Letzte Woche hatte ich ja Post von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart erhalten. Meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken, wegen Verdacht des Titelmissbrauches wurde nicht gefolgt.
Ich hatte ja deshalb im Artikel „Ablehnung der Beschwerde von der Generalstaatsanwaltschaft eingetroffen“, eine Umfrage gestartet und wollte sehen, wie ihr das ganze seht.
Bisher haben sich 100 Leute an der Umfrage beteiligt, die heute um 24 Uhr ausläuft.
58% der Stimmen sind bisher derselben Meinung wie ich, und würden einen Rechtsanwalt erst einmal konsultieren und die Erfolgschancen für ein Klageerzwingungsverfahren erfragen.
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Ich werde deshalb in dieser Woche bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien telefonisch eine Anfragen starten, in wie weit diese bereit seien, das Mandat, bzw. das Schreiben an das Landgericht in Stuttgart aufzusetzen.
Es handelt sich tatsächlich nur um ein Schreiben! Ein Richter entscheidet daraufhin, ob die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Ermittlungsverfahren wieder aufnehmen und zu Ende führen muss.
Also es kommt weder zu einer Gerichtsverhandlung, noch zu einem Verfahren. Es handelt sich also nur um einen reinen Amtsbescheid.
Dass es insbesondere bei PeTA Deutschland üblich ist, Titel zu missbrauchen, zeigt ja auch die erneute Strafanzeige wegen Titelmissbrauches gegen PeTA Deutschland e.V. Hier wurde von Dr. Edmund Haferbeck als Hauptautor des Buches „Der Tierrechtsreport 2016“, Herrn Krishna Singh, als Rechtsanwalt betitelte, obwohl dieser seit Januar 2016 keine Zulassung mehr als Rechtsanwalt besitzt. (Gerati berichtete)
In der Klage bat ich die Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart in Bezug auf meine Beschwerde, gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, diese in Kenntnis zu setzen, das erneut ein Verdacht des Titelmissbrauches bei PeTA Deutschland e.V. zur Anzeige gebracht wurde.
Ob dieses bisher geschehen ist, kann ich nicht sagen, da ich bis heute noch keine Eingangsbestätigung der Strafanzeige vorliegen habe. Warten wir noch diese Woche ab, denn die Strafanzeige hatte ich am 31.05.2016 versendet.
Ob und in welchen Umfang, die Erfolgsaussichten auf ein Klageerzwingungsverfahren bestehen, werde ich ja in den nächsten Tagen und Wochen erfahren. Die Frist zur Einreichung des Antrages auf ein Klageerzwingungsverfahrens, läuft am 17.07.2016 aus.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.