Landtag Baden-Württemberg, zeigt PeTA rote Karte

Großes Landeswappen Baden-Württembergs

Großes Landeswappen Baden-Württembergs

Im November 2015, stellten die Grünen im Landtag von BW den Antrag, PeTA in den Landesbeirat für Tierschutz zu berufen.

Dank des agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Karl Rombach, der einem Antrag im Landtag stellte, um zu erfahren was die Grüne Landesregierung zu diesem Entschluss bewege, PeTA in den Landtag zu berufen, wurde dieses Absurdem öffentlich.

Mittlerweile dürfte auch jedem klar sein, dass PeTA nicht für Tierschutz einsteht, sondern für eine radikale und mit allen Mitteln durchzusetzende, vegane Lebensweise steht.

Das zuständige Ministerium in BW, kam zu einem eindeutigen Entschluss!

PeTA sei nicht würdig, diesem rechtsstaatlichen Gremium beizuwohnen!

Gründe dafür dürften auf der Hand liegen!

Auch zum Thema „Einräumung des Verbandsklagerechtes“ für PeTA, äußerte sich das Ministerium in einer Bekanntgabe.

Die Frage, ob PETA ein Verbandsklagerecht erhalte, sei unabhängig von der Zusammensetzung des Landesbeirats. Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Tierschutzorganisationen, was wiederum Voraussetzung für das Verbandsklagerecht sei, sei Paragraf 5 des Gesetzes über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen (TierSchMVG). Danach sei die Anerkennung zu erteilen, wenn die dort genannten Kriterien erfüllt seien. Dem Ministerium zufolge liege derzeit aber kein entsprechender Antrag von PETA vor. Eine Voraussetzung für die Anerkennung sei, dass geltendes Recht eingehalten werde. Sollte ein Antrag auf Anerkennung eingehen, werde das Ministerium wie bei allen anderen Anträgen auch sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt seien, so Traub.

https://www.landtag-bw.de/cms/home/aktuelles/pressemitteilungen/2015/dezember/1642015.html

In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich Gerati.de die Frage, ist PeTA Deutschland e.V. ein Gemeinnütziger Verein, wie es die zuständige Finanzbehörde, PeTA Deutschland e.V. einräumt!

Gerati.de hatte bereits im Jahr 2014 Anzeige, bei den zuständigen Finanzämtern gegen PeTA und deren Gemeinnützigkeit gestellt. Von seitens der beiden zuständigen Finanzämter, wird jedoch bis heute, soweit gemauschelt, dass man sich nicht einmal zu einer Eingangsbestätigung der Strafanzeigen, auf die der Absender ein Anspruch hat, hinreißen möchte.

So teilte man Gerati.de mit, dass der Eingang der Anzeige nicht bestätigt werden kann, da dieses unter Steuerrecht fällt.

Auch eine aus diesem Grund versendete Dienstaufsichtsbeschwerde, wird hier nicht bearbeitet, oder bestätigt. Man ermittle wohl nicht in den eigenen Reihen, wobei hier nach Kenntnisnahme durch ein Telefongespräch, der zuständige Vorsteher des Finanzamtes Leonberg, eine interne Notiz zu meiner Akte angelegt hat, dass mir keine Antworten auf Eingangsbestätigungen erfolgen sollen. Allein durch die Mitwirkung des Vorstehers, sei es seine Pflicht gewesen, die Dienstaufsichtsbeschwerde, an die nächste höhere Dienststelle, in diesem Fall die Oberfinanzdirektion weiter zu leiten. Dieses scheint auch bis heute nicht erfolgt zu sein.

Weiterhin erstellte Gerati.de eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages, wegen der zweifelhaften Gemeinnützigkeit von PeTA Deutschland e.V.

Diese wurde aufgrund der Zuständigkeit an den Landtag von BW weitergeleitet, der mir die Bearbeitung und deren Zuständigkeit bestätigte.

Im Fall der beiden Finanzämter, werde ich in den nächsten Tagen die nächsten weiteren Schritte unternehmen.

Ich persönlich vermute hier eine persönliche Involviertheit einzelner Mitarbeiter des Finanzamtes. Die Vorgehensweise im Fall PeTA ist wohl mehr als Fragwürdig!!!


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