Ein juristisches Dokument mit einer Europaflagge im Hintergrund, umgeben von Parteilogos (CDU, CSU, Grüne, SPD, AfD, Die Linke, FDP). Im Vordergrund wird das PETA-Logo symbolisch von einer Figur, die das Finanzamt repräsentiert, der 'Gemeinnützigkeit' entzogen. Die Szene ist in einer formellen, neutralen Büroumgebung dargestellt.
PETA’s Gemeinnützigkeit wird im Kontext der Europawahl 2024 in Frage gestellt.

Die Gemeinnützigkeit ist ein zentraler Aspekt vieler Organisationen in Deutschland, der ihnen steuerliche Vorteile und besondere Anerkennung einbringt. Diese Anerkennung ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft, darunter die politische Neutralität. Der Tierschutzverein PETA Deutschland e.V. steht derzeit in der Kritik, diese Neutralität verletzt zu haben, indem er seine Unterstützer indirekt auffordert, bestimmte Parteien bei den Europawahlen 2024 zu wählen.

Rechtliche Grundlagen der Gemeinnützigkeit

In Deutschland ist die Gemeinnützigkeit in § 52 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dieser Paragraph legt fest, dass eine Körperschaft nur dann als gemeinnützig anerkannt wird, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Gemeinnützige Zwecke sind dabei solche, die das Gemeinwohl fördern, wie beispielsweise die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, oder auch des Tierschutzes. Eine Organisation muss diese Zwecke selbstlos, also ohne Gewinnabsicht, und unmittelbar, das heißt direkt und ohne Umwege, verfolgen. Nur wenn diese strengen Kriterien erfüllt sind, kann eine Organisation die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen.

Eine der zentralen Anforderungen an gemeinnützige Organisationen ist die politische Neutralität. Während es ihnen erlaubt ist, sich zu politischen Themen zu äußern und ihre Positionen zu gesellschaftlichen Fragen zu vertreten, dürfen sie keine spezifische Partei unterstützen oder ablehnen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass gemeinnützige Organisationen ihre Ressourcen ausschließlich für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwenden und nicht zur Beeinflussung politischer Entscheidungen. Der Grundsatz der politischen Neutralität ist daher essenziell, um die Integrität und Unparteilichkeit gemeinnütziger Tätigkeiten zu wahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Organisationen zu erhalten. Ein Verstoß gegen diese Neutralität kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und damit zum Verlust der steuerlichen Vergünstigungen führen.

Der Fall PETA: Wahlempfehlungen und Gemeinnützigkeit

In einem Artikel auf der Webseite von PETA Deutschland vom 28. Mai 2024 mit dem Titel „Tierschutz-Wahlprüfsteine für die Europawahlen 2024“ wird den Wählern nahegelegt: „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ Diese Aufforderung wird begleitet von einer Tabelle, die die Positionen verschiedener Parteien zu Tierschutzthemen darstellt. Die Tabelle bewertet die Antworten der Parteien auf Fragen zu zentralen Tierschutzthemen, wie dem Verbot von Langstrecken-Tiertransporten, der Abschaffung von Agrarsubventionen für die Tierhaltung und der Einführung eines Verkaufsverbots für Tiere im Internet.

Die Tabelle enthält die Positionen von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke und der Tierschutzpartei. Auffällig ist, dass PETA keine Stellungnahmen von Parteien wie der AfD, die in aktuellen Umfragen als zweitstärkste Kraft gilt, eingeholt hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass PETA eine politische Präferenz hat und bestimmte Parteien, die ihren Ansichten näher stehen, bevorzugt darstellt. Diese Vorgehensweise könnte als indirekte Wahlempfehlung interpretiert werden und stellt die politische Neutralität des Vereins in Frage. Die explizite Aufforderung zur Wahl bestimmter Parteien und die selektive Darstellung der Parteipositionen könnten daher als Verstoß gegen die Gemeinnützigkeitsanforderungen gewertet werden.

PETA-Tabelle:

ThemaCDU/CSUBündnis 90/Die GrünenSPDDie LinkePartei Mensch Umwelt Tierschutz
1. Tierhaltungs-Agrarsubventionen abschaffen?NeinEher neinEher neinEher neinJa
2. Verbot Langstrecken-Tiertransporte?NeinJaJaJaJa
3. Käfighaltung verbieten?Eher neinJaJaJaJa
4. Verkaufsverbot von Tieren im Internet?NeinNeinNeinEher neinJa
5. Ausstiegsplan Tierversuche?Eher jaEher neinJaJaJa
6. Verbot von Pelzfarmen?JaJaJaJaJa
7. Positivliste Heimtierhaltung/Exotenverbot?Eher neinJaJaJaJa
8. Fischerei-Subventionen abschaffen?NeinEher neinEher neinEher neinJa
9. Hundeführerschein?JaJaJaJaJa
PETA´s Wahlempfehlung

Hinterfragung der Auswahl der Parteien

Es ist auffällig, dass PETA nur eine begrenzte Anzahl von Parteien befragt hat, die bei der Europawahl 2024 in Deutschland antreten. Insbesondere wurde die AfD, die in Umfragen als zweitstärkste Partei gilt, nicht berücksichtigt. Laut aktuellen Umfrageergebnissen erhält die AfD 15,8 % der Stimmen und liegt damit hinter der CDU/CSU. Das Fehlen der AfD in der Umfrage wirft Fragen bezüglich der politischen Neutralität von PETA auf. Es könnte der Eindruck entstehen, dass PETA bewusst Parteien bevorzugt darstellt, die ihren eigenen Ansichten und Zielen näher stehen, während andere Parteien, trotz ihrer politischen Relevanz, ausgeschlossen werden.

Für die Europawahl 2024 sind in Deutschland eine Vielzahl von Parteien zugelassen. Dazu gehören CDU/CSU, Grüne, SPD, AfD, Die Linke, FDP, Die Partei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP, Familien-Partei Deutschlands, Volt, Piratenpartei, MERA25, Die Heimat, Tierschutz hier!, Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, BIG, Bündnis C, PdH, Menschliche Welt, DKP, MLPD, SGP, ABG, dieBasis, Bündnis Deutschland, BSW, DAVA, Klimaliste, Letzte Generation, PDV, PdF, und V-Partei³ (Quelle: ZDF). Angesichts dieser Vielfalt stellt sich die Frage, warum PETA sich entschlossen hat, nur eine selektive Auswahl dieser Parteien in ihrer Umfrage zu berücksichtigen. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass PETA eine politische Präferenz hat und bestimmte Parteien unterstützt, was im Widerspruch zur geforderten politischen Neutralität steht und somit die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage stellen könnte.

Analyse der politischen Beeinflussung

Die Aufforderung „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ stellt eine indirekte Wahlempfehlung dar. Auch wenn PETA unterhalb der Tabelle vermerkt, dass sie politisch neutral sind, widerspricht die große Überschrift diesem Hinweis. Diese direkte Aufforderung kann die Wähler:innen stark beeinflussen und erweckt den Eindruck, dass PETA bestimmte Parteien bevorzugt.

Die explizite Nennung und Bewertung der Positionen der Parteien zeigt klar, welche Parteien PETA als tierschutzfreundlich erachtet. Das Fehlen der AfD in der Umfrage, trotz ihrer Bedeutung in den aktuellen Umfragen, und die Fokussierung auf links-grüne Parteien, die tendenziell stärker mit PETA’s Zielen übereinstimmen, lassen darauf schließen, dass PETA eine politische Präferenz hat. Dies steht im Widerspruch zur geforderten politischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen und kann als Versuch der politischen Beeinflussung interpretiert werden.

Indem PETA eine Auswahl an Parteien bevorzugt und andere ausschließt, insbesondere eine so bedeutende Partei wie die AfD, verstärkt sich der Eindruck einer einseitigen politischen Einflussnahme. Diese Vorgehensweise kann als parteiische Unterstützung gewertet werden und stellt die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage. Die Tatsache, dass PETA sich auf Parteien konzentriert, die ihren eigenen politischen Ansichten nahe stehen, untergräbt die Glaubwürdigkeit des Vereins und widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an die politische Neutralität gemeinnütziger Organisationen.

Vergleichbare Fälle

In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen gemeinnützigen Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, weil sie politische Wahlempfehlungen ausgesprochen hatten. Ein prominentes Beispiel ist der Fall des globalisierungskritischen Netzwerks „Attac“. Im Jahr 2014 wurde Attac die Gemeinnützigkeit entzogen, da das Finanzamt zu dem Schluss kam, dass die Organisation sich zu stark politisch engagierte. Attac führte intensive politische Kampagnen durch und nahm regelmäßig zu aktuellen politischen Debatten Stellung, was nach Ansicht des Finanzamtes über den Rahmen der zulässigen politischen Betätigung hinausging und die Gemeinnützigkeitskriterien verletzte.

Ein weiteres Beispiel ist der Fall des Vereins „Campact“, dem 2019 ebenfalls die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Campact organisierte zahlreiche politische Kampagnen und mobilisierte seine Unterstützer zu politischen Aktionen. Das Finanzamt stellte fest, dass Campact mit seinen Aktivitäten nicht mehr nur auf gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung abzielte, sondern eine politische Agenda verfolgte und somit seine politische Neutralität verlor. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit führte zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen für den Verein.

Diese Fälle zeigen deutlich, dass gemeinnützige Organisationen, die sich zu stark politisch engagieren oder Wahlempfehlungen aussprechen, Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeit zu verlieren. Die Beispiele von Attac und Campact verdeutlichen die strikten Anforderungen an die politische Neutralität, die gemeinnützige Organisationen erfüllen müssen, um ihre steuerlichen Vorteile zu behalten. Die Entscheidung des Finanzamtes, PETA’s Aktivitäten im Kontext der Europawahlen 2024 zu prüfen, ist daher nicht ungewöhnlich und folgt der rechtlichen Praxis, die in ähnlichen Fällen angewendet wurde.

Schlussfolgerung und Handlungsempfehlungen

Die Aktivitäten von PETA im Kontext der Europawahlen 2024 werfen ernsthafte Fragen bezüglich ihrer politischen Neutralität und somit ihrer Gemeinnützigkeit auf. Die explizite Aufforderung zur Wahl bestimmter Parteien und die selektive Darstellung der Parteipositionen in der Umfrage deuten auf eine politische Präferenz hin, die im Widerspruch zu den Anforderungen an gemeinnützige Organisationen steht. Besonders das Fehlen der AfD in der Umfrage, trotz ihrer Bedeutung in den aktuellen Umfragen, verstärkt den Eindruck einer einseitigen politischen Einflussnahme durch PETA.

Angesichts der strikten gesetzlichen Vorgaben zur politischen Neutralität gemeinnütziger Organisationen und der Beispiele vergleichbarer Fälle wie Attac und Campact, ist es wichtig, dass diese Angelegenheit gründlich geprüft wird. Eine solche Überprüfung dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch der Wahrung der Integrität und Glaubwürdigkeit des gemeinnützigen Sektors.

Handlungsempfehlungen

Um sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit korrekt gehandhabt wird, bieten wir Ihnen eine Vorlage für eine Beschwerde an das zuständige Finanzamt an. Diese ist auch als Word-Dokument zum Download verfügbar. Durch das Einreichen einer Beschwerde können Sie dazu beitragen, dass die politischen Aktivitäten von PETA im Rahmen der Gemeinnützigkeitsvorschriften geprüft werden.

Hier können Sie diesen Text als Word-Dokument herunterladen oder einfach direkt aus dem Artikel kopieren. Die Beschwerde können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten senden.

Beschwerdevorlage:


Absender:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Stadt, PLZ]

Empfänger:

Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Abteilung Körperschaftssteuer und Gemeinnützigkeit
Heilbronner Straße 189
70191 Stuttgart
Deutschland

Faxnummer:
+49 711 6673-1040

E-Mail:
[email protected]

Datum:

[Datum]

Betreff:

Beschwerde über mögliche parteipolitische Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins PETA Deutschland e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich eine Beschwerde über den Verein PETA Deutschland e.V. einreichen, der meiner Meinung nach gegen die Vorschriften zur Gemeinnützigkeit verstößt. In einem Artikel auf der Webseite von PETA Deutschland vom 28. Mai 2024 mit dem Titel „Tierschutz-Wahlprüfsteine für die Europawahlen 2024“ wird den Wähler:innen nahegelegt: „Bitte geben Sie einer Partei Ihre Stimme, die dem Tierschutz einen hohen Stellenwert einräumt.“ Diese Aufforderung wird begleitet von einer Tabelle, die die Positionen verschiedener Parteien zu Tierschutzthemen darstellt.

Ich bin der Auffassung, dass diese Aufforderung als politische Wahlempfehlung interpretiert werden kann, was nach § 52 AO die Gemeinnützigkeit gefährdet. Zusätzlich wurde in der Umfrage eine begrenzte Anzahl von Parteien berücksichtigt, wobei die AfD, die in Umfragen als zweitstärkste Partei gilt, nicht einbezogen wurde. Dies lässt auf eine politische Präferenz seitens PETA schließen, was gegen die Anforderungen an die politische Neutralität verstößt.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Beweise:

Ich bitte Sie, diesen Fall zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gemeinnützigkeit des Vereins entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überprüft wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Hier können Sie diesen Text als Word-Dokument herunterladen oder einfach direkt aus dem Artikel kopieren. Die Beschwerde können Sie per Post, Fax oder E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten senden.

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