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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: falsche Tatsachenbehauptung

  • ANINOVA und der Fall Coesfeld: Wenn Aktivismus Fakten ersetzt

    ANINOVA und der Fall Coesfeld: Wenn Aktivismus Fakten ersetzt

    Im Kreis Coesfeld sorgt derzeit ein Fall für Aufmerksamkeit, der exemplarisch zeigt, wie schnell sich ein öffentlicher Skandal konstruieren lässt – und wie wenig dabei offenbar auf rechtliche Fakten geachtet wird. Im Zentrum steht die Tierrechtsorganisation ANINOVA, die öffentlich den Eindruck erweckt, ein großer Legehennenbetrieb würde trotz eines Verbots illegal weiter Käfighaltung betreiben.

    Was sich zunächst wie ein klassischer Tierschutzskandal liest, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein deutlich komplexerer Sachverhalt. Denn nach übereinstimmenden Informationen liegt für den betroffenen Betrieb eine gültige Ausnahmegenehmigung vor. Diese erlaubt es, die bestehenden Haltungssysteme übergangsweise weiter zu nutzen – konkret bis September 2026. Die rechtliche Grundlage dafür ist kein Schlupfloch, sondern Teil der bewusst vorgesehenen Übergangsregelung, die bereits 2015 gesetzlich beschlossen wurde.

    Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Denn während die Faktenlage eindeutig ist, entsteht durch die öffentliche Darstellung von ANINOVA ein völlig anderes Bild. Der Eindruck: Ein Betrieb ignoriere geltendes Recht und halte tausende Tiere widerrechtlich in Käfigen. Diese Darstellung steht jedoch im direkten Widerspruch zur bestehenden Genehmigungslage.

    Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein entscheidender. Wer einem Unternehmen öffentlich vorwirft, gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen, obwohl dieses nachweislich im Rahmen der geltenden Rechtslage handelt, bewegt sich nicht mehr im Bereich legitimer Kritik. Hier geht es um Tatsachenbehauptungen – und deren Richtigkeit ist keine Frage der Perspektive, sondern der überprüfbaren Faktenlage.

    Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Landwirtschaft kann eine solche Darstellung erhebliche Folgen haben. Der öffentliche Druck steigt, das Vertrauen von Verbrauchern sinkt, Geschäftspartner reagieren sensibel. Die Grenze zwischen Aktivismus und wirtschaftlicher Schädigung wird damit schnell überschritten.

    Öffentliche Pranger statt sachlicher Debatte

    Auffällig ist dabei ein wiederkehrendes Muster. Einzelne Betriebe werden gezielt herausgegriffen, medial ins Zentrum gerückt und mit emotional aufgeladenem Bildmaterial konfrontiert. Die juristische Einordnung bleibt dabei häufig im Hintergrund oder wird verkürzt dargestellt. Was bleibt, ist ein klarer Schuldvorwurf – unabhängig davon, ob dieser rechtlich haltbar ist.

    Im Fall Coesfeld bedeutet das konkret: Ein Betrieb, der sich innerhalb einer genehmigten Übergangsfrist befindet, wird öffentlich so dargestellt, als würde er sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Diese Form der Kommunikation ist nicht nur problematisch, sie verzerrt auch die gesellschaftliche Debatte über Tierhaltung. Denn sie ersetzt differenzierte Betrachtung durch moralische Zuspitzung.

    Damit wird letztlich nicht nur dem betroffenen Betrieb geschadet, sondern auch dem eigentlichen Anliegen des Tierschutzes. Denn wer Fakten und Emotionen vermischt, riskiert, dass berechtigte Kritik an Glaubwürdigkeit verliert.

    Wirtschaftlicher Schaden als kalkuliertes Risiko?

    Besonders brisant ist die Frage nach den Folgen solcher Darstellungen. Wenn durch öffentliche Aussagen wirtschaftlicher Schaden entsteht, stellt sich zwangsläufig die Frage nach Verantwortung. Unternehmen sehen sich plötzlich mit Imageschäden konfrontiert, ohne tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

    Dennoch bleibt die Gegenwehr häufig aus. Viele landwirtschaftliche Betriebe scheuen den Konflikt mit gut vernetzten und medial präsenten Organisationen. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass genau diese Zurückhaltung Teil des Problems ist. Denn ohne rechtliche Konsequenzen bleibt der Anreiz bestehen, zugespitzte oder unvollständige Darstellungen weiterhin als Mittel der öffentlichen Kampagnenarbeit zu nutzen.

    Hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Wer bewusst oder fahrlässig falsche Tatsachenbehauptungen in Umlauf bringt, sollte auch für die daraus entstehenden Schäden haften. Diese Logik ist in anderen Bereichen selbstverständlich – im Kontext von Tierrechtskampagnen scheint sie jedoch bislang kaum Anwendung zu finden.

    Zwischen Tierschutz und Aktivismus

    Es steht außer Frage, dass Tierschutz ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen ist. Kritik an Haltungsformen, Verbesserungen im System und öffentliche Diskussionen sind notwendig und legitim. Doch genau deshalb ist es entscheidend, dass diese Debatte auf einer sachlichen und rechtlich korrekten Grundlage geführt wird.

    Wenn Organisationen, die für sich in Anspruch nehmen, im Namen des Tierschutzes zu handeln, selbst grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen ignorieren oder verzerren, entsteht ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Der Übergang vom Tierschutz zum ideologisch getriebenen Aktivismus wird dann fließend.

    Im Fall Coesfeld zeigt sich deutlich, wie schnell diese Grenze überschritten werden kann. Ein legal betriebener Stall wird zum vermeintlichen Skandal erklärt, ein genehmigter Zustand als Rechtsbruch dargestellt. Das ist keine Aufklärung – das ist ein Narrativ.

    Fazit: Zeit für klare Regeln und Verantwortung

    Der Fall wirft eine zentrale Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausgeht. Wie lange will die Politik noch zusehen, wenn durch öffentliche Kampagnen Fakten verzerrt und wirtschaftliche Existenzen gefährdet werden? Es braucht klare Rahmenbedingungen, die auch für Aktivisten gelten.

    Wer öffentlich schwerwiegende Vorwürfe erhebt, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen wie jeder andere Akteur auch. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit. Werden falsche Tatsachen verbreitet, müssen Konsequenzen folgen – auch finanzieller Natur.

    Nur so lässt sich verhindern, dass aus berechtigtem Tierschutz ein Instrument wird, das gezielt wirtschaftlichen Druck erzeugt, ohne die tatsächliche Rechtslage zu berücksichtigen. Eine ehrliche Debatte braucht Fakten. Alles andere ist kein Beitrag zum Tierschutz, sondern ein Problem für den Rechtsstaat.

    Tierschutz vs. Tierrecht: Wenn Aktivismus zur Gefahr wird

    Wer sich intensiver mit genau solchen Fällen auseinandersetzen möchte, findet in meinem Buch „Tierschutz vs. Tierrecht“ eine fundierte und zugleich klare Einordnung dieser Entwicklungen. Anhand konkreter Beispiele wird dort aufgezeigt, wie sich legitimer Tierschutz zunehmend von ideologisch geprägtem Aktivismus abgrenzt – und welche Auswirkungen das auf Landwirtschaft, Gesellschaft und öffentliche Wahrnehmung hat. Gerade Fälle wie im Kreis Coesfeld machen deutlich, wie wichtig es ist, zwischen Fakten, Emotionen und gezielten Kampagnen zu unterscheiden. Das Buch liefert dafür die notwendigen Hintergründe, Analysen und Argumentationslinien.

    Buch Tierschutz vs. Tierrecht von Silvio Harnos
    Tierschutz vs. Tierrecht
    von Silvio Harnos

    Quellen:

  • PETA Bauernhof Anzeige: Vorzeigebetrieb als Tierquälerei diffamiert? Wer hier wirklich falsche Tatsachen verbreitet

    PETA Bauernhof Anzeige: Vorzeigebetrieb als Tierquälerei diffamiert? Wer hier wirklich falsche Tatsachen verbreitet

    Skandal um die PETA Bauernhof Anzeige: Wenn Vorwürfe und Realität kollidieren

    Wieder einmal sorgt eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation PETA gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb für Schlagzeilen. Doch dieser Fall ist besonders brisant, weil sich zwei völlig gegensätzliche Bewertungen gegenüberstehen. Während öffentlich von möglichen Tierschutzverstößen gesprochen wird, bezeichnen lokale Behörden und Tierschutzvertreter denselben Betrieb ausdrücklich als vorbildlich.

    Damit geht es längst nicht mehr nur um Tierhaltung. Es geht um die Mechanismen öffentlicher Meinungsbildung und um die Frage, wie schnell sich ein Narrativ durchsetzt, wenn es emotional aufgeladen wird. Wer Begriffe wie „Tierquälerei“ in den Raum stellt, greift nicht nur einen Betrieb an, sondern stellt dessen gesamte Existenz infrage und beeinflusst gleichzeitig den gesamten gesellschaftlichen Diskurs.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, wie aus einzelnen Eindrücken ein medialer Skandal konstruiert werden kann. Gleichzeitig wird deutlich, wie groß der Schaden ist, wenn Vorwürfe vorschnell verbreitet werden, bevor sie sauber überprüft und fachlich eingeordnet sind.

    Auslöser der Anzeige: Anonyme Bilder und eine sofortige Eskalation

    Am Anfang steht – wie so oft – ein anonymer Hinweis. PETA erhält Bildmaterial, das angebundene Tiere in einem Stall zeigt. Ohne weitergehende Einordnung wird dieses Material unmittelbar als Beleg für Missstände interpretiert. Eine erkennbare, strukturierte Prüfung der tatsächlichen Haltungsbedingungen oder der betrieblichen Abläufe findet dabei offenbar nicht statt.

    Stattdessen folgt ein Ablauf, der mittlerweile fast schon systematisch wirkt. Auf das Bildmaterial folgt unmittelbar eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Parallel dazu wird eine Pressemeldung veröffentlicht, die den Fall emotional zuspitzt und öffentlich verbreitet. Innerhalb kürzester Zeit entsteht so ein massiver öffentlicher Druck.

    Die Folge ist eindeutig: Noch bevor Behörden überhaupt die Möglichkeit haben, den Sachverhalt vollständig zu prüfen, steht der betroffene Betrieb bereits im Fokus öffentlicher Kritik. Genau hier verschiebt sich der Schwerpunkt von sachlicher Aufklärung hin zu gezielter medialer Wirkung.

    PR vor Prüfung: Der entscheidende Bruch im Ablauf

    Die Reihenfolge – erst Öffentlichkeit, dann Prüfung – ist kein Zufall, sondern der zentrale Schwachpunkt dieses Vorgehens. Wer zuerst skandalisiert, setzt einen Deutungsrahmen, der sich später kaum noch korrigieren lässt. Selbst entlastende Erkenntnisse erreichen in der Regel nicht annähernd die Aufmerksamkeit der ursprünglichen Anschuldigungen.

    Damit entsteht eine Dynamik, in der nicht mehr Fakten den Diskurs bestimmen, sondern die erste, lauteste Interpretation. Für Betroffene bedeutet das: Der Schaden entsteht sofort, während eine mögliche Entlastung bestenfalls verzögert wahrgenommen wird.

    PETA behauptet Tierquälerei – gestützt auf isolierte Momentaufnahmen

    Aus den vorliegenden Bildern wird ein umfassendes Narrativ konstruiert. Angebundene Tiere werden automatisch als Beleg für unzulässige Haltungsbedingungen interpretiert. Aus einer einzelnen Situation wird eine generelle Bewertung der gesamten Tierhaltung abgeleitet.

    Das grundlegende Problem liegt dabei auf der Hand. Ein Bild zeigt weder Zeiträume noch Abläufe noch das gesamte Haltungssystem. Es bildet lediglich einen Ausschnitt ab. Wer daraus pauschale Schlussfolgerungen zieht, ersetzt sachliche Analyse durch Interpretation und reduziert komplexe Zusammenhänge auf ein einfaches, aber besonders wirkungsvolles Bild.

    Momentaufnahme vs. Dauerzustand: Der entscheidende Unterschied

    Die zentrale Frage lautet: Handelt es sich um eine dauerhafte Haltungsform oder um eine situative Maßnahme innerhalb eines komplexen Betriebsablaufs? Genau diese Differenz wird in der öffentlichen Darstellung häufig bewusst oder zumindest fahrlässig verwischt.

    Wenn jedoch der Eindruck entsteht, Tiere würden dauerhaft angebunden gehalten, obwohl dies tatsächlich nicht zutrifft, wird aus einer Interpretation eine Tatsachenbehauptung. Und genau diese muss überprüfbar und korrekt sein – alles andere führt zu einer verzerrten Wahrnehmung.

    Gegenposition vor Ort: Behörden und Tierschutz sprechen von einem Vorzeigebetrieb

    Während PETA öffentlich Alarm schlägt, ergibt sich vor Ort ein deutlich differenzierteres Bild. Personen, die den Betrieb kennen und fachlich beurteilen können, widersprechen den Vorwürfen und beschreiben den Hof als gut geführt und strukturiert.

    Nach diesen Einschätzungen verfügen die Tiere über regelmäßigen Auslauf und verbringen große Teile des Jahres auf Weideflächen. Die Anbindung erfolgt lediglich situativ und nicht als Dauerzustand. Damit widerspricht die Realität vor Ort direkt der öffentlichen Darstellung.

    Regionale Praxis wird bewusst oder fahrlässig ausgeblendet

    Gerade in alpinen und ländlich geprägten Regionen sind saisonale Haltungsformen seit Jahrzehnten üblich. Tiere verbringen viele Monate im Freien und werden nur in bestimmten Phasen im Stall gehalten. Wer diesen Kontext ausblendet, verzerrt zwangsläufig die Bewertung.

    Hier zeigt sich ein grundlegendes Problem moderner Aktivismuskampagnen: Externe Bewertung ohne Kenntnis regionaler Praxis führt zu Fehlinterpretationen – und diese werden anschließend öffentlich als Fakten präsentiert.

    Falsche Tatsachen? Wenn aus Bildern Vorwürfe konstruiert werden

    An diesem Punkt wird die Diskussion rechtlich relevant. Wenn aus einzelnen Bildern pauschale Aussagen über eine gesamte Tierhaltung abgeleitet werden, stellt sich die Frage, ob es sich noch um eine zulässige Bewertung handelt oder bereits um eine falsche Tatsachenbehauptung.

    Der Unterschied ist entscheidend. Meinungen sind geschützt, Tatsachenbehauptungen müssen der Realität entsprechen. Wird suggeriert, dass ein Dauerzustand vorliegt, obwohl dies nicht zutrifft, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Juristische Einordnung: Verantwortung wächst mit Reichweite

    Das deutsche Recht schützt vor falschen Verdächtigungen und rufschädigenden Aussagen. Wer öffentlich Vorwürfe erhebt, muss diese belegen können. Mit wachsender Reichweite steigt auch die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Aussagen.

    Gerade bei Organisationen mit erheblicher medialer Wirkung stellt sich daher die Frage, ob die erhobenen Vorwürfe einer objektiven Überprüfung standhalten. Ist dies nicht der Fall, verschiebt sich der Fokus zwangsläufig vom angeblichen Fehlverhalten des Betriebs hin zum Vorgehen der Organisation selbst.

    Fehlende Prüfung: Wenn Ideologie die Analyse ersetzt

    Der Ablauf folgt einem klar erkennbaren Muster. Material wird zugespielt, häufig anonym. Eine transparente und umfassende Prüfung der Umstände ist nicht erkennbar oder wird zumindest nicht offen kommuniziert.

    Stattdessen erfolgt eine schnelle Einordnung, die sich in ein bereits bestehendes Narrativ einfügt. Die Grundannahme scheint dabei bereits festzustehen, während das konkrete Material lediglich als Bestätigung dient.

    Von der Analyse zur Kampagne

    Wenn nicht mehr ergebnisoffen geprüft wird, sondern nur noch das bestätigt wird, was ohnehin angenommen wird, verliert der gesamte Prozess seine Neutralität. Aus Analyse wird Kampagne, aus Aufklärung wird Aktivismus.

    Genau an diesem Punkt wird aus Tierschutzarbeit ein politisches Instrument – mit entsprechenden Folgen für den öffentlichen Diskurs und die betroffenen Betriebe.

    Vorverurteilung durch Kampagnenlogik: Der Schaden entsteht sofort

    Die Kombination aus Strafanzeige und medialer Verbreitung führt zwangsläufig zu einer Vorverurteilung. Noch bevor Behörden Ergebnisse liefern, ist das Urteil in der Öffentlichkeit häufig bereits gefallen.

    Diese Dynamik ist besonders problematisch, weil sie sich kaum korrigieren lässt. Selbst wenn sich Vorwürfe später relativieren, bleibt der erste Eindruck bestehen. Die ursprüngliche Schlagzeile prägt das Bild nachhaltig und wirkt langfristig nach.

    Konkrete Folgen für landwirtschaftliche Betriebe

    Für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet dies weit mehr als nur Kritik. Es geht um wirtschaftliche Existenz, gesellschaftliche Reputation und persönliche Belastung. Ein einmal beschädigter Ruf lässt sich nur schwer wiederherstellen und wirkt oft lange nach.

    Genau deshalb ist es unverantwortlich, auf Grundlage unvollständiger Informationen eine solche Dynamik bewusst auszulösen.

    Rechtslage für Betroffene: Möglichkeiten der Gegenwehr

    Betroffene sind solchen Kampagnen jedoch nicht vollständig ausgeliefert. Bei falschen Tatsachenbehauptungen bestehen rechtliche Möglichkeiten, gegen entsprechende Aussagen vorzugehen. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, Gegendarstellungen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen.

    Auch strafrechtliche Aspekte können eine Rolle spielen, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass bewusst falsche Verdächtigungen geäußert wurden. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch, da Aussagen häufig bewusst vorsichtig formuliert werden.

    Strategische Reaktion statt passiver Rolle

    Trotzdem zeigt sich: Wer sich nicht wehrt, überlässt das Feld der öffentlichen Deutung. Eine konsequente rechtliche und kommunikative Reaktion ist daher oft notwendig, um die eigene Position sichtbar zu machen und den Diskurs zu korrigieren.

    Gemeinnützigkeit in der Kritik: Verantwortung oder politische Agenda?

    Ein besonders sensibler Punkt ist die Gemeinnützigkeit. Sie bringt steuerliche Vorteile mit sich, setzt aber auch verantwortungsvolles Handeln voraus.

    Wenn jedoch systematisch mit zugespitzten oder unvollständigen Darstellungen gearbeitet wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob dieses Verhalten noch mit dem Anspruch der Gemeinnützigkeit vereinbar ist. Kritiker sehen hierin weniger gemeinwohlorientierte Arbeit als vielmehr politischen Aktivismus mit klarer Zielrichtung.

    Verantwortung wächst mit Einfluss

    Je stärker eine Organisation in öffentliche Debatten eingreift, desto größer ist ihre Verantwortung. Wird diese Verantwortung durch einseitige Darstellungen ersetzt, entsteht ein Ungleichgewicht, das den gesamten Diskurs verzerrt und langfristig das Vertrauen untergräbt.

    Fazit: Realität gegen Ideologie – und warum dieser Fall weit über den Einzelfall hinausgeht

    Der Fall zeigt deutlich, wie schnell aus einzelnen Bildern ein umfassender Vorwurf konstruiert werden kann. Gleichzeitig wird ein Betrieb belastet, der vor Ort völlig anders bewertet wird und dessen tatsächliche Bedingungen ein differenziertes Bild zeichnen.

    Damit wird ein grundlegender Konflikt sichtbar. Es geht nicht nur um Tierhaltung, sondern um die Frage, wie Realität dargestellt, interpretiert und öffentlich vermittelt wird. Wer die Deutungshoheit besitzt, bestimmt letztlich den Diskurs.

    Wer diese Mechanismen im Detail verstehen möchte, sollte einen Blick in mein Buch „Tierschutz vs. Tierrecht“ werfen. Dort wird umfassend analysiert, wie solche Kampagnen entstehen, welche Strategien dahinterstehen und welche Auswirkungen sie auf Landwirtschaft, Gesellschaft und den öffentlichen Diskurs haben.

    Am Ende bleibt eine klare Erkenntnis: Der eigentliche Konflikt verläuft nicht zwischen Mensch und Tier, sondern zwischen Realität und Ideologie.


    Quellen:

  • Peta teilt in Pressemitteilung mit Straftaten zu begehen! GERATI erstattet gegen die Verantwortlichen von Peta und deren Rechtsabteilung Strafanzeige wegen falscher Tatsachenbehauptung!

    Wieder erstattet die Rechtsabteilung von Peta unter der Führung von Edmund Haferbeck eine stupide Strafanzeige die jeder Rechtsgrundlage fehlt und diffamiert in einer Pressemitteilung einen Landwirt!

    Man darf sich schon Fragen welche Fachkompetenz die Rechtsabteilung unter der Führung von Edmund Haferbeck hat. Wissentlich obwohl man bei Peta wie man in der Pressemitteilung selbst schreibt weiß, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, erstattet die Rechtsabteilung von Peta eine Strafanzeige! Dann wartet man nicht einmal das Ermittlungsverfahren ab, was Grundsätzlich bei den dummen Strafanzeigen aus der Feder von Edmund Haferbeck in der Regel eingestellt wird und veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der man einen Landwirt beschuldigt, eine Straftat zu begehen.

    Gleichzeitig muss Peta selbst einräumen, dass der Landwirt gegen kein Gesetz verstößt, denn so liest man folgende Begründung für die Strafanzeige von Edmund Haferbeck Rechtsabteilung …

    Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist.

    Peta Pressemitteilung

    Also ist Edmund Haferbeck es bewusst, dass der Landwirt keine Straftat begeht. Im Gegenzug begeht hier aber Haferbeck eine Straftat, in dem er den Landwirt fälschlicherweise gegenüber einer Behörde einer Straftat bezichtigt.

    Im § 187 StGB heist es …

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    gesetze-im-internet.de

    Hier die Pressemiteilung von Peta im Wordlaut …

    Tierschutzwidrige Rinderhaltung: PETA erstattet Strafanzeige gegen einen Betrieb mit sogenannter Anbindehaltung in Burgwedel

    Burgwedel / Stuttgart, 2. August 2021 – PETA hat am 28. Juli Strafanzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb aus Burgwedel bei der Staatsanwaltschaft Hannover erstattet. Die Verantwortlichen zwingen die rund 50 Rinder laut Zeugenaussage fast das gesamte Jahr, ein Dasein in sogenannter Anbindehaltung zu fristen: Bei dieser Haltungsform sind sie mit Ketten oder anderen Vorrichtungen am Hals festgebunden und können sich nicht einmal umdrehen – so müssen die Tiere an einem Platz ausharren. Die vorhandene Auslauffläche kann scheinbar nur von einzelnen Tieren genutzt werden. Die Tierrechtsorganisation appelliert, die „Anbindehaltung“ von Rindern bundesweit zu verbieten.

    „Verbrauchern und Verbraucherinnen wird oftmals eine Idylle mit ‚glücklichen Kühen‘ auf grünen Wiesen vorgegaukelt, während die Realität eher an die Gefangenschaft in mittelalterlichen Kerkern erinnert. Die Haltung im Stall ist für Rinder unabhängig von der Haltungsform mit körperlichem und psychischem Leid verbunden, aber in der ‚Anbindehaltung‘ werden ihre Bedürfnisse komplett ignoriert“, so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. „Dass die Politik diese Haltung trotz des Wissens um die Tierquälerei immer noch zulässt, zeigt, dass der in der Verfassung verbriefte Tierschutz so gut wie nichts wert ist. Menschen, die Tierleid nicht unterstützen möchten, sollten kein Fleisch, keine Milch und keine Eier kaufen, sondern zu pflanzlichen Alternativen greifen.“

    Auch die Bundestierärztekammer fordert seit Jahren Ende der sogenannten Anbindehaltung
    PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade bekräftigt die Forderung: Das Gericht verkündete schon 2012, dass die „Anbindehaltung“ der verhaltensgerechten Unterbringung sogenannter Milchkühe entgegensteht. Auch in Biobetrieben ist diese tierquälerische Praxis über die langen Wintermonate hinweg erlaubt, obwohl die empfindlichen Tiere infolgedessen oft Schmerzen haben, etwa durch entzündete Gelenke oder Quetschungen am Hals. PETA mahnt jedoch, dass das Leid von Rindern, die in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ausgebeutet werden, systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher appelliert die Organisation neben der Politik zudem an alle Menschen, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.

     
    Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
    Etwa eine Million Kühe werden in Deutschland gezwungen, ihr Dasein zeitweise oder das ganze Jahr über angebunden in einem Stall zu verbringen. Insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben fixieren Landwirte und Landwirtinnen sie aus praktikablen Gründen häufig mit Anbindevorrichtungen am Hals, teils auch mit unbeweglichen Halsrahmen. An den Ketten ist die Bewegung sehr eingeschränkt, sodass sich die Tiere höchstens gerade noch hinlegen können. Die Liegematten dafür fehlen in einigen Stallungen gänzlich, sind verschlissen oder die Liegeflächen grundsätzlich zu klein für die Tiere. Die artwidrige Haltung und der immense Bewegungsmangel führen zu großem seelischem Leid bei den Rindern. Zusätzlich leiden sie oft unter Liegeschwielen, Lahmheit sowie Einschnürungen oder Quetschungen am Hals.  
     
    PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

    Wieder muss man feststellen das Peta ein krimineller Verein ist und selbst vor Straftaten nicht zurückschreckt! GERATI hat deshalb gegen den Vorstand von Peta deren Rechtsanwälte und Justiziare und Edmund Haferbeck Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Tatsachenbehauptung gegenüber einer Behörde, gestellt.

    Quellen: