Die Akte gegen meine Person, die alle Strafanzeigen von PeTA Deutschland aufzählt, soll 500 Seiten umfassen. WOW! Da bin ich wohl jemanden richtig auf den Schlips getreten.
In dieser Artikelserie möchte ich die Vorwürfe, die nach meinem Durchzählen mindestens 25 Anzeigen umfassen, im Einzelnen Darlegen und meine persönliche Meinung zu den Vorwürfen von PeTA äußern!
Laut einer E-Mail der Polizeidirektion Görlitz sollen alle Verfahren gegen mich, die unter dem Aktenzeichen Az: 900 Js 6057/18 zusammengefasst worden sind, mittlerweile eingestellt worden sein. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Simon Fischer von der „Aktionsgruppe Tierrechte Bayern“. Aber dazu später mehr.
Aber erst einmal der Reihe nach und in Kurzfassung.
Am 10. Februar 2018, also vor mehr als einem Jahr, wurde ich vom Circus Krone in München eingeladen und flog von Jakarta über Abu Dhabi nach München. Als ich mit drei Stunden Verspätung landete, erwartete mich eine Überraschung von PeTA!
Fünf schwer bewaffnete Bundespolizisten erwarteten mich am Gateausgang. Also nicht an der Passkontrolle, sondern bereits direkt am Gate. Sie führten eine Passkontrolle durch. Ich hatte mich beim Aussteigen beeilt, da ich wusste, dass man mich abholen würde und ich nicht wusste, ob man von der dreistündigen Verspätung etwas mitbekommen hatte. Auf dem Weg zum Gateausgang telefonierte ich mit der Person, die mich abholte und sie teilte mir mit, das sie draußen wartete!
Also spurtete ich an allen vor mir ausgestiegenen Passagieren vorbei und kam als Dritter am Gateausgang an. Ich übergab meinen Reisepass und wurde zur Seite gebeten. Die anderen Bundespolizisten stellten daraufhin auch die Passkontrolle ein und versammelten sich um mich.
Im Nachhinein behauptete man, da ich den Verdacht äußerte, dass man nur wegen mir diesen Aufriss gemacht hatte, dass es sich um eine Routinekontrolle gehandelt hatte.
Man hielt mir zwei Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, wo mir der Tatvorwurf Verleumdung und verstoß gegen das Tierschutzgesetz!
Es ginge um die Feststellung einer deutschen Postanschrift!
Deswegen werden fünf Bundesbeamte an das Gate postiert, wobei man das alles bei der normalen Passkontrolle hätte durchführen können. Den Rest der Story bei der Einreise und den weiteren Verlauf möchte ich nur in Stichpunkten wiedergeben.
- Ich vermutete erst, dass Soko Tierschutz dahinter steckte. (Dieser Verein stammte aus Augsburg)
- Auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft stand kein direkter Tatvorwurf, sondern nur die 3 Aktenzeichen.
- Nachdem man mir erklärte, dass es nur um einen deutschen Postbevollmächtigten ginge, zeigte ich über mein Smartphone die Einträge bei Denic und verwies auf den dort hinterlegten deutschen Postbeauftragten.
- Anmerken möchte ich, dass bei gesetzlichen Verstößen der Betroffenen auch direkten Kontakt zum Provider aufnehmen kann. In der Strafanzeigenwut von PeTA taucht mein Provider und selbst die IP meines Webservers der in Deutschland steht auf! Also was soll das von PeTA?
- Man bat mich mit auf die Wache im Flughafen zu kommen
- Und ich wurde von den fünf mit Maschinenpistolen bewaffneten Bundesbeamten umringt und begleiteten mich an den Passagieren wie ein Schwerverbrecher oder Terrorist vorbei
- Ich wurde in ein Vernehmungszimmer geführt, wo eine Wand verspiegelt war
- Ich sollte kurz warten
- Nach ein paar Minuten kam ein Beamter herein und erklärte mir, dass es nur um die Feststellung eines deutschen Postbevollmächtigten gehe
Dazu möchte ich anmerken, dass bis heute kein einziges Schreiben direkt an meinen deutschen Postbevollmächtigten gesendet wurde!
- Ich sagte, dass ich ihnen diesen schon genant habe, und forderte den Beamten auf mir zu benennen, was man mir in grundlegender Form vorwirft!
- Daraufhin verließ der Beamte den Raum und kam nach ein paar Minuten später wieder. (Telefonat Staatsanwaltschaft Augsburg)
- Dann präsentierte er mir drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2014, konnte aber auch hier keinen direkten Tatvorwurf benennen.
- Ich argumentierte dann, 2014 das dürfte doch verjährt sein und der Beamte machte kehrt und telefonierte wieder mit der Staatsanwaltschaft.
- Dieses Mal kam er mit drei Aktenzeichen aus dem Jahr 2015 und 2016, aber wiederum ohne konkreten Tatvorwurf
Da mir immer wieder in den letzten Kommentaren zu diesem Fall gesagt wurde, die Polizei brauche den Tatvorwurf nicht konkretisiert dazu mal folgende Aussage von mir!
Selbstverständlich muss die Polizei dir offenbaren, was man dir konkret vorwirft! Und es ist auch nicht damit abgetan, dass man sagt, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz oder Verleumdung!
Erstens braucht sich kein Beschuldigter selbst belasten. Es muss also klipp und klar aufgezeigt werden, was man mir vorwirft und das hat man bis zu der heutigen E-Mail nicht getan! Gleichzeitig hat man als Beschuldigter ein Recht auf Äußerung und kann selbst Beweise beifügen!
- Ich forderte mehrfach den Beamten auf mir den konkreten Vorwurf zu benennen
- Er gab als Antwort, ich solle die Staatsanwaltschaft anrufen.
- Diese ist am Wochenende nur über die Bereitschaft zu erreichen
- Ein Gespräch mit dieser wurde mir von den Beamten verweigert
Der dicke Hammer kam aber erst noch!
- Er teilte mir mit, dass er nur noch das Protokoll schreiben müsse und ich dann gehen kann
- Also wartete ich wieder einige Minuten
- Dann kam der Beamte mit einem Vernehmungsprotokoll, das ich unterschreiben solle
- Dazu forderte er mich auf, dass ich ein Kreuz bei, „ich mache keine Angaben zum Tatvorwurf“, machen und dieses Protokoll unterzeichnen solle.
- Ich wurde zu keiner Zeit als Beschuldigter belehrt! Ich wurde nicht aufgeklärt, dass diese Maßnahme ein Verhör sei!
- Daraufhin äußerte ich, dass ich natürlich mich äußern möchte, jedoch fehlt der konkrete Tatvorwurf
- Darauf der Beamte wieder sie können dann gehen, wenn sie dieses Protokoll unterzeichnen, (Erpressung???)
- Ich wiederholte meine Aussage, dass ich sehr wohl Angaben machen will, jedoch nicht weiß, was man mir vorwirft
- Daraufhin er wieder, sie wollen doch gehen, denken sie daran das jemand auf sie wartet (Ich telefoniert immer wieder einmal mit der Mitarbeiterin des Circus Krone)
- Daraufhin sagte ich, dass ich mich nicht erpressen lasse und ich dieses als Nötigung ansehe
- Ich forderte einen Anwalt
- Darauf der Beamte sie haben ein Telefon sie können ihren Anwalt anrufen
- Daraufhin ich, ich komme aus Indonesien und lebe dort seit 10 Jahren ich habe hier keinen Rechtsanwalt in Deutschland. Bitte rufen sie beim zuständigen Gericht an damit diese eine Liste der Rechtsanwälte, die in Bereitschaft am Wochenende sind, mir übermitteln könne
- Er könne nicht Telefonieren, kam da als Antwort
- Man verweigerte mir also auch einen Rechtsbeistand.
Jetzt wurde ich etwas lauter, da es mir langsam zu Bund wurde!
- Ich fragte ihn, ob ich verhaftet sei
- Darauf antwortete er, nein
- Daraufhin ich wieder, ok dann möchte ich jetzt gehen
- Er wieder: Sie können gehen wenn sie unterschrieben haben.
- Daraufhin sagte ich, dass ich nichts unterschreibe, wenn sie mir nicht den Konkreten Tatvorwurf nennen
- Dann kam er mit den Paragrafen wieder
- Daraufhin ich wieder Verleumdung kann viel sein. Zum Beispiel wenn ich ein Schimpfwort benutzt haben soll. Ich muss mich doch nicht selbst belasten
- Er wieder: Deswegen sollen sie ja das Kreuz machen, das sie keine Angaben mach.
- Das mache ich nicht, wenn sie mir nicht den konkreten Beschuldigungsgrund nennen.
- Daraufhin er wieder dann müssen wir sie vernehmen und das dauert mehrere Stunden
- Daraufhin ich wieder, Ok dann fahren sie mich aber nach München rein.
- Er wieder das werden wir nicht machen
- Es ging hin und her
Auf einmal nahm er Kampfhaltung an, als ob er mich jeden Moment angreifen würde.
- Ich wurde jetzt doch noch etwas lauter, entweder lassen sie mich jetzt gehen oder sie erklären mir die Verhaftung
- Er wieder, ich sei nicht verhaftet
- Ich wieder, dann kann ich jetzt gehen
- Er wieder: Nein
So ging das hin und her!
- Er behauptete, ich würde ihn anschreien
- Daraufhin ich wieder ich schreie nicht
- Doch sie schreien
- Nein ich schreie nicht, dann holen sie einen Arzt, der ihnen bestätigen kann, dass ich ein lautes Organ habe
- Das sei auch nicht möglich gewesen
Irgendwann kam dann ein weiterer Beamter herein, der wie sich später herausstellte, der Amtsleiter war.
Er tippte den Beamten auf die Schultern und schickte diesen hinaus. Er sagte mir in einem ruhigen Ton, dass ich nicht verhaftet sei und jederzeit gehen könnte.
Ich sagte, dann will ich jetzt gehen. Und er, sie können das.
Im Flur begegnete ich den Beamten, der mich verhört hatte und forderte seinen Namen und Dienstnummer dieses verweigerte er mir! Von dem Beamten, der ihn herausgeschickt hatte, bekam ich die Visitenkarte und sollte mich auf ihn berufen!
Hier mal die ganze Geschichte des ersten Tages in ausführlicher Form:
Am nächsten Montag rief ich bei der Staatsanwaltschaft an und forderte diese auf mir die konkreten Vorwürfe der mir bekannten Aktenzeichen zu benennen.
Dieses könne man mir nicht sagen, ich solle zu einer Polizeidienststelle gehen. Also machte ich mich auf den Weg zum Münchner Hauptbahnhof und ging zur dortigen Polizeidienststelle. Dort fand man in den Computerdaten nichts zu meiner Person und man schickte mich zur Bundespolizei, die aber auch nichts fanden! Sie riefen aber am Münchner Flughafen an und bestätigten mir das ich am Mittwoch wieder ausreisen könne.
Zurück im Hotel rief ich wieder die Staatsanwaltschaft Augsburg an!
Ich teilte mit, dass mir weder die bayrische Polizei noch die Bundespolizei in irgendeiner Form eine Aussage geben kann und dass diese mich an die Staatsanwaltschaft verwiesen.
Sie könne mir nicht weiterhelfen ich solle schriftlich antworten.
So viel dazu. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schickt mich zur Polizei und diese verweist mich wiederum an die Staatsanwaltschaft. Das hier gewaltig, was schief läuft bei der Justiz, die eigentlich Bürger schützen sollte, dürfte jedem klar sein. Den kompletten Artikel, den ich damals zeitnah verfasste, findet ihr im nächsten Absatz.
Die Geschichte ist noch viel Umfangreicher, was insbesondere auch das aufzeigt, dass mir erst nach über einem Jahr die konkreten Tatvorwürfe präsentiert wurden.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat nach meiner Feststellung, dass diese überhaupt nicht zuständig sei, da der Webserver in Friedensdorf bei Görlitz stehe, dass Verfahren letztendlich abgegeben. Im Hintergrund ist aber noch viel mehr passiert. Strafanzeigen meinerseits gegen die Bundesbeamten und gegen die Staatsanwaltschaft wurden wie zu vermuten lässt eingestellt. So auch die Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Wer hier mehr erfahren möchte, einfach einmal auf dieser Webseite die Suchfunktion nutzen mit PeTA vs GERATI!
Und noch eins bei der Ausreise wurde ich dennoch kurzfristig festgehalten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg war nicht in der Lage den Fahndungsauftrag bei der Bundespolizei am Flughafen München löschen zu lassen. Mittlerweile ist dieser aber gelöscht, wie meine ein und Ausreise im September 2018 in Deutschland bestätigten.
Und was mir beim Durchlesen der Vorwürfe von PeTA aufgefallen ist, es fehlt die Anzeige wegen angeblichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Az: 603 Js1197/15! Wie gesagt ich lebte seit 10 Jahren in Indonesien und dieses war meine erste Einreise nach Deutschland.