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Geliehene Hasen an Schlange verfüttert: 1 Monat Haft

Foto: uygar sanli / pixelio.de

Foto: uygar sanli / pixelio.de

Gastartikel von Marco Bergmann

Ein interessantes, jedoch aus meiner Sicht ebenso skandalöses Gerichtsurteil aus dem Jahr 2013 wurde nun im Rahmen eines Berufungsverfahrens bestätigt und befeuert aktuell die emotionsgeladene Kuscheltierrechtslobby in ihrem Bestreben, die Haltung von Tieren wildlebender Art in Zirkussen und in der Privathand grundsätzlich zu verbieten:

Zu einem Monat Haft verknackt wurde bereits im Dezember 2013 die Schaustellerin eines Zirkus, weil sie acht angeblich geliehene Hasen an den mehrere Meter langen Tigerpython der Zirkusattraktion „Fluch der Reptilien“ verfüttert haben soll. Schlangen sind nun einmal keine Veganer und daher auf die Verfütterung von lebenden oder (je nach Akzeptanz des Tieres) abgetöteten Tieren angewiesen. Doch allein schon die Vorstellung, dass ein Reptil einen süßen Kuschelhasen erwürgt und im Ganzen verschlingt, lässt den ansonsten immer sehr stark geleugneten Speziesismus sogenannter Tierrechtler aufleben.

Die verurteilte Schaustellerin erwirbt die nötigen Futtertiere normalerweise von einem Kleintierzüchter aus Heilbronn. Die Fahrt war jedoch laut Aussage der Beklagten vor Gericht zu weit und die damit verbunden Kosten zu hoch, als ihr Zirkus im Raum Freiburg gastierte. Daher suchte sie nach einer Alternative im nahen Umfeld und stieß im Internet auf eine Kleinanzeige, in welcher der Kläger (ein seinerzeit 15-jähriger Junge aus Sölden bei Freiburg) einen Zwerghasen zum Verschenken anbot. Die Beklagte erkundigte sich telefonisch, ob der junge Züchter noch andere Tiere anbieten würde. Zwar hatte dieser noch acht junge Hasen, wollte diese jedoch noch nicht abgeben.

Laut Aussage des inzwischen 16-jährigen Klägers soll sich die beklagte Zirkusschaustellerin ihm gegenüber als Lehrerin ausgegeben und behauptet haben, dass sie die Hasen nur kurzfristig für ein Schulprojekt benötigen würde. Sie habe eine Leihgebühr in Höhe von 40 Euro am Tag der Übergabe der Tiere entrichtet und wollte, so die Aussage des Klägers, am darauffolgenden Tag eine Kaution in Höhe von 80 Euro bezahlen. Diese würde sie zurückerhalten, sobald sie die geliehenen Hasen nach zwei Wochen zurückbringen würde. Laut Aussage des Klägers verschwand die Beklagte jedoch mit den angeblich geliehenen Tieren und kam nicht, wie vereinbart, am nächsten Tag für die Kautionsübergabe wieder. Sollte es so gewesen sein, tragen die Erziehungsberechtigten des nur beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen eine Mitschuld an diesem rechtlich natürlich zu verurteilenden Betrug.

Ob es sich jedoch tatsächlich so abgespielt hat, konnte vor Gericht nicht eindeutig bewiesen werden. Die Schaustellerin gab vor Gericht zwar zu, die Hasen an den Tigerpython verfüttert zu haben. Sie gab jedoch ebenso an, dass sie die Tiere für 80 Euro gekauft habe und der Verwendungszweck dem Kläger beim Kauf mitgeteilt wurde. Einen schriftlichen Kaufvertrag gab es jedoch nicht. Das Geschäft wurde ohne Zeugen per Handschlag besiegelt. Am Ende stand es also ganz klar Aussage gegen Aussage, dem Jungen wurde allerdings vom Amtsgericht mehr Glauben geschenkt, weil man ihm keine dermaßen hohe kriminelle Energie zutraute. Die Schaustellerin wurde ohne Beweise zu einem Monat Haft verurteilt. Die Verteidigung der Beklagten ging in ein Berufungsverfahren. Das Urteil wurde darin nun erneut bestätigt und die Forderung auf Freispruch der Verteidigung abgewiesen.

Dieses Urteil beflügelt die Tierrechtsszene und die von dieser Lobby manipulierte Bevölkerung in ihrem Irrglauben, Wildtiere wie Reptilien seien in Gefangenschaft nicht artgerecht zu halten. Kommentare wie „Generell sollte im Zirkus jede Art von Tierhaltung verboten sein.“ (Zitat: Walter Simon), „Wer sich exotische Tiere wie Schlangen, Spinnen, Echsen, Stabheuschrecken, Skorpione usw. usw. hält, hat ein massives Problem mit seinem Ego.“ (Zitat: Ralf Rosen) oder „Dieser arme Monty Python. Mit so einer Halterin. […] Solche Exoten darf jeder Assi halten.“ (Zitat: Giulio Ribisi) sind bereits unter einem lokalen Pressebericht zur Gerichtsentscheidung auf www.badische-zeitung.de zu lesen. Dabei wurde der Tigerpython arttypisch ernährt. Da es sich außerdem um eine artgeschützte und damit meldepflichtige Art handelt, wurde die Schlange aufgrund der regelmäßigen Kontrollen durch ein Veterinäramt auch ansonsten sicherlich artgerecht gehalten. Die Tierhaltung an sich steht somit in keinem Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Betrug der Schaustellerin und tierschutzrechtliche Verstöße gibt es keine. Wäre die Beklagte eine radikale Tierrechtlerin gewesen und hätte die Hasen auf dieselbe Weise erworben jedoch anschließend freigelassen, würde sie womöglich gefeiert. Sie hätte sich damit aber im gleichen Ausmaß strafbar gemacht. Zumindest sofern man ihr den Betrug ohne Zweifel hätte nachweisen können.

Dass ein Urteil ohne stichhaltige Beweise, in dem es am Ende lediglich Aussage gegen Aussage steht, eine womöglich unschuldige Person hinter Gittern bringt, scheint offenbar niemanden zu interessieren. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ besagt zwar nicht, dass ein Gericht zu Gunsten eines Angeklagten entscheiden muss, sondern lediglich, wie es zu entscheiden hat, wenn Zweifel bestehen. Dass ein Gericht jedoch keine Zweifel aufkommen lässt, nur weil einem freundlich wirkenden Jugendlichen keine kriminelle Energie zugetraut wird, ist schon ein starkes Stück. Mit dieser Argumentation dürfte es gar keine jugendlichen Straftäter geben. Solche gibt es jedoch und einige haben es faustdick hinter den Ohren. In diesem Fall hätte der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ meiner Meinung nach jedenfalls greifen müssen! Lieber eine mutmaßliche Betrügerin auf freien Fuß als eine unschuldige Person im Knast!

Für mich ist das Urteil eine Lektion, dass ich zukünftig bei allen Tieren, die ich aus schlechter Haltung rette und über Kleinanzeigen im Internet in meinen Terraristikbestand aufnehme (was schon häufig vorgekommen ist), einen Kaufvertrag vom Anbieter unterzeichnen lasse. Wenn der Verkäufer dazu dann nicht bereit sein sollte, muss das Tier dann halt bei ihm verrotten. Es lebe der Rechtsstaat und der Tierschutz!

Über weitere Fälle von einseitiger Propaganda von Tierrechtlern, insbesondere in Bezug auf die Haltung von Wildtieren in Terrarien, berichtet der Autor in seinem Terraristik-Blog:

https://terrarianer.blogspot.de/

Foto: uygar sanli  / pixelio.de
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