Am 20. Mai fand in Göttingen eine interessante Podiumsdiskussion zum Thema Stalleinbrüche durch Tierrechtler statt. An dieser nahmen Betroffene, Rechtsanwälte, Agrarwissenschaftler und Dr. Edmund Haferbeck von PeTA teil.
22.05.2017 Interessante Podiumsdiskussion in Göttingen
Es gab interessante Ausführungen zu diesem Thema. Insbesondere das Thema wann sind Stalleinbrüche gerechtfertigt, wurde hier durch einen Rechtsanwalt dargelegt. Fazit ist, dass ein Stalleinbruch immer eine Straftat darstellt. Nur wenn durch diesen eine andere Straftat aufgeklärt werden kann, ist von einer Verfolgung abzusehen. Interessant war auch eine Aussage von Dr. Edmund Haferbeck, dass man dazu natürlich auch Schlösser aufbrechen muss. Bisher gaben ja radikale Tierrechtler immer an, die Ställe die sie besuchen, seien immer offen.
Das Ganze wurde auf Facebook in einem Livevideo übertragen und ist dort verfügbar. Leider ist die Tonqualität manchmal nicht besonders gut. Das Video geht über 3 Stunden und enthält auch eine Zwanzig minütige Pause. Wer sich nur das Referat von Haferbeck anhören möchte, findet dieses ab Minute 29. Aber wie gesagt die einzelnen Referate sind allesamt interessant. Zum Abschluss werden dann noch von den Zuschauern fragen an die Referenten gestellt.
Hier erst einmal der Beitrag:
Aufgrund der Vielzahl von interessanten Argumenten, werde ich wohl hier mehrere Artikel schreiben und in diesem erst einmal nur auf das Referat von Dr. Edmund Haferbeck eingehen.
Haferbeck wollte mit Videoargumenten punkten
Deshalb spielte er als einziger aller Referenten ein sieben-minütiges Video vor. Dieses soll belegen, dass Stalleinbrüche durch PeTA notwendig sind. Schon auf den ersten Blick stellte sich heraus, dass Haferbeck wieder nur mit alten Geschichten aufwartete. Die aufgezeigten Fälle stammen allesamt vor der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes. Für die Zeit danach (2013) konnte Haferbeck nur zwei Videodokumentationen aufzeigen, die PeTA ermittelt haben wolle. Das war einerseits das Schlachtvideo von 2015 „Fleisch aus der Region“ und anderseits das Video über den Bioland Ziegenhof aus dem Jahr 2016. Alle anderen Fälle waren alle vor der Verabschiedung des Tierschutzgesetzes entstanden.
In der abschließenden Fragerunde wurde Haferbeck gefragt, wie viele Einbrüche PeTA begeht, wo man nichts findet.
Diese Frage ist dahin gehend interessant, da ein Rechtsanwalt im Vorhinein die rechtliche Strafbarkeit dahin gehend eingrenzte, welche Voraussetzungen vor der Begehung der Straftat vorlagen. Also welche Kenntnis hatte der Straftäter vor der Straftat. Gleichzeitig stellte er eine Whistleblowermeldung als keine Voraussetzung für die Begehung einer Straftat dar.
Leider präsentierte Haferbeck zu dieser Frage, wie viele Fehleinbrüche PeTA begeht, keine Zahlen. Er legte jedoch Wert darauf, dass PeTA alle Tierhaltung kategorisch ablehnt. Man kann aus dieser Aussage ableiten, dass Dr. Edmund Haferbeck daraus schließt, dass jeder Einbruch in einen Stall durch PeTA gerechtfertigt sei.
Wie schon eingehend gesagt, ist aus dieser Diskussion viel Material abzuleiten, was einen einzigen Artikel sprengen würde. Deshalb werde ich mir in den nächsten Tagen, Punkte heraussuchen und diese einmal versuchen, nach meinen Auffassungen zu analysieren.
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