Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern wendet sich erneut an meine Provider

Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern wendet sich erneut an meine Provider

Simon Fischer von der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern wendet sich erneut an meine Provider

Erneut gibt sich Simon Fischer der Lächerlichkeit Preis und wendet sich mit der Behauptung, ich würde gegenüber ihm, eine Beleidigung aussprechen, da ich ihn als Tierrechtler mit „Spinner“ betitele.

Natürlich darf man sich Fragen warum Simon Fischer, nicht dem von der Staatsanwaltschaft Görlitz in der Einstellungsverfügung mitgeteilten Zivilklage weg wählt, wenn er doch so sicher sei, dass er im Recht ist. Ich brauche mich nicht vor der deutschen Justiz verstecken, auch wenn dieses immer wieder von radikalen Tierrechtlern behauptet wird.

Hier erst einmal das Anschreiben von Simon Fischer an meinen Provider

Betreff: Hinweis zur Löschung wegen Beleidigung und Verleumdung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Nutzer Silvio Harnos veröffentlichte am 29.08.2019 auf der über Ihre Firma gehosteten Domain „gerati.de“ einen Artikel, in welchem  ich als „Spinner“ beleidigt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Ihr Kunde verleumderische, ehrverletzende und unwahre Behauptungen über  meine Person in verschiedensten Artikeln veröffentlicht. Sie sind als Webhoster verpflichtet, nach Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung für eine  Sperrung des Angebots zu sorgen. (siehe LG Hamburg (Urteil vom 31.07.2009, Az. 325 O 85/09)). Ich fordere Sie damit in einem ersten Schritt auf,  den Artikel

 

http://gerati.de/2019/08/29/buergermeister-andreas-wutzlhofer-begeht-straftaten/

 

zu entfernen. Im übrigen wird hier zudem ein Bürgermeister verleumdet. Sollte der Artikel weiterhin abrufbar bleiben, behalte ich mir  eine Privatklage ausdrücklich vor.

 

Simon Fischer

Simon Fischer will also auch im Namen des Bürgermeisters, über den der journalistisch aufgearbeitete Artikel sich handel eine juristische Forderung stellen. Dass er dazu überhaupt nicht Klage befugt ist, scheint er nicht so ganz zu verstehen.

Natürlich setze ich mich nach einem kurzen erfreulichen Telefonat mit meinem Provider hin und schrieb eine Stellungnahme zu den Vorwürfen!

Meine Antwort auf die Vorwürfe von Simon Fischer

Sehr geehrter K***,

 

hiermit teile ich zu der Meldung von Herrn Simon Fischer folgendes mit.

 

Simon Fischer behauptet selbst gegenüber der Presse gegenüber mir in einem Rechtsstreit sich zu befinden. So machte er gegenüber dem Onlinemagazin Nordbayern.de folgende Aussage zu meiner Person!

 

“Blogger aus Indonesien

Überdies verweist der Jura-Zoo auf Facebook auf Beiträge des Bloggers Silvio Harnos, der sich — wie er selbst schreibt — seit 2013 kritisch mit “radikalen Tierschützern” beschäftigt. “Simon Fischer, Vorstandsmitglied der Partei Ethia und Alleinunterhalter der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern, geht es gar nicht um die Tiere, sondern nur um sein Ego”, schreibt Harnos auf seiner Seite. Er übe zwar Kritik, helfe aber nicht bei den derzeit laufenden Umbauarbeiten im Jura-Zoo. Die von Harnos erhobenen Vorwürfe seien unhaltbar, entgegnet Fischer. “Das ist ein Typ aus Indonesien, mit dem ich mich in einem Rechtsstreit befinde.

 

Das Veterinäramt hatte bei der jüngsten Begehung des Jura-Zoos nur kleinere Mängel festgestellt. Allerdings muss das Gibbon-Gehege bis März 2018 erneuert werden.

 

https://www.nordbayern.de/region/neumarkt/tierrechtler-jubeln-jura-zoo-gibt-mehrere-tiere-ab-1.6588122

 

Seine versuchte Strafanzeige wurde von seitens der Staatsanwaltschaft Görlitz abgewiesen! Einstellungsverfügung liegt ihnen bereits aus einem vorangegangenen Vorfall vor.

 

Auch dort hat Herr Simon Fischer mit Lügen gearbeitet. So behauptete er gegen über ihnen folgende falsche Tatsachenbehauptung:

 

Auf der Seite http://gerati.de/2017/08/17/ist-die-irre-weggeschlossen/ wurde ein Artikel mit einem nachweislich von der Staatsanwaltschaft als gefälscht ermittelten  Screenshot veröffentlicht. Dieser weckt den Anschein, als hätte ich den dort genannten Satz in den sozialen Medien von mir gegeben.

 

Die Staatsanwaltschaft hat trotz intensiver Ermittlungen, die über ein Jahr dauerten, aber keine Erkenntnisse erlangen können, dass der von mir veröffentlichte Screenshot eine Fälschung sei.

 

Mit dieser Äußerung hat Simon Fischer, also vorsätzlich gelogen, was ihn als Lügner entlarvt, den man umgangssprachlich auch als Spinner betiteln kann. Die Behauptungen, die Simon Fischer als Tierrechtler immer wieder aufstellt, können durch Ermittlungsbehörden nicht bestätigt werden, wie auch das oben genannte Zitat des Nordbayern.de belegt.

 

Demnach ist die Aussage „Spinner“ keine Beleidigung oder Verleumdung, sondern beschreibt ehern die immer wieder durch Simon Fischer aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen, die durch Ermittlungsbehörden der Staatsanwaltschaft als falsch herausstellen.

 

Der Begriff Spinner wird unter anderem definiert: 2) Person, die unsinnige Gedanken, Vorstellungen hat

 

Diese Definition trifft auf Simon Fischer, der als Tierrechtler aktiv ist, zu.

 

Gleichzeitig betreibe ich den Blog gerati.de als journalistische Webseite, in der ich mich insbesondere mit radikalen Tierrechtlern befasse.

 

Demnach berufe ich mich auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes in dem es heißt:

 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Selbst alle angestrebten Strafanzeigen, die sich auf Artikel von GERATI beziehen und vom selbsternannten größten Tierrechtsverein Peta stammen, wurden erst kürzlich alle durch die Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt.

 

Dennoch habe ich die Bezeichnung „Spinner“ in dem Artikel durch „Anstatt sich die Tierhaltung selbst im Circus anzuschauen und sich davon zu überzeugen was Simon Fischer als Tierrechtler für Lügen verbreitet“ abgeändert.

 

Herrn Simon Fischer steht es natürlich jederzeit frei, gegen meine Person eine Zivilrechtliche Klage anzustreben. Darüber wurde er in der Einstellungsverfügung seiner Strafanzeige informiert.

 

Bisher ist keine Klageschrift von seiner Seite bei mir eingetroffen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Silvio Harnos

Um es mit den Worten von Stefan Bröckling zu halten

Verklag mich doch, Simon Fischer!


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