Screenshot Facebook 02.09.2015
Screenshot Facebook 02.09.2015

Das scheint auch für PeTA immer wieder zu gelten. So trennte sich PeTA jetzt von ihrer langjährigen Doktorin die sich für „Rechte von Plastikfischen“ einsetzte. 😉

Im August 2014 forderte genau jene Doktorandin, Frau Dr. Tanja Breining im Namen von PeTA, dass eine Bar in Gronau ihre Plastefische aus dem Aquarium zu entfernen habe, da die Plastefische Aufgrund des Barbetriebes enormen Stress ausgesetzt sind. Gerati.de berichtete darüber, wie diese Doktorin enorme Steuergelder verschwendete, um ihre geliebten Plastikfische zu retten.

Leider zog das zuständige Veterinäramt, ohne die Rettung eines einzigen Plastefisches durchzuführen, davon.

Nun scheinen sich die Wege der Frau Dr. Tanja Breining und PeTA getrennt zu haben

PeTA selbst scheiterte mit allen Strafanzeigen gegen Angler. Der Vorwurf Angler verletzen das Tierschutzgesetz, konnte jedoch nicht nachvollzogen werden.

Jetzt tauchte auf einmal eine Strafanzeige gegen einen Anglerverein auf, der von dem Verein „Menschen für Tierrechte“ initiiert wurde. Unterschrieben war diese Strafanzeige im Namen des Vereins Menschen für Tierrechte von der „Rettet die Plastefische“ Doktorin Frau Tanja Breining.

Nachzulesen bei der Mainpost.de unter dem Link:

https://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Angelvereine-Landesverbaende-Tierethik-und-Tierrechte-Tierschutzgesetz-Tierversuche;art770,8891515

Ein Blick auf die Facebook Seite von Tanja Breining, zeigte dass diese Doktorin wohl bei PeTA ihren Hut nehmen durfte, und als nächstes ein Aufgabengebiet bei dem Verein „Menschen für Tierrechte“ gefunden hat.

Screenshot Facebook 02.09.2015
Screenshot Facebook 02.09.2015

Aber auch hier scheint diese Doktorin, kein Glück zu haben

So wurde die Strafanzeige mit der Begründung abgelehnt.

Das Landratsamt teilt auf Anfrage der Main-Post mit, dass es nach Eingang der Anzeige durch die Tierschutzorganisation beim Veterinäramt umgehend ermittelt und den betroffenen Angelsportverein zu einer Stellungnahme aufgefordert hat. „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage konnte keine Straftat nach dem Tierschutzgesetz festgestellt werden. Dies wurde der Anzeigeerstatterin so auch mitgeteilt“, sagt Pressesprecherin Melanie Hofmann.

Zitat: https://www.mainpost.de/regional/bad-kissingen/Angelvereine-Landesverbaende-Tierethik-und-Tierrechte-Tierschutzgesetz-Tierversuche;art770,8891515

Damit erhielt die ehemalige Kampagnen Leiterin von PeTA und Retterin der Plastefische ihren ersten Dämpfer bei ihrem neuen Auftraggeber.

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