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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Mexiko kippt endgültig Wildtierverbot für Zirkusse

    Insbesondere PeTA jubelte, als die Grüne Partei von Mexiko im Juni letzten Jahres, dass Wildtierverbot für Zirkusse in Mexiko durchsetzte.

    Nach einem Jahr gab die Regierung nun klein bei und nahm das beschlossene Gesetz zurück.

    Wie zu erwarten und auch in Deutschland beim Circus Moskau zu beobachten der ohne Wildtiere dieses Jahr auftritt, brachen die Einnahmen der Zirkusse zusammen. 4.000 Zirkustieren drohte der Tod, weil die Einnahmen aufgrund der fehlenden Tier-Attraktionen zusammenbrachen.

    In Mexiko wurden jetzt einmal Zahlen veröffentlicht.

    Der Umsatz der Zirkusse ging um 80% zurück, als das Wildtierverbot in Kraft trat. Trotz einer Senkung der Eintrittspreise um 50% konnten keine Besucher für die Wildtierlose Shows gewonnen werden. Anders sah es bei den Zirkussen aus, die eine gerichtliche Ausnahmegenehmigung, erwirkt hatten. Hierwaren die Zelte immer voll.

    Die Zirkusbesucher wollen Tiere sehen und nicht nur, eine Varietee Unterhaltung erleben.

    Auch in Deutschland zeigt es sich, trotz der verdummten Proteste von einigen Pseudo-Tierrechtlern, die Plakate von Tierrechtsorganisationen in die Höhe halten, und selbst keinen Cent bereit sind in den aktiven Tierschutz zu stecken, dass Zirkusse mit Wildtieren von den Deutschen geliebt wird.

    Pöbeln und teils mit Durchführung von Sachbeschädigungen, buhlen diese Tierrechtsorganisationen um Aufmerksamkeit um jeden Preis und Spendengelder, die eigentlich in den aktiven Tierschutz gehören. Gleichzeitig stehen Tierheime in Deutschland vor dem Aus, weil dort die Spendengelder wegbrechen.

    Massive Werbung kostet Geld  

    PeTA Deutschland e.V. verprasste Anfang des Jahres über 100.000 € für eine überdimensionale Dildo-Bratwurst-Kampagne und ließ ganze Straßenbahnzüge und Großplakatwände damit plakatieren.  Die wahren Kosten verschweigt PeTA natürlich, und kommt mit Ausreden, dieses würde von Unterstützeren finanziert. Wenn dieses tatsächlich so ist, dann müsste ja PeTA ein dickes Plus zum Jahresende, auf dem Konto haben.

    Auf die Frage, wo das Geld hin verschwindet, bekommt man nur fadenscheinige Erklärungen von PeTA

    Eins steht jedoch fest, es fließt kein Geld in den aktiven Tierschutz.

    Abgesagt wegen Betrug
    Abgesagt wegen Betrug

    Ein Beispiel gefällig:

    PeTA behauptet der Affe Robby lebe in einem zu kleinen Freigehege, im Zirkus Belly. Wissenschaftliche Gutachter kamen zu einem Entschluss, dass die Wegnahme von Robby, seinen sicheren Tod bedeuten würde, da dieser an seine menschliche Familie gebunden ist. Eine Überführung in eine Auffangstation, käme einem Todesurteil gleich, so die wissenschaftlichen Gutachter.

    Warum finanziert PeTA nicht dem Affen Robby, ein größeres Gehege?

    Ach ja, das wäre ja dann wieder direkter Tierschutz und dafür gibt ja PeTA kein Geld aus.

    Das Beispiel in Mexiko, die auch eine 200 jährige Zirkustradition haben, zeigt das der Zirkus nur mit Tieren existieren kann.  Das Beispiel des Zirkus Moskau zeigt wo Zirkusse in Deutschland landen werden, wenn, diese auf Wildtiere verzichten müssten.

    Tierrechtler kommen nun meistens mit dem Argument Circus FlicFlac.

    Dieser feiert in diesem Jahr sein 25 jähriges Bestehen. FlicFlac ist von Anfang an ein Varietee-Zirkus. Mit dem Namen Krone, Probst, Knie und wie sie alle heißen, verbindet man das wahre Zirkusfeeling. Mit Raubtieren, große Elefanten und Pferdedressuren, gemischt mit Artistischen Einlagen und vor allem dem Clown, der so manches Kind in der Umbauphase zum Lachen bringt.

    Um es einmal mit den Worten von PeTA zu sagen

    Fordern sie ihren Kommunalpolitiker auf, gegen ein Wildtierverbot im Zirkus zu stimmen und verweisen sie auf die Geschichte von Mexiko, wo jetzt wieder hunderte Zirkusfamilien endlich aufatmen können, da sie von der bedrohten Armut erlöst wurden.

    Zirkus ist Kultur, und wer diese Kultur nicht mag, der soll einfach zu Hause bleiben, anstatt Plakate zu zerstören, Tiere aus den Zirkussen zu befreien, die dann überfahren werden, oder sich als angebliche Diplom-Zoologen auszugeben, mit einem Expertenwissen über    Wildtiere, wie zum Beispiel Herr Peter Höffken!

  • Nicht-Vegan lebende Hebammen könnten Babys verseuchen???

    So jedenfalls könnte man eine Suchanfrage, einer veganen werdenden Mutter,  auf der Facebook-Seite „Frankfurt Vegan“ deuten.

    So postete Ilona L. aus Wiesbaden eine Suchanfrage, mit der Hilfsanfrage, ihr eine Vegane Hebammen und Tagesmütter zu benennen.

    Gleichzeitig such diese Veganerin, einen Gynäkologen, der ihr nicht die gesundheitsschädlichen Gefahren, bei einer verganen Ernährungsweise in der Schwagerschaft, vorhält.

    Screenshot Facebook Seite Frankfurt Vegan
    Screenshot Facebook Seite Frankfurt Vegan

    Da diese Veganerin schon vor der Geburt eine Tagesmutter sucht, kann man sich vorstellen, dass diese wohl bereits mit ihrer Schwangerschaft überfordert ist. Anders lässt es sich nicht deuten, dass sie bereits jetzt, eine vegane Tagesmutter sucht.

    Studien, Ärzte, Ernährungswissenschaftler, sowie die Politik – mit einer Warnung durch den Ernährungsminister, weisen immer wieder auf die Gefahren bei einer unkontrollierten und einseitigen Veganen Ernährungsweise, bei Schwangerschaften, Kindern und Jugendlichen, hin.

    Dass diese Frau einen Gynäkologen sucht, der ihr nicht die Vorwürfe macht, zeigt die Unverantwortlichkeit dieser werdenden verganen Mutter!

    Sie möchte also lieber einen Arzt der über ihre ungesunde Ernährungsweise hinweg sieht und damit die Gefahren für ihr entstehendes Kind übersieht. Nicht nur das ein Arzt eine Aufklärungspflicht über möglichen Schäden besitzt und sich bei unterlassen Strafbar macht, kommt noch ein weiterer Punkt hinzu. Vegan Lebende werdende Mütter müssen häufiger auf Mangelernährungserscheinungen zum Schutz ihres ungeborenen Lebens untersucht werden, was wiederum die sozialen Krankenkassen mehr belastet.

    Nichts gegen Untersuchungen die Notwendig sind, wer jedoch mit einem werdenden Leben vorsätzlich auf notwendige natürliche Nahrungswerte verzichtet und dadurch soziale Mehrkosten verursacht, müsste diese Untersuchungen eigentlich aus der eigenen Tasche bezahlen.

    Raucher finanzieren ihre Lust, ihrer Gesundheit zu gefährden, ja auch durch eine Zusatzsteuer. Also warum nicht alternativ, auf Vegane Endprodukte wie pseudo Wurst, Fleischwaren und chemische Käsemischungen eine extra Steuer, aufgrund der Gesundheitsgefährdung einführen.

    Ach ja Veganer behaupten ja immer wieder, sie ernähren sich so gesund  

    Ob sich hier einmal ein Veganer, Gedanken gemacht hat, warum Ärzte und Wissenschaftler die nicht unter dem Denkmantel von PeTA & Co arbeiten, davor warnen.

    Erklärungsversuche liest man in Hülle und Fülle.

    • Die Pharmaindustrie ist Schuld, die wollen Kranke Menschen und mache deswegen Vegan schlecht. Denn ein überzeugter Veganer ist besessen, von der Überzeugung das tierische Produkte Menschen Krank machen.
    • Die Fleischindustrie ist Schuld, denn diese fürchten um ihren Gewinn. Ach ja deswegen produzieren mittlerweile viele Fleisch und Wursthersteller, vegane Produkte. Denen kann es also Wurst sein, aus was die Wurst besteht.
    • Nun ja, auch die Bauern sind ja Schuld. Ja genau und wer pflanzt euer Grünzeug an, was auf den Teller kommt. Die Bauern, die sowieso das letzte Glied sind und ehern um jeden Cent für ihre Produkte kämpfen müssen.
    • Die Massentierhaltung ist schuld. Hier könnte ich sogar den Veganer zustimmen. Die Abschaffung bzw. Eingrenzung der Massentierhaltung, würde wohl schlagartig, den kleinen Bauern wieder auf die Sprünge helfen, wobei hier dann auch die Preise für Lebensmittel ansteigen würden. Ob dieses dann in der dritten Welt verkraftet werden kann, ist fraglich!

    Jetzt wo ich mich mit dem Thema befasse, frage ich mich wie hoch ist die Dunkelziffer, jener Vegan lebenden werdenden Müttern ist, die ihrem Arzt ihren Veganismus (in diesem Fall als Krankheit gemeint) verschweigen, und dadurch ihr Kind in größte Gefahren bringen.

    Hier kann man wohl Vegan, auf eine Stufe mit Rauchen und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft stellen.

    Ja ich weiß, das ist wieder ein derartiger Anti-Vegan Artikel geworden und ich werde wohl wieder mit Kommentaren und negativen Feedback bombardiert werden.

    Jedoch bin ich der Meinung, dass man an solchen Beispielen aufzeigen muss, wann Vegan negativ für die gesundheitliche Entwicklung ist. Nichts gegen Vegane Mütter, die jede Untersuchung in der Schwangerschaft nutzen und auch ihr eigenes Geld investieren, um eine Gefährdung für das Kind während der Schwangerschaft, durch ihre Vegane Ernährungsweise auszuschließen.

    Aber wie hoch liegt hier die Zahl tatsächlich!  

  • Deutsches Tierschutzbüro muss sich vor Gericht verantworten

    Circus Krone quält Tiere“, so die Aussage der Tierrechtler um den Verein „Deutsche Tierschutzbüro e.V.“.

    Die Tierrechtler schlugen die Einstellung des Verfahren, durch Zahlung einer Geldstrafe von jeweils 600 €, aus. Und so kommt es am 12.05.2016 zu einem öffentlichen Verfahren.

    Aber Blicken wir einmal zurück, auf das Jahr 2014, als das Deutsche Tierschutzbüro mit allen Mitteln versucht hatte, dem Circus Krone zu Schaden. Das Deutsche Tierschutzbüro veröffentlichte eine falsche Tatsachenbehauptung die lautete „Circus Krone quält Tiere“.

    Weder auf der Webseite vom Deutschen Tierschutzbüro, findet man aussagekräftige Beweise, noch in dem Artikel der Zeitung „Bild“. Es gibt weder einen direkten Bericht aus dem Jahr 2014, noch ein Video auf dem vom deutschen Tierschutzbüro betriebenen YouTube Chanel.

    Circus Krone stellte daraufhin Strafanzeige, gegen das deutsche Tierschutzbüro, bei der Staatsanwaltschaft in Berlin.

    Erst im Jubelaufschrei, über die übliche Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da es sich bei diesen Straftaten, um ein Zivilrechtliches Verfahren handelt, wurden Fotos mit angeblichen Tierquälereien des Circus Krone veröffentlicht.

    Insgesamt handelt es sich um 6 Bilder, wobei nur 3 Bilder, Tiere zeigen!

    Screenshot: tierschutzbuero.de 03.05.2016
    Screenshot: tierschutzbuero.de 03.05.2016

    Wie man sieht, sieht man nichts!

    Die Fotos, sollen Tierquälerei aufzeigen, sind im Nahbereich fotografiert worden, sodass man die komplette Größe der Gehege gar nicht überblicken kann.

    Wie Tierrechtler arbeiten zeigen folgende zwei Bilder.

    Foto: Pietro Bento / Facebook Nahbereich aus Tierrechtler-Sicht gesehen
    Foto: Pietro Bento / Facebook Nahbereich aus Tierrechtler-Sicht gesehen

    Die armen Roben haben weder ein Wasserbad zur Verfügung, noch ausreichend Auslauf. (A.d.R. so denken Tierrechtler und das wollen Tierrechtler auch aufzeigen)

    Die Wahrheit sieht aber anders aus!

    Geht man jetzt, nur ein paar Schritte zurück und macht  dann noch einmal ein Foto, dann sieht das Ganze so aus!

    Foto: Sabine Ruland / Facebook die Wahrheit die Tierrechtler immer verschweigen
    Foto: Pietro Bento / Facebook die Wahrheit die Tierrechtler immer verschweigen

    Wie aus Zauberhand, offenbart sich dann die tatsächliche Wahrheit über die Haltung der Tiere!

    Wenn man sich die veröffentlichten Fotos des Deutschen Tierschutzbüros anschaut, sieht man eindeutig, dass hier die Tatsachen verschwiegen, oder verfälscht werden, sollten.

    Wie schon gesagt, wurde die Strafanzeige von der zuständigen Staatsanwaltschaft aufgrund Nichtöffentlichen Interesse eingestellt.

    Dieses ist üblich bei Strafanzeigen, die in den zivilrechtlichen Bereich fallen. Durch die Staatsanwaltschaften werden nur  Anzeigen verfolgt, die öffentliches Interesse bürgen, oder die ein Gewaltverbrechen  anzeigen. Diese müssen von Haus aus, durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Beispiel wäre hier Körperverletzung. Auch wenn der Geschädigte keine Anzeige erstattet, wird hier eine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nach Kenntnisnahme eingeleitet.

    Nun war also die Freude groß beim Deutschen Tierschutzbüro, als die Mitteilung der Staatsanwaltschaft  kam, dass die Ermittlungen eingestellt werden.

    Selbst PeTA war es eine Erwähnung in der von ihr geführten Pranger-Liste wert, die alle angeblichen Tierschutzvergehen des Circus Krone auflistet.

    Screenshot: PeTA.de angebliche Tierschutzverletzung von Circus Krone
    Screenshot: PeTA.de angebliche Tierschutzverletzung von Circus Krone

    Üblicherweise findet man in den Einstellungsverfügungen immer den Hinweis auf dem zivilrechtlichen Klageweg. Bei dem Rechtsverständniss von PeTA ´s Rechtsabteilung, geführt von einem selbst zu einer Bannmeile verurteilten Nicht-Juristen, Dr. Edmund Haferbeck, ist die Auflistung von Visaverstößen, Diebstählen von ehemaligen Zirkusmitarbeitern, wohl das lächerlichste was PeTA zu bieten hat.

    Diese Auflistung soll den massiven Tierschutzverstoß dokumentieren, beinhalten aber keinen einzigen Punkt, der in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz zu bringen ist.

    Circus Krone erstattete zu recht eine Zivilanklage, gegen den Verein Deutsches Tierschutzbüro e.V.

    Und wie es nicht anders zu erwarten war, gaben die Richter dem Circus Krone recht und verurteilte die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros, wegen „Übler Nachrede“, zu jeweils 600 € Geldstrafe.

    Es hätte wohl der Vereinsführung, um den Gründer Jan Peifer gutgetan, wenn sie vor der Ablehnung, des eher als Geschenk anmutenden Urteils, einen Blick in die betreffenden Gesetze geworfen hätten, bevor sie dieses ablehnten.

    Jan Peifer beruft sich in einem selbstdarstellerischen Video, auf die Meinungsfreiheit, die nach Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes Anwendung findet.

    Screenshot YouTube Video Deutsches Tierschutzbüro
    Screenshot YouTube Video Deutsches Tierschutzbüro

    Leider sollte man den Artikel auch komplett lesen, denn hier steht:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Einen Blick in das Gesetz was dem Urteil zugrunde liegt, legt auch das zu erwartende Strafmaß dar.

    §186 Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Auch auf Wikipedia, findet man zum Thema Wahrheitsbeweis bei „Übler Nachrede“ eine klare Aussage!

    Wahrheitsbeweis

    Die Nichterweislichkeit der Wahrheit der Tatsache ist kein objektives Tatbestandsmerkmal, sondern eine objektive Bedingung der Strafbarkeit. Dies bedeutet, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit sich nicht auf die „Nichterweislichkeit der Tatsache“ zu erstrecken braucht. Ein Täter kann folglich auch dann bestraft werden, wenn er selbst an die Wahrheit und Beweisbarkeit seiner Aussage glaubt. Denn der Wahrheitsbeweis spielt in vielen Ehrenschutzverfahren eine erhebliche Rolle; er ist schrankenlos zugelassen.

    Das Gericht muss sich daher bemühen, die Wahrheit bzw. Unwahrheit der Tatsache aufzuklären. Gelingt das nicht, so geht dies zu Lasten des Täters und die Tat ist strafbar, denn die Tatsache bleibt „nicht erweislich wahr“. Mit anderen Worten trägt der Täter die Beweislast bezüglich des Wahrheitsgehalts seiner geäußerten Tatsache. Das Delikt der „üblen Nachrede“ stellt damit eine Ausnahme zum Grundsatz in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) dar.

    Zitat: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_%28Deutschland%29

    Anzumerken ist noch, dass die durch den Verein Deutsches Tierschutzbüro erstattete Strafanzeige wegen Verletzung des Tierschutzgesetzes, gegen den Circus Krone eingestellt wurde. Jedenfalls findet man nichts darüber im Internet.

    Also es könnte eng werden für die Vereinsführung des Deutschen Tierschutzbüros. Dieses scheint auch  Jan Peifer zu begreifen und ruft zu einer Demonstration vor dem Amtsgericht auf! Gleichzeitig beginnt das Deutsche Tierschutzbüro mit einer Spendenkampagne, um die Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu können. Ein Tierrechtsverein, der durch eine Straftat die er selbst begeht, schmeißt Spendengelder zum Fenster hinaus, die im eigentlichen Sinne für den Tierschutz gedacht sind.

    Zur Person Jan Peifer habe ich noch einen interessanten Presseartikel gefunden!

    Bei der Inszenierung vermeintlicher Skandale kooperiert Peta mit einem Netzwerk, zu dem neben der „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt“ auch das „Deutsche Tierschutzbüro“ eines gewissen Ingo Schulz gehört. Nach unseren Recherchen fungiert Schulz als Beschaffer von Filmmaterial für Peta. Um „unentdeckt“ zu bleiben, tritt Schulz, der in Wahrheit Jan Peifer heißt, demnach unter verschiedenen Namen auf und unterhält unter der Kölner Adresse der Organisation lediglich ein „Nummernpostfach“. „Im Wege eines Pressemeldungs-Pingpongs“ samt TV-Tipp und Spendenaufruf sowie anschließender Strafanzeige arbeitet Jan Peifer alias Ingo Schulz alias Thomas Wegteck alias Thomas Sailer eng mit Peta zusammen, wie ein Insider berichtet.

    Petas Kampf vor den Gerichten ist trotzdem zumeist erfolglos und kostet hohe (Spenden-)Summen, auch wenn das Edmund Haferbeck, promovierter Agrarwissenschaftler und „wissenschaftlicher Berater“ von Peta, bestreitet. Doch darüber ist auf den Internetseiten von Peta & Co. nichts zu finden. Warum auch? Das Ziel ist in jedem Fall erreicht: mediale Aufmerksamkeit, auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern. Sie beschert den Tierrechtlern wachsenden Zulauf an Sympathisanten und Spenden, die laut Haferbeck komplett für Kampagnen und zur Werbung für vegetarische Ernährung verwendet werden.

    „Wir vermarkten das Mitgefühl mit den Mitgeschöpfen“, sagt Haferbeck offen. Mit Erfolg. Ein Herz für Tiere hat fast jeder. Dass es unappetitliche Missstände in der industrialisierten Massentierhaltung gibt, belegen zudem Skandale wie die BSE-Krise – wenngleich das die wenigsten abhält, auf Schnitzel oder Bratwurst zu verzichten.

    Zitat: https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Organisation-Peta-geht-immer-militanter-gegen-missliebige-Tiernutzer-vor

    Warten wir also einmal das Urteil ab und hoffen, dass der zuständige Richter das richtige Urteilsmaß und die Worte finden möge, damit solche Selbstdarsteller, die den Tierschutz nur als reinen Profit sehen, einmal zur Ordnung gerufen werde.

  • PeTA attackiert Justin Bieber

    PeTA USA Vizepräsidentin Lisa Lange, kommentierte ein von Justin Bieber auf Instagram veröffentlichtes Foto, gegenüber der Zeitschrift HollywoodLife.com mit dem Worten. „Justin Bieber hat Glück gehabt, dass ihm dieser gestresste, in Gefangenschaft lebende Tiger nicht die Kehle zerfetzt hat

    Dieses gepostete Foto, was Justin Bieber mit einem zahmen Tiger zeigt, wurde innerhalb kürzester Zeit über 2 Millionen Mal geliked.

    Screenshot Bild.de
    Screenshot Bild.de

    Auf die Like-Zahlen scheint PeTA wieder einmal so richtig neidisch zu sein, da man ja im abgegebenen Kommentar wie üblich von PeTA, dem Faktor Mensch, der sich einen gezähmten Wildtier nähert, den abartigsten Tod wünscht. Muss es denn gleich die Kehle sein, reicht es nicht wenn der Arm abgerissen wird? 😉

    Das Foto fand bei der Verlobungsfeier des Vaters von Justin Biber statt, auf den auch eine Show gezeigt wurde, die der Tiger angehörte.

    PeTA Deutschland e.V. kommentierte dieses Foto auf ihrer Facebook Seite wie folgt.

    Wir bitten Justin Bieber von Fotoshootings dieser Art in Zukunft Abstand zu nehmen! Tiger, die für solche Fotos missbraucht werden, werden ihren Müttern kurz nach der Geburt entrissen und verbringen ihr Leben in Gefangenschaft!

    Weder Tiershows, noch Zoos oder Zirkusse sind in Ordnung. Die Tiere gehen dafür durch die Hölle:

    Zitat: Facebook Seite PeTA

    Der Tiger war Mitglied einer Show, wurde als nicht direkt für Fotos gehalten. Auch das Argument das Tiger von Haus aus, nach der Geburt den Müttern entrissen werden, kann wohl bei Zoos und Zirkussen nicht herhalten. Hier würde ich doch einmal der Vereinsführung von PeTA Deutschland e.V. einen Weiterbildungslehrgang beim Circus Krone empfehlen, damit sie auch einmal was über Wildtierhaltung lernen und ihrer fadenscheinigen Argumente einmal überdenken können.

    In den Augen von PeTA scheint immer jedes Tier, was in einem Zoo, Zirkus oder in anderer Form gehalten wird, gestresst und geschunden zu sein. Die Wahrheit sieht da eben anders aus. Auch Wildtiere können eine Symbiose mit dem Menschen eingehen. Und das weiß man nicht erst, seit der Serie „Der Mann in den Bergen“.

    Fast täglich kommt es in Asien und Afrika zu Todesfällen durch Wildtiere

    Auch hier ist der Faktor Mensch im eigentlichen Sinne immer selbst schuld. Die Lebensräume werden für Wildtiere immer weiter eingeschränkt und manche Menschen sind auch einfach zu Neugierig und wollen Tiere so nah wie möglich gegenüberstehen.

    PeTA und auch andere Tierrechtsorganisationen, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes agieren, behaupten immer wieder, man brauche keinen Zirkus und auch keine Zoos!

    Ich persönlich sehe das anders und nicht nur weil ich in verschiedenen Regionen in Indonesien mir die Wildtierpopulationen selbst angesehen habe. Man stelle sich vor, wenn man Tiere in der westlichen Welt nicht mehr in Zoos und Zirkussen sehen könnte. Dann würden die Zahlen der Safaris und wild in den Dschungel laufenden Touristen, ins unermessliche steigen und Flora und Fauna in diesen Gebieten bedrohen.

    Ja reden kann man viel, besonders PeTA ist hier ein Meister in diesem Fach

    Durch reden und fingierten Fotomontagen fließen die Spendengelder. Projekte in freier Wildbahn für den Tierschutz findet man von Seitens PeTA in keiner Form. Selbst im direkten Tierschutz vor der eigenen Haustür, wo Tiere in Not geraten, da die finanziellen Mittel an Spenden ausbleiben, siehe hier Tierheime in Deutschland, ist PeTA nicht bereit sich zu beteiligen. Das Geld wird eher für die Finanzierung von Straftaten ausgegeben, oder landet in der Produktwerbung für Vegane Produkte. Eine Ernährungsform die mittlerweile von Wissenschaftlern und Politikern als Gesundheitsgefährdend eingestuft wird, da viele Menschen überhaupt nicht auf die nur bei der Veganen Ernährungsweise häufig auftretenden Mangelerscheinungen achten.

  • Auswertung April 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Auswertung April 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    PeTA schien ja dieses Mal, dass Sonnenwendefest und die damit verbundenen Hexenfeuer gänzlich vergessen zu haben.

    Jedenfalls gab es in diesem Jahr keinen Versuch, diese alte Tradition den Menschen in irgendeiner Veganen Form durch PeTA, madig zu machen. Das kann natürlich auch daran liegen, das PeTA einmal so richtig auf die Schnauze gefallen ist und falsche Tatsachenbehauptungen gegenüber einem Zirkus verbreitet hatte. Gleichzeitig nutzte PeTA diese Falschmeldung wieder einmal, um einen Shitstorm gegen einen Politiker ins Leben zu rufen.

    Screenshot Facebook Seite PeTA
    Screenshot Facebook Seite PeTA

    Eine Richtigstellung, von PeTA ist schon einmal was Einmaliges. In der Regel setzt PeTA angezeigten Straftaten, die Verleumdung, oder das Verbreiten von falschen Tatsachenbehauptungen, einfach stillschweigend aus.

    Eine Richtigstellung von PeTA klingt dann so!

    KORREKTUR: Wir hatten gestern Abend gepostet, dass Nilpferd Jedi im Circus Voyage gestorben ist.
    Der Journalist, auf den wir uns beriefen, teilte uns nun mit, dass sich der Zirkussprecher offenbar vertan hat und Nashorn Hulk meinte, der vor vier Monaten gestorben ist. Jedi lebt also offensichtlich, Nashorn Hulk ist tot.

    Zitat: Facebook Seite PeTA

    In dieser Richtigstellung findet man keinen Hinweis, dass man doch den Shitstorm gegen den Politiker nun doch unterlassen sollte. Warum auch??? Geht es doch PeTA von Haus aus, nicht um die Wahrheit, sondern um das Explizierte Verbreiten von Lügen, denen die hörige Gefolgschaft, die sich Mitglieder nennt und eher eine durch PeTA ´s Gehirnwäsche beeinflusste, nicht Nachdenkende sektenartige Gefolgschaft ist.

    Tierschutz fängt bei der Wahrheit an

    Bei PeTA gibt es keine Wahrheit, genauso wenig wie es bei PeTA den Tierschutz gibt. Von Verleumdungen, Betrügereien und anderen durch PeTA finanzierten Straftaten, wird man wohl kaum irgendeinem Tier helfen.

    Schaut man sich die Zahlen von PeTA Deutschland e.V. genauer an, fällt einem sofort auf, dass über 44% der Spendengelder in Lohnzahlungen fließen. Eine Aufzählung von Tierschutzprojekten fehlt gänzlich, auch wenn man es mit irgendwelchen scheinheiligen Bildern übertünchen möchte!

    Wer sich als Tierschutzorganisation ausgibt, dann aber doch lieber Lobbyarbeit in Bereich der Vermarktung veganer Produkte tätig ist, und die von Tierliebhabern gezahlten Spenden in diese Produktvermarktung einfließen, ist wohl eher ein Betrüger, gegenüber dem wahren Tierschutz.

    Von einer Gemeinnützigkeit, kann bei den strafbaren Handlungen, die PeTA immer wieder, im angeblichen Namen des Tierschutzes begeht, und der Zweckverwendung von für den Tierschutzgedachten Spendenmitteln, nicht ausgehen.

    Weitere wichtige Ereignisse im April 2016

    Als Highlight im Monat April, kann man wohl die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken ansehen. Die Staatsanwaltschaft kam angeblich zu dem Endschluss, dass Peter Höffken der sich nicht einmal selbst verteidigen wollte, dem sein beauftragter Rechtsanwalt nach Akteneinsicht sein Mandat niederlegte und dann von Dr. Edmund Haferbeck Als Leumund und Zeuge vertreten wurde, einen Glauben geschenkt werden kann. Gerati.de legte natürlich sofort Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

    Tierrechtler stürmen ein Ponyreitbahn in Hamburg und verletzen zwei Kinder. PeTA äußerte sich ja bereits im Vorfeld, dass solche Straftaten notwendige Tierrechtsarbeiten sind.

    Hier die von Gerati.de im April veröffentlichten Videos

    Auswertung April 2016 für Gerati.de und die Facebook-Seite PeTA – Nein Danke

    Die wichtigsten Artikel im April 2016

    Foto:  Tim Reckmann  / pixelio.de
    Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

    Hier wieder die Grafiken, wo die Besucher in den letzten 30 Tagen überall herkamen.

    Daraus ergeben sich folgende Grafiken: (Klick auf die Grafik vergrößert diese)

    Standorte der Zugriffe April 2016 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe April 2016 (Welt). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe April 2016 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Standorte der Zugriffe April 2016 (EU). Dieses kann auch auf der Webseite rechts unten immer Aktuell angeschaut werden.
    Zugriffe auf Stundenbasis April 2016
    Zugriffe auf Stundenbasis April 2016
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im April 2016
    Anteil Neuer und wiederkehrender Besucher im April 2016

    Die drei am meisten gelesenen Artikel im April 2016 auf Gerati.de

    1. Radikale Tierrechtlerin Birgit Signer beschwert sich bei Gerati
    2. OFD Karlsruhe antworte auf meine Fachaufsichtsbeschwerde
    3. Urteil im Fall des Bären Ben vom Zirkus Luis Knie

    Die 25 wichtigsten Suchanfragen, über die Gerati.de im April aufgerufen wurde

    carsten thierfelder, judith pein, jens waldinger, vanessa reithinger, gerati, peta kritik, radikale tierschützer, soko tierschutz, stefan klippstein, tierschutzverein gründen, tierschutzverein güstrow, „ted friend“ elefant zirkus, 50jährige ballerina, anerkannter tierschutzverein regensburg animal, antwort auf fachaufsichtsbeschwerde, anzeige gegen landwirtschaft, betrügt peta, circus krone münchen christian maletz, dennis grofemeier, die wahrheit über peta, doggen netz.de, erding zirkus urteil, friedrich mülln, gegen tierschützer

    Insgesamt wurden im letzten Monat 83 Keywords, direkt von Google.de auf Gerati.de weitergeleitet.

    Keywords die bei Google, unter den 10 ersten Einträgen zu finden sind!

    • Peta nein Danke Pos. 7+8+9 Vormonat 7
    • Karin Burger Pos. 3 Vormonat 3
    • Gegen radikalen Tierschutz Pos. 1+2+3+4+5+6+7 Vormonat 1
    • Verbrechen von Tierschützern Pos. 1 Vormonat 2
    • Verleumdung durch PeTA Pos. 1+2 Vormonat 1
    • Verbrechen von PeTA Pos. 5 Vormonat 4
    • Aufklärung über PeTA Pos. 5 Vormonat 5
    • Doggennetz Pos. 3 Vormonat 3
    • Wahre Opfergeschichten von PeTA  Pos. 1+2+3+4+5+6 Vormonat 1
    • Lügen von PeTA  Pos. 2+3 Vormonat 1
    • Edmund Haferbeck 6+7+8 Vormonat 7
    • Peter Höffken 1+2+5 Vormonat 1
    • Friedrich Mülln 4 Vormonat 5
    • Soko Tierschutz 6+7 Vormonat 7
    • Gerati 1+2+3+4 Vormonat 0 (Neu)

    grün = Verbesserung / rot = Verschlechterung / schwarz = gleich geblieben

    Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 23.04.2014 bis zum 30.04.2016
    Unsere Facebook Likes Entwicklung vom 23.04.2014 bis zum 30.04.2016
    Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen April 2016
    Und auch ein herzliches Dankeschön an alle unsere radikalen Tierrechtler, die jeden Tag bei uns vorbeischaut und unsere Artikel lesen April 2016

    Ein Dislike, bedeutet natürlich, dass der Leser aus der radikalen Tierrechtsschutz Szene, der Artikel besonders gut gefallen hat.

    Die scheinen so angetan von der Facebook Seite „PeTA – Nein Danke“ und der Webseite Gerati.de zu sein, dass sie auch immer wieder täglich mehrmals, bei uns vorbeischauen müssen.

    Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.
    Die Behauptungen Gerati.de hätte es nötig sinnlos Geld für den Like-Kauf auszugeben, verstummten Schlagartig, nachdem Gerati.de seine Like-Verteilung monatlich veröffentlicht.

    Finanzen:

    Einnahmen:

    15,00 EUR = 17,17 USD

    10,57 USD Sonstiges


    27,74 USD

    ========

    Übertrag vom Vormonat: 617,64 USD

    Gesamteinnahmen: 645,38 USD + 4,49% Danke an alle Spender!

    Ausgaben:

    1,36 EUR = 1,56 USD Paypalgebühren

    ——–

    1,56 USD

    =======

    Gesamt E/A: 617,24 USD

  • Es gab kein Urteil – alles bleibt beim Alten

    Das erhoffte Urteil beim Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, um die endgültige Klarheit durch ein Grundsatzurteil zu erlangen, blieb aus.

    Nach 1,5 Stunden im Gerichtsverfahren, gegen die Tierunfreundliche Stadt Erding, gab der Anwalt des Circus Luna, nach einer kurzen Unterbrechung, die er mit seinen Mandanten nutzte bekannt, dass der Kläger (Circus Luna) seine Berufung zurück ziehe.

    Auch der Richter sprach in seiner Eröffnungsrede beim Verhandlungsbeginn von „Ein tierisch interessantes Rechtsproblem“.

    In dem Zeitverlauf der Verhandlungen kristallisierte sich wahrscheinlich heraus, dass der Bayrische Verwaltungsgerichtshof, das Verfahren wohl eher beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sehe.

    Hierfür habe sein Mandant weder die Kraft, noch die finanziellen Mittel, äußerte sich der Anwalt bei der Rücknahme der Berufung, im Auftrag seines Mandanten.

    PeTA, die durch massiven Druck, durch eine Demonstration vor dem Gericht, das Urteil beeinflussen wollten, jubelten als erstes.

    Als nächsten versuchte der „Ein Mann Unterhalter“ Simon Fischer mit seinem Wildtierverbot Deutschland, die Rücknahme der Berufung als eine Akzeptanz für ein generelles Wildtierverbot in Deutschland anzupreisen.

    Dieses ist jedoch nicht der Fall!

    Gerade durch die Verhinderung eines Urteilsspruchs, wurde auch kein Grundsatzurteil durch eine höchstrichterliche Instanz erlassen. Somit ist alles beim Alten, für die Fragwürdigkeit der Rechtslage für ein Wildtierverbot  auf Kommunalen Flächen.

    Die offene Frage. Ist ein Verbot von einzelnen Wildtieren, ein Eingriff in die Berufsfreiheit und anderen verankerten Grundrechten der Deutschen Gesetzgebung, wurde also wieder nicht geklärt und steht somit noch aus.

    Es wäre schön, wenn sich endlich einmal Zirkusse zusammentun, oder über einen vertretungsberechtigten Verband, diese offenen Fragen rechtlich klären lassen würden. Ich glaube nur so kann man diesen konfusen Tierrechtsheinis einhalt geben.

    Begründung konfusen Tierrechtsheinis

    Sie fordern ein Wildtierverbot für Zirkusse, und wissen nicht einmal, dass es hier nicht einmal um alle Wildtiere geht. In der Regel wie auch im Entschließungsantrag des Bundestages gefordert, sind z.B. Raubkatzen gänzlich ausgeschlossen und dürfen somit selbst bei einer Kommune mit einem Wildtierverbot auftreten.

    Ich glaube schon, dass der eine oder andere Tierrechtsheini enttäuscht sein wird, wenn Zirkusse dennoch weiter existieren.

    Am Beispiel Moskauer Zirkus, sieht man gerade wie dämlich Tierrechtler eigentlich sind. Der Moskauer Zirkus hat alle Tiernummern aus dem Programm genommen nach dem er massiv in den letzten Jahren von Tierrechtlern angegangen wurde und tourt zur Zeit durch Deutschland. Dieser Zirkus klagt über Zuschauermangel und musste bereits mehrere Veranstaltungen absagen, da einfach keine oder zu wenige Zuschauer da waren. Anstatt einen solchen Zirkusse ohne Tiere, durch einen Besuch zu Unterstützen, zerstören diese Tierrechtler selbst deren Plakate. So Dumm kann nur ein Tierrechtler wie zum Beispiel Simon Fischer sein!!!

    Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen
    Vandalismus durch Tierrechtler trifft den falschen

    Unsere Aufklärung über solche radikale Tierrechtler, wird auf Gerati.de jedenfalls weitergehen. Denn wer Menschen mit dem Vorsatz ihrer Berufsausübung einzuschränken, mit Straftaten überzieht, dem muss auch einmal die eigene Verblödheit vorgeführt werden.

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt am Mittwoch über „Wildtierverbot in der Stadt Erding“

    Dieses Urteil wird als Grundsatzurteil angesehen und hat somit einen Vorbildcharakter für alle aufgelaufenen kommunalen Wildtierverbote und Kommunen die über ein Wildtierverbot nachdenken.

    Geklagt hatte der Circus Luna, gegen das ausgesprochene Wildtierverbot in der Stadt Erding.

    Das erst und zweitinstanzliche Urteil, gab jeweils der Stadt Erding recht. Gegen diese Urteile legte der Circus Luna Rechtsmittel ein und so kommt es nun am Mittwoch um 14 Uhr, vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zum Showdown,  zwischen Zirkusunternehmen und Kommunen, die von radikalen Tierrechtlern beeinflusst werden und ein Wildtierverbot auf Kommunalen Flächern erwirkt haben, oder erwirken möchten.

    PeTA scheint vor diesem Urteilsspruch sehr große Angst zu haben

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    Denn PeTA Deutschland e.V. versucht mit einer massiven Störung und Einflussnahme vor dem Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsprechung zu beeinflussen. (Ankündigung einer Demo vor dem Gericht)

    Auch der Nichtjurist, aber Rechtsberater ohne Erfolg, bei PeTA Dr. Edmund Haferbeck, wird persönlich an der Verhandlung teilnehmen. Dieses kündigte PeTA jedenfalls in einer Pressemitteilung an.

    Dr. Edmund Haferbeck, Manager der Rechts- und Wissenschaftsabteilung der Tierrechtsorganisation, wird den Prozess im Verhandlungssaal beobachten und steht für Interviews zur Verfügung.

    Zitat Pressemitteilung: peta.de

    Ob Herr Dr. Edmund Haferbec, nach dem Urteil wieder von Rechtsbeugung labert, wird sich zeigen. Bisher trat der Dr. Edmund Haferbeck als erfolgloser Nichtjurist, mit Rechtsanwaltsambitionen auf.

    Um welche Fakten geht es bei diesem Gerichtsverfahren

    Bisher urteilten die vorgeschalteten Gerichte zu Gunsten der Kommunen, über die Vermietung ihre kommunalen Plätze, selbst entscheiden zu dürfen. Die von den Tierrechtlern vorgebrachte  Begründung, es handle sich bei Wildtieren in Zirkussen, um reine Tierquälerei, wurde von keinem Gericht, was über die Vergabe von kommunalen Plätzen urteilen musste, in einer Entscheidungsbegründung aufgenommen und ist somit nicht relevant. Die Stadt Chemnitz erlag vor Gericht bereits 2007 und musste das Kommunal ausgesprochene Verbot, aufgrund der Einschränkung der Berufsausübung zurücknehmen.

    Viele weitere Kommunen weigerten sich Anträge, aufgrund des Artikels 12 Grundgesetz anzunehmen, bzw. umzusetzen.

    Genau hier setzen die Zirkusse an.

    Zirkusse sind auf Kommunale Plätze angewiesen, da diese teilweise gegenüber von privaten Plätzen, mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung aufwarten können.

    Da dieses Verbot NUR, für Kommunale Plätze gilt, also Private Plätze hiervon ausgenommen sind und zum größten Teil nur kommunale Plätze über eine ausreichende Grundversorgungsmöglichkeit mit Medien (Wasser, Strom) besitzen, greift dieses selbstverständlich in die freie Berufsausübung ein.

    Insbesondere PeTA will bei jeden Zirkus, Tierschutzvergehen festgestellt haben und führt eigenen Pranger-Listen. Schaut man sich diese genauer an, geht es gar nicht um Tierschutzvergehen, sondern werden Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispielweise Parkverstöße aufgezeigt.

    Auch über den klagenden Circus Luna, führ PeTA eine solche Pranger-Liste.

    Der letzte Eintrag stammt aus dem Jahr 2015 und gibt den Fall Buchen an. Hier wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt. Die Behörden gehen aber von einem Drittverschulden aus.

    Insbesondere PeTA brach mehrmals im Circus Luna ein und filmte sich dabei sogar bei den StraftATEN. Die Vermutung liegt nahe, dass von PeTA beauftragte Tierrechtler, den Elefanten befreiten und es dadurch zum Unfalltod des Mannes in Buchen kam.

    Erst vor kurzem, wurden in einem anderen Zirkus zwei Strauße befreit, wobei ein Strauß bei einem Verkehrsunfall, ums Leben kam. Nach Zeugenaussagen, trugen die Straftäter Sachen mit PeTA Logos.

    PeTA weist wie immer jede Schuld von sich, ist aber auch nicht bereit in diesen Fällen die Ermittlungen, durch eine Belohnung zu Unterstützen. Die Verweigerung einer Belohnung zur Ergreifung der Verantwortlichen Tierquäler, lobt PeTA nur aus, wenn diese Sicher sind, dass diese Straftaten nicht aus den eigenen Reihen, oder von anderen Tierrechtlern durchgeführt wurden.

    PeTA selbst, sieht diese Straftaten, als Notwendige Tierrechtsarbeit an!

    Die Aktivitäten der Animal Liberation Front (ALF), der Tierbefreiungsfront, umfassen einen wichtigen Teil der heutigen Tierrechtsbewegung, genauso wie es die Weiße Rose und die französische Resistance als Widerstandgruppen früherer Schlachten im Sinne sozialer Gerechtigkeit taten.

    (…)

    PETAs Rolle

    PETA ist eine legale, als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannte Organisation, die oft als Sprachrohr für die Befreier dient.

    Zitat: peta.de

    Der Verdacht liegt nahe, dass insbesondere PeTA Anhänger im Dunstkreis von ALF tätig sind und hier aus Lust und Langerweile Straftaten, wie Brandstiftung, Diebstahl, Nötigung, Sachbeschädigungen verüben.

    Selbst ein Gericht kam bereits zu dem Urteil, das PeTA Mitarbeiter Straftaten nicht scheuen.

  • Schreiben: Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Peter Höffken

    Als erstes möchte ich mich bei allen bedanken, die mir bei diesem umfangreichen Schreiben geholfen haben.

    Hoffen wir einmal, das die Liste an Ausführungen insbesondere, was die Glaubwürdigkeit des für Herrn Peter Höffken auftretenden, Dr. Edmund Haferbeck bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Eindruck hinterlässt und das Verfahren in den alten Stand gesetzt wird und somit die Ermittlungen gegen Peter Höffken fortgesetzt werden.

    Hier das sieben Seitige Schreiben von mir versendet per Fax am 22.04.2016 / 06:39 Uhr MEZ


    Silvio Harnos
    BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong

    Indonesia
    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    Email: info@gerati.de

    BSD-City, 22.04.2016

    Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
    Olgastrasse 2
    70182 Stuttgart
    Germany

    Fax: 0711/212-3383

    Beschwerde gegen die Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO

    Az: 103 Js 92602/14

    Bitte bestätigen sie mir den Eingang der Beschwerde per Fax 03581 7921529

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich, Silvio Harnos, wohnhaft BSD-City, Golden Vienna 2, C2/9, 15322 Serpong, Indonesien, Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Az: 103 Js 92602/14, gem. §170 Abs. 2 StPO, gegen Peter Höffken, fristgerecht ein.

    Die Einstellungsverfügung vom 22.03.2016, wurde mir am 19.04.2016 per Postbrief zugestellt.

    Der zuständige erste Staatsanwalt Herr Seeger, begründet die Einstellungsverfügung, durch eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung eines Dr. Edmund Haferbeck, der kein Rechtsanwalt ist.

    Gründe:

    Am 01.10.2014 erstattete ich Strafanzeige, wegen des Verdachtes des Titelmissbrauches nach §132a StGB, gegen Herrn Peter Höffken, der sich bis zum Zeitpunkt der Strafanzeige als Diplom-Zoologe und Wildtierexperte, bei PeTA Deutschland e.V. bezeichnete.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige, wurde durch PeTA, in Verbindung mit Peter Höffken, das Wort „Diplom“ in keiner Weise mehr öffentlich erwähnt. So auch nicht mehr in

    den öffentlichen Medien, die zuvor Herrn Peter Höffken, nach dessen Angaben, immer als „Diplom-Zoologen und Wildtierexperten“ bezeichneten.

    Das Diplom in Zoologie soll das angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken im Bereich Wildtiere bestärken, was jedoch mehr als fragwürdig erscheint. Peter Höffken widerspricht öffentlich bzw. medial immer wieder Veterinären bzw. Veterinärämtern und Fachexperten, die z.B. die Haltungsbedingungen für Wildtiere in Zirkussen und Zoos für gut bis sehr gut erachten – ohne dies sachlich und unvoreingenommen mit handfesten Beweisen begründen zu können.

    Für ein Diplom ist ein Studium notwendig, was auch einen Abschluss beinhaltet. Führte und führt Herr Peter Höffken einen solchen Titel, ohne nachweislich die notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben bzw. ohne im Besitz eines echten Diploms zu sein, so erfüllt dies den Straftatbestand nach §132a StGB.

    Dass es mehrere Anhaltspunkte für den Verdacht des Titelmissbrauches gibt, zeigen nachfolgende Tatsachen.

    Peter Höffken, trat im Namen der Tierrechtsorganisation PeTA Deutschland e.V. öffentlich in den Medien auf und verwies immer wieder auf sein angebliches Expertenwissen über Wildtiere, welches er damit begründe, dass er Diplom Zoologe wäre: https://www.planet-wissen.de/natur/naturschutz/tierschutz/pwietierschutzinzooundzirkus100.html Dieses angebliche Expertenwissen von Herrn Peter Höffken widerspricht jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

    Drei Tage nach bekannt werden der Strafanzeige gegen Peter Höffken änderte PeTA Deutschland e.V. dessen Berufsbezeichnung fortan in „Fachreferent“. Eine rationale Erklärung, warum Herr Peter Höffken nun plötzlich grundsätzlich auf die Bezeichnung „Diplom-Zoologe“ – und somit auf die Begründung seines Expertenwissens – verzichtet, ergibt sich nicht.

    Der als Leumund und Zeuge für Peter Höffken aussagende Dr. Edmund Haferbeck arbeitet ebenfalls bei PeTA Deutschland. Um die mangelnde Glaubwürdigkeit von Dr. Edmund Haferbeck zu untermauern, verweise ich hier auf eine Abmahnung von PeTA Deutschland, unterzeichnet von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Herrn Frank Z. vom  22.12.2015 (welche mir unzensiert vorliegt), wegen dessen Gebrauch seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in Form eines Leserbriefes an die Neue Osnabrücker Zeitung („Terror der Tierrechtler“, veröffentlicht am 09.10.2015).

    Dr. Edmund Haferbeck behauptet darin, dass Herr Peter Höffken ein Diplom habe, ohne näher darauf einzugehen, und dass er nicht „degradiert“ worden wäre, sondern die Berufsbezeichnungen bei PeTA Deutschland – angeblich – vereinheitlicht wurden und daher nicht mehr die erlernten Berufe, sondern PeTA-spezifische angegeben werden würden. Gleichzeitig gibt Dr. Haferbeck aber seinen „Dr.“ immer noch an und die PeTA-Mitarbeiterin Felicitas Kitali wird auch als „Diplom-Ernährungswissenschaftlerin“ vorgestellt – siehe bspw. in der Rubrik #FragPeTA (nachzulesen unter dem Hashtag #fragpeta auf Facebook).

    Dass Dr. Haferbeck in der besagten Abmahnung auch bereits die Unwahrheit mit indirektem Bezug auf gerati.de äußert, verdeutlicht die tatsächliche Rollenverteilung – Aufgrund meiner Wahlheimat Indonesien wäre gerati.de „auf juristischem Wege nicht angreifbar“ und wäre sowieso „ausschließlich zur Schmähung gegründet“ worden.

    Peter Höffken ist in keinster Weise bereit, sich persönlich dazu verteidigen, was auch sein gutes Recht ist. Aber das wirft auch Fragen auf, wie bspw: Was gäbe es leichteres als ein tatsächlich vorhandenes Dokument für die eigene Qualifikation den ermittelnden Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) zur Prüfung vorzuzeigen, damit das Ermittlungsverfahren nach Bestätigung der Echtheit einfach eingestellt werden kann – statt es unnötig in die Länge zu ziehen?

    Sein beauftragter Rechtsanwalt Loukidis verteidigt in der Regel mutmaßliche Straftäter im Zusammenhang mit „Tierrecht“ und war nach Akteneinsicht wohl alles andere als von der Unschuld von Herrn Peter Höffken überzeugt, da er sein Mandat niederlegte.

    Dass Dr. Edmund Haferbeck sich als Leumund und Zeuge meldet, der selbst bei PeTA arbeitet und hier die Behauptung aufstellte, er habe das Diplom persönlich gesehen, möchte dieses aber den Akten nicht beifügen, da er „Shit Storms“ unter anderem gegen die Universität befürchte, ist wohl der Gipfel der Frechheiten.
    Dr. Haferbeck bzw. PeTA Deutschland prangert zur Zeit selbst alle Universitäten in Deutschland an, welche oberflächlich betrachtet Tierversuche zu Schulungszwecken zulassen, dass diese Tierquälerei betreiben, aber ohne geprüft zu haben, was genau diese Universitäten praktizieren und ob dies tatsächlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Die jeweiligen Posts in sogenannten „sozialen Netzwerken“ von PeTA, lösen regelmäßig „Shit Storms“ aus.
    Ein ähnliches Vorgehen sieht man bei PeTA’s Praktik gegen Bauern/Landwirte mit Tierhaltung, welche gerade Haus, Hof und Tiere durch ein Feuer verloren haben, vor dem finanziellen Ruin stehen und keine 24 Stunden später von PeTA wegen „unzureichenden Brandschutzmaßnahmen“ angezeigt werden, ohne dass PeTA jemals (offiziell) vor Ort war. Da dies PeTA auch in einer Pressemitteilung veröffentlicht, werden die Opfer dieser Brände auch noch öffentlich als Schuldige angeprangert, obwohl PeTA keinerlei Beweis dafür haben kann. Auch dies hat Potenzial für „Shit Storms“.

    Ich selbst bin auch bereits Opfer mehrerer von PeTA inszenierten „Shit Storms“ geworden. Wobei dies nicht der Klagepunkt der erstatteten Strafanzeige ist, sondern eher eine Begründung, warum es zu den „Shit Storms“ gegen mich kommt.
    Erst kürzlich wurde auf einer von PeTA betriebenen PeTA2-Webseite zu einer „1-Stern-Challenge“ gegen eine von mir betriebene Facebook-Seite aufgerufen und lobte sogar, für die Beteiligung an dem „Shit Storm“, einen Gewinn aus.

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    Fest steht, dass der PeTA-Verein selbst derjenige ist, der zu diesen massiven „Shit Storms“ aufruft, verleitet bzw. diese auslöst.

    Dr. Edmund Haferbeck und sein Arbeitgeber, PeTA Deutschland e.V., wurden bereits mehrfach wegen falschen Tatsachenbehauptungen verurteilt, siehe https://www.agrarheute.com/news/peta-berater-schadenersatz-verurteilt. Dies alles spricht gegen Dr. Edmund Haferbeck als vertrauenswürdige Person, deren Worte man ohne Weiteres Glauben schenken könne.
    Des Weiteren wurde im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.01.2012 (Az.: 324 O 355/11) festgestellt, dass PeTA-Aktivisten „Straftatbestände nicht scheuen“ würden, um ihre Ziele zu erreichen.

    Die in der Stellungnahme zu dem Ermittlungsverfahren aufgeführten Behauptungen des Dr. Edmund Haferbeck sind haltlos. Alleine schon die angebliche Befürchtung mit dem Vorzeigen des Diplomes von Herrn Peter Höffken würde man einen „Shit Storm“ gegen die Universität lostreten, ist lächerlich, da mit der Beweisführung der Nachweis erbracht wäre, dass Herr Höffken den Titel „Diplom-Zoologe“ zu recht tragen würde – In wie fern wäre dies eine Begründung für einen „Shit Storm“?
    Neben Universitäten wird bspw. auch die Kleintierzucht von PeTA ins Visier genommen – PeTA hat ohne konkreten Beweis versucht, den Verkauf von Kleintieren in Baumärkten zu verhindern. Auch der Nachweis, dass man die Tiere nachweislich nicht von den von PeTA aufgezählten Tierzüchtern erwerbe, brachte PeTA nicht davon ab, den „Shit Storm“ auf Baumärkte zu beenden, im Gegenteil: Der öffentliche Druck aufgrund von unwahren Tatsachen ist ein gängiges Instrument von PeTA den eigenen Willen durchzusetzen.

    Die Ausführung des Dr. Haferbeck legt nahe, dass PeTA vorsätzlich von eigenen Verfehlungen, Straftaten usw. abzulenken versucht.
    Auch die angeblichen Differenzen die Dr. Edmund Haferbeck aufzeigt, dass ich die Strafanzeige nur erstattet hätte, weil ich Kopi Luwak verkaufe und PeTA mich deshalb mit einem „Shit Storm“, inklusive Mailbombing-Attacken über Wochen, belästigte, sind nicht der Grund für meine Anzeige gegen Peter Höffken.
    PeTA Deutschland e.V. wurde von mir am 30.01.2013 rechtskräftig abgemahnt – und PeTA hat, zwar keine Unterlassungserklärung abgegeben, aber die Schuld eingestanden, indem PeTA den strafbaren Mailversand eingestellt hat und meinen Namen aus der widerrechtlich von PeTA geführten Prangerliste gelöscht hat. Dies kann man als Schuldeingeständnis werten, siehe: https://action.peta.de/ea-action/action?ea.campaign.id=18740&ea.client.id=44#.VxgZufj7bIU.
    PeTA konnte bislang und trotz mehrmaliger Aufforderung meinerseits nicht belegen, dass mein Kopi Luwak durch „Tierquälerei“ produziert wurde. Es ist als ein eindeutiges Muster erkennbar, dass PeTA Deutschland e.V. es auf „Shit Storms“ anlegt – Selbst vor Straftaten in Form von Computersabotage wird nicht zurückgeschreckt.

    Ich möchte sie bitten der Beschwerde statt zu geben und das Ermittlungsverfahren in den alten Stand zu setzen. Weiterhin bitte ich sie die Ermittlungen, durch Anforderungen des angeblichen Diplomes, zu beenden oder wenn notwendig Anklage zu erheben.

    Das Vorzeigen des Diplomes, sollte es denn existieren, gegenüber den Ermittlungsbehörden und dessen Prüfung auf Echtheit, würde zu keinem Nachteil des Beklagten führen, sofern es echt ist. Dies würde ihn sogar noch offiziell als „Diplom-Zoologe“ bestätigen – ein Vorteil für ihn, seinen Ruf und seine Glaubwürdigkeit.

    Es besteht aber aufgrund der intensiven „Öffentlichkeitsarbeit“ von Peter Höffken und PeTA Deutschland e.V. definitiv ein öffentliches Interesse an diesem Ermittlungsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift

     

     

    Silvio Harnos


    Wer dieses Schreiben als PDF benötigt, kann es sich im nachfolgenden Link anzeigen lassen.

    Beschwerde gegen Einstellung des Ermittlungsverfahrens Peter Höffken


     

  • Urteil im Fall des Bären Ben vom Zirkus Luis Knie

    Tierrechtler  brachen in unverständlichen Jubel aus, als das Urteil bekannt wurde. Ganz voran wieder die radikalen Tierrechtler von Animals United, die mehrfach Straftaten gegen den Zirkus Luis Knie und andere Zirkusse begangen haben. Gefolgt von dem unwissenden Alleinunterhalter Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative „Wildtierverbot Deutschland“. Dieser erstellte ein Bildchen und schreib darauf „Ben ist Frei“.

    Nun weiß man ja erfahrungsgemäß, dass insbesondere Tierrechtler keine Ahnung von Gesetzen haben und diese insbesondere für Ihrer PR Aktionen gerne Umdeuten.

    In dem jetzigen Urteil, ging es rein um den Behördenvorgang, der Beschlagnahme des Bären Ben.

    Das diese Beschlagnahmung von Haus aus, nicht behördlich Korrekt ausgeführt wurde, zeigt allein schon, dass erstinstanzliche Urteil, wo von Seiten der Behörde Nachbesserungen erfolgen mussten. Allein jenes zeigt schon, dass die Vorgehensweise bei der Beschlagnahmung nicht Gesetzeskonform durchgeführt wurde.

    Nun urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, endgültig dass die Vorgehensweise der Beschlagnahmung, aufgrund des Gefährdungspotenzials durch den Braunbären Ben, gesetzlich Korrekt war.

    Also in dem Urteil ging es allein um den Verwaltungsakt und nicht um die Zukunft von Ben!

    Das Tierrechtler nicht lesen können beweisen sie ja immer wieder!

    So lautet die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wie folgt!

    Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück

    Allein das Wort „vorerst“ zeigt hier nachweislich, dass eine Rückgabe des Bären Ben nicht ausgeschlossen ist, wenn die bezeichneten Mängel abgestellt sind.

    Pressemitteilung zum Urteil des BVwGH Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück
    Pressemitteilung zum Urteil des BVwGH Braunbär Ben kehrt vorerst nicht in den Zirkus zurück

    Gastautor von Gerati.de, Jürgen Friedrich hatte auf Facebook bereits das Urteil analysiert und diesen Kommentar veröffentlicht.

    Überschrift, Zitat:
    „Braunbär Ben kehrt vorerst nicht zu Zirkus zurück“
    – Dass das Wörtchen „vorerst“ verwendet wurde, dürfte nicht unwichtig sein…

    Zitat:
    „Das Verwaltungsgericht hatte den angeordneten sofortigen Vollzug der vom Landratsamt Deggendorf am 14. März 2016 durchgeführten Wegnahme des Bären Ben in Plattling in einem Eilverfahren bestätigt.
    Der BayVGH hat die Vorgehensweise des Landratsamts Deggendorf nach Prüfung im Eilverfahren nicht beanstandet.“
    – Ich schlage vor, dass dieses „Eilverfahren“ ab sofort als „Übereilverfahren“ bezeichnet wird…

    Zitat:
    „Bei der Bärenhaltung seitens des Zirkus dürfte es mehrfach zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht gekommen sein.“
    – die Verwendung des Wörtchens „dürfte“, deutet daraufhin, dass es tatsächlich gar keine handfesten Beweise und höchstens Indizien gibt… besser gesagt: „Gerede… von nicht vertrauenswürdigen Personen“…

    Zitat:
    „(…) der Bär (…) in völliger Dunkelheit (…)“
    – Es stellt sich erneut die Frage, woher die „Tierrechtler“, OHNE sich strafbar gemacht zu haben, genau gewusst haben wollten, dass sich „Ben“ GARANTIERT für längere Zeit in einem geschlossenen und dunklen Raum auf/in einem Wagen befand, in welchem sie NUR DANN hätten blicken und etwas mit Gewissheit hätten identifizieren können, WENN sie sich ILLEGAL Zugang zu diesem Wagen gemacht, in den geschlossenen, dunklen Raum gesehen und den Wagen längere Zeit ununterbrochen beobachtet hätten…

    Zitat:
    „Mangels anderweitiger Anhaltspunkte müsse damit gerechnet werden, dass der Bär auch in Zukunft in dem abgedunkelten, abgetrennten Bereich des Bärenwagens gehalten werde, wenn der Außenkäfig im Bärenwagen für andere Transportzwecke benötigt werde.“
    – Hä? Warum „müsse“ davon ausgegangen werden, dass „Ben“ in einen Raum innerhalb eines Wagens eingesperrt werden würde? – Das leuchtet irgendwie nicht ein…

    Zitat:
    „Hinzu komme die nicht hinreichende Ausbruchsicherheit des vom Zirkus mitgeführten Außengeheges. Auch könne durch einen vorhandenen Spalt in dem Bärenwagen zum Bären hineingefasst werden, wodurch sich insbesondere Kinder schwerste Verletzungen zuziehen könnten. Insoweit sprächen auch sicherheitsrechtliche Aspekte für die erfolgte Wegnahme des Bären.“
    – Die Behebung der „nicht hinreichenden Ausbruchsicherheit“ des Außengeheges hätte, genauso wie Behebung des „Spalts“ im Bärenwagen, als eine Art „Bedingung“/“Voraussetzung“ festgelegt werden können, bevor „Ben“ dem Zirkus wieder übergeben werden könne… Wenn der Zirkus nämlich diesen relativen „Kleinigkeiten“ nachgekommen wäre, spräche im Grunde nichts konkretes dafür, dass „Ben“ nicht zurück zum Zirkus dürfe…

    Auch Jürgen sieht dieses teilweise, genauso wie ich.

    Die nun Im Urteil aufgezeigten Mängel, müssen vom Zirkus beseitigt werden.

    • Außenkäfig muss Ausbruchsicher sein
    • Eventuell sogar ein zweiter Außenkäfig müsste angeschafft werden, damit dieser immer Vorab am neuen Standort aufgebaut werden kann und Ben sofort nach Eintreffen des Transportwagens in diesen Außenbereich gelassen werden kann.
    • Der Abgeschlossene Bereich des Transportkäfigs sollte Tageslicht herein lassen und Beschäftigungsmöglichkeiten besitzen
    • Der Spalt im Transportwagen, in dem besonders Kinderhände schwerste Verletzungen zuziehen können muss geschlossen werden

    Sollten dies Mängelpunkte behoben werden, spricht also nichts für eine Rückgabe des Bären Ben, an den Zirkus.

    Zu beachten ist, dass die von dem radikalen Tierrechtler Simon Fischer mit seiner Ein-Mann Bürgerinitiative  „Wildtierverbot Deutschland“ und den Pseudo-Terroristen um die Gruppe Animals United vorgebrachten Tierschutzverletzungen, des Zirkus Luis Knie sich nicht bestätigten. Hier kann man wieder einmal sagen, „Lügen haben kurze Beine“.

    Die Entscheidung der Beschlagnahme, lag nachweislich an den Baumängeln der Unterbringung und deren Sicherheit. Bereits vor der Beschlagnahme erteilte die Polizei am Zwischenaufenthaltsort, ein Aufenthaltsverbot für den Bären Ben im Freigehege, wegen der fragwürdigen Ausbruchsicherheit!  Dieses zwang natürlich den abgestellten Pfleger des Zirkus, die polizeilichen Maßnahmen umzusetzen, die dann zum Schluss in die vorübergehende Beschlagnahme des Bären endete.

    Ob der Zirkus Luis Knie die finanziellen Mittel aufbringen kann, um die aufgelisteten Mängel zu beseitigen, wird sich zeigen. Ich habe die Pressesprecherin des Zirkus Luis Knie bereits kontaktiert und warte auf eine Antwort.

  • Einstellungsverfügung Staatsanwaltschaft Stuttgart – Strafanzeige gegen Peter Höffken §132a StGB

    Gestern kam wieder einmal Post, von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der zuständige Staatsanwalt stellt das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, aufgrund meiner Strafanzeige wegen Titelmissbrauches §132a StGB, nach einer Stellungnahme von Herrn Dr. Edmund Haferbeck ein.

    Als ich mir diese Einstellungsverfügung durchlas, bekam ich gleich mehrfach einen Lachanfall.

    Aber schauen wir uns die Begründung, die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte, einmal genauer an.

    Anzumerken ist, dass ich natürlich gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde und wenn notfalls notwendig, auch ein Klageerzwingungsverfahren anstreben werde.

    1. Der Beschuldigte wurde von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen, erschien jedoch nicht.

    Ja wer was zu verbergen hat, versteckt sich natürlich. Wobei das Ermittlungsverfahren gegen Peter Höffken, ja ganz einfach eingestellt werden könnte, wenn er mit seinem angeblich vorhandenen Diplom, bei der Polizei aufmarschiert wäre und hätte dieses dort vorgezeigt hätte.

    Fazit: Endwender hat Peter Höffken tatsächlich kein Diplom, oder er hat seinen Gönner und Mentor Dr. Edmund Haferbeck ein gefälschtes vorgelegt.

    Besitzt Peter Höffken ein Diplom oder Nicht???
    Besitzt Peter Höffken ein Diplom oder Nicht???

    Dr. Edmund Haferbeck behauptet ja öffentlich das Diplom zu kennen!

    2. „Allerdings legitimierte sich für ihn Rechtsanwalt Loukidis, der Akteneinsicht erhielt.

    Jener Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis, stammt aus Schwerin und tritt als Verteidiger, Spendensammler, von Tierrechtsstraftätern auf.

    Siehe:

    • Spendenaufruf zur Deckung von Prozesskosten! – lift.blogsport.de/2012/06/19/spendenaufruf-zur-deckung-von-prozesskosten/
    • de – www.tierbefreier.de/direkteaktionen.html <- ALF

    Genau jenen Rechtsanwalt, beauftragte Peter Höffken als Verteidiger!

    3. „Der Verteidiger des Beschuldigten, gab jedoch selbst keine Stellungnahme ab,…

    Legte Rechtsanwalt Wolfgang Loukidis sein Mandat nach der Akteneinsicht und der daraus resultierenden Erfolgsaussicht nieder, oder ging Peter Höffken das Geld aus?

    4. „…stattdessen meldete sich Dr. Haferbeck und nahm in einem Schreiben Stellung.

    Herr Dr. Edmund Haferbeck ist kein Rechtsanwalt, noch besitzt er eine juristische Ausbildung. Dennoch schien es ihm wichtig zu sein, seinen Schützling Peter Höffken zu verteidigen, da er persönlich dazu wahrscheinlich nicht in der Lage zu sein schien.

    Genau jener Dr. Edmund Haferbeck behauptete bereits, vor der Strafanzeige von Gerati.de , öffentlich in einer Pressemitteilung, dass ihm das Diplom von Peter Höffken persönlich vorgelegen habe und es keine Fälschung sei.

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    (PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)

    Nun würde sich natürlich Dr. Edmund Haferbeck selbst einer Falschaussage belasten, wenn sich bestätigen würde, dass Peter Höffken kein Diplom besäße. PeTA ´s Glaubwürdigkeit, die bereits sehr großen Schaden getragen hat, würde gegenüber der Presse und den Medien weiter zusammenbrechen.

    Es ist deshalb auch verständlich, dass hier Dr. Edmund Haferbeck aufgrund einer persönlichen und im Namen des Vereins PeTA, veröffentlichte falsche Behauptung Verteidigung ergreift, und mit allen Mitteln verhindern möchte, dass man ein nichtvorhandenes Diplom von Herrn Peter Höffken vorzeigt muss.

    Selbst den Behörden verweigert Dr. Edmund Haferbeck dieses Diplom, mit der Begründung er wolle ein Shitstorm gegen die Universität verhindern.

    Mal ehrlich, wie sollte ein Shitstorm aussehen, wenn Herr Peter Höffken tatsächlich ein echtes Diplom besäße. Mir würden ja mit dem Vorzeigen des Diplomes und auch wenn es nur gegenüber den ermittelnden Behörden wäre, ja sämtliche Winde aus den Segeln genommen.

    Der zuständige Staatsanwalt stellte das Ermittlungsverfahren ein, da es nicht wirklich konkrete Verdachtsmomente gebe.

    Verdachtsmomente sind auch keine, wenn eine Person sich weigert, auf eine Vorladung zu reagieren, ein Rechtsanwalt wie es den Anschein hat, sein Mandat niederlegt, nachdem er Akteneinsicht hatte und ein Zeuge als Leumund auftritt, der selbst die Behauptung öffentlich, vor der Anzeige vertreten hat, das ein Diplom existiere.

    Das Tragen eines akademischen Titels ist und bleibt eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von einen Jahr, oder einer Geldstrafe, geahnte.

    Man kann wohl von den zuständigen Behörden erwarten, dass es bei so einer Beweislast, sich wenigstens eine Gewissheit verschafft, ob eine Straftat ausgeräumt werden kann.

    So wie sich Herr Peter Höffken verhält, sind wohl Verdachtsmomente gegeben.

    Wie bereits angekündigt werde ich gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, die Rechtsmittel der Beschwerde nutzen und gegebenenfalls auch ein Klageerzwingungsverfahren beantragen.

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