error2 150x150 1

In der Weihnachtszeit zeigte PeTA Deutschland e.V. wieder einmal seine Kompetenz, indem es ohne Beweise und ersichtlichen Grund Strafanzeigen gegen Hof und Stallbesitzer stellte, wegen angeblichen Brandschutzverletzungen!
In den meisten Fällen brannte der Stall nieder, wobei mehrere Tiere getötet wurden. Für die betroffenen Bauern bedeutet dieses in den meisten Fällen, ein finanzielles Desaster.

In einem Fall konnte sich der Sohn der Bauernfamilie gerade noch vor den Flammen retten, die vom Stall auf sein Kinderzimmer übergriffen.

Auch hier erstattete PeTA in der Vorweihnachtszeit Strafanzeige wegen Brandschutzverletzung!

Nicht, dass man die christliche Weihnachtszeit abgewartet hätte, nein kurz vor Heiligabend erhielt die Familie die Botschaft das PeTA Deutschland e.V. Strafanzeige gegen diese Familie erstattet hatte.

https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-PETA-zeigt-Landwirte-systematisch-bei-Stallbrand-an-1635182.html

PeTA kennt weder die Familie noch kennt sie den abgebrannten Stall und deren technische Ausrüstung.

Nun stellt sich die Frage, ob PeTA Deutschland e.V. hier neue Opfer sucht, nachdem die Deutsche Bundesregierung bekannt gab, dass in Naher Zukunft sich bei der Wildtierhaltung in Zirkussen nichts ändern wird.

Will PeTA Deutschland e.V. jetzt jeden Wohnungs- und Hausbrand anzeigen, wo ein Tier geschädigt wurde?

Bis jetzt kann PeTA Deutschland e.V. nur Strafanzeigen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft stellen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob ein öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung vorliegt!

PeTA hat das Problem, nicht Aktivlegitimiert zu sein!

Das bedeutet, dass PeTA selbst nur Klagen kann, wenn diese selbst betroffen sind!

Da ihnen die Tiere nicht gehören, haben sie also kein Klagerecht und müssen auf einen Staatsanwalt-/in hoffen, die bereit ist, die Klage aufgrund öffentlichen Interesse zu verfolgen.

Im vergangenen Jahr wurden fast alle Strafanzeigen die PeTA Deutschland e.V. einreichte, durch die zuständigen Staatsanwaltschaften abgewiesen, oder eingestellt.

In Verbindung mit dem Amtsmissbrauchsverfahren gegen die Kieler Staatsanwaltschaft, werden wohl auch so einige Staatsanwälte genauer auf die von PeTA nicht vorgebrachten Beweise schauen und die Verfahren ablehnen.

Graue Vorzeichen deuten sich an, wenn Bundesweit ein Verbandsklagerecht für Tierschutz- / Tierrechtsorganisationen durchgesetzt wird.

In den Bundesländern wo ein Verbandsklagerecht für Tierschützer schon existiert, wurde der Verein PeTA Deutschland e.V. nicht berücksichtigt! Kaum zu glauben, welche Prozessflut dieser Verein alleine verursachen würde.

Allein die Strafanzeigen die PeTA Grundlos und mit dem Wissen stellt, dass diese Eingestellt bzw. nicht verfolgt werden, da das öffentliche Interesse nicht vorliegt, verschlingen Millionen von Euros an Steuergeldern!

Nun stellt sich die Frage welchen Sinn sieht dann PeTA, in den Strafanzeigen?

PeTA hat ein Image-Problem!

Seitdem ein Richter rechtsgültig feststellte (dank Circus Krone), das PeTA Mitarbeiter Straftaten begehen und PeTA Deutschland e.V. sich aus diesem Grund von ihrem geheimen Ermittlerteam um Stefan Bröckling trennen musste, kommen keine Erfolge auf den Tisch!

Dieses geheime Ermittlerteam beging vorsätzlich Straftaten und manipulierte angebliche Beweise!

Nach dem aus, kam von PeTA nichts mehr, außer…

So beschuldigte man unteranderen einen Barbesitzer der Tierquälerei, da dieser Plastefische in einem Aquarium hielt.

Tiere sollten Beschlagnahmt werden, da sie angeblich ungepflegt und unterernährt aussahen. In den meisten Fällen ergaben dann die Untersuchungsergebnisse, dass dieses im keinem Fall vorliegt!

PeTA selbst wurde mehrfach zu hohen Strafzahlungen verpflichte. Selbst Rechtsgültige Unterlassungsansprüche die PeTA selbst abgab, werden nicht eingehalten. So wurde ein Foto erneut in einem anderen angeblichen Tierqualverdachtskampagne verwendet, wobei schon bei dem Foto durch ein rechtliches Urteil nachgewiesen wurde, dass an diesem Tier kein Tierschutzgesetz verletzt wurde.

5.000 € die aus Spendengelder abgezweigt wurden, wechselten den Besitzer

Insbesondere, da es sich um Spendengelder handelt hat der Verein PeTA Deutschland e.V. eine Sorgfaltspflicht, die er immer wieder verletzt und damit der Gemeinnützigkeit die er Vorgibt, schadet!


Auch unser geliebtes Fräulein Karin Burger von Ihrem Pseudoblog, gab zu diesem Thema ihren Senf ab!

TL1/15: 01.01.2015: Frage an top agrar online: Was ist eine „selbsternannte“ Tierrechtsorga?

Über das Thema der Meldung kann man sicherlich streiten: top agrar online berichtet am 31.12.2014: „Tierhalter wehren sich gegen PETA“. Es geht um – angeblich systematische – Strafanzeigen der Tierrechtsorga PETA gegen Landwirte, auf deren Höfen Tiere infolge von Stallbränden zu Tode kommen. Die Landwirte wehren sich dagegen, im Zusammenhang mit Schicksalsschlägen wie Bränden auch noch der Tierquälerei bezichtigt zu werden. Alles legitim. Und dass eine Plattform wie top agrar online der Landwirtschaftsverlag GmbH die Interessen ihrer Klientel, also der Landwirte, vertritt, liegt ebenfalls auf der Hand.

Bisher allerdings hatte die DN-Redaktion dennoch den Eindruck gewonnen, dass top agrar online im Rahmen der Berücksichtigung der Interessen seiner Zielgruppe seriös berichtet. Aber wenn man im vorliegenden Artikel so eine hochgradig bescheuerte Wendung wie „selbst ernannte Tierrechtsorganisation PETA“ liest, stellen sich Zweifel ein. DAS ist tendenziös! Und schlicht dumm. Denn weder Tierrechtsorganisationen noch Tierschutzvereine werden von autorisierter Stelle „ernannt“. Sie gründen sich selbst. Eine ähnliche Wendung taucht übrigens gern im Kontext mit „Tierschützer“ auf: „selbst ernannter Tierschützer“! Wenn Autoren es nötig haben, die Lesermeinung mit solchen abwertenden, sachlich schlicht falschen Etiketten zu versehen, macht das kein gutes Bild. Oder eine gute BILD!

S. am 02.01.2014: Holla, die Waldfee! Die DN-Redaktion hat beim Autor des oben kritisierten Textes telefonisch nachgefragt. Dabei kam heraus, dass die obige Formulierung nicht irgendein Lapsus oder eine vernachlässigbare Formulierungsschwäche ist. Alfons Deter spricht PETA insbesondere und Tierrechtsorganisationen im Allgemeinen grundsätzlich das Recht ab, über Landwirte und Produktionsbedingungen zu urteilen! Das hält diese Redaktion dann doch für bedenklich.

Allein der von uns Rot und dick markierte Text, des Senfes von Frau Karin Burger, zeigen deutlich das sich diese Frau überhaupt nicht mit den Themen die sie Aufgreift auseinandersetzt!

So wirft sie nicht einmal die Frage auf, welche Beweise, außer die tragisch ums Leben gekommenen Tiere PeTA vorliegen, die auch nur für einen Anfangsverdacht herhalten könnten.

Brände brechen immer wieder aus und sind in Deutschland in den meisten Fällen auf technische Probleme zurückzuführen.

Weiterhin wird nach einem Brand mit Sachschaden, allein schon aus Versicherungstechnischen Gründen eine Branduntersuchung durch Experten der Feuerwehr durchgeführt.

Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen, wurde kein Verschulden der Bewohner bzw. Besitzer eingeräumt!

Also warum dann die Klage von PeTA, liebes Fräulein Karin Burger von Doggennetz.de?

Weiter stellt sich für Gerati.de die Frage in welcher Zeit unser geliebtes Fräulein Karin Burger lebt?

Dazu werfen wir hier einfach mal ein paar Fragen in den Raum, da wir wissen, dass Frau Karin Burger ein fleißiger Leser von Gerati.de ist. Vielleicht bekommt sie auch ihre Arschbacken zusammen und beantwortet uns diese Fragen per Kommentar 😉

  1. Welche staatlichen Befugnisse besitzt der Verein PeTA Deutschland e.V.
  2. Welche Brandermittlungsexperten von PeTA waren nach dem Brand Vorort, auf deren Erkenntnissen sich eine Klage stützen könnte
  3. Wie kann ein Verein wie in diesem Beispiel PeTA ohne Kenntnis des Tierbestandes, technische Ausrüstung ect. sich ein Urteil über ein landwirtschaftlichen Betrieb machen

Das PeTA hier mit einem Generalverdacht arbeitet, den es in Deutschland nicht gibt dürfte jedem klar sein. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, bis zum bewiesenen Gegenteil. Dieses sollte Frau Karin Burger nach ihren letzten verlorenen Gerichtsprozessen, klar sein!

Mehr über Karin Burger und ihren Pseudoblog, finden sie im wahren Doggennetz unter www.doggennetz.info oder unter Facebook https://www.facebook.com/Doggennetz.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert