Die geplante Ausweitung des deutschen Tierhaltungslogos auf ausländisches Fleisch stößt in Brüssel auf rechtliche Bedenken. Die EU-Kommission sieht in dem Entwurf mögliche Hindernisse für den freien Warenverkehr und kritisiert zusätzliche Nachweis- und Registrierungspflichten. Das Bundesagrarministerium prüft die Stellungnahme, während der Start des Systems weiter verschoben ist.
Importfleisch könnte in niedrigste Stufe fallen
Union und SPD wollen die 2023 beschlossene staatliche Kennzeichnung neu ausrichten. Das Logo soll künftig nicht nur Fleisch aus deutscher Produktion erfassen, sondern auch Waren aus dem Ausland sowie Angebote in Restaurants und anderen Betrieben der Außer-Haus-Verpflegung. Der Start für Schweinefleisch ist auf Anfang 2027 verschoben worden; die geplanten Änderungen sollen frühestens ab Mitte November beraten werden. Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Verschiebung und den Einwänden der EU-Kommission stellt die Stellungnahme nicht her.
Der zentrale Einwand richtet sich gegen die fehlende Anerkennung ausländischer Kennzeichnungssysteme. Nach dem deutschen Entwurf müssten ausländische Erzeuger nachweisen, dass ihre Haltung den deutschen Vorgaben entspricht. Gelingt das nicht, könnte die Ware automatisch der niedrigsten Kategorie „Stall“ zugeordnet werden – selbst wenn im Herkunftsland andere oder weitergehende Tierschutzvorgaben gelten. Damit stellt sich ausgerechnet bei einem Kennzeichnungssystem, das Verbrauchern mehr Transparenz versprechen soll, die Frage, ob unterschiedliche europäische Haltungsstandards überhaupt fair miteinander verglichen werden können.
Für Produzenten außerhalb Deutschlands würde das zusätzliche Bürokratie bedeuten. Sie müssten Unterlagen zu den Haltungsbedingungen und zur Zuordnung ihrer Ware zu den deutschen Kategorien vorlegen. Händler und Verarbeiter müssten diese Nachweise den jeweiligen Fleischpartien zuordnen und für Kontrollen verfügbar halten. Ohne einen anerkannten Nachweis könnte importiertes Fleisch trotz abweichender Standards im Herkunftsland in der niedrigsten Stufe erscheinen.
Dänische Standards passen nicht in deutsches Raster
Als Beispiel nennt die EU-Kommission Dänemark, einen bedeutenden Lieferanten von Schweinefleisch für den deutschen Markt. Dort gebe es nach ihrer Einschätzung Verbesserungen beim Tierschutz, etwa bei der Haltung von Schweinen mit intakten Schwänzen und beim Verzicht auf die Kastration männlicher Tiere. Solche Unterschiede würden durch die fünf deutschen Haltungsstufen jedoch nicht sichtbar. Für importiertes Fleisch könnte dadurch eine Einstufung entstehen, die besondere Haltungsmerkmale des Herkunftslandes nicht erkennen lässt.
Das deutsche Modell reicht von „Stall“ bis „Bio“. Entscheidend ist deshalb nicht nur, welche Kategorie auf der Verpackung erscheint, sondern ob diese Kategorie die tatsächlichen Haltungsbedingungen ausreichend wiedergibt. Wenn ein ausländisches System andere Kriterien bewertet als das deutsche Raster, kann zwischen realen Haltungsmerkmalen und der sichtbaren deutschen Einstufung eine deutliche Lücke entstehen. Genau dort liegt das praktische Problem eines Systems, das Vergleichbarkeit schaffen soll, aber unterschiedliche Standards zunächst in ein einziges nationales Schema zwingt.
Zusätzliche Hürden für Bio-Fleisch
Die EU-Kommission beanstandet außerdem die geplanten Vorgaben für Bio-Produkte. Nach ihrer Stellungnahme würde eine Anerkennung als ökologisch erzeugtes Fleisch in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht ausreichen. Zusätzlich wären deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten zu erfüllen. Anbieter von Bio-Importfleisch müssten damit neben dem bestehenden Bio-Nachweis weitere deutsche Meldungen und Unterlagen für die Rückverfolgung ihrer Ware vorhalten.
Für die rechtliche Bewertung sind insbesondere die unionsrechtlichen Vorgaben zum ökologischen Landbau und zum freien Warenverkehr maßgeblich. Die Kommission sieht in den zusätzlichen Anforderungen einen möglichen Konflikt mit diesen Regeln. Ob Deutschland die zusätzlichen Pflichten dennoch einführen kann, muss im weiteren Verfahren geklärt werden. Ein rechtlich festgestellter Widerspruch zwischen dem Kennzeichnungssystem und dem Binnenmarkt liegt bislang nicht vor.
Das Bundesagrarministerium teilte mit, die Stellungnahme werde geprüft. Deutschland kann der Kommission zunächst antworten und den Entwurf anpassen. Setzt die Bundesregierung die beanstandeten Regelungen unverändert um, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren folgen. Eine endgültige rechtliche Entscheidung ist damit noch nicht getroffen.
Das geplante Logo umfasst fünf Kategorien und reicht von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“. Eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten existiert bereits seit 2019; deren konkrete Ausgestaltung für einzelne Tierarten ist davon getrennt zu betrachten. Wie bereits bei der erneuten Verschiebung des Tierhaltungslogos zeigt sich nun, dass die Einführung nicht allein an politischen Beschlüssen hängt.
Offen bleibt vor allem, ob ausländische Kennzeichnungssysteme anerkannt und die zusätzlichen Anforderungen für Bio-Produkte unionsrechtskonform ausgestaltet werden. Entscheidend ist am Ende nicht, wie viele Kategorien ein staatliches Logo besitzt, sondern ob diese Kategorien tatsächlich vergleichbare Haltungsbedingungen abbilden. Werden unterschiedliche ausländische Standards lediglich in ein deutsches Raster gezwungen, kann aus vermeintlicher Verbrauchertransparenz zusätzliche Bürokratie entstehen, ohne dass Verbraucher dadurch zwangsläufig mehr über die tatsächlichen Haltungsbedingungen erfahren.
Quellen
- hogapage.de – EU-Kommission beanstandet deutsche Pläne für Tierhaltungslogo | HOGAPAGE Nachrichten – https://www.hogapage.de/nachrichten/politik/branchenpolitik/eu-kommission-beanstandet-deutsche-pl%C3%A4ne-f%C3%BCr-tierhaltungslogo
- it-boltwise.de – EU beanstandet deutsche Pläne fürs Tierhaltungslogo bei Importen – https://www.it-boltwise.de/eu-beanstandet-deutsche-plaene-fuers-tierhaltungslogo-bei-importen.html
