Erster radikaler Tierrechtler zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt

Erster radikaler Tierrechtler zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt

Erster radikaler Tierrechtler zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt

Tönnies hatte es bereits im Herbst 2019 angekündigt. Man werde die radikalen Tierrechtler, die den Kellinghusener Schlachthofes über Stunden besetzten, auf Schadenersatz verklagen!

Das Landgericht Kiel gab dem Schlachthof Konzern recht und verurteilte einen der radikalen Tierrechtler, die den Betriebsablauf beeinflussten zur Zahlung von Schadenersatz. Der Verurteilte Straftäter wurde zur Zahlung von 16.761 € Schadenersatz verurteilt

Der jetzt verurteilte radikale Tierrechtler hatte sich im Herbst 2019 vor dem Eingang des Kellinghusener Schlachthofes an das Tor gekettet. Unzählige Tiertransporter konnten deshalb nicht entladen werden. Dabei verursachten diese radikalen Tierrechtler unzähliges Tierleid. Die Polizei ließ die radikalen Tierrechtler über Stunden gewähren, bevor dieses mit der Räumung der Straftäter begann.

Radikale Tierrechtler geht es nicht um die Tiere, sondern um den größtmöglichen wirtschaftlichen Schaden, den man ihrem ausgewählten Opfer zufügen kann!

Ohne an die Tiere zu denken, die über Stunden in den Transportern ausharren mussten, blockierten diese radikalen Tierrechtler den Betriebsablauf des Schlachthofes. Erreicht haben sie letztendlich nichts. Gegen mehrere radikale Tierrechtler laufen derzeit Klagen von Tönnies auf Schadenersatz.

Der erste wurde jetzt schuldig gesprochen, vorsätzlich sich in den wirtschaftlichen Betriebsablauf eingemischt zu haben. Dem Schlachthof stände demnach auch Schadenersatz zu. Der radikale Tierrechtler wurde jetzt zu 16.761 € Schadenersatz verurteilt.

Demonstrationen ja – aber nicht mit jeden Mitteln

Das freie Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Gut in einem demokratischen Rechtsstaat. Jedoch entbehrt es jedem Rechtsgrundsatz, sich durch Demonstration in den Betriebsablauf einmischen zu wollen, um das ausgewählte Opfer den größten möglichen wirtschaftlichen Schaden zuzuführen. Wer Schaden verursacht, der muss dafür auch gerade stehen.

Radikale Tierrechtler haben da ein gänzlich anderes Rechtsverständnis, was mit dem gemeinschaftlichen Rechtsverständnis nicht in einklang zu bringen ist. Derzeit laufen mehrere Spendenaufrufe, um den Verurteilten radikalen Tierrechtler finanziell zu unterstützen.

Ob die finanziellen Spendenmittel ausreichen, allen Tierrechtlern, die an dieser Aktion, gegen Tönnis beteiligt waren und die auf ihre gerichtlichen Verfahren warten, wird die Zeit zeigen.

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