GERATI schaltet im Dr. Edmund Haferbeck Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin das Bundesverfassungsgericht ein!
Das Landgericht sowie das Kammergericht Berlin kommen im Beschwerdeverfahren zu der Erkenntnis, das die Teilnahme am eigenen Verfahren per Videokonferenz im Ausland, nicht zulässig sei!