Dieses Mal schein unser Diplomloser Peter Höffken sich wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben.
Vor kurzem heulte Peter Höffken, der nach einer Strafanzeige von Gerati.de, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches, bei PeTA vom Diplom-Zoologen und Wildtierexperten, zum Fachreferenten degradiert wurde, in einem Kommentar bei einer Online-Zeitung herum, dass diese nicht auch PeTA zum Thema Wildtierverbot in Zirkussen interviewt hatte.
Damals publizierte eine Zeitung die Meinung von Zirkussen, ohne sich eine Erlaubnis von PeTA einzuholen.
PeTA Lügt und Betrügt
Auch Gerati.de konnte PeTA schon mehrere Lügen nachweisen. In der Regel ist es schwierig Behauptungen von PeTA und anderen radikalen Tierrechtsorganisationen zu prüfen, da diese sich weigern, die angeblichen Beweise offen darzulegen.
So deutet PeTA immer wieder an, das man z.B. gegen den Circus Krone Beweise hätte, dass diese in den letzten Jahren mehrfach wegen Tierquälereien verurteilt wurden.
Gerati.de griff dieses Thema bereits am 20.08.2015 im Artikel „Der Diplomlose Peter Höffken spinnt sich wieder einen“ auf und wiederlegte, einige Behauptungen von Peter Höffken mit Tatsachenberichten die auf Wikipedia zu finden waren.
Dieses Mal schien die Presse hartnäckig zu sein und wollte die Beweises auf dem Tisch liegen haben.
Zähneknirschend übermittelte nun Peter Höffken, die Angeblich von PeTA aufgelisteten Beweise an die SHZ, die daraus dann folgenden Artikel machte.
Circus Krone in Eutin: „Beschimpft, beleidigt und diskriminiert“
Wie schon in dem von Gerati.de veröffentlichten Artikel bewiesen, verweigert PeTA eine nachweisbare Beweisführung ihrer Anschuldigungen.
Als Beispiel möchte ich nur den aus dem Zusammenhang gerissenen Urteilsspruch 233 OWi 1489 Js 22971/07 aufzeigen.
So sollte zum Beispiel bei PeTA dieser zurechtgeschnittene Scan eines Urteils als Beweis herhalten, dass Circus Krone wegen Tierquälerei verurteilt wurde.
Im Urteil findet aber eine ganz andere Verkündung statt!
Der Circus Krone legte gegen einen von PeTA inszenierten Bußgeldbescheid Einspruch ein. Dadurch kam es zu einer Gerichtsverhandlung die dann zu Gunsten des Circus Krone verlief. So stellte das Gericht zwar ZWEI Mängel in der Tierhaltung fest, dieses waren aber entweder bereits behoben, oder durch Ausnahmegenehmigungen bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt. Alle durch insbesondere PeTA aufgeführten angeblichen Tierquälereien, wurden vom Gericht abgewiesen.
Das Urteil lautet 1.000 € Geldbuße, was immerhin 1.500 € weniger waren, als die Behörden festgelegt hatten. Demnach hat Krone in tierrechlerischer Rechtsauffassung, siehe Urteil Friedrich Mülln von SOKO Tierschutz, das Verfahren gewonnen.
Den genauen Urteilsspruch verweigert PeTA der Öffentlichkeit und gibt insbesondere dieses Urteil immer wieder als Nachweis für die angeblich stattfindende Tierquälerei im Circus Krone an.
Selbst bei Kommunen, an die Beschwerdeschreiben von PeTA gehen, da diesen Zirkussen ein Gastspielrecht einräumen, findet dieses Urteil, in nichtwahrheitsgemäßer Aussage Verwendung.
Was schreibt die SHZ über diese Beweise und ihre Aussagekraft?
Wo der Circus Krone gastiert, begleitet ihn Protest. Tierrechtler fordern ein Verbot von Wildtieren oder Tieren generell in Zirkusunternehmen. Und die Tierrechtsorganisation Peta – die Abkürzung steht für „People for the Ethical Treatment of Animals“ –
begleitet die Touren des größten europäischen Zirkusunternehmens generalstabsmäßig mit Briefen und Pressemitteilungen. Zugleich gibt es auffällig viele kritische Kommentare in sozialen Netzwerken.Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html
Das insbesondere PeTA, ein Verein der selbst jedes Jahr tausende Haustiere in den USA tötet, nur weil die Unterbringung Geld kostet, was dann nicht in PR und VIP Kampangen gesteckt werden kann, wirft schon die Fragwürdigkeit dieses in Deutschland noch als Gemeinnützig anerkannten Vereins auf.
Bitte unterstützen sie unsere Petition, gegen das Töten von gesunden Haustieren durch PeTA USA!
[emailpetition id=“1″]
Bei dem Vorgehen von PeTA und dem Wissen, dass diese angeblich aufgeführten Beweise alle manipuliert, bzw. durch PeTA frei erfunden wurden, stellt sich natürlich die Frage warum PeTA Ihren Kampf für angebliche Tierrechte auf Lügen aufbaut.
Peta und Anhänger behaupten dabei, dass „mehrere Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung feststellten“. Dieser Behauptung entgegen steht die Feststellung des Unternehmens: „Beim Circus Krone gibt es nachweislich keine Beanstandungen.“
Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html
Woher erhält PeTA diese angeblichen Informationen, wenn es doch der Tatsache entspricht, dass dem Circus Krone keine Beanstandungen nachzuweisen sind?
Man könnte zu der Meinung kommen, dass PeTA extra festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, die dieses Lügengerüst aufbauen und durch Pressemitteilungen verbreiten.
Wer in die Diskussion eintaucht, wird schnell feststellen: Da werden Fakten aufgezählt, bei denen sich eine Überprüfung lohnt. Und es gibt vermeintliche Tierrechtler, die anderen Menschen das Recht auf Widerspruch nicht zubilligen, sondern zu fragwürdigen, teilweise strafwürdigen Formulierungen greifen.
Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html
Wer wie ich, regelmäßig auf den Sozialen-Seiten von PeTA und Co unterwegs ist, wird schnell feststellen, dass Tierrechtler sich sehr schnell im Ton vergreifen und zum Schluss behaupten, man würde gerade sie beleidigen.
Immer wieder werden auch strafrelevante Kommentare auf diesen Seiten von Tierrechtlern gepostet. Zutreffende Argumente von betroffenen Opfern werden von PeTA auf deren Seiten nicht geduldet.
So lässt PeTA strafrelevante Kommentare lieber stehe und löscht, oder sperrt User, die tatsächlich mit Argumenten kommen, die Aussagen und Tätigkeiten von PeTA in Frage stellen.
PeTA behauptet dann aber immer wieder, diese Leute würden sich nicht an die Netiquette von PeTA halten.
Aber auch diese Netiquette scheint von PeTA gelogen zu sein. Denn warum werden User gesperrt, die im normalen Umgangston Argumente aufzeigen, und hingegen andere die Beleidigen, nicht einmal von PeTA zum Anstand aufgefordert.
Die Begründung findet man in einer Äußerung des Dr. Edmund Haferbeck.
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Auszugsszene Aufnahme Aussage von Dr. Edmund Haferbeck, bei Zoom+, ZDF 13.08.2015
Aus dieser Aussage kann man wohl nur eins ableiten:
Straftaten die im Namen des angeblichen Tierrechts begangen werden sind laut PeTA in ihren Augen keine Straftaten! Demnach kann jeder Unterstützer von PeTA, auf den von PeTA betriebenen Sozialen Netzwerken, zu Straftaten aufrufen oder diese planen.
Auch dieses Verhalten zeigt warum Herr Dr. Edmund Haferbeck, nicht unsere Anfrage beantwortete, warum PeTA keine Strafanzeige gegen die Tierrechtler stellte, die für den Tod von 250 Puten und einem schwerverletzten Landwirt zuständig waren.
Keine Klage von PeTA? – Hat PeTA etwas zu verbergen?
Weil er in einem Leserbrief die Tierhaltung des Circus Krone verteidigt hatte, erntete ein Leser des Ostholsteiner Anzeigers (OHA) einen „Shitstorm“ auf Facebook – „was mich allerdings bei diesen selbsternannten ,Tierschützern‘ nicht wundert. Einerseits behaupten diese, die Tierlehrer und Zirkusleute seien Verbrecher und Tierquäler, andererseits beleidigen sie Zirkusbesucher, zerstören Plakate, beschmieren Zelte und Wagen und starten Shitstorms“, schrieb er dem OHA. Und es habe vor dem Gastspiel in Eutin bei Facebook offene Gewaltandrohungen gegen die Zirkusbesucher gegeben („allen in den Kopf schießen“.)
Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html
Bei solchen Feststellungen und Androhungen frage ich mich persönlich der sich seit mehreren Jahren nun mit PeTA auseinandersetzt, wo ist das Ende der Fahnenstange für den Nichtjuristen Dr. Edmund Haferbeck und des Vereins PeTA erreicht.
Zu Buchen und der Tötung eines Menschen durch einen freigelassenen Elefanten, kommt von PeTA gar nichts mehr. Wo doch gerade PeTA so hervor preschte und den Schuldigen schon vor der Polizei zu wissen schien und einen Shitstorm auf diesen Zirkus versuchte aufzubauen.
Meiner Meinung nach trägt PeTA eine Hauptschuld bei allen Verbrechen, die im Namen des Tierrechtes begangen werden.
Und dann viel das Lügengerüst von PeTA zusammen!
Der OHA bat Peta, entsprechende Belege zu schicken. Peter Höffken kam dieser Bitte nach. Und die Lektüre ergab: Einen Beleg über ein „Zwangsgeld“ nach einer Kontrolle des Winterquartiers 2012 wurde dem OHA nicht vorgelegt. In einem Brief der Staatsanwaltschaft ist die Rede davon, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. „Einen Tatnachweis für Verstöße gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes haben die durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben.“
Für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach einem Gastspiel in Gießen erhielt der OHA keinen Beleg. Und 2010 schrieb ein Münchner Staatsanwalt, „…dass bei einem Teil der Tiere des Circus Krone tatsächlich deutliche Haltungsmängel sowie Verhaltensstörungen vorlagen…“. Im selben Bescheid wird aber ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Tierquälerei eingestellt, „…weil kein zur Anklageerhebung hinreichender Verdacht besteht.“
Der Kampf von Peta gegen Circus Krone hat juristische Aktenberge produziert. „Unsere Rechtsabteilung hat mittlerweile etwa zehn Ordner zu Circus Krone“, schreibt Peter Höffken. „Wir beschäftigen mittlerweile ein ganzes Anwaltsbüro, um uns gegen die ungerechtfertigten Angriffe zu wehren“, sagt Markus Strobl aus der PR-Abteilung des Zirkusunternehmens.
Zitat: https://www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/circus-krone-in-eutin-beschimpft-beleidigt-und-diskriminiert-id10546091.html
PeTA konnte also keine Beweise für ihre Behauptungen vorlegen. In diese Sinne veröffentlicht PeTA wissentlich falsche Behauptungen um eine Gruppe der Bevölkerung zu diffamieren (hier die Zirkusse).
Im Deutschen Gesetzbuch findet man hier auch einen Paragraphen.
§ 130
Volksverhetzung(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
https://dejure.org
Mit diesem Paragraphen §130 hat PeTA ja schon einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen, als der zweite Vorsitzende von PeTA Deutschland e.V. Harald Ullmann, sich wegen des Verdachtes der Volksverhetzung vor einem deutschen Gericht verantworten musste und erstinstanzlich verurteilt wurde. In der Zweiten Instanz wurde das Verfahren gegen Auflage einer Strafzahlung von 10.000 € eingestellt.
Ob die 10.000 € aus Spendengeldern beglichen wurden, oder Herr Harald Ullmann diese aus Privaten finanziellen Mitteln bestritt, ist bis heute offen.
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