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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Schlagwort: Deutsches Tierschutzbüro

  • 3 Überraschende Wendungen in Jan Pfeifers PR-Kampagne: Das Scheitern, die Gründung von Aninova und mögliche Markenkonflikte

    In diesem Artikel gehen wir auf die Herausforderungen, Grundlagen und Kontroversen ein, die Jan Pfeifers PR-Kampagne und den Übergang begleiten. Trotz hoher Erwartungen sah sich Pfeifers PR-Kampagne Rückschlägen und Enttäuschungen gegenüber, was ihn dazu veranlasste, die Entscheidung zu treffen, das Deutsche Tierschutzbüro in die neu gegründete Aninova-Stiftung zu überführen. Diese Übergangsphase bietet Pfeifer zwar nicht sofortige finanzielle Vorteile, ermöglicht ihm jedoch größere Entscheidungsfreiheit. Wir untersuchen auch die Unterschiede zwischen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie den rechtlichen Status des Deutschen Tierschutzbüros. Darüber hinaus fügt Pfeifers jüngste Ankündigungen, Straftaten begehen zu wollen, eine Schicht der Unsicherheit zu der Situation hinzu.

    Jan Pfeifer und sein PR-Gau

    Jan Pfeifer, bekannt für seine Arbeit im Deutschen Tierschutzbüro, hat kürzlich eine PR-Kampagne ins Leben gerufen, die nicht den erwarteten Erfolg gebracht hat. In einem Video kündigte Pfeifer das Ende des Deutschen Tierschutzbüros an, nur um wenige Stunden später seine Aussage zurückzunehmen. Als Grund für diesen abrupten Schritt nannte er „zu viele Rückschläge, Enttäuschungen und Anfeindungen“.

    (Quelle 1: https://youtu.be/J9Eg6ZTNoUc?si=mahlAe0hx1-_KD6L)

    Offensichtlich hoffte Pfeifer auf großes Medieninteresse, aber dieses blieb aus. Nun hat er offiziell angekündigt, dass das Deutsche Tierschutzbüro in die neu gegründete „Aninova“ Stiftung übergehen wird.

    (Quelle 2: https://youtu.be/p5y7BaZj6lQ?si=RENFYtZA1VnOmHtW)

    Eine Recherche ergab interessante Ergebnisse: Am 13. Mai 2022 wurde die Adresse des Deutschen Tierschutzbüros von Berlin nach Sankt Augustin verlegt. Ein Monat später, am 13. Juni 2022, wurde die Aninova-Stiftung mit Jan Pfeifer als Alleinberechtigten anerkannt. Interessanterweise geschah dies bereits vor einem Jahr.

    (Quelle 3: https://web.archive.org/web/20220901000000*/www.tierschutzbuero.de Timestep 13.05.2022 07:49:43 alte Adresse – Timestep 13.05.2022 19:49:00 neue Adresse)
    (Quelle 4: https://www.im.nrw/aninova-stiftung)

    Am 30. August 2023 meldete Jan Pfeifer die Marke „ANINOVA“ an, die derzeit noch im Status „Anmeldung eingegangen“ geführt wird. Überraschend ist, dass der Markenname „Aninova“ bereits seit 2016 in Deutschland registriert ist, was zu einem möglichen Markenkonflikt führen und rechtliche Probleme mit sich bringen könnte.

    (Quelle 5: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020230118059/DE)
    (Quelle 6: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020162156396/DE)

    Obwohl die PR-Kampagne von Jan Pfeifer nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Arbeit von Jan Pfeifer und die Aninova-Stiftung haben wird.

    Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer Stiftung

    Die Unterschiede zwischen einem gemeinnützigen Verein und einer Stiftung sind vielfältig und reichen von der Art und Weise ihrer Gründung bis hin zu ihrer Finanzierung und der Verwendung ihrer Mittel. Vereine und Stiftungen sind beides juristische Personen, die sich in der Regel für gemeinnützige Zwecke einsetzen. Doch während ein Verein aus mindestens drei Mitgliedern besteht, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, wird eine Stiftung von einer Einzelperson oder einer Gruppe von Personen errichtet, die einen bestimmten Zweck mit einem bestimmten Vermögen verfolgen.

    Ein wesentlicher Vorteil einer Stiftung gegenüber einem Verein liegt in ihrer Stabilität und Unabhängigkeit. Während Vereine auf die aktive Mitarbeit ihrer Mitglieder angewiesen sind und ihre Aktivitäiten durch Mitgliederwechsel beeinflusst werden können, sind Stiftungen in der Regel vermögensgebunden und ihre Tätigkeiten sind auf Dauer angelegt. Sie sind weniger anfällig für interne Konflikte und können langfristige Projekte unabhängig von personellen Veränderungen durchführen.

    Die Gründung einer Stiftung erfordert ein gewisses Grundkapital. Dieses variiert je nach Bundesland, in der Regel sind jedoch mindestens 50.000 bis 100.000 Euro erforderlich. In Ausnahmefällen könnte dieses Grundkapital auch auf 10.000 € als ausreichend erscheinen. Die Höhe des Stiftungskapitals hängt von der Art der Stiftung und dem damit verfolgten Zweck ab. Es ist wichtig zu beachten, dass das Stiftungskapital in der Regel nicht für den laufenden Betrieb der Stiftung verwendet werden darf, sondern nur die Erträge aus diesem Kapital.

    Das Kapital einer Stiftung ist also dauerhaft gebunden und darf grundsätzlich nicht angetastet werden. Die Stiftung finanziert sich in der Regel aus den Erträgen ihres Vermögens, also beispielsweise aus Zinsen, Mieten oder Dividenden. Darüber hinaus können Stiftungen auch Spenden und Zuwendungen entgegennehmen. Es ist also von großer Bedeutung, dass das Stiftungskapital sorgfältig und nachhaltig angelegt wird, um die langfristige Finanzierung der Stiftungsarbeit zu gewährleisten.

    War das Deutsche Tierschutzbüro als gemeinnütziger Verein noch Geschäftsfähig?

    Mit der Gründung der Stiftung durch Jan Pfeifer ergeben sich einige Fragen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des als gemeinnützigen Verein agierten Deutschen Tierschutzbüros. In der Regel wird für die Gründung und den Betrieb eines Vereins eine Mindestanzahl von drei Mitgliedern vorausgesetzt. Fehlt diese Anzahl, kann die Geschäftsfähigkeit des Vereins in Frage gestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Fall des Vereins Endzoo Deutschland, der von Amtswegen aufgelöst wurde und nun von Frank Albrecht als Projekt weitergeführt wird.

    Die Frage, ob das Deutsche Tierschutzbüro noch geschäftsfähig war, wird durch den Blick auf die Mitgliederzahl relevant. Sollten weniger als drei Mitglieder vorhanden gewesen sein, wäre die Existenz des Vereins in seiner bisherigen Form rechtlich gesehen fraglich. Eine genaue Prüfung der Mitgliederstruktur des Vereins wäre somit notwendig, um eine abschließende Beurteilung abgeben zu können.

    Der finanzielle Aspekt der Gründung der Stiftung scheint für Jan Pfeifer, den Gründer des Deutschen Tierschutzbüros, keinen unmittelbaren Vorteil zu bringen. Stiftungsgelder dürfen, wie in diversen Gruppen und Seiten in den sozialen Medien behauptet wird, nicht für den Betrieb der Stiftung verwendet werden. Es dürfen lediglich Gewinne, zum Beispiel aus Zinsen oder Dividenden, für Ausgaben der Stiftung genutzt werden.

    Ein möglicher Vorteil der Umwandlung des Tierschutzbüros in eine Stiftung für Jan Pfeifer liegt hingegen in der Entscheidungsfreiheit. Als Alleinberechtigter kann er selbst bestimmen, welche Arbeit die Stiftung leistet. In einem Verein ist hingegen immer ein Mehrheitsbeschluss für Entscheidungen notwendig. Dies könnte den Prozess der Entscheidungsfindung verlangsamen und die Umsetzung von Projekten erschweren.

    Lage der Aninova-Stiftung für Tierhaltung gänzlich ungeeignet

    Das Gebäude der Aninova-Stiftung befindet sich für Tierhaltung, in einer Lage, die man gelinde gesagt als ungeeignet bezeichnen könnte. Wer sich die Mühe macht, den Standort auf Google Earth zu betrachten, wird feststellen, dass das Gebäude, wie der Name der Straße bereits impliziert, direkt an einer Autobahn liegt. Es wirkt fast so, als würde die Autobahn geradewegs durch das Gebäude führen, da eine Ecke des Gebäudes förmlich abgeschnitten ist. Bis 2018 war in diesem Gebäude die Firma Meis Wilfried Werkzeugtechnik ansässig, die zum 27.02.2018 jedoch gelöscht wurde.

    (Quelle 7: https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Siegburg/HRA/2897/Wilfried-Meis-HM-und-HSS-Werkzeugtechnik-eK#checkout-container)

    Screenshot Google Earth
    Screenshot Google Earth

    Die vermeintlich günstige Miete könnte ein entscheidender Faktor bei der Wahl dieses Standorts gewesen sein. Unter derselben Adresse betreibt das Deutsche Tierschutzbüro das Projekt ‚Tierpatenschaften mit Herz‘. Doch ob der Lärmpegel so nah an einer Autobahn wirklich geeignet ist, um dort einen Gnadenhof zu betreiben, ist äußerst fraglich.

    Auch Jan Pfeifer, hat in einer Pressemitteilung angekündigt, einen Gnadenhof errichten zu wollen. Doch die Eignung des Standorts lässt sich stark anzweifeln. Die Tierrettungen, die auf der Seite ‚tier-patenschaft.de‘ aufgeführt werden, erscheinen mehr als fragwürdig.

    (Quelle 8: www.tier-patenschaft.de)

    Es ist nicht ungewöhnlich, dass Tierrechtler tausendfache Tierrettungen propagieren, aber selbst kein Tierheim oder Gnadenhof führen oder offiziell unterstützen. Die Aninova-Stiftung könnte ein weiteres Beispiel für diese Praxis sein, bei der das Wohlergehen der Tiere möglicherweise nicht an erster Stelle steht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob der geplante Gnadenhof tatsächlich realisiert wird. Und wenn ja, dann hoffentlich unter besseren Bedingungen als die aktuelle Lage vermuten lässt.

    Jan Pfeifer kündigt Straftaten an

    In einer kürzlich veröffentlichten Erklärung auf die-stadtzeitung.de kündigte Jan Pfeifer eine neue Phase seiner Arbeit an. Mit der Gründung von ANINOVA, so Pfeifer, werde man „mutiger, aktiver, lauter und kompromissloser“ agieren. Der Fokus der Organisation soll verstärkt auf Undercover-Recherchen liegen, um Tiere aus den Fängen der Massentierhaltung und der Pelztierzucht zu befreien. Pfeifer bezeichnet diesen Schritt als eine Notwendigkeit, um den Tieren langfristig helfen zu können.

    (Quelle 9: https://www.die-stadtzeitung.de/index.php/2023/11/06/aninova-jan-peifer-und-denise-weber-machen-weiter/)

    Neben der Gründung der ANINOVA-Stiftung kündigte Pfeifer auch die finanzielle Unterstützung von kleineren Tierrechtsorganisationen, Tierschutzvereine und Lebenshöfe an. Die Stiftung ist Teil eines langfristigen Plans, der auch die Gründung eines eigenen Lebenshofes für gerettete Tiere vorsieht, so Pfeifer. Der Aktivist sieht darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere.

    Jedoch sorgt Pfeifers Ankündigung für Kontroversen. Seine Aussagen werden von einigen als Ankündigung von Straftaten interpretiert, statt als Bemühungen um den Tierschutz. Die geplante verstärkte Nutzung von Undercover-Recherchen und die Befreiung von Tieren aus Massentierhaltung und Pelztierzucht könnten rechtlich fragwürdig sein.

    Die Frage, die sich daher stellt, ob die ANINOVA-Stiftung mit diesen Methoden langfristig Bestand haben wird. Es bleibt abzuwarten, wie Pfeifers Pläne von der Öffentlichkeit, den Behörden und den betroffenen Einrichtungen aufgenommen werden. Sicher ist, dass die angekündigten Aktivitäten eine intensive Debatte über die Methoden und Grenzen des Tierrechts entfachen werden.

    Fazit

    Zusammenfassend wurden Jan Pfeifers PR-Kampagne und der Übergang zur Aninova Stiftung mit zahlreichen Herausforderungen und Kontroversen konfrontiert. Trotz der enttäuschenden Ergebnisse bietet der Übergang Pfeifer eine Entscheidungsfreiheit als allein autorisierte Person, auch wenn finanzielle Vorteile nicht sofort erkennbar sind. Die Unterschiede zwischen gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen werden hervorgehoben, wobei die Stabilität und Unabhängigkeit der Letzteren betont wird. Zusätzlich wird der rechtliche Status des Deutschen Tierschutzbüros als gemeinnütziger Verein in Frage gestellt, was weitere Untersuchungen rechtfertigt. Pfeifers jüngste Ankündigung von Straftaten trägt zu einer Schicht Unsicherheit in der Situation bei, deren Auswirkungen noch vollständig verstanden werden müssen.

  • Skandal um Tierquälerei: Schwere Vorwürfe gegen Deutsches Tierschutzbüro, Jan Pfeifer und Schweinebauern

    Kürzlich veröffentlichte Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro Undercover aufgenommenes Videomaterial, das schwere Vorwürfe der Tierquälerei gegen einen Schweinebauern und Mitglied des Rheinischen Erzeugerrings für Mastschweine e.V. erhebt. In dem Filmmaterial sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, die keinen Zugang zu Futter und Wasser haben, was eindeutig gegen Tierschutzvorschriften verstößt. Der beschuldigte Bauer bestreitet jedoch diese Vorwürfe. Es stellt sich die Frage, warum Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro nicht sofort die Behörden informiert hat, als er von der Tierquälerei Kenntnis erlangt hat. Das Deutsche Tierschutzbüro hat erst nach Monaten sowohl das Veterinäramt als auch die Staatsanwaltschaft informiert und somit die angebliche massive Tierquälerei wissentlich geduldet. Das Fleischunternehmen Tönnies, ein wichtiger Lieferant, hat sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe sofort von dem Bauern getrennt. Nun stehen Jan Pfeifer und das Deutsche Tierschutzbüro selbst in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, Informationen über die Tierquälerei für eine PR-Kampagne zurückgehalten und somit selbst die Tierquälerei geduldet zu haben.

    Das Videomaterial des Deutschen Tierschutzbüros

    Die Untercover-Recherche von Jan Pfeifer und dem Deutschen Tierschutzbüro hat angebliche Tierquälerei aufgedeckt. Fragwürdig ist jedoch, warum die zuständigen Behörden nicht unverzüglich nach der ersten Erkenntnis des Tierschutzverstoßes informiert wurden. Laut Jan Pfeifer hat er zusammen mit anderen Personen über mehrere Monate hinweg mehrmals in den Stall eingebrochen und illegale Videoaufnahmen gemacht. Die Behörden wurden erst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Videomaterials informiert, was die Frage aufwirft, ob Jan Pfeifer und das Deutsche Tierschutzbüro sich damit nicht selbst der Tierquälerei schuldig gemacht haben, da sie diese über Monate hinweg wissentlich geduldet haben.

    Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro hat parallel dazu begonnen, den Landwirt vorzuverurteilen. Weder die zuständigen Behörden noch ein Gericht haben die Videoaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung gesichtet. Es ist daher nicht überraschend, dass Tierschutzverstöße oft nur milde bestraft werden, wenn der Betroffene bereits im Vorfeld öffentlich vorverurteilt und einem massiven Shitstorm ausgesetzt wird.

    Besonders ärgerlich ist es, wenn sich immer wieder herausstellt, dass von Tierrechtlern präsentiertes Videomaterial falsch oder manipuliert ist. Oftmals wird es aus dem Zusammenhang gerissen und bearbeitet, um eine bestimmte Botschaft zu vermitteln. Ein Beispiel dafür ist Jan Pfeifer, der solches Videomaterial als authentisch verkauft hat, obwohl sich später herausstellte, dass die Aufnahmen Monate alt waren und die betreffende Pelztieranlage bereits geschlossen war. (Deutsches Tierschutzbüro verbreitet Lügen und wird abgestraft) abzurufen unter: [https://gerati.de/2019/04/01/deutsches-tierschutzbuero-verbreitet-luegen-und-wird-abgestraft/]
    Dieses Vorgehen wurde bereits mehrfach aufgedeckt. Das Deutsche Tierschutzbüro zum Beispiel verbreitete Lügen und wurde dafür abgestraft. Auch Jan Pfeifer wurde öffentlich konfrontiert, als sein Video als Fake entlarvt wurde. Das Originalvideo ist immer noch auf Facebook abrufbar, wurde aber nach der Enthüllung durch ein Update ergänzt. abzurufen unter: [https://www.facebook.com/watch/?v=440172266722322]

    Es ist bedauerlich, dass solche Fälle von gefaktem Videomaterial dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit von Tierrechtlern und deren Kampagnen in Frage gestellt wird. Es ist wichtig, dass Tierschutzorganisationen und Aktivisten verantwortungsvoll und ehrlich handeln, um ihre Anliegen glaubhaft zu vertreten. siehe auch (Panorama 3 rudert zurück – Deutsches Tierschutzbüro lieferte gefaktes Videomaterial) abzurufen unter: [https://gerati.de/2020/09/09/panorama-3-rudert-zurueck-deutsches-tierschutzbuero-lieferte-gefaktes-videomaterial/]
    Es ist offensichtlich, dass Berichte von Tierrechtlern immer als Erstes hinterfragt werden sollten, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum angeblicher Tierquälerei beiwohnten und dies wissentlich duldeten.

    Beweise für Tierquälerei

    Es gibt dokumentierte Beweise für Tierquälerei, die kranke und verletzte Schweine ohne Zugang zu Nahrung und Wasser zeigen und somit gegen Tierschutzvorschriften verstoßen. Das vom Deutschen Tierschutzbüro veröffentlichte Undercover-Video belastet einen Schweinehalter, der Mitglied beim Rheinischen Erzeugerring für Mastschweine e.V. ist. In diesem Filmmaterial sind Schweine zu sehen, die unter Vernachlässigung leiden und ihrer grundlegenden Bedürfnisse beraubt werden. Diese Erkenntnisse haben ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den beschuldigten Landwirt, da sie gegen Tierschutzgesetze verstoßen.

    Die öffentliche Empörung, die durch diese Enthüllung ausgelöst wurde, ist angesichts der verstörenden Natur der vorgelegten Beweise verständlich. Solche Grausamkeiten widersprechen den Branchenstandards und der ethischen Verantwortung gegenüber Tieren. Die Bedeutung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften kann nicht genug betont werden.

    Es ist entscheidend, eine gründliche tierärztliche Untersuchung dieser Tiere durchzuführen, um ihren Gesundheitszustand genau zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ihrem Wohlergehen zu ergreifen. Darüber hinaus müssen rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen für diese Misshandlungen unternommen werden, um die Rechenschaftspflicht sicherzustellen und solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

    Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überwachung und Durchsetzung von Tierschutzvorschriften in der Landwirtschaft. Er wirft auch Fragen nach Transparenz und Kommunikation zwischen den relevanten Parteien auf, da Tönnies behauptet, vom Deutschen Tierschutzbüro nicht direkt über diese Vorwürfe informiert worden zu sein. Für die Zukunft ist es entscheidend, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um diese Probleme wirksam anzugehen und die Rechte und das Wohlergehen der Tiere in der Nutztierhaltung zu schützen.

    Fehlende Aktion von Jan Pfeifer

    Trotz der Beweise für Tierquälerei und Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wurde von Jan Pfeifer, Vorstand des Deutschen Tierschutzbüros, über einen längeren Zeitraum hinweg keine Maßnahmen ergriffen. Die Vorwürfe gegen den Schweinebauern beinhalten schwere Vernachlässigung und Misshandlung kranker und verletzter Schweine, was klar gegen etablierte Tierschutzstandards verstößt. Pfeifers Versäumnis, sich mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, wirft Bedenken hinsichtlich seiner fehlenden Rechenschaftspflicht und ethischen Verantwortung gegenüber den Tieren auf, der er sich verschrieben hat.

    Eine Hauptkritik gegen Pfeifer ist, dass er diese Grausamkeiten über Monate hinweg ohne jegliches entscheidendes Handeln zugelassen hat. Ihm werden Fahrlässigkeit vorgeworfen, da er offensichtlich seiner Pflicht, das Wohlergehen und die angemessene Pflege dieser Tiere zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist. Diese Fahrlässigkeit verletzt nicht nur ihre Rechte, sondern untergräbt auch das öffentliche Vertrauen in die Organisation, die er vertritt.

    Die Rolle von verdeckten Ermittlungen bei der Aufdeckung solcher Vorfälle darf nicht übersehen werden. Diese Untersuchungen dienen als wichtiges Instrument zur Aufdeckung versteckter Verletzungen des Tierschutzes, die sonst unbemerkt bleiben könnten. Jedoch verdeutlicht dieser Fall die Notwendigkeit einer größeren Transparenz und sofortigen Maßnahmen, wenn solche Beweise ans Licht kommen.

    Das Fehlen von Maßnahmen seitens Jan Pfeifer trotz klarer Beweise für Tierquälerei wirft Fragen nach seinem Engagement für die Einhaltung von Tierschutzstandards auf. Es betont die Bedeutung, Einzelpersonen für ihr Handeln oder Nichthandeln zur Verantwortung zu ziehen, wenn es darum geht, schutzbedürftige Tiere vor Schaden zu bewahren.

    Konsequenzen für das Wohl der Tiere

    Die Vernachlässigung und Misshandlung von Tieren in diesem Fall haben erhebliche Auswirkungen auf den Tierschutz und die Notwendigkeit von Verantwortlichkeit. Es wird deutlich, dass dringend Verbesserungen der Vorschriften und die Durchsetzung ethischer landwirtschaftlicher Praktiken in der gesamten Branche erforderlich sind. Die späte Veröffentlichung des Undercover-Videomaterials durch das Deutsche Tierschutzbüro wirft die Frage auf, ob Jan Pfeifer und sein Verein eine Mitverantwortung für die Taten des Tierquälers tragen.

    Um solche Fälle von Tierquälerei zu verhindern, sind strengere Vorschriften notwendig, um sicherzustellen, dass Tiere während ihres gesamten Lebens ordnungsgemäß betreut und behandelt werden. Es ist jedoch auch wichtig, eine zeitnahe behördliche Meldefrist für festgestellte Tierquälerei einzuführen. Es ist inakzeptabel, dass radikale Tierrechtsorganisationen wie das von Jan Pfeifer geführte Deutsche Tierschutzbüro, aus Gründen einer PR-Kampagne über Monate hinweg wissentlich Tierquälerei tolerieren und dadurch sogar Profit erzielen. Tierquälerei muss sofort und mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden. Die Behörden können jedoch erst tätig werden, wenn sie Kenntnis von den Vorfällen erlangen.

    Auch die Bildung im Bereich des Tierschutzes spielt eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung zukünftiger Vorfälle. Durch die Sensibilisierung von Landwirten für bewährte Verfahren in der Tierpflege können sie mit dem Wissen und den Fähigkeiten ausgestattet werden, um das Wohlergehen ihrer Nutztiere sicherzustellen.

    Es ist wichtig, dass Organisationen wie das Deutsche Tierschutzbüro ihre Arbeit fortsetzen, um Fälle von Tierquälerei aufzudecken. Es ist jedoch ebenso wichtig, dass sie mit den zuständigen Behörden und beteiligten Unternehmen zusammenarbeiten, um diese Probleme direkt anzugehen, anstatt sie als Teil einer PR-Kampagne zu nutzen.

    Insgesamt ist die Verbesserung der Vorschriften, die Förderung ethischer landwirtschaftlicher Praktiken, die Steigerung des öffentlichen Bewusstseins, die Durchsetzung der Verantwortlichkeit in der Branche und die Bereitstellung von Bildung im Bereich des Tierschutzes alles entscheidende Schritte, um eine bessere Behandlung von Tieren in landwirtschaftlichen Systemen zu gewährleisten.

    Forderung nach Verantwortung und Veränderung

    Verantwortlichkeit und Veränderung werden angesichts der Vorwürfe von Tierquälerei gefordert, mit dem Fokus auf Verbesserung der Vorschriften, Durchsetzung ethischer landwirtschaftlicher Praktiken, Förderung der Branchenverantwortlichkeit und Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins. Die kürzlich sehr verspäteten veröffentlichten Undercover-Videoaufnahmen des Deutschen Tierschutzbüros haben Empörung und Forderungen nach Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Branche ausgelöst. Die Aufnahmen zeigen kranke und verletzte Schweine ohne Zugang zu Nahrung und Wasser, was eindeutig gegen Tierwohlvorschriften verstößt.

    Um diesen Bedenken zu begegnen, besteht ein Bedarf an größerer Verantwortlichkeit innerhalb der Branche. Dies beinhaltet die Umsetzung strengerer Vorschriften, die sicherstellen, dass Tiere während ihres gesamten Lebens ethisch behandelt werden. Darüber hinaus sollte es eine erhöhte Transparenz in Bezug auf landwirtschaftliche Praktiken und Lieferketten geben, um Fälle von Tierquälerei zu verhindern, die unbemerkt bleiben.

    Ethische landwirtschaftliche Praktiken müssen durch regelmäßige Inspektionen und Überwachung durch zuständige Behörden durchgesetzt werden. Landwirte sollten in angemessener Tierpflege geschult werden und für Vernachlässigung oder Misshandlung zur Rechenschaft gezogen werden.

    Eine Reform der Branche ist notwendig, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Dies kann die enge Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem Deutschen Tierschutzbüro beinhalten, um umfassende Leitlinien für die humane Behandlung von Tieren zu entwickeln.

    Darüber hinaus kann eine Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins über Tierrechtsfragen dazu beitragen, eine Nachfrage nach ethisch hergestellten Produkten zu schaffen. Verbraucher haben die Möglichkeit, Veränderungen zu beeinflussen, indem sie Betriebe unterstützen, die das Wohl der Tiere priorisieren.

    Verantwortlichkeit und Veränderung sind entscheidend, um den Vorwürfen von Tierquälerei zu begegnen. Durch Verbesserung der Vorschriften, Durchsetzung ethischer landwirtschaftlicher Praktiken, Förderung der Branchenverantwortlichkeit und Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins über Tierrechtsfragen können wir darauf hinarbeiten, einen agrarwirtschaftlichen Sektor zu schaffen, der das Wohl der Tiere priorisiert.

    Schlussfolgerung

    Jan Pfeiffer vom Deutschen Tierschutzbüro behauptet, mit verdeckt aufgenommenen Videoaufnahmen schwere Tierquälerei durch einen Schweinebauern dokumentiert zu haben. Allerdings wird ihm vorgeworfen, diese Misshandlungen über Monate hinweg geduldet zu haben, ohne die Behörden zu informieren. Es stellt sich die Frage, ob Pfeiffer, der angeblich aus PR-Gründen diese Tierquälerei stillschweigend tolerierte, ebenfalls für Unterlassung verantwortlich gemacht werden sollte. Es ist möglich, dass jemand, der aus Profitgier und dem Bedürfnis nach Aufmerksamkeit über einen längeren Zeitraum hinweg solche Tierquälereien betrachtet, ein psychisches Problem hat. Unabhängig davon muss jede Form von Tiermisshandlung jedoch eindeutig verurteilt werden.

  • Panorama 3 rudert zurück – Deutsches Tierschutzbüro lieferte gefaktes Videomaterial

    „Unvollständig … nicht genau genug gearbeitet“ – ARD-Magazin Panorama entschuldigt sich für Bericht über Tierquälerei. Erkennbares Problem: Berichterstattung, die sich allein auf „Material“ einer Quelle stützt, die eigene Interessen hat.

    So Umfangreich sah sich bisher noch kein Medium gezwungen sich für gezeigtes vorsätzlich gefaktes Bildmaterial zu entschuldigen. Man habe nicht genau gearbeitet und man habe die Quelle nicht umfangreich geprüft. Das Videomaterial sollte vom Deutschen Tierschutzbüro stammen. Diese hatten jedenfalls Strafanzeige gestellt und das gefakte Videomaterial zur Verfügung gestellt.

    Wann schreitet hier endlich die Politik ein und verhindert, das unschuldige Landbauern durch gefaktes Videomaterial öffentlich durch Medien auf Grundlage einseitiger Recherche an den Pranger gestellt werden. Das ist nicht das erste Mal das Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro mit Fakevideos auf viel. 2019 veröffentlichte er Dronenbilder einer Nerzfarm und stellte die Behauptung öffentlich auf, das 4.000 Nerze dort gequält werden sollten. Dumm nur, dass diese Farm bereits Monate zuvor aufgegeben wurde und diese zum Zeitpunkt der angeblichen Aufnahmen komplett leer war.


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    Deutsches Tierschutzbüro verbreitet Lügen und wird abgestraft

    Hier die Entschuldigung von Panorama

    Stand: 08.09.2020 18:47 Uhr

    Tierquälerei in einem Milchbetrieb – Berichterstattung Panorama 3 vom 23.06.2020

    Am 23.06.2020 hat Panorama 3 unter dem Titel „Getreten und geschlagen – Tierquälerei in einem Milchbetrieb?“ über einen Milchviehbetrieb in Schleswig-Holstein berichtet. Der Film hat in der Öffentlichkeit und bei Landwirten viel Aufmerksamkeit und viel Kritik ausgelöst: Die Redaktion Panorama 3 hätte bewusst vorliegende Informationen verschwiegen und einseitig berichtet. Der Fernsehbeitrag habe so ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit wiedergegeben.

    Kritische Zuschriften, insbesondere solch eine harsche Kritik, nehmen wir sehr ernst. Daher haben wir den gesamten Sachverhalt erneut geprüft und die Recherchen ausgeweitet. Wir haben weitere Bewerter hinzugezogen und ausführlich mit dem betroffenen Landwirt gesprochen. Das Ergebnis dieser erneuten Betrachtung zeigt: Das Bild, das der Beitrag gezeichnet hatte, ist unvollständig. Das tut uns leid und dafür bitten wir um Entschuldigung. Wir haben den Beitrag offline gestellt.

    Der Beitrag vom 23.6.2020 zeigte in mehreren Videosequenzen Szenen aus dem Stall eines Milchviehbetriebs in Schleswig-Holstein. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass Kühe im Melkstand mit dem stumpfen Ende eines Besenstils gestoßen und geschlagen werden. Darüber hinaus schlägt ein Melker, der sich später als der Sohn des Landwirts herausstellt, eine Kuh über einen längeren Zeitraum auf dem Melkstand mit seiner Faust. In dem Videomaterial sind auch einzelne Kühe mit Schwellungen an den Gelenken zu sehen, die sich humpelnd in den Melkstand schleppen.

    Kommentiert werden die Bildsequenzen im Beitrag von einem unabhängigen Experten, Prof. Edgar Schallenberger. Er ist emeritierter Professor für Tiermedizin und Vertrauensmann Tierschutz in der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein. Sein Fazit nach Ansicht des Videos: Die Schläge, sollten sie sich wiederholt ereignen, seien ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zu den geschwollenen Gelenken sagt er: „Solche Beinprobleme, solche Gelenkprobleme, die entstehen nicht innerhalb weniger Tage, sondern das sind etliche Monate, die da auf die Tiere einwirken, damit das so schlimm aussieht. Und das ist dann lange andauernde Vernachlässigung von Tieren und zwar sichtbare Vernachlässigung von Tieren.“ Auch ein anonymer Zeuge, der den Hof gut kennt, kommt in dem Beitrag zu Wort. Er kommentiert das Videomaterial und erklärt, es handele sich bei den Schlägen nicht um Einzelfälle. Seiner Aussage zufolge würden ungefähr zehn Prozent der Kühe auf dem Hof lahmen. Die Aussagen hat dieser Zeuge eidesstattlich versichert. Für die Redaktion Panorama 3 stand der Verdacht der Tierquälerei im Raum. Diesen Verdacht legte auch der dann am 23.6.2020 ausgestrahlte Beitrag nahe. Ein Interview hatte der Landwirt der Sendung Panorama 3 damals trotz Anfrage nicht gegeben. Wir möchten das Gesamtbild nun vervollständigen und wichtige Informationen nachliefern, die den Sachverhalt präziser einordnen.

    Wir haben im August den Hof ohne Kamera besucht und vor Ort mit dem Landwirt gesprochen. Gegenüber Panorama 3 bestätigt der Landwirt, dass die von uns ausgestrahlten Aufnahmen auf dem Hof entstanden sind und sein Sohn auf einigen Bildern zu sehen ist. Die Schläge gegen die Kühe bezeichnet der Landwirt als Fehler, so etwas dürfe nicht passieren. „Die Aufnahmen sind nicht schön anzusehen und es tut mir leid, dass so etwas passiert ist“, erklärt er. Sein Sohn habe ihm gegenüber erklärt, die Schläge mit der Hand seien ein Reflex gewesen, ausgelöst durch einen Tritt der Kuh. Der Sohn habe sich dafür entschuldigt.

    Die Videosequenzen zeigen jedoch nur einen kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit und liefern kein Gesamtbild der Herde oder des Hofes. Sie sind vielmehr eine Momentaufnahme, sie dokumentieren einen Zeitraum von rund drei Wochen über zwei Monate verteilt. Darauf hatte auch der Experte Prof. Schallenberger im Interview mit uns hingewiesen. Er hatte betont, was die Bilder zeigten, sei nicht in Ordnung, er könne aber keine Rückschlüsse auf den gesamten Betrieb ziehen. Diese Einordnung hätte von uns im Beitrag deutlich gemacht werden müssen.

    Wichtig für ein umfassenderes Bild des Gesamtsituation sind unter anderem die vorliegenden Informationen der zuständigen Tierärztin des Hofes und des zuständigen Amtstierarztes. Der Landwirt hatte uns eine allgemeine Bestätigung der zuständigen Tierärztin geschickt, aus der hervorgeht, dass sie den Betrieb seit vielen Jahren tiermedizinisch betreue und zu den kranken Tieren hinzugerufen werde, um diese zu therapieren.

    Die nun vorliegenden Arztrechnungen dokumentieren, dass die Ärztin den Hof in der Regel wöchentlich besucht. Sie zeigen auch, dass die in den Videosequenzen gefilmten Tiere von ihr behandelt wurden. Der Landwirt erklärt, dass die gezeigten Tiere in Behandlung bzw. durch ihn und seine Mitarbeiter*innen behandelt worden seien. Nach Angaben des Landwirts wurde die Wunde, die am Hinterbein einer Kuh auf dem Videomaterial zu sehen ist, dem Tier ursprünglich durch ein anderes Tier zugefügt. In der Folge habe diese sich entzündet. „Es handelte sich um einen Abszess, der durch die Tierärztin geöffnet wurde, um anschließend ausheilen zu können“, so der Landwirt. Der zuständige Amtstierarzt Dr. Volker Jaritz bestätigt gegenüber Panorama 3, dass sich die Wunde zum Zeitpunkt der Aufnahmen in Abheilung befunden habe. Der Hof sei in der Vergangenheit nicht aufgefallen, berichtet der Amtstierarzt Dr. Jaritz auf Nachfrage. „Es sind hier keine tierschutzrelevanten Sachverhalte zur amtlichen Kenntnis gelangt, insbesondere auch nicht in den zurückliegenden Monaten.“ Auch während der Betriebsüberprüfung Anfang Juli 2020 habe es auf dem „gut geführten Hof“ keinen Anlass für tierschutzrelevante Beanstandungen gegeben. „Der Gesundheitszustand war insgesamt nicht zu beanstanden“, erklärt der Amtstierarzt. Der Landwirt selbst bestätigt, dass rund 10-15 Prozent seiner Tiere Klauenprobleme hätten. Diese werden aber regelmäßig, ein- bis zweimal im Jahr, von einem Klauenexperten behandelt. Zudem würde laufend ein Mitarbeiter des Hofes die Klauen versorgen.

    Auch die Molkerei äußert auf Nachfrage keine Kritik an dem Hof. In der Vergangenheit habe es keine Auffälligkeiten gegeben. Ihre positive Bewertung von dem Hof „ergebe sich durch regelmäßige Besuche und Audits und vor allem durch die gelieferte Milchqualität, die einen maßgeblichen Eindruck zur Tiergesundheit ermöglicht.“ In der Vergangenheit habe der Hof teilweise überdurchschnittliche Bewertungen in Audits und Milchqualität bekommen. Die aktuellen Hinweise hatten die Molkerei zudem veranlasst, einen unangekündigten Kontrolleur zum Hof zu schicken. „Die Tiere zeigen alle einen guten, gesunden Zustand. Sie haben keinen Eindruck von Angst oder Stress hinterlassen.“ Ein am 22.6.2020 veranlasstes, unangekündigtes externes Audit (QM-Milch Standard 2020) bescheinigt dem Hof die Bestnote für den Bereich Tierschutz, 13 von 13 möglichen Punkten. Die Milchhygiene wird mit 13 von 14 Punkten hoch bewertet. Die Milch kranker bzw. behandelter Kühe gehe nicht in den Handel, sondern würde aussortiert und entsorgt, erklärt der Landwirt. Nach einem Hofbesuch am 25.06.2020 vor Ort kommt auch Prof. Schallenberger zu der Bewertung: Bei dem Hof handele es sich um „einen der überdurchschnittlichen Höfe“.

    Trotz dieser Einschätzungen dokumentiert das uns zugespielte Videomaterial, dass Tiere vom Melker geschlagen und gestoßen werden. Auch Amtstierarzt Dr. Jaritz stellt hierzu fest, die im Videomaterial gezeigten Stöße und Hiebe seien nicht zu tolerieren. „Sie sind aus hiesiger Sicht tierschutzrelevant.“ Wie oft es in der Vergangenheit auf diesem Hof zu den dokumentierten Schlägen kam, lässt sich heute nicht mehr klären. Die Staatsanwaltschaft Flensburg ermittelt noch, inwieweit es sich bei den Vorfällen tatsächlich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt. Wann genau die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, steht noch nicht fest.

    Wir stellen abschließend fest, dass wir in diesem Fall nicht genau genug gearbeitet haben. Unser oberstes Ziel ist eine objektive, faire Berichterstattung. Unser Anspruch an uns ist es, jeden Tag präzise und umfassend zu recherchieren und dann zu berichten. Dass dabei jede Partei in Argumenten und Fakten korrekt abgebildet wird, gehört zu unseren journalistischen Grundätzen. Der Beitrag war unvollständig und hat so einen falschen Eindruck erwecken können. Wir nehmen diese Erfahrung zum Anlass, unsere internen Abläufe weiter zu überarbeiten. Wir hoffen mit dieser Aufarbeitung auch verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen.

    ndr.de

  • Deutsche Tierschutzbüro wieder der Lügen überführt!

    Was machen Tierrechtler, wenn sie von der Umwelt nicht mehr Wahrgenommen werden. Richtig sie erfinden einfach irgendwelche Tierschutzverletzungen.

    Ganz vorne mit dabei ist seit einiger Zeit das Deutsche Tierschutzbüro. Die liefen noch vor ein paar Jahren als selbsternannte Pelzpolizei nach dem Vorbild der Scharia Polizei in Deutschland herum und belästigten unschuldige Bürger. Dabei trugen sie Uniformen und Abzeichen, die sehr stark verwechselbar waren.

    Nach mehreren Strafanzeigen von Bürgern, war dieser Spuk vorbei. Also musste was neues her. Und so verkaufte man an den Stern gefaktes Videomaterial was ein Tierleiden in der letzten deutschen Pelzfarm dokumentieren sollte.

    Man nahm dazu ein paar Dronenaufnahmen und spickte diese mit alten Filmaufnahmen. Diese verkaufte man dann dem Stern als neue Aufnahmen. Für den Stern war die Veröffentlichung wohl einer der schwarzesten Tage und kam wohl dem Disaster um die angeblichen Hitlertagebücher sehr nahe.

    Die Anlage war zum Zeitpunkt der angeblichen Aufnahmen bereits leer!

    Nun fliegen dem Deutschen Tierschutzbüro neue Lügen um die Ohren!

    Nun wollte das Deutsche Tierschutzbüro mit seinem Führer Jahn Pfeifer angeblich bei der Wachtelhaltung massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt haben.

    Eine großangelegte Untersuchung von mehreren Behörden brachte jedoch die Erkenntnis, dass diese Vorwürfe allesamt unbegründet seien.

    Hannover (dpa/lni) – Nach der Kritik von Tierschützern an einem Wachteleier-Produzenten im Kreis Vechta haben Kontrolleure die tierschutzgerechte Haltung in dem Stall bestätigt. Die Mindestanforderungen an die Haltung von Nutztieren seien erfüllt, es gebe nur geringfügige Abweichungen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Diese beträfen die Helligkeit an bestimmten Stellen oder auch nachzureichende Dokumente.

    ntv.de

    Der einzige gravierende Verstoß den man feststellte, ist das nach der EU Verordnung nur Hühnereier als „Eier aus Bodenhaltung“ vermarktet werden dürfen.

    Die Lebensmittelkette Edeka nahm die Eier bis zur Klärung aus dem Programm!

    Man darf nur hoffen, dass der Landwirt nun Den Verein Deutsches Tierschutzbüro auf Schadenersatz verklagt. Immerhin sind ihm durch die falschen Tatsachenbehauptungen aus dem Umfeld von Jan Pfeifer ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.

    Gleichseitig sollte die Politik einmal darüber nachdenken, ob man bei vorsätzlichen falschen Strafanzeigen die Kosten des Einsatzes auf den Strafanzeigenstellers überträgt. Es kann nicht sein, dass für solche Straftaten aus dem Umfeld von radikalen Tierrechtlern immer der Steuerzahler aufkommen muss.

  • Deutsches Tierschutzbüro verbreitet Lügen und wird abgestraft

    Deutsches Tierschutzbüro e.V. präsentiert neues Videomaterial über letzte Pelzfarm in Deutschland und der Stern fällt darauf rein!

    Mit Sicherheit wird sich der Stern, nach diesem Armageddon jetzt drei Mal überlegen ob sie von radikalen Tierschützern Beiträge, die angeblich Tierquälerei aufzeigen sollen aufgreifen.

    Der notorische Lügner Jan Pfeifer, der sich bereits mehrfach vor einem Gericht verantworten musste, wollte wieder einmal ein wenig Aufmerksamkeit erlangen. Nachdem er und seine paar Hanseln, vor einigen Monaten, als selbst ernannte Pelzpolizei, für Furore sorgte, wobei er sich mehreren Ermittlungsverfahren stellen musste, verschwanden er letztendlich heulend von der Bildfläche.

    Dann jubelte man, als ein Richter die unwahre Tatsachenbehauptung „Circus Krone würde Tiere quälen“ mit dem Verweis auf Meinungsfreieitzugunsten des Lügenvereins Deutsches Tierschutzbüro entschied. In der Urteilsbegründung verfasste er jedoch den Satz, dass die aufgestellte Behauptung, das Circus Krone Tiere quälen würde, nicht erwiesen sei. Dennoch ist es eine freie Meinungsäußerung, wenn radikale Tierrechtler aus dem Umfeld von Jan Pfeifer die unwahre Behauptung aufstellen. Sie seien gegen jede Tierhaltung und so sei die Meinung in ihremIrrglauben möglich, dass ein Circus Tiere quäle, auch wenn dieses nicht der Wahrheit entspräche.

    Deutsches Tierschutzbüro präsentiert angeblich neues Videomaterial!

    Das Videomaterial von der letzten Pelzfarm wurde an den Stern verkauft, der dieses am 28. März unter dem Titel …

    Erschreckende Aufnahmen aus Deutschlands letzter Pelzfarm: „Die Tiere leiden an Verhaltensstörungen“

    Neu veröffentlichte Drohnenaufnahmen dokumentieren die Haltungsbedingungen in Deutschlands letzter Pelzfarm im ostwestfälischen Rahden. Die etwa 4000 Nerze leben in engen Käfigen – ohne Wasser, ohne Klettermöglichkeiten. Fabian Steinecke vom Deutschen Tierschutzbüro fordert die sofortige Schließung.

    stern.de

    Gleichzeitig postete das Deutsche Tierschutzbüro auf seiner Facebook Seite folgenden Beitrag …

    https://www.facebook.com/Tierschutzbuero/videos/440172266722322/

    … und schrieb dazu

    ***Neue Aufnahmen aus der letzten Pelzfarm Deutschlands*** ?
    In engen Käfigen eingesperrte und leidende Nerze soweit das Auge reicht! So sieht die aktuelle Situation auf der letzten Nerzfarm, die es in Deutschland noch gibt, aus. Mit einer Drohne wurden nun erstmalig die Zustände und verhaltensgestörten Blicke der arme letzten 4000 Nerze eingefangen! Wir sind sprachlos, dass es solche Missstände noch gibt….Daher unsere Bitte: Kauft und tragt keinen Echtpelz, denn Pelz bedeutet immer Tierquälerei!!! Mehr Infos zur neuen Recherche:

    Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels im Stern, viel die Recherche auf einmal in sich zusammen. Seit Wochen seien in dieser Farm, die bis 2022 eine Ausnahmegenehmigung besaß, keine Tiere mehr.

    Hat Jan Pfeifer Gespenster gesehen?

    Man darf sich schon fragen, was Jan Pfeifer angeblich gesehen haben will, wenn doch wie selbst das Veterinäramt bestätigte, dass seit Wochen in dieser Anlage keine Tiere mehr gehalten werden.

    Gegenüber dem Stern ging man sogar so weit, das Lügengerüst des Deutschen Tierschutzbundes weiter auszubauen. Dort heißt es …

    Fabian Steinecke, Pressesprecher beim Deutschen Tierschutzbüro, sagt:

    „Man sieht wie die Tiere dort auf engstem Raum in kleinen Käfigen allein gehalten werden. Wie sie kein Wasser haben, keine Klettermöglichkeiten, keine Möglichkeiten zum Auslauf. Das sind alles Dinge, die normalerweise nach deutschem Gesetz auch nicht mehr rechtens sind, aber dort leider aufgrund von Ausnahmesituationen doch noch so bestehen dürfen.“

    stern.de

    Wenn nun diese bei Stern gezeigten Aufnahmen aktuell sein sollten, dann fragt man sich, welche Pelztierfarm hier von innen präsentiert und als angeblich letzte Pelzfarm Deutschlands bezeichnet wurde.

    Nachdem die Lügenblase geplatzt ist, sahen sich der Stern und auch das Deutsche Tierschutzbüro genötigt, eine Stellungnahme abzugeben.

    Von seitens des Deutschen Tierschutzbüro wollte man mit der Frage, „wo sind die Tiere“ vom Gau ablenken, was letztendlich nicht gelang.

    Kunstpelz ist umweltschädlich!

    Kunstpelz besteht aus Acryl, also einfach gesagt Plaste! Das Plastik, insbesondere Mikroplastik die Weltmeere verunreinigt und somit die Artenvielfalt bedroht, vergessen viele, die sich von radikalen Tierrechtlern und Veganern überzeugen lassen.

    Gleichzeitig ist die durchschnittliche Nutzdauer nach wissenschaftlichen Untersuchungen bei Echtpelz mindestens 20 Jahre. In der Regel wird ein Echtpelzmantel auch vererbt und über mehrere Generationen getragen.

    Die Nutzungsdauer eines Kunstpelzmantels wird nach wissenschaftlichen Untersuchungen mit ca. 6 Jahren angegeben.

    Schaut man sich dann noch die Entsorgung an, verliert Kunstfell auf weiter Strecke. Verrottet Echtpelz auf natürliche Art und Weise, ist der Plastik noch nach 500 Jahren, nach der Entsorgung nachweißbar. Auch wenn dieser immer kleiner und kleiner wird. Dadurch wird er natürlich auch umso gefährlicher, da er in die Nahrungskette gelangen kann.

    Seit 2015 steigt der Umsatz in der Pelzindustrie wieder an, was wohl daran liege, dass Menschen sich über die Umwelt Gedanken machen und nicht auf das Gequatsche von einigen wenigen Tierrechtlern und Veganern hören.

  • Jan Pfeifer vom Deutschen Tierschutzbüro lädt Journalisten telefonisch wieder aus!

    Das es Tierrechtler mit der Meinungs- und Pressefreiheit nicht so haben beweisen sie immer wieder auf neue! Kritische Berichterstattung und Hinterfragungen sind beim Deutschen Tierschutzbüro unerwünscht!

    Großkotzig berief Jan Pfeifer eine Pressekonferenz und lud dazu Unteranderem auch den dlv (Deutscher Landwirtschaftsverlag) ein! Als sich daraufhin ein Redakteur der zugehörigen „Land & Forst“ Redaktion, sich per E-Mail für diese Pressekonferenz anmeldete, wurde dieser von Jan Pfeifer telefonisch wieder ausgeladen! Gleichzeitig teilte Herr Pfeifer dem Journalisten mit, dass man ihn, sollte er dennoch erscheinen, am Teilnehmen hindern werde. Da hat man wohl ein paar Schlägertrupps organisiert, oder wie soll man diese Aussage von Herrn Pfeifer verstehen?

    Kritische Hinterfragungen der Medien sind beim Deutschen Tierschutzbüro unerwünscht. Es könnten wohl Fragen aufgeworfen werden, auf die Herr Pfeifer keine Antwort parat hat.

    Von seitens des dlv wurde ein offener Brief an Herrn Pfeifer gesendet!

    Ob dieser darauf reagiert steht in den Sternen. Scheint er doch tatsächlich regelrechte Angst vor Journalisten zu haben, die nicht von vornherein überzeugte Tierrechtler und Veganer sind.

    Hier der offene Brief, der auch online unter www.agrarheute.com/media/2018-11/offener_brief_deutsches_tierschutzbuero_e.v.pdf abzurufen ist!

    12. November 2018

    Sehr geehrter Herr Peifer,

    Sie sind Vorsitzender des Vereins Deutsches Tierschutzbüro e.V. und hatten bundesweit zu
    einer Pressekonferenz nach Oldenburg am 5. November 2018 eingeladen. Dort wollten Sie
    über Geschehnisse in einem Schlachthof berichten und entsprechende Dokumente vorlegen.
    Die Einladung erging auch an die Redaktion aus dem Hause des dlv Deutscher
    Landwirtschaftsverlag.

    Ein Mitglied der Redaktion der LAND & Forst meldete sich per E-Mail zu dieser
    Pressekonferenz an, um für die dlv-Agrarmedien zu berichten. Kurz nach dem Eingang der
    Anmeldung luden Sie selbst den Redakteur telefonisch wieder aus. Die Redaktion der LAND &
    Forst sei nicht erwünscht, teilten Sie ihm mit. Sie würde – falls sie dennoch erschiene – am
    Zugang gehindert werden.

    Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes, zentrales Gut der Demokratie und durch unsere Verfassung
    besonders geschützt. Sie können sich mit Ihrem Verein, der darüber hinaus auch die
    besonderen Privilegien der Gemeinnützigkeit genießt, darauf verlassen, dass Sie Ihre Meinung
    in unserem Land frei äußern können.
    Zu dieser geschützten Meinungsfreiheit gehört untrennbar die freie Presse, der Zugang zu
    öffentlich verfügbaren Informationen zu gewähren ist. Auch das ist fester Bestandteil der
    Verfassung, unserer Demokratie.

    Wenn der Deutsche Tierschutzbüro e.V. einzelne Journalisten oder Medien zu einer als
    „Pressekonferenz“ bezeichneten öffentlichen Veranstaltung nicht zulässt, weil befürchtet wird,
    dass möglicherweise zu kritisch oder nicht in Ihrem Sinne berichtet wird, müssen Sie sich
    fragen lassen: Wie halten Sie es mit unserer Verfassung, mit unserer Demokratie?
    Der dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag ist eines der größten Fachmedienhäuser in Europa
    und führend in den Bereichen Agrar, Forst und Jagd. Bei uns arbeiten mehr als 200
    Journalisten, die hervorragend ausgebildet sind. Wir erreichen mehr als 6,5 Mio. Menschen.
    Unsere Leser erwarten zu Recht eine ausgewogene, unabhängige, aber auch kritische
    Berichterstattung. Häufig bewirtschaften unsere Leser mit ihren Familien seit Generationen
    ihren Hof, ihren Betrieb. Sie sorgen dafür, dass in Deutschland das Essen auf den Tisch kommt
    – auch bei Ihnen. Gerade unsere Leser haben einen Anspruch darauf, dass ihnen
    Informationen über mögliche Gesetzesverstöße in der Lebensmittelkette nicht vorenthalten
    werden.

    Ich fordere Sie auf, Ihre Haltung zur Presse- und Meinungsfreiheit zu überdenken. Dazu gehört
    auch, kritische Medien, die wie wir Fakten von Stimmungsmache zu unterscheiden wissen, zu
    Ihren Veranstaltungen zuzulassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Schmidt-Hamkens
    Sprecher der Geschäftsführung

    Nun was soll man davon halten, wenn solche Tierrechtler nicht einmal den Mut besitzen, vor Journalisten in einen Dialog zu treten. Meinungs- und Pressefreiheit auf Tierrrechtsart.

  • Tierschutzbüro zahlt 1.800 € für Einbrecher

    Jan Pfeifer mit seinem Deutschen Tierschutzbüro vergibt Job als fest angestellter Einbrecher und zahlt dafür noch 1.800 €! Da es sich hierbei um einen Aufruf zu Straftaten handelt, erstattet GERATI kurzerhand einmal Strafanzeige!

    22.092017 Tierschutzbüro zahlt 1.800 € für Einbrecher

    Dass Jan Pfeifer mit seinem Deutschen Tierschutzbüro e.V. zu den größten Straftätern in der Tierrechtsbranche zählt, beweist dieser ja immer wieder. Dem Deutschen Tierschutzbüro geht es gut. Sehr gut kann man sogar sagen, wenn man sich die neusten Jobangebote des Tierschutzbüros anschaut. Fest angestellte Mitglieder dieses Vereins bekommen da einmal schon 1.800 bis 1.900 € Gehalt auf die Hand.

    Tierschutzbüro sucht händeringend nach Profieinbrechern.

    Tierschutzbüro zahlt 1.800 € für Einbrecher
    Tierschutzbüro zahlt 1.800 € für Einbrecher

    So deutlich verfasste nicht einmal PeTA ihre Stellenanzeigen, wie es das Deutsche Tierschutzbüro macht.

    Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. sucht eine Mitarbeiter m/w für die Undercover-Recherchearbeit im bundesweiten Einsatz

    Schlägt Ihr Herz für Tiere und den Schutz ihrer Rechte? Möchten Sie sich direkt dafür einsetzen, dass Massentierhaltung bald der Vergangenheit angehört? Dann haben Sie beim Deutschen Tierschutzbüro e.V. die Möglichkeit Ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen.

    Unsere Berliner Geschäftsstelle sucht ab dem 01.12.2016 (oder früher) einen Mitarbeiter (m/w) in der Undercover- Recherche für unsere bundesweite Aufklärungsarbeit.

    Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. ist eine eingetragene und gemeinnützige Tierrechtsorganisation mit Sitz in Sankt Augustin bei Bonn. Die Organisation ist bundesweit tätig und unterhält ein Büro in der Hauptstadt Berlin. Der Schwerpunkt der Vereinsarbeit liegt in der Bekämpfung der Massentierhaltung. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. kämpft für einen gesellschaftlichen Wandel gegenüber der Einstellung zu sogenannten Nutztieren. Durch Undercover-Aufnahmen und Kampagnen fordert der Verein die Politik, Verbraucher und Lobbyverbände zu einem Umdenken auf.

    Das bieten wir Ihnen:

    • Ein junges und engagiertes Team, das sich mit Leidenschaft und Überzeugung für Tierrechte und die vegane Lebensweise einsetzt
    • Ein modernes Büro im Herzen von Berlin
    • Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
    • Eine abwechslungsreiche und aktive Arbeitsatmosphäre
    • Gemeinsames, durch den Verein getragenes Mittagessen sowie regelmäßige Teamevents
    • Flexible Arbeitszeiten
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Die Möglichkeit, aktiv Tierrechte in der Gesellschaft zu verbessern und Tierleben zu retten
    • Die Chance, über sich selbst hinauszuwachsen und die Tierrechtsarbeit öffentlich sichtbar zu machen

    Zu Ihren Aufgaben gehören:

    • Eigenständige Recherche in den Bereichen der industriellen Massentierhaltung und Pelzfarmen
    • Aktive Recherchearbeit in Mast- und Zuchttieranlagen
    • Erstellen von Bildmaterial (Video, Foto)
    • Dokumentation und Auswertung von Missständen und Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
    • Reportings an den Vorstand
    • Meldungen von Tierquälerei nachgehen und überprüfen

    Das bringen Sie mit:

    • Erfahrung in der Durchführung von Undercover-Recherchen im Bereich Massentierhaltung und Pelz
    • Offenheit und Bewusstsein für die Arbeit in gesetzlichen Grauzonen
    • Erfahrung in der Arbeit vor und hinter der Kamera
    • Juristische Kenntnisse von Vorteil
    • Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Loyalität
    • Hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Stressresistenz
    • Begeisterung und Interesse für Tierschutz und Tierrechte
    • Hohe Sozialkompetenz und emotionale Intelligenz
    • Hands-on Mentalität
    • Identifikation mit den Werten und Zielen des Deutschen Tierschutzbüros
    • Eine positive Einstellung gegenüber der pflanzlichen Lebensweise
    • Hohe Reisebereitschaft
    • PKW-Führerschein zwingend notwendig

    Einsatzort: Berlin/ bundesweit
    Beginn: 01.12.2017 oder früher
    Arbeitszeit: 40 Std./Woche
    Bruttolohn: 1.800 €/Monat
    Bewerbungsfrist: 20.10.2017

    Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen elektronisch (max. 5MB) unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins an Juliane Burghardt: Job@tierschutzbuero.de, Deutsches Tierschutzbüro e.V., Gubener Straße 47, 10243 Berlin.

    tierschutzbuero.de/jobs/

    Das Ganze liest sich wie ein Traumjob. Kostenloses aus Spendengeldern die für den Tierschutz sind finanziertes Mittagessen. Betriebliche Altersversorgung nach dem Motto die Rente ist sicher.

    Die Aufgaben die einen dafür aber abverlangt werden sind dann natürlich auch hoch.

    Das es sich dabei um Aufforderungen zu Straftaten handelt interessiert natürlich Jan Pfeifer nicht. So soll man aktive Recherchearbeit in Mast- und Zuchttieranlagen leisten.

    Dass hier nicht die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben gemeint ist, sondern Straftaten wie Einbruch, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung etc. liegt da bereits auf der Hand. Beweise dafür liefern die Tierrechtler auch gleich mit. Man braucht nur den YouTube-Kanal des Deutschen Tierschutzbüro besuchen und schon sieht man diese dokumentierten Straftaten leibhaftig! So zeigt ein Video, wie man sechs Hühner entwendet, nachdem man in einen Stall eingebrochen ist.

    Natürlich sollte man als Bewerber für den Job als hauptberuflichen Einbrecher, auch mit dem Manipulieren von Bildmaterial auskennen. Damit man das selbst gedrehte Videomaterial auch Fakenews technisch aufbearbeiten kann.

    Die Anforderungen für diesen Job als Einbrecher beim Deutschen Tierschutzbüro sind natürlich auch hoch.

    Man sollte bereits Erfahrungen beim Einbrechen besitzen. Einem sollte auch bewusst sein, dass man durch die Arbeit beim DeutschenTierschutzbüro in den Knast wandern kann. Jan Pfeiffer nennt dieses Offenheit und Bewusstsein für Arbeit in gesetzlichen Grauzonen! Juristische Kenntnisse seien vom Vorteil, was hier wohl ehern dahin deutet, dass wenn man geschnappt wurde, lässt einen Jan Pfeifer fallen wie eine heiße Kartoffel. Zum Schluss wird man wohl allein dastehen und beten, dass der Richter Gnade vor Recht ergehen lässt.

    Das klingt doch nach dem perfekten Job – oder nicht?

    GERATI erstattet Strafanzeige!

    Dieses Jobangebot ist nichts anderes als ein Aufruf für ein Gehalt von 1.800 € Straftaten zu begehen. So deutlich verfasst nicht einmal PeTA seine Jobausschreibungen.

    GERATI hat sich deswegen beschlossen gegen Jan Pfeifer und dem Vorstand des Deutschen Tierschutzbüro e.V. Strafanzeigen wegen öffentliche Aufforderung zu Straftaten §111, in Verbindung mit §26 Anstiftung zu stellen.

    Warten wir also einmal ab, was die zuständige Staatsanwaltschaft zu so einer Jobauschreibung sagt.

  • Deutsches Tierschutzbüro muss sich vor Gericht verantworten

    „Circus Krone quält Tiere“, so die Aussage der Tierrechtler um den Verein „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“.

    Die Tierrechtler schlugen die Einstellung des Verfahren, durch Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 600 €, aus. Und so kommt es am 12.05.2016 zu einem öffentlichen Verfahren.

    Aber Blicken wir einmal zurück, auf das Jahr 2014, als das Deutsche Tierschutzbüro mit allen Mitteln versucht hatte, dem Circus Krone zu Schaden. Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte eine falsche Tatsachenbehauptung die lautete „Circus Krone quält Tiere“.

    Weder auf der Webseite vom Deutschen Tierschutzbüro, findet man aussagekräftige Beweise, noch in dem Artikel der Zeitung „Bild“. Es gibt weder einen direkten Bericht aus dem Jahr 2014, noch ein Video auf dem vom deutschen Tierschutzbüro betriebenen YouTube Chanel.

    Circus Krone stellte daraufhin Strafanzeige, gegen das deutsche Tierschutzbüro, bei der Staatsanwaltschaft in Berlin.

    Erst im Jubelaufschrei, über die übliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da es sich bei diesen Straftaten, um ein Zivilrechtliches Verfahren handelt, wurden Fotos mit angeblichen Tierquälereien des Circus Krone veröffentlicht.

    Insgesamt handelt es sich um 6 Bilder, wobei nur 3 Bilder, Tiere zeigen!

    Screenshot: tierschutzbuero.de 03.05.2016
    Screenshot: tierschutzbuero.de 03.05.2016

    Wie man sieht, sieht man nichts!

    Die Fotos, sollen Tierquälerei aufzeigen, sind im Nahbereich fotografiert worden, sodass man die komplette Größe der Gehege gar nicht überblicken kann.

    Wie Tierrechtler arbeiten zeigen folgende zwei Bilder.

    Foto: Pietro Bento / Facebook Nahbereich aus Tierrechtler-Sicht gesehen
    Foto: Pietro Bento / Facebook Nahbereich aus Tierrechtler-Sicht gesehen

    Die armen Roben haben weder ein Wasserbad zur Verfügung, noch ausreichend Auslauf. (A.d.R. so denken Tierrechtler und das wollen Tierrechtler auch aufzeigen)

    Die Wahrheit sieht aber anders aus!

    Geht man jetzt, nur ein paar Schritte zurück und macht  dann noch einmal ein Foto, dann sieht das Ganze so aus!

    Foto: Sabine Ruland / Facebook die Wahrheit die Tierrechtler immer verschweigen
    Foto: Pietro Bento / Facebook die Wahrheit die Tierrechtler immer verschweigen

    Wie aus Zauberhand, offenbart sich dann die tatsächliche Wahrheit über die Haltung der Tiere!

    Wenn man sich die veröffentlichten Fotos des Deutschen Tierschutzbüros anschaut, sieht man eindeutig, dass hier die Tatsachen verschwiegen, oder verfälscht werden, sollten.

    Wie schon gesagt, wurde die Strafanzeige von der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgrund Nichtöffentlichen Interesse eingestellt.

    Dieses ist üblich bei Strafanzeigen, die in den zivilrechtlichen Bereich fallen. Durch die Staatsanwaltschaften werden nur  Anzeigen verfolgt, die öffentliches Interesse bürgen, oder die ein Gewaltverbrechen  anzeigen. Diese müssen von Haus aus, durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Beispiel wäre hier Körperverletzung. Auch wenn der Geschädigte keine Anzeige erstattet, wird hier eine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nach Kenntnisnahme eingeleitet.

    Nun war also die Freude groß beim Deutschen Tierschutzbüro, als die Mitteilung der Staatsanwaltschaft  kam, dass die Ermittlungen eingestellt werden.

    Selbst PeTA war es eine Erwähnung in der von ihr geführten Pranger-Liste wert, die alle angeblichen Tierschutzvergehen des Circus Krone auflistet.

    Screenshot: PeTA.de angebliche Tierschutzverletzung von Circus Krone
    Screenshot: PeTA.de angebliche Tierschutzverletzung von Circus Krone

    Üblicherweise findet man in den Einstellungsverfügungen immer den Hinweis auf dem zivilrechtlichen Klageweg. Bei dem Rechtsverständniss von PeTA ´s Rechtsabteilung, geführt von einem selbst zu einer Bannmeile verurteilten Nicht-Juristen, Dr. Edmund Haferbeck, ist die Auflistung von Visaverstößen, Diebstählen von ehemaligen Zirkusmitarbeitern, wohl das lächerlichste was PeTA zu bieten hat.

    Diese Auflistung soll den massiven Tierschutzverstoß dokumentieren, beinhalten aber keinen einzigen Punkt, der in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz zu bringen ist.

    Circus Krone erstattete zu recht eine Zivilanklage, gegen den Verein Deutsches Tierschutzbüro e.V.

    Und wie es nicht anders zu erwarten war, gaben die Richter dem Circus Krone recht und verurteilte die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros, wegen „Übler Nachrede“, zu jeweils 600 € Geldstrafe.

    Es hätte wohl der Vereinsführung, um den Gründer Jan Peifer gutgetan, wenn sie vor der Ablehnung, des eher als Geschenk anmutenden Urteils, einen Blick in die betreffenden Gesetze geworfen hätten, bevor sie dieses ablehnten.

    Jan Peifer beruft sich in einem selbstdarstellerischen Video, auf die Meinungsfreiheit, die nach Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes Anwendung findet.

    Screenshot YouTube Video Deutsches Tierschutzbüro
    Screenshot YouTube Video Deutsches Tierschutzbüro

    Leider sollte man den Artikel auch komplett lesen, denn hier steht:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Einen Blick in das Gesetz was dem Urteil zugrunde liegt, legt auch das zu erwartende Strafmaß dar.

    §186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Auch auf Wikipedia, findet man zum Thema Wahrheitsbeweis bei „Übler Nachrede“ eine klare Aussage!

    Wahrheitsbeweis

    Die Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache ist kein objektives Tatbestandsmerkmal, sondern eine objektive Bedingung der Strafbarkeit. Dies bedeutet, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit sich nicht auf die „Nichterweislichkeit der Tatsache“ zu erstrecken braucht. Ein Täter kann folglich auch dann bestraft werden, wenn er selbst an die Wahrheit und Beweisbarkeit seiner Aussage glaubt. Denn der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine erhebliche Rolle; er ist schrankenlos zugelassen.

    Das Gericht muss sich daher bemühen, die Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsache aufzuklären. Gelingt das nicht, so geht dies zu Lasten des Täters und die Tat ist strafbar, denn die Tatsache bleibt „nicht erweislich wahr“. Mit anderen Worten trägt der Täter die Beweislast bezüglich des Wahrheitsgehalts seiner geäußerten Tatsache. Das Delikt der „üblen Nachrede“ stellt damit eine Ausnahme zum Grundsatz in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) dar.

    Zitat: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_%28Deutschland%29

    Anzumerken ist noch, dass die durch den Verein Deutsches Tierschutzbüro erstattete Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes, gegen den Circus Krone eingestellt wurde. Jedenfalls findet man nichts darüber im Internet.

    Also es könnte eng werden für die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros. Dieses scheint auch  Jan Peifer zu begreifen und ruft zu einer Demonstration vor dem Amtsgericht auf! Gleichzeitig beginnt das Deutsche Tierschutzbüro mit einer Spendenkampagne, um die Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu können. Ein Tierrechtsverein, der durch eine Straftat die er selbst begeht, schmeißt Spendengelder zum Fenster hinaus, die im eigentlichen Sinne für den Tierschutz gedacht sind.

    Zur Person Jan Peifer habe ich noch einen interessanten Presseartikel gefunden!

    Bei der Inszenierung vermeintlicher Skandale kooperiert Peta mit einem Netzwerk, zu dem neben der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ auch das „Deutsche Tierschutzbüro“ eines gewissen Ingo Schulz gehört. Nach unseren Recherchen fungiert Schulz als Beschaffer von Filmmaterial für Peta. Um „unentdeckt“ zu bleiben, tritt Schulz, der in Wahrheit Jan Peifer heißt, demnach unter verschiedenen Namen auf und unterhält unter der Kölner Adresse der Organisation lediglich ein „Nummernpostfach“. „Im Wege eines Pressemeldungs-Pingpongs“ samt TV-Tipp und Spendenaufruf sowie anschließender Strafanzeige arbeitet Jan Peifer alias Ingo Schulz alias Thomas Wegteck alias Thomas Sailer eng mit Peta zusammen, wie ein Insider berichtet.

    Petas Kampf vor den Gerichten ist trotzdem zumeist erfolglos und kostet hohe (Spenden-)Summen, auch wenn das Edmund Haferbeck, promovierter Agrarwissenschaftler und „wissenschaftlicher Berater“ von Peta, bestreitet. Doch darüber ist auf den Internetseiten von Peta & Co. nichts zu finden. Warum auch? Das Ziel ist in jedem Fall erreicht: mediale Aufmerksamkeit, auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern. Sie beschert den Tierrechtlern wachsenden Zulauf an Sympathisanten und Spenden, die laut Haferbeck komplett für Kampagnen und zur Werbung für vegetarische Ernährung verwendet werden.

    „Wir vermarkten das Mitgefühl mit den Mitgeschöpfen“, sagt Haferbeck offen. Mit Erfolg. Ein Herz für Tiere hat fast jeder. Dass es unappetitliche Missstände in der industrialisierten Massentierhaltung gibt, belegen zudem Skandale wie die BSE-Krise – wenngleich das die wenigsten abhält, auf Schnitzel oder Bratwurst zu verzichten.

    Zitat: https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Organisation-Peta-geht-immer-militanter-gegen-missliebige-Tiernutzer-vor

    Warten wir also einmal das Urteil ab und hoffen, dass der zuständige Richter das richtige Urteilsmaß und die Worte finden möge, damit solche Selbstdarsteller, die den Tierschutz nur als reinen Profit sehen, einmal zur Ordnung gerufen werde.