Die Anhörung von Experten vor dem Finanzausschuss

Gestern war es endlich so weit. Der Finanzausschuss hatte in einer öffentlichen Sitzung zum Thema „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ geladen.

Nach dem Ende der Sitzung telefonierte ich mit einem Besucher dieser Sitzung, der diese Verfolgte. So kann ich aus zweiter Hand berichten.

Um den ganzen Werdegang erst einmal zu verdeutlichen, muss man etwas ausholen. Der Finanzausschuss kann hier keinen Beschluss fassen und darum ging es auch nicht. Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss beauftragt, sich intensiv mit dem Antrag zu beschäftigen. Dazu hat der Ausschuss wie in diesem Fall, Experten eingeladen, um sich ein umfangreiches Bild machen zu können.

Der Finanzausschuss arbeitete eine Empfehlung aus, die dann dem Deutschen Bundestag übergeben wird. Hier erst kommt es zu einer Diskussion zu diesem Antrag, der letztendlich in einer Abstimmung endet.

Finanzämter kennen den Unterschied nicht zwischen Tierschutz und Tierrechtsverein!

Dieses verdeutlichte auch Initiator und Antragsteller dieses Antrags Gero Hocker in einer Stellungnahme auf Facebook!

Aber es wurden noch weitere Punkte angesprochen, die letztendlich durch die Medien der Bevölkerung vorenthalten wurden. Ein Einbruch in einem Stall ist und bleibt eine Straftat. In dem Urteil, wo ein Richter eine Verurteilung der Straftäter ablehnte und die Einbrecher angeblich sogar noch lobte und zu Fortsetzung ihrer Arbeit aufforderte, waren ganz andere Voraussetzungen vorhanden.

  1. Die Tierrechtler wussten angeblich bereits vor ihrem Einbruch, dass es in diesem Stall Missstände geben sollten.
  2. Sie informierten das zuständige Veterinäramt vor dem Einbruch
  3. Das zuständige Veterinäramt unternahm nichts
  4. erst dann, hat man den Einbruch begangen und die Tierhaltung dokumentiert

Dieses Vorgehen hat aber nichts mit dem von Soko Tierschutz und PeTA zu tun. Diese brechen willkürlich in Ställe ein und fordern sogar öffentlich dazu auf, dieses zu tun. So sagt Dr. Edmund Haferbeck Leiter der Rechtsabteilung bei der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V.

Straftaten von Tierrechtleren seien ein legitimes Mittel der Tierrechtsarbeit!

Zitat. Dr. Edmund Haferbeck

Letztendlich kam man zu dem Konsens bei dieser Anhörung, dass in jedem Fall, die Finanzämter angehalten werden müssen, sich die Vereinsführung und die Mitglieder genauer anzuschauen.

Besser wäre es wohl ein Überwachungsgremium zu schaffen, der außerhalb des Finanzamtes agiert und ehern die Arbeit gemeinnütziger Vereine bewertet, als nur rein den finanziellen und steuerrechtlichen Aspekt, den sich das Finanzamt sich anschaut.

Ein Blick auf die Finanzen lässt an der Arbeit der Finanzämter Fragen offen!

Aber auch hier kann man sich bereits Fragen wie Finanzbeamte arbeiten, die einem Verein wie PeTA die Gemeinnützigkeit gewähren, der keinen einzigen Cent in den Tierschutz steckt, und über 40 Prozent alleine in den Gehältern fließen lässt. Von den Werbekosten bei PeTA ganz zu schweigen!

Lustig fand ich dann die Pressemitteilung von PeTA dann schon, die sich dann auf einmal als Tierschutzorganisation darstellte, wo sie doch sonst immer darauf besteht, keine Tierschutzorganisation zu sein, sondern die größte Tierrechtsorganisation!

Stuttgart / Berlin, 12. Februar 2019 – Am 13. Februar befasst sich der Finanzausschuss des Bundestags im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Antrag der FDP-Fraktion „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“. Der vor allem gegen die Tätigkeit der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. gemünzte Antrag wurde federführend vom Bundestagsabgeordneten Dr. Gero Hocker initiiert.

Pressemitteilung PeTA Deutschland zur Anhörung zum Finanzausschuss

Unten neben dem Impressum liest man auf derselben Seite dann Folgendes! 

PETA Deutschland e.V. ist Deutschlands größte Tierrechtsorganisation. Unser Ziel ist es, jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

Nun man weis bei PeTA wahrscheinlich selbst nicht, zu welcher Gattung man sich zählen soll. Das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen wurde höchst richterlich bereits bestätigt und kann immer wieder nachvollzogen werden!

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