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PeTA versenden Weihnachtsgrüße, in Form von Massenabmahnungen

PeTA scheint das Weihnachtsfest, was traditionell das Fest der Liebe und des Friedens ist, eher dazu zu nutzen, einen massiven Feldzug gegen Nichtveganer und Menschen die nicht derselben Meinung von PeTA sind, zu führen.

So wurde von PeTA eine vorweihnachtliche Massenabmahnung gestartet. Unzählige Menschen, die offen ihre Meinung kundgetan haben, erhielten am 23. und 24.12.2015 eine Abmahnung von PeTA, mit dem Verbot der freien Meinungsäußerung.

Das PeTA juristisch keine Ahnung hat, zeigte insbesondere Herr Dr. Edmund Haferbeck Rechtberater und Nicht-Jurist und Leiter der Rechtsabteilung von PeTA Deutschland, immer wieder in der Vergangenheit.

Sei es wenn es darum geht Brandopfer, mit unbegründeten Strafanzeigen zu überziehen, oder die Forderung den Affen Robby durch Behörden beschlagnehmen zu lassen. Robby darf bei seinem Zirkus bleiben, dieses wurde höchstrichterlich beschlossen.

So liegt Gerati.de eine Abmahnung vor, die am 24.12.2015 zugestellt wurde und in dem PeTA dem Abgemahnten eine Frist setzt, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 30.12.2015 12:00 Uhr zurückzusenden.

Unterzeichnete wurde diese Abmahnung von Harald Ullman und Dr. Edmund Haferbeck!

Allein schon die gesetzte Frist über die Feiertage, lässt diese Abmahnung für Nichtig erscheinen. Man könnte davon ausgehen, dass es PeTA hier verhindern möchte, dass der Abgemahnte rechtlichen Beistand sich suchen könnte. Welche Anwaltskanzlei hat über die Weihnachtsfeiertage schon offen?

Auch der Syndikus Anwalt von PeTA, Krishna Singh, scheint sein Studium nicht gerade Aufmerksam verfolgt zu haben. Denn sonst hätte er bei den von Ihm unterzeichneten Abmahnungen, die Irrwitzige Fristsetzung bemängeln müssen.

Mit solchen Glanzleistungen wird es der aufstrebende Junganwalt Krishna Singh, wohl schwer haben eine Kanzlei zu finden, die ihn aufnimmt. Es sei denn er gründet eine eigene Kanzlei und spezialisiert sich auf die Verteidigung von radikalen Tierrechtlern.

Aber was bemängelt nun PeTA in seinen Abmahnungen?

Abmahnungen sind im eigentlichen Sinne dafür gedacht, um deutsche Gerichte zu entlasten, die sich ansonsten mit Wettbewerbs-, Urheberrechts- und grenzlastige Meinungsäußerungen beschäftigten müssten.

Mit einer Abmahnung fordert man, den Abgemahnten auf, eine bestimmte Handlung zu unterlassen.

Schauen wir uns einmal einen Fall genauer an.

So veröffentlichte die Osnabrücker Zeitschrift, einen Leserbrief eines besorgten Lesers.

Veröffentlichter Leserbrief in der Osnabrücker Zeitung vom 09.10.2015
Veröffentlichter Leserbrief in der Osnabrücker Zeitung vom 09.10.2015

Nun beschwert sich doch PeTA tatsächlich darüber, dass der Abgemahnte einen Leserbrief geschrieben hat und dieser in der Osnabrücker Zeitung veröffentlicht wurde.

Anzumerken ist, dass die Zeitung wohl vor der Veröffentlichung, die rechtliche Lage geprüft hat.

Es ist bisher nicht bekannt, ob PeTA auch die Osnabrücker Zeitung mit einer Weihnachtsmassenabmahnung bedacht hat. Gerati.de sendete nach bekannt werden der Abmahnung an die Osnabrücker Zeitung und Herrn Dr. Edmund Haferbeck eine Stellungnahme, da PeTA expliziert auf von Gerati.de veröffentlichtes Beweismaterial zurückgreift.

So bemängelt PeTA folgendes.

Ich zitiere, aus der mir als Beweismittel, vorliegenden Abmahnung:

„Terror der Tierrechtler (…) Aber was soll man von einem Aktivisten halten, der jahrelang sich als Diplom-Zoologe (den Titel gibt es gar nicht) ausgegeben hat und jetzt zum Fachreferenten degradiert wurde“

und weiter

Die Schmähung, dass PeTA (und nur PeTA ist mit dem Begriff „Tierrechtler“ gemeint, da der Leserbrief sich ausschließlich mit dem Zirkus Krone und PeTA beschäftigt) Terror betreibt ist eine falsche Tatsachenbehauptung und zugleich eine grenzüberschreitende Schmähung.

PeTA terrorisiert also niemanden, auch nicht den Circus Krone?

Aber schauen wir doch einmal in die Begriffserklärung von Wikipedia hinein, was da unter dem Begriff Terror steht!

Der Terror (lat. terror „Schrecken“) ist die systematische und oftmals willkürlich erscheinende Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt, um Menschen gefügig zu machen.

(…)

einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen

(…)

Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.

Ein paar Bilder gefällig, die PeTA nachweislich als Legitimes Mittel der Tierrechtsbewegung sieht!!!

 

So sehen bei PeTA friedvolle Tierrechtsmitbürger aus Foto: indymedia.org
So sehen bei PeTA friedvolle Tierrechtsmitbürger aus Foto: indymedia.org

Dieses Foto zeigt keine IS Kämpfer oder Taliban, sondern Tierrechtler vor einem Einsatz!

Es kann wohl hier kaum von einer Schmähung gegen PeTA ausgegangen werden, denn PeTA selbst nennt die Einsätze der Alf als legitimes Mittel und selbst Herr Dr. Edmund Haferbeck, verurteilt zu einer Bannmeile wegen der Gefahr um Leib und Leben, äußerte sich vor den Kameras zu seiner Verurteilung mit den Worten…

Dem muss man auch mal zeigen, was Sache ist. Da muss man auch mal hingehen, das ist überhaupt kein Problem. Und das Urteil in die Höhe halten, das ist doch Peanuts. Ich bitte sie das ist doch wirklich Peanuts

 

Weiter lautet es in der Abmahnung…

PeTA ist eine gemeinnützige und als besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die ausschließlich Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Europas größten Zirkus mit Wildtieren, betreibt

(…)

PeTA betreibt keinen Terror.

Seit 2012 liegt ein rechtliches Gutachten vor, was die Gemeinnützigkeit von PeTA bezweifelt. Die Stiftung Warentest, sowie auch der Spiegel, kamen bei Recherchen zu der Erkenntniss „An PeTA Deutschland e.V. Arbeit, sind erkenntliche Zweifel der Gemeinnützigkeit nachweisbar.“

Auch Gerati.de erstattete gegen PeTA, Anzeige wegen Verdachtes der zweifelhaften Gemeinnützigkeiterteilung bei den zuständigen Finanzämtern.

Warum sich hier beide zuständigen Finanzämter sich weigern, den Eingang der Anzeige zu bestätigen ist rechtlich Zweifelhaft und lässt Vermutungen zu, dass hier PeTA in gewisser Weise bevorzugt behandelt wird.

Bezugnehmend auf die von PeTA in der Abmahnung aufgestellten Behauptung, PeTA würde nur Öffentlichkeitsarbeit gegen den Circus Krone tätigen, fragte bereits die SHZ am 26.08.2015 bei PeTA nach, und forderte die Beweise an, auf die sich PeTA stützt und auf den Flugblättern die bei Demonstrationen veröffentlicht.

Die Beschuldigungen entpuppten sich allesamt als LÜGE!

Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“

Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“

Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.

https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html

Fazit!!!

Die Anschuldigungen von PeTA, gegen den Circus Krone sind allesamt Haltlos und bauen somit auf Lügen und damit falsche Behauptungen auf!

Auch Gerati.de hat in dem Artikel „PeTA angebliche Tierqual-Beweise entpuppen sich vor der Presse als Lüge“ sich dieser Lügen bereits angebommen!

PeTA begehe keinen Terror, so die Behauptung in der Abmahnung!

Nur wie soll man es dann nennen, wenn ein Verein durch Verbreitung von Lügen, fehlgleitete Menschen sektenartig dazu zwing Straftaten zu begehen. Verbreitung von Lügen im Sinne der Denunzierung eines Unternehmens, ist und bleibt eine Straftat.

Da nützt es auch nicht das Dr. Edmund Haferbeck immer wieder gebetsmühlenartig die Behauptung öffentlich verbreitet, PeTA wurde noch nie rechtskräftig verurteilt!

Auch diese Lüge konnte Gerati.de bereits im Artikel „PeTA ist noch nie rechtskräftig verurteilt worden????“ wiederlegen.

Im weiteren Verlauf dieser skurilen Abmahnung, kommt man auf das Thema Peter Höffken und sein Pseudo Diplom zu sprechen.

So schreibt PeTA in dieser Abmahnung weiter…

Der Senior Fachreferent Tiere in der Unterhaltungsbranche, Peter Höffken, hat ein Diplom und ist zu keinem Zeitpunkt degradiert worden.

Da fragt Gerati.de schon, warum Peter Höffken dann nicht in der Lage ist, dieses Diplom innerhalb von einem Jahr, bei der Staatsanwaltschaft, nach einer Strafanzeige von Gerati.de, vorzulegen.

Eingegangen per Fax am 18.12.2015
Eingegangen per Fax am 18.12.2015

Gleichzeitig ist es natürlich immer wieder verwunderlich, wie PeTA kurzfristig auf Wahrheitskritik reagiert. Genau drei Tage nach der Strafanzeige ist von einem Diplom und Wildtierexpertenwissen, bei Peter Höffken von PeTA nichts mehr zu hören! Das Wort Diplom wird seitdem in Verbindung mit Peter Höffken, bei PeTA nicht mehr verwendet.

Anders scheint es da PeTA bei tatsächlichen Diplombesitzern zu sehen, wie eine Pressemitteilung vom 09.12.2015, von PeTA bezeugte.

Stand Dezember 2015
München / Stuttgart, 9. Dezember 2015 – Die Münchner Volxküche kocht seit Sommer dieses Jahres in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Richelstraße – zunächst ehrenamtlich und seit September gegen Rechnung. Das Team setzt dabei auf eine ausgewogene vegane Kost. Die Regierung von Oberbayern forderte das ehrenamtliche Kochkollektiv nun jedoch dazu auf, Fleisch in den Menüplan zu integrieren. Dazu kommentiert Felicitas Kitali, Diplom Ernährungswissenschaftlerin und Fachreferentin Ernährung bei der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V.:
peta.de/engagement-fuer-fluechtlinge-regierung-von-oberbayern-fordert-vegane-muenchner#.VoHj_h79CrI

Dieses wiederspricht sich mit den Angaben, die in der Abmahnung getätigt wurden. Da schreibt Dr. Edmund Haferbeck folgendes:

Die Berufsbezeichnungen bei PeTA sind alle vereinheitlicht worden, es werden nicht mehr die erlenten Berufe angegeben, sondern PeTA-spezifische.

(…)

Dies ist in allen Unternehmen der Fall, es ist das „Normalste von der Welt.

Für Dr. Edmund Haferbeck ist es also das normalste der Welt, wenn PeTA Herrn Peter Höffken untersagt, seinen Titel, wenn er diesen besitzt und somit auch Hart erarbeitet hätte, zu tragen, um damit sein Expertenwissen zu bestätigen. Kein Unternehmen würde freiwillig auf die Idee kommen und darauf verzichten, eine Titelbezeichnung die ein Expertenwissen bestätigt,  anzuzeigen.

Wem würde man wohl mehr glauben, einen Diplom- Biologen oder einen simplen Fachreferenten wie es Peter Höffken nun bei PeTA geworden ist.

Weiter in dem Abmahnschreiben äussert sich Dr. Edmund Haferbeck zu der Dekradierung von Peter Höffken, wie folgt:

Mit einer Dekradierung hat dieses nichts zu tun, im Gegenteil, als Senior Fachreferent ist er sogar Führungsperson gegenüber sonstigen Fachreferenten.

Ja klar, und eine Führungsperson ohne Diplom, aber ebend dann doch nur ein Referendar!

Und nun kommt Herr Dr. Edmund Haferbeck auf den Punkt und bezichtet natürlich Gerati.de der Lüge.

So schreibt er in der Abmahnung:

Da sich ganz offensichtlich auf eine Quelle berufen wird, die auf juristischen Weg nicht angreifbar ist (weil sie von Indonesien aus betrieben wird) und die ausschließlich zur Schmähung gegründet wurde, fällt die Berufung auf andere Quellen“ weg.

Und jetzt lässt Herr Dr. Edmund Haferbeck die Katze aus dem Sack und kommt gleich mit rassistischen Verleumdungen.

Aus dieser Aussage lese ich, dass Herr Edmund Haferbeck und PeTA behauptet, ich würde mich jursitsch in Indonesien verstecken. Dieses ist weitgefehlt. Ich warte nur auf ein Klageschreiben, was mich natürlich auf den Weg der ausländischen deutschen Vertretung jederzeit erreichen kann. Und ich bin auch bereit, mich bei einer Anzeige vor Gericht zu verteidigen.

Hierbei verliert wohl eher PeTA den Mut, eine Klage einzureichen, da ich mittlerweile genügen belastendes Material gegen PeTA zusammengetragen habe.

Alle Behauptungen werden, von meiner Seite mit Beweisen öffentlich dargelegt. Weiter oben im Artikel sieht man ja wie PeTA, mit ihren angeblichen Beweisen die keine sind, in Verbindung mit dem Circus Krone manipulierent vorgeht. Das hat Gerati.de nicht nötig!

Gerati.de versteckt sich weder im Internet, denn dann hätte ich eine andere TDL gewählt, ausserhalb von .de. Ich habe mein korrektes Impressum angegeben und bin auch durch eine Deutsche Adresse, was bei einer DE-Domain, Bedingung ist, erreichbar. Bis heute versprühte jeder der Tierrechtler nur heiße Luft. Bis heute hat mich kein rechtliches Schreiben erreicht.

Ich würde natürlich gern auf Kosten von PeTA eine Urlaubsreise nach Deutschland in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren antretten, da ich mir sicher bin, dass ich mich auf der rechtlich sicheren Seite, bewege.

Anders sieht es da, mit der getätigten Behauptung von PeTA aus. Ein Betreiber eines Aufklärungsprotals mit Sitz in Indonesien, kann nach Angaben von PeTA, also nur Lügen verbreiten. Dieses klingt schon etwas rassistisch…

Von meiner Seite wird hier wohl, Herr Dr. Edmund Haferbeck und PeTA ein Neujahrsbriefchen in Form einer Abmahnung erhalten.

Und von Schmähung kann wohl nicht die Rede sein. Das Beispiel Diplom zeigt wer hier wohl eher was zu verbergen hat.

Mit einer simplen veröffentlichung des angeblichen Diploms, von Herrn Peter Höffken würde alles erledigt sein. Aber Moment mal, selbst der Staatsanwaltschaft ist man ja nicht einmal in der Lage, dieses Diplom vorzulegen!“

Wenn gegen mich einer eine Klage einreicht, so belege ich doch sofort meine Unschuld, mit allen Beweisen die notwendig sind!

WARUM DENN DANN NICHT, HERR PETER HÖFFKEN – zeigen sie ihr Diplom!

So jetzt wird Herr Dr. Edmund Haferbeck aber zornig und so schreibt er weiter in der Abmahnung….

Diese Tatsachenbehauptungen und diese Eindruckerweckung sind nachweislich falsch und die diesbezügliche Verbreitung ist schon als dreist zu bewerten. Auch die Eindruckerweckung darüber, dass PeTA Teror betreibt und sich ein führender PeTA-Angestellter mit einem nicht vorhandenen Diplom schmücken soll, ist unzulässig.

Bei der Suche in Google nach den Worten „PeTA + Terror“ findet man z.B. einen Link, worins die USDA (US Department of Agriculture), PeTA als terroristisch einstuft! https://www.huffingtonpost.com/2009/12/02/usda-classifies-peta-as-a_n_376841.html

Auch das Nichtbelegen eines Titels, gegenüber den Behörden, zeigt wohl eher dass nicht vorhanden seins des Titels an. Dieses ist in Deutschland eine Straftat! Zu beachten ist, dass Herr Peter Höffken die Kenntnis einer Strafanzeige, seit dem 01.10.2014 besitzt und über ein Jahr somit nicht in der Lage war, den Diplombesitz zu bestätigen.

Zum Abschluss der Abmahnung kommt noch rechtliches Klambim, wobei PeTA hier selbst den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (Meinungsfreiheit), außer Kraft setzen möchte.

Anzumerken ist, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt. Jedes Gericht würde bei nicht Belegbarkeit des Diploms Herrn Peter Höffken aufgrund Titelmissbrauch verurteilen. Das Vorzeigen eines Diplomes muss erfolgen, wenn der angebliche Diplominhaber, die Angaben nutzt, um insbesondere sein Fachwissen aufzuzeigen. Dieses ist bei der Bezeichnung Diplom-Zoologe und Wildtierexperte mit Sicherheit der Fall. Ohne Diplom wäre es schwer, durch Herrn Peter Höffken zu beweisen, dass er tatsächlich ein Wildtierexperte sei, wie er sich selbst noch im Jahr 2014 bezeichnete.

Zum Abschluß trat Nicht-Jurist Dr. Edmund Haferbeck, noch in ein rechtliches Fettnäpfchen. So setzte er die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, auf den 30.12.2015 12:00 Uhr.

Eingang der Abmahnung war der 24.12.2015. Allein diese Frist, lässt die Abmahnung für Nichtig erscheinen, da dem Abgemahnten keine Rechtsbeistand eingeräumt wurde. Welcher Rechtsanwalt hat am 28. und 29. einen Termin frei, für solch einen Schabernack! 😉

Fazit dieses Abmahnschreiben

Für Herrn Dr. Edmund Haferbeck und PeTA sind alle Indonesier Lügner, und ich persönlich würde mich vor PeTA juristisch verstecken.

Eine Tatsachenbehauptung die wohl PeTA nicht beweisen kann. Wie schon gesagt ich würde natürlich sofort einer Klage ins Auge sehen und mich mit allen Mitteln verteidigen.

Dem Abgemahnten kann ich nur Empfehlen, PeTA ein Schreiben in der gesetzten Frist zuzusenden, und die Abmahnung aufgrund der Fristangabe für Nichtig zu erklären!

2 Kommentare

  1. Othmar Vohringer
    29. Dezember 2015

    Schicke diesen Artikel zur Osnabruecker Zeitung als Gegenantwort. Wenn PeTA abmahnt muss man sie sofort in der Oeffentlichkiet entbloesen, den schon eine Abmahnung von PeTA IST ein Terror Act mit dem versucht wird jede Kritik and diesen Betruegern Mund tot zu machen.

  2. Tierfreunde Bayern
    30. Dezember 2015

    Die Elefanten Group Europa hat ja auch der Peta gedankt, weil sie ihnen ein Fahrzeug zum Observieren des Circus Krone zur Verfügung stellte. Von welchem Geld??? Von Spendengeldern ??? Nachzulesen in einem Heft der Elefanten Group Europa

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