Lange hat es gedauert bist PeTA den Schlag ins Gesicht, durch das Verwaltungsgericht Lüneburg verkraftet hatte und sich zu dem Thema Robby, äußerte.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg beschloss, dass der Schimpanse Robby, doch bei seiner Zirkusfamilie bleiben darf und nicht wie PeTA fordert, in eine fremde Umgebung verfrachtet wird.
Robby lebt seit über 40 Jahren im Zirkus Belly! Dadurch hat der Schimpanse eine enge Familienbindung zu Menschen aufgebaut. PeTA fordert bereits seit Jahren, ohne eine wissenschaftliche Analyse oder Gutachten zu besitzen, dass Robby in eine sogenannte Auffangstation verbracht werden sollte. Mehrere Gutachten beweisen aber, dass dieses für Robby der sichere Tod wäre, da dieser Verhaltensmuster seiner Artgenossen nicht erkennt und somit ausgestoßen und wahrscheinlich auch durch seine Artgenossen getötet werden würde. Aufgrund des Alters empfehlen die Gutachter den Verbleib des Affen, bei der Zirkusfamilie.
Der Zirkus Belly hatte deshalb bis Dezember 2015 eine Ausnahmegenehmigung, durch das Veterinäramt Celle. Durch den Einfluss von PeTA, hat das Veterinäramt diese Ausnahmegenehmigung für die Haltung des Schimpansen nicht verlängert und ordnete von Amts wegen an, dass der Affe bis zum Ende des Jahres in eine Auffangstation übergeben werden soll. Was in diesem Fall das Todesurteil für Robby bedeutet hätte.
Der Zirkus Belly legte gegen diesen Amtsentscheid, Beschwerde ein und das Verwaltungsgericht folgte den Gutachtern und lies Robby bei seiner Familie.
Noch vor dem Gerichtsbeschluss forderte PeTA die Behörden auf, den Affen unverzüglich zu beschlagnahmen. Ein Vorgehen was wir aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Kiel kennen, wo zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches, gegen eine Staatsanwältin läuft. Auch in Kiel war PeTA in vielen Fällen der illegalen Beschlagnahme von Tieren, involviert.
So versuchte PeTA, durch „Randale und Bambule“ die selbsternannten PeTA 2 Demonstranten, den Zirkus Belly einzuschüchtern.
„Randale und Bambule“ so bezeichnet PeTA selbst, in dem Handbuch für PeTA2 Streetteam-Leiter, in einem Musterbrief, die Namen für eine Anmeldung einer Demonstration.
So warteten die PeTA Demonstranten solange die Polizei anwesend war, schön auf den für die Demonstration zugewiesenen Platz abseits des Zirkus. Als die Polizei von dannen zog, nahmen „Randale und Bambule“ ihren Pavillon und ihre Sachen und pflanzten sich illegaler weise, direkt vor der Kasse des Zirkus auf. Dieser nahm dann die Sache in die eigene Hand und machte den Pavillon sprichwörtlich platt.
Hier das Handbuch zum Download Streetteam-Handbuch-2015-04-14
Ich persönlich halte diese Aktion des Zirkus, etwas aus den Rahmen gelaufen. Habe aber aufgrund der massiven Denunzierung auch Verständniss, dass einen bei so einer illegalen Aktion von PeTA, auch einmal der Kragen platzen kann.
Hier wird es wohl auch noch eine Auseinandersetzung vor Gericht folgen.
PeTA ließ sich sehr lange Zeit, um auf das Urteil, was ein voller Erfolg für Robby war, zu antworten.
Dazu griff PeTA, wieder einmal auf ihren nach einer Strafanzeige wegen Titelmissbrauches, degradierten Fachreferenten Peter Höffken zurück.
Peter Höffken zeigte gleich wieder einmal, dass er weder von Tierhaltung, noch von Tierschutz, eine Ahnung besitzt.
So stellte Peter Höffken die Behauptung auf, dass man das Veterinäramt Celle nun dazu auffordern möchte, die Richtlinien für die Haltung von Affen im Zirkus durchzusetzen. Dazu nimmt Peter Höffken doch tatsächlich die Zahl 400 m2 in den Mund und verweist auf die Richtline des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft!
für Robby wenigstens die Mindestrichtlinien für Schimpansenhaltungen zu implementieren, gegen die der Zirkus seit Jahren hochgradig verstößt – vor den Augen der Behörden. Damit stünden dem Schimpansen neben einem insgesamt 400 Quadratmeter großen Gehege auch endlich adäquate Kletterstrukturen sowie Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Pressemitteilung PeTA
Mindestens 800 m3 bzw. 200 m2 für eine sozial intakte Gruppe von bis zu 4
erwachsenen Tieren; für jedes weitere Tier 100 m3 bzw. 25 m2 mehr; Mindesthöhe: 4 m.Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren BmEL
Nur steht dort auch nichts von 400 m2, sondern 200 m2. Weiterhin geht man hier von einer Gruppenhaltung von 4 Tieren aus, also wäre bei der erlaubten Einzelhaltung von einem kleineren Gehege auszugehen.
Den größten Vogel schoss aber Peter Höffken damit ab, dass dieses Gutachten sich nicht auf Zirkusse bezieht, sondern auf Zoos und Tierparks.
Für Zirkusse gibt es ein eigenes Gutachten, was unter dem Link https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungZirkustiere.pdf;jsessionid=FF6747AD4F366F2B26EB633923C6F808.2_cid385?__blob=publicationFile abzurufen ist.
Dort steht zwar, das die Haltung von Menschenaffen in Zirkussen untersagt ist, jedoch hat man ein sogenanntes Bestandsrecht. Dieses wurde auch seit Jahren durch die Ausnahmegenehmigung, des zuständigen Veterinäramtes bestätigt.
Die Haltungsvorschriften für Zirkusse, sind anders als für Zoos.
Nun frage ich mich warum Peter Höffken dieses in seiner Pressemitteilung nicht vermerkt hat. Mit einer einfachen Google Anfrage hätte er das Ergebniss in Null Komma Nichts, vorliegen gehabt.
Als angeblicher Diplom-Zoologe, wie er sich noch vor einem Jahr bis zur Strafanzeige durch Gerati.de schimpfte, hätte er wohl die Haltungsvorschriften In und Auswendig können müssen.
Man kann wohl hier eindeutig sagen, Herr Peter Höffken hat von Tuten und Blassen keine Ahnung!
Zum Abschluss noch das Video, was ich bereits vor ein paar Wochen veröffentlicht hatte Robby vs. Peter Höffken / PeTA…
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