Das Landgericht sowie das Kammergericht Berlin kommen im Beschwerdeverfahren zu der Erkenntnis, das die Teilnahme am eigenen Verfahren per Videokonferenz im Ausland, nicht zulässig sei!
Das Landgericht sowie das Kammergericht Berlin kommen im Beschwerdeverfahren zu der Erkenntnis, das die Teilnahme am eigenen Verfahren per Videokonferenz im Ausland, nicht zulässig sei!
Landgericht Berlin missachtet Grundgesetz und erklärt sich faktisch für nicht zuständig! Haferbeck Klage zeigt massive Grundrechtsverstöße der Berliner Justiz auf!
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