PeTA – Circus Belly Urteil

PeTA stellt in einer Pressemitteilung die Behauptung auf, dass das Circus Belly Urteil, angeblich hohe Strafen für Gewalttaten erbrachte.

Dass insbesondere PeTA, immer wieder übertreibt und das Circus Belly Urteil eher am Mindeststrafmaß liegt, kann Gerati hier wieder einmal eindrucksvoll beweisen.

Anzumerken sei noch, dass es bisher keine öffentlichen Pressemitteilungen über dieses Urteil gibt: Gerati muss sich damit auf die Aussagen von PeTA stützen, die meistens sehr fragwürdig sind.

Aber schauen wir uns einmal auszugsweise die Pressemitteilung zum Circus Belly Urteil, von PeTA an.

Hohe Strafen für Gewalttaten: Das Amtsgericht im niedersächsischen Neustadt am Rübenberge hat heute (11.08.2016) den Sohn des Direktors vom Circus Belly wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde gegen eine Zahlung von 200 Euro an eine Tierschutzorganisation zur Bewährung ausgesetzt.

Zitat: PeTA Pressemitteilung

Also PeTA stellt als Erstes einmal die Behauptung auf, dass es sich bei diesem Circus Belly Urteil um eine hohe Strafe handelt.

Schauen wir uns dazu mal den für diese Straftat geltenden § 224 an.

Da steht:

§224 Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1.     durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.     mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.     mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.     mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.     mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Also wenn PeTA bei einem Urteil von 9 Monaten auf Bewährung von einem hohen Strafmaß redet, zeigt schon wieder einmal die Inkompetenz der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland e. V.

Das Circus Belly Urteil liegt also am unteren Strafmaßrand.

Circus Belly Urteil - Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse
Circus Belly Urteil – Überbleibsel des PeTA Pavillon / Foto: PeTA/Presse

Das Urteil wurde aufgrund der Geschehnisse vom November 2015 gesprochen, Gerati berichtete.

Der Richter ging wohl hier auch zu einer Mitschuld der Geschädigten aus, denn auch bei der Festlegung des Schmerzensgelds in Höhe von 2.000 € ging er vom unterersten Rahmen aus.

In der beck’schen schmerzensgeldtabelle 2014 ist ein Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 35.000 Euro bei einem linksseitigen Armbruch aufgelistet. So scheint es auch, dass der angeblich schwer verletzte PeTA-Tierrechtler keinem Arbeitsverhältnis nachgeht, denn ansonsten hätte er ja noch zusätzlich Anspruch auf Lohnausfall gehabt.

In der ist ein Schmerzensgeld zwischen 5.000 und 35.000 Euro bei einem linksseitigen Armbruch aufgelistet. So scheint es auch, dass der angeblich schwer verletzte PeTA-Tierrechtler keinem Arbeitsverhältnis nachgeht, denn ansonsten hätte er ja noch zusätzlich Anspruch auf Lohnausfall gehabt.

Also entweder wurde dem Geschädigten eine große Mitschuld eingeräumt, oder die Verletzung war überhaupt nicht so schwer verletzt, wie Nichtdiplom Besitzer Peter Höffken, in seiner damaligen Pressemitteilung behauptete.

Weiter in PeTA ´s Pressemitteilung

Ein weiterer Sohn, der ebenfalls im Circus Belly arbeitet, wurde im gleichen Verfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt – er hatte mit einem Vorderlader Infotische und ein Zelt der Tierrechtler zerstört.

Zitat: PeTA Pressemitteilung

Entweder war PeTA die Angabe der Höhe des Tagessatzes zu unangenehm, anders erklärt es sich nicht, warum PeTA den Betrag einfach weggelassen hatte. Ausgehen kann man wohl von 10 €, was dann in diesem Fall gerade einmal 300 € wären.

Gleichzeitig kein Schadenersatz für zerstörte PeTA Utensilien

Screenshot aus dem Handbuch für PeTA Streetteam Führungspersonen

Wie Gerati bereits im November 2015 berichtet, hatte sich das PeTA Streetteam, die sich selbst laut PeTA Streetteam Handbuch Randale und Bambule nennen, unerlaubt den ihr vom Ordnungsamt zugewiesenen Standort verlassen, als die Polizei abfuhr. Sie postierten sich widerrechtlich direkt vor der Kasse des Zirkus. Daraufhin fuhr der Zirkusmitarbeiter über die PeTA Utensilien und machte sie platt. Da hier keine Schadenersatzforderungen zu zahlen sind, kann man davon ausgehen, dass er aufgrund des Hausrechtes ein Recht zur Entfernung hatte.

Nur ob die Benutzung eines Radladers das richtig gewählte Mittel war, bezweifelte wohl der Richter.

Fazit zum Urteil

Der Richter wählte das Mindeststrafmaß und nicht wie von PeTA behauptet ein Höchststrafmaß.

Wer steht hinter der Pressemitteilung?  

Diese von PeTA veröffentlichte Pressemitteilung wurde von Krishna Singh, Justiziar bei PETA geschrieben. Genau jener Krishna Singh, der nach Mitteilung der Rechtsanwaltskammer seit Januar 2016 sich nicht mehr als Rechtsanwalt betiteln darf und dieses im Mai 2016 dennoch  von PeTA in einem Buch angepriesen wurde.

Wenn man diese Urteilseinschätzung des Herrn Krishna Singh sich anschaut, so kann man wohl verstehen, dass jener seine Zulassung als Rechtsanwalt abgegeben hat. Bei so einer beruflichen Inkompetenz kein Wunder.

In dieser Pressemitteilung sieht man wieder einmal, wie PeTA sich eigentlich große gerichtliche Niederlagen schön redet. Dass es hier zu einem Urteil kommen musste, war klar. Wo es Verletzte gibt, oder mit falschen Mitteln Rechte durchgesetzt werden, da folgt auch ein Urteil. Die Höhe spricht eher für den Circus Belly, der von den Tierrechtlern seit Jahren angegriffen wird.

Es wird Zeit, dass hier die Politik endlich einmal ein Zeichen setzt und Tierrechtler, die keine Tierschützer sind, in die Schranken weist!


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