Naruto Verfahren geht weiter - Gericht lehnt Vergleich ab
Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab

Das wird PeTA überhaupt nicht passen! Nachdem PeTA ihre Felle wegschwimmen sah schloss diese noch schnell einen Vergleich mit den durch PeTA in die Insolvenz getriebenen Fotografen David Slater ab!

16.04.2018 Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab von Silvio Harnos

Mein letzter Artikel zum Thema Selfie-Foto von Naruto, lautete „PeTA gibt sich geschlagen #Naruto ist frei„. Gestern dann der Paukenschlag. Das Onlineportal heise.de teilte in seinem neusten Artikel „Streit um das Affen-Selfie geht weiter: Vergleich hinfällig, Urteil angekündigt“ mit, dass der von PeTA und dem Fotografen Slater geschlossene Vertrag hinfällig sei.

Der seit 2014 andauernde Gerichtsstreit, zwischen PeTA und dem Fotografen David Slater, zeigte das Ausmaß der weltanschaulichen Konzeption von PeTA. PeTA verlor in erster Instanz, da der Richter das Verfahren nicht zuließ. Nach seiner Auffassung kann nur der Präsident der USA einem Tier ein Urheberrechtsanspruch zuweisen.

Gegen diese Abweisung ging PeTA in Berufung und sorgte dafür, dass der Fotograf David Slater in die Insolvenz getrieben wurde. Slater hatte im Vorhinein einen Urheberrechtsprozess zu diesem Foto verloren. Er verklagte damals Wikipedia, die das Foto öffentlich verwendeten. Das Gericht urteilte in diesem Fall, dass Slater kein Urheberrechtsanspruch besäße, da der Affe dem Fotografen die Kamera stibitzt und den Auslöser selbst gedrückt hatte. Demnach sei das Foto Public Domain (Gemeinfreiheit).

Hier preschte nun PeTA hervor und klagte das Urheberrecht im Namen des Affen ein.

Deutsche Biologin Antje Engelhardt vertrat Naruto!

Naruto Verfahren geht weiter - Gericht lehnt Vergleich ab
Naruto Verfahren geht weiter – Gericht lehnt Vergleich ab

Die deutsche Biologin Antje Engelhardt, die seit Jahren sich wissenschaftlich mit der Affengruppe in der Naruto, auf Sulawesi in Indonesien lebt, beschäftigt, wurde von PeTA als Rechtsvertreter von Naruto bestimmt. In der Regel muss in einem Rechtsstreit sich eine Person oder in diesem Sinne ein Objekt bzw. Tier eigentlich selbst Vertreten. Man kann aber auch eine Person bestimmen, die im Sinne des Objektes, bzw. Tieres an der Verhandlung teilnimmt und im Sinne des Objektes bzw. Tieres agiert. Diese Person sollte aber einen regelmäßigen Kontakt mit dem Objekt bzw. Tier in der Vergangenheit gehabt haben.

Dieses träfe auf Antje Engelhardt zu. Sie erhoffte sich durch diesen Gerichtsprozess bessere Unterstützung für ihre Arbeit in Indonesien. Es kam jedoch anders, als sie es sich in ihren kühnsten Träumen vorstellen konnte.

Durch die radikale menschenverachtende Vorgehensweise von PeTA kam es zum Bruch zwischen PeTA und der Affenbiologin!

Als sie dann noch ein klärendes Gespräch bei dem Anwalt von PeTA suchte, wurde Frau Antje Engelhardt durch eine PeTA Strafanzeige, durch die Polizei verhaftet. PeTA behauptete, sie habe Hausfriedensbruch begangen.

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Der Vergleich beinhaltete, das Slater 25 % seiner zukünftigen Einnahmen aus den Selfie-Fotos des Affen an Tierschutzorganisationen, die sich mit der Gruppe um Naruto beschäftigen, spendet. Aber hallo! Slater war Insolvenz, er konnte seiner Tochter nicht einmal mehr ein Fahrrad kaufen. Jeder Cent, der durch dieses Foto eingenommen worden wäre, würde den Gläubigern in diesem Fall wahrscheinlich den Anwälten von Slater zufließen.

Weiterhin sind dieses Fotos, ja seit dem verlorenen Verfahren gegen Wikipedia, Public Domain. Wer gibt da noch Geld für dieses Foto aus?

Gericht lehnt Vergleich ab!

Das zuständige US-Berufungsgericht (US Court of Appeals for the Ninth Circuit), hat jedoch diesen Vergleich nun abgelehnt. Das bedeutet, dass dieses Verfahren definitiv vor einem Gericht verhandelt werden muss und es auch zu einem Urteil kommt. Die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung des Vergleiches durch das Gericht sind bemerkenswert und zeigen die Erfolgsaussichten für PeTA auf!

Der Affe war am Vergleich nicht beteiligt!

Das Gericht teilte in seiner Begründung mit, dass PeTA zwar als Vertreter von Naruto in den Vergleich eingewilligt hatte, jedoch Naruto kein direkter Beteiligter am Vergleich war. Dadurch wäre durch Annahme des Vergleiches die Möglichkeit offengehalten, dass später erneut Verfahren im Namen von Naruto angestrebt werden könnten. Das bedeutet, dass ich zum Beispiel in den Wald in Indonesien gehen könnte, die Hand bzw. Pfote von Naruto schütteln würde, und dann in den USA Klage als Vertreter von Naruto einreichen würde. Damit wäre der Vergleich hinfällig und das widerspricht dem eigentlichen Zwecke eines Vergleichs.

Weiterhin äußerte sich das Gericht dahin gehend, dass bisherige Gerichtsurteile in den USA urteilten, dass die Rechte im Namen eines Tieres nur dann eingeklagt werden können, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist. Das Gericht erkennt offenbar in dem vorliegenden Vergleich die ungünstige Tendenz für PeTA, diesen Vergleich anzustreben, um eine Niederlage vor Gericht abwenden zu können.

Das nun erwartete Urteil wäre ein Präzedenzfall und hätte damit eine endgültige Regelung bei gleich angestrebten Verfahren.

2 Kommentare
  1. Nur eine kleine Anmerkung meinerseits:

    „Dieses träfe auf Antje Engelhardt zu. Sie erhoffte sich durch diesen Gerichtsprozess bessere Unterstützung für ihre Arbeit in Indonesien.“
    Nein, das stimmt so nicht. Das habe ich mir nicht erhofft. Mir war es im Verlauf der ganzen Geschichte immer wichtig, dass weder ich noch mein Projekt in irgendeiner weise Nutzniesser des Verfahrens sind. Ich habe mich in dem Prozess ganz privat und nur fuer die Affen eingesetzt, in der Hoffnung, dass PeTA sich tatsaechlich fuer den Schutz der Schopfmakaken einsetzen wuerde.

  2. Wer mit dem Teufel einen Pakt eingeht, dessen Hoffnung wird schnell enttäuscht.

    Im übertragenen Sinn wird auch dann von einem Teufelspakt gesprochen, wenn ein Mensch zur Erreichung eines Ziels auf Bündnisse mit Menschen oder Mächten (hier PeTA) eingeht, die seinem Ziel und seinen Idealen eigentlich entgegenstehen.

    Wikipedia

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