„Circus Krone quält Tiere“, so die Aussage der Tierrechtler um den Verein „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“.
Die Tierrechtler schlugen die Einstellung des Verfahren, durch Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 600 €, aus. Und so kommt es am 12.05.2016 zu einem öffentlichen Verfahren.
Aber Blicken wir einmal zurück, auf das Jahr 2014, als das Deutsche Tierschutzbüro mit allen Mitteln versucht hatte, dem Circus Krone zu Schaden. Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte eine falsche Tatsachenbehauptung die lautete „Circus Krone quält Tiere“.
Weder auf der Webseite vom Deutschen Tierschutzbüro, findet man aussagekräftige Beweise, noch in dem Artikel der Zeitung „Bild“. Es gibt weder einen direkten Bericht aus dem Jahr 2014, noch ein Video auf dem vom deutschen Tierschutzbüro betriebenen YouTube Chanel.
Circus Krone stellte daraufhin Strafanzeige, gegen das deutsche Tierschutzbüro, bei der Staatsanwaltschaft in Berlin.
Erst im Jubelaufschrei, über die übliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da es sich bei diesen Straftaten, um ein Zivilrechtliches Verfahren handelt, wurden Fotos mit angeblichen Tierquälereien des Circus Krone veröffentlicht.
Insgesamt handelt es sich um 6 Bilder, wobei nur 3 Bilder, Tiere zeigen!
Wie man sieht, sieht man nichts!
Die Fotos, sollen Tierquälerei aufzeigen, sind im Nahbereich fotografiert worden, sodass man die komplette Größe der Gehege gar nicht überblicken kann.
Wie Tierrechtler arbeiten zeigen folgende zwei Bilder.
Die armen Roben haben weder ein Wasserbad zur Verfügung, noch ausreichend Auslauf. (A.d.R. so denken Tierrechtler und das wollen Tierrechtler auch aufzeigen)
Die Wahrheit sieht aber anders aus!
Geht man jetzt, nur ein paar Schritte zurück und macht dann noch einmal ein Foto, dann sieht das Ganze so aus!
Wie aus Zauberhand, offenbart sich dann die tatsächliche Wahrheit über die Haltung der Tiere!
Wenn man sich die veröffentlichten Fotos des Deutschen Tierschutzbüros anschaut, sieht man eindeutig, dass hier die Tatsachen verschwiegen, oder verfälscht werden, sollten.
Wie schon gesagt, wurde die Strafanzeige von der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgrund Nichtöffentlichen Interesse eingestellt.
Dieses ist üblich bei Strafanzeigen, die in den zivilrechtlichen Bereich fallen. Durch die Staatsanwaltschaften werden nur Anzeigen verfolgt, die öffentliches Interesse bürgen, oder die ein Gewaltverbrechen anzeigen. Diese müssen von Haus aus, durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Beispiel wäre hier Körperverletzung. Auch wenn der Geschädigte keine Anzeige erstattet, wird hier eine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nach Kenntnisnahme eingeleitet.
Nun war also die Freude groß beim Deutschen Tierschutzbüro, als die Mitteilung der Staatsanwaltschaft kam, dass die Ermittlungen eingestellt werden.
Selbst PeTA war es eine Erwähnung in der von ihr geführten Pranger-Liste wert, die alle angeblichen Tierschutzvergehen des Circus Krone auflistet.
Üblicherweise findet man in den Einstellungsverfügungen immer den Hinweis auf dem zivilrechtlichen Klageweg. Bei dem Rechtsverständniss von PeTA ´s Rechtsabteilung, geführt von einem selbst zu einer Bannmeile verurteilten Nicht-Juristen, Dr. Edmund Haferbeck, ist die Auflistung von Visaverstößen, Diebstählen von ehemaligen Zirkusmitarbeitern, wohl das lächerlichste was PeTA zu bieten hat.
Diese Auflistung soll den massiven Tierschutzverstoß dokumentieren, beinhalten aber keinen einzigen Punkt, der in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz zu bringen ist.
Circus Krone erstattete zu recht eine Zivilanklage, gegen den Verein Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Und wie es nicht anders zu erwarten war, gaben die Richter dem Circus Krone recht und verurteilte die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros, wegen „Übler Nachrede“, zu jeweils 600 € Geldstrafe.
Es hätte wohl der Vereinsführung, um den Gründer Jan Peifer gutgetan, wenn sie vor der Ablehnung, des eher als Geschenk anmutenden Urteils, einen Blick in die betreffenden Gesetze geworfen hätten, bevor sie dieses ablehnten.
Jan Peifer beruft sich in einem selbstdarstellerischen Video, auf die Meinungsfreiheit, die nach Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes Anwendung findet.
Leider sollte man den Artikel auch komplett lesen, denn hier steht:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Einen Blick in das Gesetz was dem Urteil zugrunde liegt, legt auch das zu erwartende Strafmaß dar.
§186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch auf Wikipedia, findet man zum Thema Wahrheitsbeweis bei „Übler Nachrede“ eine klare Aussage!
Wahrheitsbeweis
Die Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache ist kein objektives Tatbestandsmerkmal, sondern eine objektive Bedingung der Strafbarkeit. Dies bedeutet, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit sich nicht auf die „Nichterweislichkeit der Tatsache“ zu erstrecken braucht. Ein Täter kann folglich auch dann bestraft werden, wenn er selbst an die Wahrheit und Beweisbarkeit seiner Aussage glaubt. Denn der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine erhebliche Rolle; er ist schrankenlos zugelassen.
Das Gericht muss sich daher bemühen, die Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsache aufzuklären. Gelingt das nicht, so geht dies zu Lasten des Täters und die Tat ist strafbar, denn die Tatsache bleibt „nicht erweislich wahr“. Mit anderen Worten trägt der Täter die Beweislast bezüglich des Wahrheitsgehalts seiner geäußerten Tatsache. Das Delikt der „üblen Nachrede“ stellt damit eine Ausnahme zum Grundsatz in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) dar.
Zitat: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_%28Deutschland%29
Anzumerken ist noch, dass die durch den Verein Deutsches Tierschutzbüro erstattete Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes, gegen den Circus Krone eingestellt wurde. Jedenfalls findet man nichts darüber im Internet.
Also es könnte eng werden für die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros. Dieses scheint auch Jan Peifer zu begreifen und ruft zu einer Demonstration vor dem Amtsgericht auf! Gleichzeitig beginnt das Deutsche Tierschutzbüro mit einer Spendenkampagne, um die Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu können. Ein Tierrechtsverein, der durch eine Straftat die er selbst begeht, schmeißt Spendengelder zum Fenster hinaus, die im eigentlichen Sinne für den Tierschutz gedacht sind.
Zur Person Jan Peifer habe ich noch einen interessanten Presseartikel gefunden!
Bei der Inszenierung vermeintlicher Skandale kooperiert Peta mit einem Netzwerk, zu dem neben der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ auch das „Deutsche Tierschutzbüro“ eines gewissen Ingo Schulz gehört. Nach unseren Recherchen fungiert Schulz als Beschaffer von Filmmaterial für Peta. Um „unentdeckt“ zu bleiben, tritt Schulz, der in Wahrheit Jan Peifer heißt, demnach unter verschiedenen Namen auf und unterhält unter der Kölner Adresse der Organisation lediglich ein „Nummernpostfach“. „Im Wege eines Pressemeldungs-Pingpongs“ samt TV-Tipp und Spendenaufruf sowie anschließender Strafanzeige arbeitet Jan Peifer alias Ingo Schulz alias Thomas Wegteck alias Thomas Sailer eng mit Peta zusammen, wie ein Insider berichtet.
Petas Kampf vor den Gerichten ist trotzdem zumeist erfolglos und kostet hohe (Spenden-)Summen, auch wenn das Edmund Haferbeck, promovierter Agrarwissenschaftler und „wissenschaftlicher Berater“ von Peta, bestreitet. Doch darüber ist auf den Internetseiten von Peta & Co. nichts zu finden. Warum auch? Das Ziel ist in jedem Fall erreicht: mediale Aufmerksamkeit, auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern. Sie beschert den Tierrechtlern wachsenden Zulauf an Sympathisanten und Spenden, die laut Haferbeck komplett für Kampagnen und zur Werbung für vegetarische Ernährung verwendet werden.
„Wir vermarkten das Mitgefühl mit den Mitgeschöpfen“, sagt Haferbeck offen. Mit Erfolg. Ein Herz für Tiere hat fast jeder. Dass es unappetitliche Missstände in der industrialisierten Massentierhaltung gibt, belegen zudem Skandale wie die BSE-Krise – wenngleich das die wenigsten abhält, auf Schnitzel oder Bratwurst zu verzichten.
Zitat: https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Organisation-Peta-geht-immer-militanter-gegen-missliebige-Tiernutzer-vor
Warten wir also einmal das Urteil ab und hoffen, dass der zuständige Richter das richtige Urteilsmaß und die Worte finden möge, damit solche Selbstdarsteller, die den Tierschutz nur als reinen Profit sehen, einmal zur Ordnung gerufen werde.