Klebefallen im Kölner Brauhaus: PETA, Strafanzeige und die Frage nach dem eigentlichen Täter

Im Kölner Traditionsbrauhaus Päffgen sorgte ein Vorfall für Schlagzeilen: Mehrere Mäuse sollen qualvoll in Klebefallen verendet sein. Laut Berichten im Presseportal von PETA und in der Regionalpresse (Der Westen) dokumentierte ein Hinweisgeber mehrere solcher Fälle mit Videos. PETA reagierte umgehend mit einer Strafanzeige und stellte den Betrieb öffentlich an den Pranger.

Doch lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Wurden die Fallen wirklich gegen Mäuse eingesetzt – oder dienten sie eigentlich dem Insekten-Screening, wie es in Restaurants üblich und vorgeschrieben ist? Und welche Rolle spielte der Whistleblower, der die Szenen filmte, anstatt einzugreifen?

Die Empörung bei PETA war groß, Medien wie Der Westen zeichneten schnell das Bild eindeutiger Tierquälerei. Hier stellt sich jedoch die zentrale Frage: Ging es tatsächlich um Tierschutz – oder eher um öffentliche Aufmerksamkeit und Spendengelder für eine Organisation, die Empörung gezielt nutzt?

Ein fließender Übergang zeigt sich nun von der allgemeinen Berichterstattung hin zur rechtlichen Bewertung. Gerade für diesen Fall ist entscheidend, ob es sich um eine strafbare Tierquälerei oder um ein tragisches, aber anders zu bewertendes Missgeschick handelt.

Klebefallen: Verbot bei Wirbeltieren, erlaubt bei Insekten

Rechtslage

In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Klebefallen für Wirbeltiere wie Mäuse oder Ratten sind verboten. Sie gelten als tierquälerisch, weil die Tiere stunden- oder gar tagelang in Todesangst zappeln, bevor sie verenden. Wer solche Fallen gezielt gegen Nager einsetzt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz – konkret § 17 TierSchG – und riskiert eine Strafanzeige, die mit empfindlichen Strafen einhergehen kann.

Praxis in der Gastronomie

Ganz anders sieht es bei Insekten aus. Klebefallen für Fliegen, Motten oder Schaben sind in der Gastronomie nicht nur erlaubt, sondern teilweise sogar notwendig, um eine kontinuierliche Überwachung des Hygienestatus sicherzustellen. Diese Praxis ist ein fester Bestandteil des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points), das für Restaurants und Lebensmittelbetriebe Pflicht ist. Zudem schreibt die Lebensmittelhygiene-Verordnung vor, dass geeignete Verfahren zur Schädlingsüberwachung implementiert sein müssen. Hier ist es durchaus denkbar, dass eine Maus versehentlich in eine für Insekten gedachte Falle geraten ist – ein tragischer, aber möglicher Zufall.

Abgrenzung Insekten- vs. Nagerbekämpfung

Während Insektenfallen also gängige Praxis und rechtlich zulässig sind, ist der Einsatz von Klebefallen für Nager strikt untersagt. Diese klare Trennung verdeutlicht: Ein zufälliges Hineingeraten einer Maus in eine Insektenfalle ist rechtlich anders zu bewerten als der gezielte Einsatz solcher Fallen zur Nagerbekämpfung.

Kontrolle durch Behörden

Behörden wie Veterinärämter oder Lebensmittelüberwachungen achten bei Kontrollen ausdrücklich darauf, dass solche Insektenfallen nicht missbräuchlich als Nagetierfallen verwendet werden. Der entscheidende Punkt: Ein solcher Vorfall wäre rechtlich anders zu bewerten als der gezielte Einsatz gegen Mäuse.

Der schnelle Griff zur Strafanzeige

Anstatt den Vorfall sachlich zu prüfen oder den Betreiber mit den Beobachtungen zu konfrontieren, hat PETA sofort den juristischen Knüppel geschwungen und Strafanzeige gestellt. Dieses Vorgehen wirft Fragen auf. Hätte es nicht im Sinne des Tierschutzes gelegen, zunächst eine Kontaktaufnahme zu versuchen, um die Sachlage zu klären? So wäre im Ernstfall ein schnelles Abstellen des Problems möglich gewesen, ohne dass ein Betrieb durch Vorverurteilungen in die Schlagzeilen gerät.

Doch PETA ist bekannt dafür, die öffentliche Bühne zu suchen, bevor Fakten geprüft sind. Für die Organisation scheint die mediale Aufmerksamkeit wichtiger zu sein als die tatsächliche Aufklärung. Dass darunter das Ansehen des Betriebes leidet, scheint nebensächlich zu sein – Hauptsache, es gibt Schlagzeilen und Spenden. Für ein seriöses Vorgehen hätte man die Veterinärbehörde oder die Lebensmittelüberwachung einschalten können, wie es im Regelfall vorgesehen ist, wenn Verstöße vermutet werden. Ein solcher behördlicher Weg hätte vermutlich schneller für Klarheit gesorgt, hätte aber den gewünschten medialen Effekt für PETA deutlich geschmälert.

Der Whistleblower – Retter oder Täter?

Die Rolle des anonymen Hinweisgebers wirft Fragen auf. Er dokumentierte mehrfach, wie Mäuse in Klebefallen verendet sind. Wer wirklich Tierleid verhindern will, greift sofort ein, anstatt Aufnahmen zu machen und das Leiden fortbestehen zu lassen.

Hat er bewusst nicht eingegriffen, um dramatischere Bilder zu erhalten? Falls ja, könnte er selbst gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Wer ein Tier nicht erlöst, obwohl er es könnte, macht sich mitschuldig – mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wegen Tierquälerei durch Unterlassen. Dass PETA solch einem fragwürdigen Zeugen unkritisch folgt, verstärkt den Verdacht, dass es mehr um Schlagzeilen als um echtes Tierwohl ging.

Mäuse und Ratten: Schädlinge, die getötet werden müssen

Unabhängig von der Debatte bleibt eine Tatsache bestehen: Mäuse und Ratten haben in einem Lebensmittelbetrieb nichts verloren. Sie stellen ein massives hygienisches Risiko dar und müssen beseitigt werden – das schreibt nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch das Lebensmittelrecht vor. In Küchen und Brauereien geht es nicht nur um Ästhetik, sondern um den Schutz der Gäste vor Krankheiten, die von Nagern übertragen werden können – etwa Salmonellen, Hantaviren oder Leptospirose. Ein praktisches Beispiel: In einer Bäckerei in Bayern musste der Betrieb zeitweise geschlossen werden, nachdem Mäusekot im Produktionsbereich gefunden wurde – ein klarer Hinweis darauf, wie ernst Behörden das Thema nehmen.

Dabei muss die Bekämpfung selbstverständlich tierschutzkonform erfolgen – etwa durch Schlagfallen, die schnell töten, oder durch professionelle Schädlingsbekämpfer, die nach klaren Regeln vorgehen. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass Schädlinge einfach geduldet werden. Insofern sind Strafanzeigen wie die von PETA Augenwischerei, die den praktischen Anforderungen von Hygiene und Verbraucherschutz widersprechen. Ein Betrieb, der Schädlinge nicht bekämpft, riskiert Schließungen und Bußgelder – ganz unabhängig von PETAs Empörung.

Gerade aus dieser Pflicht zur Schädlingsbekämpfung ergibt sich ein klarer Widerspruch zu PETAs Vorgehen. Anstatt die Realität hygienischer Anforderungen zu berücksichtigen, wird ein Betrieb pauschal an den Pranger gestellt.

Aufmerksamkeit statt Tierschutz

Der Fall zeigt einmal mehr, dass es PETA weniger um den Schutz von Tieren geht, sondern in erster Linie um Publicity. Anstatt gemeinsam mit den Behörden Lösungen zu suchen, nutzt die Organisation den Vorfall, um auf Kosten eines traditionsreichen Betriebs Schlagzeilen zu machen. Tierleid wird damit nicht verhindert, sondern lediglich für Aufmerksamkeit instrumentalisiert.

Wer wirklich Mäuse retten will, hätte dafür gesorgt, dass sie nicht langsam sterben, sondern schnell erlöst werden. Doch PETA weiß genau, dass Schlagzeilen über „Tierquälerei in einem Kölner Brauhaus“ mehr Aufmerksamkeit erzeugen als nüchterne Aufklärung. Dass dadurch Existenzen beschädigt und Mitarbeiter an den Pranger gestellt werden, scheint nebensächlich zu sein – solange die eigenen Social-Media-Kanäle Klicks generieren und Spenden fließen.

Fazit: Mehr Fragen als Antworten

Am Ende bleibt also die Frage offen: Wer trägt wirklich die Verantwortung für das Leid der Mäuse? Der Gastronom, der vielleicht versehentlich eine Insektenfalle falsch platziert hat – oder der Whistleblower, der das Leiden dokumentiert statt beendet hat? Für PETA ist die Antwort klar – für alle, die genauer hinschauen, hingegen nicht.

Der Vorfall sollte vielmehr eine Debatte darüber anstoßen, wie mit Schädlingsbekämpfung in sensiblen Bereichen umzugehen ist. Klebefallen gegen Wirbeltiere sind zurecht verboten, doch Insektenfallen sind erlaubt und notwendig. Wenn sich eine Maus dort verfängt, ist das tragisch – aber es rechtfertigt nicht automatisch eine mediale Vorverurteilung. Statt vorschneller Strafanzeigen wäre eine enge Zusammenarbeit mit Behörden wie dem Veterinäramt oder der Lebensmittelüberwachung der richtige Weg, um sachlich aufzuklären und konkrete Verbesserungen zu erreichen. Verantwortungsbewusster Tierschutz beginnt nicht mit Schlagzeilen, sondern mit konstruktiven Lösungen und ehrlicher Kooperation.

Quellen:

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