Peta erstattet erneut eine Strafanzeige gegen einen Unschuldigen Landwirt und bezichtigt diesen einer Straftat. Die Straftaten liegen ehern auf der Seite von Peta.
Obwohl Peta seit Jahren Kenntnis besitzt, dass ihre Strafanzeigen völlig jedem Rechtsverständnis entspricht, werden diese weiter von Peta gestellt. Peta beschäftigt ausgebildete Juristen. Da darf man sich schon fragen wie diese ihre Staatsexamen erreicht haben. Krishna Singh gab freiwillig seinen Rechtsanwaltstitel ab und das genau zwei Wochen nachdem er im Namen von Peta, illegale Massenabmahnungen unterzeichnete. Unzählige Betroffene beschwerten sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Diese teilte dann mit, dass Herr Krishna Singh nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen ist.
Schaut man sich die juristische Arbeit von Peta an, muss man sich schon Fragen (Meinungsbildung), ob Krishna Singh aufgrund seiner juristischen Unfähigkeit, seinen Rechtsanwaltstitel abgab. Obwohl, an diesem Rechtsanwaltstitel schien er dann doch sehr zu hängen. 3 Monate später veröffentlichte Peta ein Buch, wo Krishna Singh als Rechtsanwalt betitelt wurde. Hier erstattete GERATI sofort Strafanzeige wegen Titelmissbrauches.
Brandopfer verstoßen nicht gegen Brandschutzmaßnahmen und sind auch nicht für die Löschwasserversorgung zuständig
Peta räumt immer wieder ein, dass man die Strafanzeigen stellt, um geltende Gesetze ändern zu lassen. Demnach ist der Peta Rechtsabteilung sehr wohl bewusst, dass das von Peta ausgesuchte Opfer, gegen kein einziges Gesetz verstößt. Dadurch begeht Peta vorsätzlich mit ihren Strafanzeigen, Straftaten wie falsche Verdächtigung und falsche Tatsachenbehauptung. Dieses bestätigt sich weiterhin auch darin, das Peta mit Erstattung der Strafanzeige sofort eine Pressemitteilung herausgibt, ohne das Ermittlungsergebnis der zuständigen Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Auf die Einlassung des Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck auf die GERATI-Strafanzeige darf man wie immer gespannt sein.
Update: 30.03.2021 14:11 WIZ
Staatsanwaltschaft teilt per E-Mail Az: 178 Js 3285/21 mit