Im Gegenzug begeht hier aber Haferbeck eine Straftat, in dem er den Landwirt fälschlicherweise gegenüber einer Behörde einer Straftat bezichtigt.
Im § 187 StGB heist es …
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier die Pressemiteilung von Peta im Wordlaut ...
Tierschutzwidrige Rinderhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen einen Betrieb mit sogenannter Anbindehaltung in Burgwedel
Burgwedel / Stuttgart, 2. August 2021 – PETA hat am 28. Juli Strafanzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb aus Burgwedel bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Die Verantwortlichen zwingen die rund 50 Rinder laut Zeugenaussage fast das gesamte Jahr, ein Dasein in sogenannter Anbindehaltung zu fristen: Bei dieser Haltungsform sind sie mit Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals festgebunden und können sich nicht einmal umdrehen – so müssen die Tiere an einem Platz ausharren. Die vorhandene Auslauffläche kann scheinbar nur von einzelnen Tieren genutzt werden. Die Tierrechtsorganisation appelliert, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.
„Verbrauchern und Verbraucherinnen wird oftmals eine Idylle mit ‚glücklichen Kühen‘ auf grünen Wiesen vorgegaukelt, während die Realität eher an die Gefangenschaft in mittelalterlichen Kerkern erinnert. Die Haltung im Stall ist für Rinder unabhängig von der Haltungsform mit körperlichem und psychischem Leid verbunden, aber in der ‚Anbindehaltung‘ werden ihre Bedürfnisse komplett ignoriert“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist. Menschen, die Tierleid nicht unterstützen möchten, sollten kein Fleisch, keine Milch und keine Eier kaufen, sondern zu pflanzlichen Alternativen greifen.“
Auch die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren Ende der sogenannten Anbindehaltung
PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade bekräftigt die Forderung: Das Gericht verkündete schon 2012, dass die „Anbindehaltung“ der verhaltensgerechten Unterbringung sogenannter Milchkühe entgegensteht. Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. PETA mahnt jedoch, dass das Leid von Rindern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgebeutet werden, systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher appelliert die Organisation neben der Politik zudem an alle Menschen, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
Etwa eine Million Kühe werden in Deutschland gezwungen, ihr Dasein zeitweise oder das ganze Jahr über angebunden in einem Stall zu verbringen. Insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben fixieren Landwirte und Landwirtinnen sie aus praktikablen Gründen häufig mit Anbindevorrichtungen am Hals, teils auch mit unbeweglichen Halsrahmen. An den Ketten ist die Bewegung sehr eingeschränkt, sodass sich die Tiere höchstens gerade noch hinlegen können. Die Liegematten dafür fehlen in einigen Stallungen gänzlich, sind verschlissen oder die Liegeflächen grundsätzlich zu klein für die Tiere. Die artwidrige Haltung und der immense Bewegungsmangel führen zu großem seelischem Leid bei den Rindern. Zusätzlich leiden sie oft unter Liegeschwielen, Lahmheit sowie Einschnürungen oder Quetschungen am Hals.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
Wieder muss man feststellen das Peta ein krimineller Verein ist und selbst vor Straftaten nicht zurückschreckt! GERATI hat deshalb gegen den Vorstand von Peta deren Rechtsanwälte und Justiziare und Edmund Haferbeck Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, gestellt.
Quellen:
- Peta.de – Tierschutzwidrige Rinderhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen einen Betrieb mit sogenannter Anbindehaltung in Burgwedel – https://www.peta.de/presse/tierschutzwidrige-rinderhaltung-peta-erstattet-strafanzeige-gegen-einen-betrieb-mit-sogenannter-anbindehaltung-in-burgwedel/
- Gesetze-im-internet.de – Strafgesetzbuch (StGB) § 187 Verleumdung – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html