Die Vorstöße aus den einzelnen Landesbehörden sind rechtlich fragwürdig. Insbesondere betroffene Tierhalter eröffnet dieses, einen Klageweg, da hier Gleichheit aller Bürger von Deutschland und der EU umgangen wird. Bei einem solchen Eingriff in die Berufsausübung, scheiterte schon so mancher gut gemeinte Gesetzesvorstoß. Sollte ein Gericht zu dem Urteil kommen, dass der Erlass unzulässig ist, wären hier auf Bundesebene die Durchsetzungschancen noch geringer, als sie derzeit aufgrund der EU Beschlüsse sind.