Im Februar dieses Jahres feierten PeTA und andere Tierrechtsorganisationen das Verbot von Pferdekutschen auf dem Pariser Platz! Dieses wurde von Berlin Mitte erlassen. Das Berliner Verwaltungsgericht gab jetzt einem Eilantrag statt.
05.04.2018 Pferdekutschen dürfen wieder auf den Pariser Platz von Silvio Harnos
Ja die Grünen preschen wieder einmal vor und wundern sich, wenn sie zum Schluss auf die Schnauze fallen. Auch in diesem Fall war es ein Grünen Politiker, der wohl bisher nicht die Zeit hatte, ein Blick in das deutsche Grundgesetz zu werfen. Der Grüne Bürgermeister von Berlin Mitte Stephan von Dassel erteilte Pferdekutschen ein Fahrverbot auf dem Pariser Platz direkt vor dem Brandenburger Tor.
Tierrechtler feierten dieses Verbot, als gelte dieses für ganz Berlin!
Aber so ist es nicht, selbst vor dem Pariser Platz, hätten Pferdekutschen stehen und fahren dürfen. Der grüne Bürgermeister dachte sich wohl, die Kutscher würden durch dieses Verbot aufgeben und die Pferdekutschen würden aus Berlin verschwinden. Da hat er aber nicht mit dem Widerstand der Kutscher gerechnet. Diese legten Widerspruch per Eilentscheidung beim Berliner Verwaltungsgericht ein und bekamen recht.
Pferdekutschen dürfen ab sofort wieder auf dem Pariser Platz fahren. Die Durchfahrt durch das Brandenburger Tor ist aber auch weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Bereits die zweite gerichtliche Niederlage des Grünen Bürgermeisters!
So wollte Stephan von Dassel als Bürgermeister von Berlin Mitte bereits die bekannten Bierbikes verbieten lassen. Auch in diesem Fall scheiterte er vor Gericht.
Gegen die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts kann die Stadtbezirk Berlin Mitte noch in Widerspruch gehen. Auf jeden Fall dürfen aber Pferdekutschen ab sofort wieder den Pariser Platz befahren und somit habe sie die Möglichkeit Touristen direkt dort abzuholen, oder abzusetzen.
Generelles Pferdekutschenverbot unmöglich!
Ein generelles Pferdekutschenverbot ist in Deutschland zuletzt deswegen unmöglich, da dieses einen weitreichenden Eingriff in die Gewerbefreiheit bzw. Berufsausübung wäre. Dieses schien dem Grünen Bürgermeister auch bewusst gewesen zu sein, denn er sperrte die Pferdekutschen nur vom Pariser Platz aus. Seine Begründung er wolle die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.
In der Zeit vom 1. Dezember 2012 bis zum 30. November 2017 seien dort 14 Unfälle registriert worden. Dabei seien aber nur zwei Pferdekutschen beteiligt gewesen. An der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung, die Ende Januar 2018 eingeführt wurde, bestünden „ernstliche Zweifel“ so die Begründung im Gerichtsbeschluss der 11. Kammer vom 27.03.2018 – VG 11 L 160.18. Eine Erklärung der Behörde, das Verbot verbessere die Sicherheit der Fußgänger, sei nichtssagend. Auch eine besondere Gefahrenlage ergebe sich aus der Unfallstatistik nicht.
In der Argumentation der Stadtverwaltung kein Wort von Tierschutz!
Tierrechtler feierten diesen rechtswidrigen Vorstoß der Bezirksstadt Berlin Mitte als Tierschutzerfolg. Nur hat die Stadt keine einzige Begründung im Rechtsstreit vorgebracht was die Haltung der Pferde, die den Pariser Platz benutzen infrage stellt. [amazon_link asins=’B01DFKBG54′ template=’ProductAd‘ store=’bayide-21′ marketplace=’DE‘ link_id=’119bf7bd-3885-11e8-8f94-93637bc309b4′]Daraus kann man ableiten, dass PeTA wie immer keine Ahnung von der Haltung der Pferde wie auch anderer Tiere hat.
Man will Kommunen nur zwingen, rechtstaatliche Fehler zu begehen und Tierhalter in teure Gerichtsverfahren zu zwingen. Viele vergessen, dass man den eigenen Anwalt erst einmal vorfinanzieren muss und erst nach Rechtsgültigkeit eines Urteils, die unterlegende Partei diese Kosten erstatten muss. Viele Tierhalter schrecken vor dem Rechtsweg aufgrund der Kosten zurück. Aber wie es sich in diesem Vorverfahren zeigt, lohnt sich der Kampf gegen Tierrechtler doch.