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Gestern fand das Verfahren den Abschluss, der gefühlsmäßigen eine Berg und Talfahrt für den Zirkus Las Vegas war.

Das Verfahren gegen den Zirkus wurde eingestellt und der Zirkus sei im vollen Umfang zu entschädigen!

PeTA lobte immer wieder die Staatsanwaltschaft Kiel, für das rechtsstaatlose Vorgehen gegen Tierhalter

So finanzierte PeTA selbst den Abtransport des illegal beschlagnahmten Elefanten, des Zirkus Las Vegas.

Auch teilte PeTA öffentlich auf Ihrer Webseite mit, dass sie monatelang, die zuständige Staatsanwältin unter Druck gesetzt hätten, eine Beschlagnahme der Tiere des Zirkus Las Vegas einzuleiten.

PETA Deutschland e.V. weist die Anschuldigungen des Zirkus jetzt zurück. Die Tierrechtsorganisation hatte die Behörden vor der Beschlagnahmung monatelang auf die tierquälerische Elefantenhaltung aufmerksam gemacht. Die Elefantendame Chitana musste über ein Jahr lang in Einzelhaltung leben – ein deutlicher Verstoß gegen die Zirkusleitlinien, die den § 2 des Tierschutzgesetzes bezüglich der verhaltensgerechten Unterbringung eines Tieres definieren. Ein deutlicher Beleg für ihr ausgeprägtes Leiden waren Chitanas Verhaltensstereotypien. Mindestens eine Großkatze wurde – teilweise vor den Augen des Publikums – in der Manege misshandelt.

peta.de/tierbeschlagnahmung-zwingend-notwendig-peta-weist-vorwuerfe-des-zirkus-las-vegas#.VphZJRC3zIU

Das Gericht kam, hier beim zweiten Verhandlungstag, zu einem ganz anderen Ergebnis.

So wurde festgestellt, dass die erhobenen Mängel, die die Staatsanwaltschaft Kiel zum Anlass nahm, die Tiere zu beschlagnahmen und notzuveräußern, durch keinen der zahlreichen Veterinäre, die den Zirkus regelmäßig kontrollierten überhaupt feststellbar war.

Im Gegenteil, bei der Verhandlung sagten Zeugen – alles Tierärzte – aus, dass die Tiger ein ganz normales Verhalten zeigten und eine „homogene Gruppe“ bildeten. Selbst der verfügbare Platz war größer, als behördlich festgeschrieben.

Das einzige Merkmal das Bestand, war eine Schwanzwunde einer Löwin, bei der sich der Heilungsprozess verzögerte. Keiner der als Zeugen geladenen Veterinäre sah hier aber einen Anlass, einen Tierarztbesuch anzuordnen. Die Löwin sei OK gewesen, bis eben auf die Schwanzspitze. Keiner der Tierärzte gab an, dass diese Wunde schmerzhaft, für das Tier gewesen sei.

PeTA behauptete noch 02.09.2014 folgendes:

Die Maßnahme der Kieler Staatsanwaltschaft, die Tiere vor weiteren Leiden und Schmerzen durch die Zirkus-Verantwortlichen zu retten, war dringend erforderlich und vorbildhaft“,  so Diplom-Zoologe Peter Höffken, Wildtierexperte bei PETA Deutschland e.V. „Dass sich jetzt die Täter – die Verantwortlichen bei Zirkus Las Vegas – als Opfer darstellen, ist eine Masche, die in Zirkuskreisen seit Jahren angewandt wird

peta.de/tierbeschlagnahmung-zwingend-notwendig-peta-weist-vorwuerfe-des-zirkus-las-vegas#.VphZJRC3zIU

Nachdem Gerati.de, gegen Peter Höffken eine Strafanzeige gestellt hat, wurde dieser zum Fachreferenten bei PeTA degradiert und sein Diplom in Pressemitteilungen nicht mehr erwähnt!

Nun kann man sich Fragen, wer hier wohl, eher ein Experte ist. Ein Tierarzt oder ein Herr Peter Höffken, der sich ein Diplom andichtet!

Man kann wohl sagen, dass PeTA hier versucht hat, den Rechtsstaat in Form der Staatsanwaltschaft zu manipulieren. Ob hier eventuell auch eine Vorteilnahme, von seitens der zuständigen Staatsanwältin vorliegt, wird gerade durch eine andere Oberstaatsanwaltschaft ermittelt.

Fakt ist, die Staatsanwältin hat hier ihre Kompetenzen weit überschritten

Die Fälle von Amtsmissbrauch häufen sich, mehrere Strafanzeigen liegen mittlerweile gegen diese Staatsanwältin vor, die allesamt sich um illegale und nicht Notwendige Beschlagnahme von Tieren und deren Zwangsveräußerung handeln.

In den Lübecker Nachrichten vom 14. 1. 2016 die über den Prozess berichteten, war zu lesen:

Aus den Zeugenschilderungen ergibt sich folgendes Bild: Ab 6.35 Uhr morgens sichern 66 Polizisten das Zirkusgelände und untersagen den Schaustellern bis kurz nach 11 Uhr das Verlassen der Wohnwagen.

Man habe die Situation „einfrieren“ wollen, beschreibt ein Polizist im Zeugenstand. Ziel war es, die Elefantenkuh „Gitana“ ohne große Zwischenfälle unter Umständen zu beschlagnahmen. Vorbereitungen dazu waren zuvor getroffen, ein Gerichtsbeschluss besorgt worden.

Am Tag der Durchsuchung wurde der Elefant von einem Fachtierarzt narkotisiert und abtransportiert. Danach besprachen Staatsanwaltschaft und Veterinärin, auch die anderen Tiere zu begutachten. Das Ergebnis: Der Hund des Angeklagten (er bekam ihn Monate später zurück), zwei Tiger und beide Löwen wurden ohne Beschluss in ihrem Käfiganhänger — Eigentum des Zirkus‘ — fortgeschafft und später notveräußert. Gefahr in Verzug, so das Argument der Staatsanwaltschaft damals. Das sah mindestens ein Tierarzt in seiner gestrigen Aussage anders.

Die Staatsanwaltschaft kam im Prozess zu der Erkenntnis, dass es sich um keine Straftat, wie immer von PeTA behauptet handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit.

Daraufhin einigte sich die Anklagevertretung, Staatsanwaltschaft und der Richter, auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Der zuständige Richter teilte mit „Nach der Beweislage sehen wir es so, dass sich die Vorwürfe nicht halten lassen.

Wir erinnern uns!

Ein deutlicher Beleg für ihr ausgeprägtes Leiden waren Chitanas Verhaltensstereotypien.

Warum tritt PeTA denn eigentlich nicht als Zeuge der Staatsanwaltschaft auf, haben sie doch nach eigenen Angaben die Beweise die zur Beschlagnahme führten, geliefert.

Gibt es denn überhaupt diese Beweise?

PeTA hat hier wohl ehern, wie bei PeTA üblich, sich die Beweise zusammengesponnen.

Mittlerweile dürften die Beweise ausreichend vorliegen, PeTA aufgrund falscher Verdächtigungen, Betrug und Verleumdung, vor ein Gericht zu ziehen.

Zu guter Letzt verurteilte der Richter den Staat, zur Zahlung einer Entschädigung, an den Zirkus. Der Verteidiger gab bereits an, eine sechs Stellige Summe als Schadenersatz zu fordern. Immerhin sei die Beschlagnahme Illegal und Existenzbedrohend und verletzte die Menschenrechte.

Dank PeTA darf nun also der deutsche Steuerzahler, tief in die Tasche greifen. Dem Zirkus sei es gegönnt. Für PeTA hingegen, wird die Luft bei den Behörden wohl immer dünner, was bereits aus den Masseneinstellungsverfügungen von Strafanzeigen, die PeTA stellte, bewiesen wird.

Wer einmal Lügt dem Glaubt man nicht – Auch wenn er dann die Wahrheit spricht.

Am Rande sei natürlich erwähnt, dass dieses Urteil natürlich auch beweist, dass Wildtiere im Zirkus keine Tierquälerei ist, wie es immer wieder PeTA und deren radikalen Anhänger  behauptet wird.

Von Seitens PeTA gab es natürlich, bis jetzt keine Stellungnahme zu dem Urteil!

4 Kommentare
  1. Endlich haben diese PETA Indianer mal einen kräftigen Tritt in Ihren Allerwertesten bekommen, das war lange überfällig !
    Und der Herr Möchtegern Diplom Peter Höffgen musste noch wegen Amtsanmassung und falscher Aussage angezeigt werden !!!!

  2. Hoffendlich bekommen PeTa eine Gririchtsverhandlung die eine Strafe aufgebrummt, die ganze Sippe von den eingebuchtet werden und eine Geldstrafe bekommen das sie ihren Laden Dicht machen müssen. Diese Ökoterroristen hätten es verdient. Tierschutz ist eine sache, aber die Tanzbären gehören hinter Schloss und Riegel.

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