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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Blog

  • Belastung für Kommunen: Frei lebende Streuner-Katzen kosten Sachsen Millionen

    1. Kommunen am Limit: Streuner-Katzen belasten Kassen
    2. Linke scheitern mit Katzenschutzgesetz: Wer trägt die Verantwortung für die Streuner?
    3. Spendengelder für den Tierschutz landen bei Tierrechtsorganisationen, die keinen aktiven Tierschutz betreiben
    4. Tierheime überfordert
    5. Fonds für den Tierschutz

    Kommunen am Limit: Streuner-Katzen belasten Kassen

    Die Zahl der freilaufenden Katzen in Sachsen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Dabei handelt es sich nicht nur um verwilderte Tiere, sondern auch um ausgesetzte Haustiere und deren Nachkommen. Die Versorgung und Kastration dieser Tiere kostet die Kommunen viel Geld, das sie kaum noch aufbringen können. So stehen sie vor einem schwierigen Dilemma: Einerseits müssen sie gesetzlich verpflichtet für die Tiere sorgen, andererseits haben sie kaum noch Mittel zur Verfügung.

    Immer mehr Städte und Gemeinden in Sachsen berichten von einem Anstieg der Streuner-Katzen. Oft werden diese Tiere von Anwohnern gefüttert, was dazu führt, dass sie sich vermehren und in größerer Zahl auftreten. Die Kosten für die Versorgung und Kastration dieser Tiere belasten die Kommunen immer mehr. Dabei handelt es sich um Ausgaben für Tierärzte, Medikamente, Futter und Unterbringung in Tierheimen. Einige Kommunen haben bereits die Kosten für die Versorgung freilaufender Katzen auf die Anwohner umgelegt, was jedoch nicht überall auf Zustimmung stößt.

    Die Situation wird durch das kürzlich abgelehnte Katzenschutzgesetz der Linken noch verschärft. Die Partei hatte vorgeschlagen, dass die Kastration und Versorgung von freilaufenden Katzen in Sachsen verpflichtend werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch von den anderen Parteien abgelehnt, da sie die Umsetzung als zu aufwändig und zu teuer erachteten. Die Kommunen stehen somit weiterhin vor dem Problem, wie sie mit der steigenden Zahl der Streuner-Katzen umgehen sollen.

    Die Belastung durch freilaufende Katzen ist besonders für kleine Kommunen kaum noch zu bewältigen. Oft haben sie nicht genug finanzielle Mittel, um die Tiere angemessen zu versorgen. Dadurch kann es zu einer Überpopulation und einer Ausbreitung von Krankheiten kommen, was wiederum weitere Kosten verursacht. Viele Kommunen sind daher auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um die Versorgung der Streuner-Katzen sicherzustellen. Andernfalls droht eine Verschärfung der Situation, die auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben kann.

    Linke scheitern mit Katzenschutzgesetz: Wer trägt die Verantwortung für die Streuner?

    Die Linke hatte in Sachsen ein Katzenschutzgesetz vorgeschlagen, das die Kastration und Versorgung von freilaufenden Katzen verpflichtend machen sollte. Doch der Ausschuss lehnte den Vorschlag ab, da er zu teuer und zu aufwendig erschien. Die Entscheidung wurde von Tierschützern und Katzenliebhabern scharf kritisiert, da die Situation der Streuner-Katzen in Sachsen immer prekärer wird.

    Doch wer trägt die Verantwortung für die vielen freilaufenden Katzen in Sachsen? Einige Tierrechtler werfen den Besitzern vor, ihre Tiere einfach auszusetzen und somit zur Überpopulation beizutragen. Andere argumentieren, dass es auch eine Aufgabe der Kommunen sei, sich um die Versorgung und Kastration der Tiere zu kümmern.

    Tatsächlich gibt es in Sachsen bereits einige Initiativen und Projekte, die sich um die Streuner-Katzen kümmern. In einigen Städten gibt es spezielle Kastrationsprogramme, die von Tierschutzorganisationen oder kommunalen Einrichtungen durchgeführt werden. Auch werden vermehrt Futterstellen für die Tiere eingerichtet, um ihr Überleben zu sichern.

    Allerdings reichen diese Maßnahmen oft nicht aus, um die Zahl der Streuner-Katzen in den Griff zu bekommen. Insbesondere in kleineren Gemeinden fehlen oft die finanziellen Mittel und personellen Ressourcen, um sich um die Tiere zu kümmern. Hier sind auch die Besitzer gefragt, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihre Tiere nicht einfach auszusetzen.

    Spendengelder für den Tierschutz landen bei Tierrechtsorganisationen, die keinen aktiven Tierschutz betreiben

    Immer wieder kommt es vor, dass Spendengelder für den Tierschutz bei Tierrechtsorganisationen landen, die keinen aktiven Tierschutz betreiben. Diese Organisationen setzen sich oft für eine generelle Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren ein, betreiben aber keine konkreten Tierschutzprojekte vor Ort. Die Kritik an dieser Praxis wird immer lauter, da viele Tierschützer und Tierfreunde befürchten, dass das Geld nicht bei den Tieren ankommt, die es dringend benötigen.

    Ein Grund für diese Problematik ist die mangelnde Transparenz bei manchen Tierrechtsorganisationen. Es ist oft unklar, wie genau die Spendengelder eingesetzt werden und welche konkreten Tierschutzprojekte damit unterstützt werden. Viele Menschen spenden, um direkt den Tieren vor Ort zu helfen, und sind enttäuscht, wenn sie erfahren, dass ihr Geld in eine allgemeine Kampagne fließt.

    Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass manche Tierrechtsorganisationen in einem extremen ideologischen Spektrum angesiedelt sind und Tierschutz als Teil einer politischen Agenda sehen. Hier besteht die Gefahr, dass Tierschutz nur als Mittel zum Zweck genutzt wird, um politische Ziele zu erreichen. Das kann dazu führen, dass die Bedürfnisse der Tiere nicht mehr im Vordergrund stehen.

    Es gibt jedoch auch Tierrechtsorganisationen, die sich auf den aktiven Tierschutz konzentrieren und gezielt Projekte vor Ort unterstützen. Hier sind oft kleinere Organisationen zu finden, die mit begrenzten Ressourcen viel bewegen können. Diese Organisationen setzen sich oft für konkrete Tiere oder Tierarten ein und haben ein klares Ziel vor Augen.

    Tierheime überfordert

    Tierheime sind oft überfordert mit der Anzahl an Tieren, die abgegeben oder gefunden werden. Das führt zu Problemen bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Tiere. Viele Tierheime sind chronisch überfüllt und können nicht alle Tiere angemessen versorgen. In manchen Fällen müssen sie sogar Tiere abweisen oder abgeben, um Platz für neue Tiere zu schaffen.

    Ein Grund für die Überforderung der Tierheime ist die hohe Anzahl an ungewollten Tieren, die jedes Jahr in Deutschland geboren werden. Viele Menschen unterschätzen die Verantwortung, die ein Haustier mit sich bringt, und geben das Tier dann wieder ab, wenn es ihnen zu viel wird. Auch Tiere, die ausgesetzt oder gefunden werden, landen oft im Tierheim.

    Ein weiteres Problem ist die begrenzte finanzielle Unterstützung für Tierheime. Viele Tierheime arbeiten auf ehrenamtlicher Basis und sind auf Spenden angewiesen, um ihre Arbeit aufrechtzuerhalten. Wenn die Spenden ausbleiben, geraten die Tierheime schnell in finanzielle Schwierigkeiten und können die Tiere nicht mehr angemessen versorgen.

    Die Überforderung der Tierheime hat auch Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Tiere. Wenn zu viele Tiere auf zu engem Raum zusammenleben müssen, steigt das Risiko von Krankheiten und Verhaltensstörungen. Auch die Versorgung mit Futter und medizinischer Betreuung kann unter den Bedingungen im Tierheim leiden.

    Fonds für den Tierschutz

    In der Tierschutz-Szene gibt es viele Organisationen und Gruppierungen, die sich für das Wohl der Tiere einsetzen. Doch nicht alle Tierschutz-Organisationen sind gleich erfolgreich oder effizient. Einige Organisationen haben einen guten Ruf und leisten tatsächlich viel für den Tierschutz, während andere Organisationen nur einen geringen Anteil der Spendengelder für den eigentlichen Tierschutz verwenden.

    Ein Fonds für den Tierschutz könnte eine mögliche Lösung sein, um die Effektivität und Effizienz von Tierschutz-Organisationen zu erhöhen. Ähnlich wie bei Human-Spendenorganisationen könnten alle Tierschutz-Organisationen gezwungen werden, ihre Spenden in einen gemeinsamen Topf zu werfen, aus dem dann gezielte Tierschutz-Projekte oder unterfinanzierte Tierheime finanziert werden.

    Durch die Zusammenarbeit und Bündelung von Ressourcen könnten viele Tierschutz-Projekte schneller und effektiver umgesetzt werden. Auch die Transparenz bei der Verwendung von Spendengeldern könnte dadurch erhöht werden. Wenn alle Tierschutz-Organisationen gezwungen sind, ihre Spendengelder in den gemeinsamen Fonds einzuzahlen, würde dies auch die Veruntreuung von Spendengeldern verhindern.

    Ein weiterer Vorteil eines Fonds für den Tierschutz wäre die Möglichkeit, gezielte Tierschutz-Projekte zu finanzieren, die von den meisten Organisationen alleine nicht gestemmt werden können. Wenn alle Tierschutz-Organisationen ihre Ressourcen in den Fonds einbringen, könnten auch größere und langfristige Tierschutz-Projekte realisiert werden, die alleine nicht finanzierbar wären.

    Allerdings gibt es auch Bedenken bezüglich eines solchen Fonds für den Tierschutz. Zum einen könnte es schwierig sein, alle Tierschutz-Organisationen von der Zusammenarbeit zu überzeugen. Zum anderen könnte es auch Probleme bei der Verteilung der Gelder geben, da nicht alle Tierschutz-Projekte gleichermaßen unterstützt werden könnten.

    Insgesamt könnte ein Fonds für den Tierschutz jedoch eine vielversprechende Lösung sein, um die Zusammenarbeit zwischen Tierschutz-Organisationen zu fördern und die Effektivität und Effizienz im Tierschutz zu erhöhen.

    Quellen:

    zeit.de – https://www.zeit.de/news/2023-04/03/linke-wollen-katzenschutzgesetz-ausschuss-lehnt-ab

  • PETA ZWEI von PETA Deutschland eingestampft

    PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) Deutschland hat kürzlich die Webseite von PETA ZWEI eingestampft. PETA ZWEI war eine Webseite, die sich speziell an Jugendliche richtete und unter https://www.petazwei.de erreichbar war. Besucher der Webseite werden nun automatisch auf das neue Projekt von PETA „Gemeinsam für Tierrechte“ (https://www.gemeinsam-fuer-tierrechte.de) weitergeleitet. In den letzten Jahren hat PETA Deutschland mehrere Projekte eingestellt, darunter auch der Veganblog.de und Christen für Tiere, aufgrund mangelnder Besucherzahlen.

    Der Grund für die Einstellung von PETA ZWEI bleibt unklar. Die Webseite richtete sich explizit an Jugendliche, was nahelegt, dass sich diese Zielgruppe möglicherweise nicht mehr für die populistische Ausrichtung von PETA interessiert oder dass sie einfach auf die Hauptwebseite von PETA (peta.de) zugreifen.

    Normalerweise finden Strukturwandel bei PETA global statt. Es bleibt abzuwarten, was dieser Wandel für PETA Deutschland und dessen Zukunft bedeutet. Die Webseite peta2.com, die sich an Jugendliche in den USA richtet, ist weiterhin erreichbar.

    Es ist bekannt, dass PETA kontrovers diskutiert wird. Einige Tierschutzorganisationen kritisieren die populistische Ausrichtung von PETA und werfen der Organisation vor, eher auf medienwirksame Aktionen als auf effektiven Tierschutz ausgerichtet zu sein. PETA hat in der Vergangenheit auch viel Kritik erhalten und viele Menschen, die für Tierrechte sich einsetzen wollen, verschreckt.

    Die Einstellung von PETA ZWEI könnte ein Zeichen dafür sein, dass PETA Deutschland einen neuen Weg einschlägt und sich stärker auf radikale Aktionen und Kampagnen konzentrieren möchte. Oder es könnte auch bedeuten, dass PETA Deutschland einfach keine Ressourcen für PETA Zwei mehr zur Verfügung hat und durch das neue Projekt gemeinschaftlich bündeln möchte.

    Es bleibt abzuwarten, was PETA mit diesem neuen Projekt erreichen möchte. Es kann auch bedeuten, dass PETA sein angenagtes Image abstreifen und unter der neuen Webseite „Gemeinsam für Tierrechte“ wieder mehr radikale vegane Unterstützer finden möchte. Vielleicht findet man bald auch PETA Aktivisten vor, die sich dümmlicher Weise auf Straßen festkleben, um Aufmerksamkeit zu generieren. Wer weiß – GERATI wird es beobachten.

  • Projekt Endzoo: Realität oder Aprilscherz?

    Am 1. April sorgte Frank Albrecht, bekannt als selbsternannter Zooexperte, für Aufregung, als er ankündigte, sein lang erwartetes „Projekt Endzoo“ sowie seine Facebook-Seite zu löschen. Während einige dies als Scherz abtaten, fragten sich andere, ob es tatsächlich wahr sein könnte. Wir haben uns genauer mit der Ankündigung befasst und die Hintergründe untersucht.

    Trotz einiger Zweifel bestätigte Frank Albrecht am 1. April um Mitternacht tatsächlich die Löschung seines „Projekt Endzoo“ und seiner Facebook-Seite „Zooexperte Frank Albrecht“. Allerdings ist Albrecht bekannt dafür, seine Seiten regelmäßig zu löschen und neu zu starten. Daher bleibt abzuwarten, ob dies eine endgültige Entscheidung ist oder ob er in naher Zukunft zurückkehren wird.

    Frank Albrechts Lebensweg war von verschiedenen Rückschlägen begleitet. In seiner Heimatstadt Hoyerswerda wurde er vom damaligen Bürgermeister zur „Persona non Grata“ erklärt und faktisch aus der Stadt gejagt. Der Grund dafür waren Albrechts wiederholte falsche Anschuldigungen gegen den Zoo Hoyerswerda, für die er keine Beweise liefern konnte. Solche Verhaltensweisen wurden früher oft mit Teeren und Federn bestraft.

    Die falschen Anschuldigungen gegen den Zoo Hoyerswerda führten dazu, dass Frank Albrecht von dem Zoodirektor ein Hausverbot auf Lebenszeit erhielt. Obwohl dieses zwischenzeitlich aufgehoben wurde, um Albrecht eine Bildungsmaßnahme zu ermöglichen, nutzte er diese Chance nicht.

    Rausschmiss aus der PDS

    Frank Albrecht bezeichnet sich selbst seit jeher als Kommunist und betont dies regelmäßig in seinen Beiträgen auf den von ihm verwalteten Facebook-Seiten. Dabei vertritt er die Auffassung, dass nur er der einzige richtige Kommunist, Tierschützer, Tierrechtler und Menschenrechtler sei. In der Vergangenheit veröffentlichte er dabei auch diverse wirre Postings.

    Frank Albrecht war früher Mitglied der PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus), der Nachfolgepartei der SED (Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands) in der ehemaligen DDR. Als er in Hoyerswerda lebte, saß er im Stadtrat für die PDS. Allerdings wurde er aus der Partei ausgeschlossen, vermutlich aufgrund von Konflikten im Zusammenhang mit dem Zoo Hoyerswerda. Anschließend wechselte er zu den Grünen, konnte jedoch nicht an seine geringen politischen Erfolge bei der PDS anknüpfen. Frank Albrecht betont seine kommunistischen Überzeugungen oft und veröffentlicht dazu auch wirre Posts auf seinen Facebook-Seiten.

    Von Animal Peace über PETA bis zur Auflösung des Vereins Endzoo Deutschland von Amtswegen!

    Als Mitglied der Organisation Animal Peace war Albrecht in der Vergangenheit aktiv. Nach seinem Umzug nach Nürtingen schloss er sich der Tierrechtsbewegung PETA an. Allerdings wurde er wegen strafbarer Handlungen vor Gericht gestellt und zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Auch PETA wurde schnell klar, dass Frank Albrecht ehern ein Schaumschläger ist. Deshalb wurde er bei der von PETA durchgeführten Säuberungsaktion entfernt. Jetzt gründete er den Tierrechtsverein Endzoo Deutschland e. V. Aber was soll man sagen, trotz Vorstandsmitglieder den österreichischen Tierschutzverein ÖTV, kam Albrecht nicht auf die Füße! Er konnte weder Mitglieder generieren noch in irgendeiner Form den Verein voranbringen.

    Nachdem seine Frau Annett Albrecht und das österreichische Vorstandsmitglied sich aus der aktiven Arbeit von Endzoo zurückgezogen hatten, stand Frank Albrecht allein da. Da der Verein ohne weitere Mitglieder nicht geschäftsfähig war, hatte er ein Problem. Trotzdem versuchte er über Jahre hinweg, den Anschein zu erwecken, einen großen und aktiven Verein zu führen. Dazu gab er sich in den sozialen Medien den Titel „Endzoo International“, was ein rechtlicher Verstoß war und von GERATI bei dem zuständigen Amtsgericht gemeldet wurde.

    Nachdem GERATI den rechtlichen Verstoß von Frank Albrecht gemeldet hatte, benannte er seine Facebook-Seite zurück in Endzoo Deutschland. In seinen Beiträgen verwendete er oft die „Wir“-Form oder schrieb im Namen seiner Frau, die ihn in den höchsten Tönen lobte.

    Es war nur eine Frage der Zeit, bis Konsequenzen folgen würden. GERATI wandte sich erneut an das zuständige Amtsgericht, das nach einer kurzen Überprüfung ebenfalls die Geschäftsfähigkeit des Vereins Endzoo Deutschland in Frage stellte. Folglich wurde der Verein von Amtswegen aufgelöst, nach einer einjährigen Liquidierungsphase. Albrecht hatte es nicht geschafft, den Verein aufrechtzuerhalten, trotz seiner Bemühungen, sich in den sozialen Medien als Anführer eines großen Vereins darzustellen.

    Das Ende des Projekt Endzoo

    Trotz Frank Albrechts Behauptungen, dass er den Verein aufgelöst habe, weil er nicht mehr als Vorsitzender zur Verfügung stehen wollte, ist dies eine Lüge. Nach der Liquidierungsphase und der amtlichen Löschung des Vereins Endzoo Deutschland e.V. startete er das Projekt Endzoo mit demselben Namen und Logo wie zuvor.

    Es wirft Fragen auf, warum Frank Albrecht das Projekt Endzoo fortgesetzt hat, wenn er behauptet, dass er mit dem Verein nichts mehr zu tun haben wollte. Seine Ausreden und falschen Tatsachenbehauptungen wurden von Kritikern bemerkt und die Kritik wurde immer größer.

    Frank Albrecht begann damit, alle Kritiker auf seiner Facebook-Seite zu sperren, um die Diskussionen zu unterbinden. Die Kritik wurde jedoch immer lauter, insbesondere wegen der falschen Tatsachenbehauptungen, die er verbreitete. Aus diesem Grund wurden Diskussionen auf anderen Facebook-Gruppen wie GERATI fortgeführt. Obwohl er auch dort regelmäßig an den Diskussionen teilnahm, konnte er keine Argumente vorbringen, um seine Behauptungen zu belegen.

    Als ich Albrecht danach fragte, warum er Kritiker löscht und sperrt, antwortete er lapidar: „Ich lösche nur Lügen über mich!“ Doch als ich ihn fragte, was genau er als „Lüge“ betrachtet, konnte er keine klare Antwort geben. Offensichtlich fehlten ihm sowohl Quellen als auch Beweise, um seine Behauptungen zu untermauern.

    Das Ende von Endzoo und Frank Albrechts Abgang aus den sozialen Medien zeigen einmal mehr, dass falsche Behauptungen und unethisches Handeln nicht ungestraft bleiben. Es ist wichtig, kritisch zu bleiben und Fakten zu überprüfen, um solche unseriösen Organisationen und Personen zu entlarven. Nur so können wir uns für eine nachhaltige und ethische Tierschutz einsetzen.



    Wir von GERATI sind tief bestürzt über das Ende von Endzoo. Wir werden die vielen Falschinformationen und Lügen von Frank Albrecht und seiner Organisation sehr vermissen. Aber keine Sorge, wir werden uns daran erinnern, dass man mit der Wahrheit und fundierten Fakten weiterkommt als mit einem Haufen erfundener Geschichten. Tschüss Endzoo, wir werden dich nicht vermissen!
    Silvio Harnos

  • Fügen Veganer Pflanzen Schmerzen zu? Neue wissenschaftliche Studie veröffentlicht.

    Eine neue Studie legt nahe, dass Pflanzen „schreien“, wenn sie unter Stress stehen. Die Studie zeigt, dass Pflanzen in der Lage sind, akustische Signale abzugeben, wenn sie unter bestimmten Stressfaktoren leiden. Insbesondere wenn eine Pflanze von einer Raupe angegriffen wird, wird eine hohe Frequenz an Tönen freigesetzt, die von menschlichen Ohren gehört werden können.

    Die Entdeckung der akustischen Reaktionen von Pflanzen kann dazu beitragen, die Auswirkungen von Stressfaktoren auf Pflanzen besser zu verstehen. Die Forscher hoffen, dass ihre Erkenntnisse dazu beitragen können, die Pflanzenzucht zu verbessern und die Auswirkungen des Klimawandels auf Pflanzen zu mildern.

    Allerdings bleibt unklar, ob die „Schreie“ der Pflanzen ein Ausdruck von Schmerz oder anderen Gefühlen sind. Es ist immer noch umstritten, ob Pflanzen über ein Bewusstsein oder komplexe emotionale Zustände verfügen.

    Insgesamt könnte die Entdeckung der akustischen Reaktionen von Pflanzen ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Verständnisses der Pflanzenwelt sein und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben. Aber es bleibt noch viel zu erforschen, bevor wir verstehen, was diese Entdeckung tatsächlich bedeutet.

    Veganer schockiert von der Studie

    Insbesondere radikale Tierrechtler werfen normalen Menschen immer wieder vor, „Leichenteile“ zu essen, wenn diese genüsslich in ein gesundes Lebensmittel beißen. Wenn jetzt auch Pflanzen sich akustisch bemerkbar machen können und man diesen dann Gefühle hineininterpretiert! WAS ESSEN VEGANER JETZT?

    Ich hatte ja bereits, in dem GERATI – Artikel „WAS MACHT Nancy Holten?“ mich mit der Endstufe bzw. dem endgültigen Ziel für einige Veganer beschäftigt. Das Thema „Lichtnahrung“ ist nicht nur eine Randerscheinung. Mehrere Menschen, darunter auch Deutsche, sind bereits durch den Verzicht auf Nahrung, gestorben.

    Vegan ist genauso gefährlich, in die mystische „Lichtnahrung“ hineinzurutschen, wie eine übertriebene Diät die Gefahr birgt, magersüchtig werden zu können. Letztendlich sind beide Formen lebensbedrohlich und stellen ein krankhaftes Verhalten dar. Während die Magersucht durch Ärztliche und Ernährungsberater wieder geheilt werden kann, driften hingegen Personen, die sich der „Lichtnahrung“ verschreiben, in einen sektartigen religiösen Kult ab, wo es keine Hilfe gibt. Anstatt zu helfen, stiftet die Gemeinschaft den Betroffenen weiter an, auf Nahrung zu verzichten. Er müsse ja nur diesen Zustand überstehen, dann habe er es endgültig geschafft! Dass die Endgültigkeit der Tod ist und der Mensch auf natürliche Nahrung angewiesen ist, wird selbst ausgeblendet.

    Die Politik sollte langsam den veganen Hype Einhalt gebieten und vegane Nahrungsmittel, wie auch Zigaretten, mit Schockbildern versehen lassen! Ungesunde Mangelernährung durch vegane Produkte bergen mehr Gefahren als bisher öffentlich geäußert wird.

    Erst kürzlich kam eine Studie zu der Erkenntnis, dass insbesondere nachgestellte tierische Produkte, die allesamt stark verarbeitet wurden, nicht nur ungesund sind, sondern sogar massiv gesundheitsschädlich, wenn nicht sogar tödlich, bei massenhafter Ernährung durch diese, sind.

    VEGAN KANN TÖDLICH SEIN!

  • Great Ape Project auf sozialen Medien gesperrt: Tierrechtsaktivisten geraten in Schwierigkeiten

    Great Ape Project: Kriminelle Tierrechtsaktivisten missachten Facebook-Regeln und kassieren Bann. Doch anstatt aus Fehlern zu lernen, begehen sie erneut Straftaten auf Social-Media-Plattformen

    Steffi (GAP), die mit einer mittelgradige Intelligenzminderung geboren zu sein scheint und unfähig ist, sich umgangssprachlich und intelligent, in den sozialen Medien zu äußern, zeigte in ihrem ersten Post nach der Sperre, erneut ihre perfide Dummheit auf!

    Aber schauen wir uns einmal ihre falschen Behauptungen an, die meine persönlich getroffenen Einschätzungen des Sachverstandes von Steffi (GAP) bestätigen!

    So schrieb sie…

    IN EIGENER SACHE
    Der 1-Mann-Anti-Tierrechts-Blogger Kroiß (zoos.media) bzw. sein in Indonesien ansässiges Pendant Harnos (gerati) hat den folgenden Beitrag von Facebook löschen lassen, weil er mit einem Screenshot aus einem seiner (Kroißens) youtube-Videos illustriert war, was von FB als Verstoß gegen die hauseigenen Leitlinien (Terms of Service) verstanden wurde. Hier besagter post (in aktualisierter Form) nochmal, halt ohne die – für den Sachverhalt selbst völlig unerhebliche – Abbildung Kroißens.
    Steffi (GAP) Facebook-Seite Great Ape Project

    Schaut man sich ihre Posts in der Vergangenheit an, scheint sie mit Gewalt zu versuchen ihre verschwommene Intelligenz durch Einbinden von skurrilen und nicht passenden Fachbezeichnungen aufwerten zu wollen. So nennt sie mich ein „Pendant“, wo sie doch einfach „Freund“ hätte schreiben können!

    Steffi von Great Ape Project verbreitet Lügen: Behauptung, Phillip Kroiß sei nur ein Ein-Mann-Blogger, entpuppt sich als falsch. Tatsächlich steht hinter dem Blog ein Verlag mit GmbH-Struktur, der in der Zentrale telefonisch erreichbar ist und eine Vielzahl von Journalisten beschäftigt. Steffi sollte sich besser informieren, bevor sie falsche Behauptungen aufstellt.

    Great Ape Project: Organisation ohne rechtliche Anschrift und Verantwortung.

    Trotz Angabe von Colin Goldner als Ansprechpartner im Impressum und damit haftbare Person sind Fax und Telefonnummern nicht erreichbar. Goldner selbst verweist über seinen Anwalt darauf, nichts mit der Organisation zu tun zu haben. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen das TMG vor, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte.

    Die Sperre wurde von Facebook durchgesetzt, da Steffi (GAP) über mich und Philipp einen Screenshot aus einem Video bzw. Livestream nahm, was mich und Philipp diffamierend abbildet. Ich hätte nichts dagegen, wenn man Screenshot aus Videos benutzt, wenn diese nicht expliziert, der Diffamierung dienen. Und ein Screenshot ist eben keine Illustration, da hier keinerlei eigene Arbeit investiert wurde, aber da fehlt Steffi (GAP) eben die Auffassungsgabe.

    Da das Great Ape Project sich hinter Pseudonymen und falschen Kontaktadressen versteckt, war der Weg über Facebook notwendig, um seine Rechte zu wahren. Facebook löscht und sperrt nur dann, wenn ein Verstoß erwiesen ist. Sollte die Sperre ungerechtfertigt gewesen sein, hätte Steffi oder das Great Ape Project unverzüglich eine einstweilige Verfügung gegen die Sperre erwirken können. Steffi (GAP) gibt an, dass sie und das Great Ape Project juristisch vorgehen werden, jedoch ist dies bisher nicht erwiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie im folgenden Text.

    Aber schauen wir uns ihren nächsten Absatz an …

    Auch wenn es außerhalb seiner Minibubble kaum jemanden interessiert oder angeht, was Möchtegern-Zoolobbyist Philipp Kroiß auf seinem 1-Mann-Blog „zoos.media“ an Diffamien, üblen Nachreden und falschen Tatsachenbehauptungen ins Netz stellt, muss ihm doch gelegentlich widersprochen werden. Dann nämlich, wenn seine notorisch übelwollenden Daueranwürfe gegen Tierrechtsaktive die Grenze von simpler Bos- und Borniertheit zu Strafbarkeit überschreiten. Und das tun sie eben immer wieder.
    Steffi (GAP)

    Es stellt sich die Frage, warum Steffi (GAP) immer wieder über Zoos.media berichten muss, obwohl diese angeblich uninteressant ist. Möglicherweise liegt es daran, dass Steffi (GAP) versucht, die von Zoos.media aufgedeckten Fehler von Tierrechtlern zu verschleiern und sich zu rechtfertigen. Die öffentlich zugänglichen Zugriffszahlen zeigen jedoch, dass die Zugriffe auf Zoos.media stetig steigen, während die Webseite des Great Ape Project kaum Beachtung findet und praktisch bedeutungslos ist.

    Interessanterweise beschwert sich Steffi (GAP) oft über Diffamierung und üble Nachrede, wenn falsche Tatsachenbehauptungen über das Great Ape Project verbreitet werden. Gleichzeitig ist es Steffi (GAP) jedoch nicht gelungen, die Aussagen zu widerlegen oder durch eigene Beweise zu entkräften.

    Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass mit Steffi (GAP) keine sinnvolle Diskussion gestartet werden kann, da sie jeden, der Argumente vorbringt, die sie nicht widerlegen kann, sofort sperrt und die Kommentare löscht. Für sie ist alles, was nicht auf ihrer Seite steht, eine Lüge. Dieses Phänomen ist nicht nur bei Steffi (GAP), sondern auch bei vielen Tierrechtlern zu beobachten. Ein Beispiel dafür ist das „Projekt EndZoo“.

    Es ist bemerkenswert, dass Steffi (GAP) sich darüber aufregt, dass man auf ihre Aussagen mit Blog-Beiträgen und Posts in den sozialen Medien reagiert und sie als „boshaft und borniert“ empfindet. Für sie scheint Meinungsfreiheit nicht zu gelten, während Tierrechtler angeblich niemals lügen können. Allerdings sind sie oft nicht in der Lage, Vorwürfe von Kritikern zu widerlegen.

    Und selbst begeht Steffi (GAP) Straftaten

    Dem Vernehmen nach wurde unlängst ein Unterlassungsverfahren gegen Kroiß eingeleitet, das, sollte es zu einer Klage kommen und er verurteilt werden, mit erheblichen Kosten für ihn einhergehen wird.
    Das gleiche gilt für die sonstigen Pöbler und Ehrabschneider in seinem Dunstkreis („experten gegen…“ bzw. „gerati“) . Bleiben sie mit ihrem (i.d.R. abgrundtief blöden und allein schon aus grammatikalischen Gründen indiskutablen) Geätze unterhalb besagter Grenze, werden sie einfach ignoriert (zumindest von uns), überschreiten sie sie, werden sie abgemahnt bzw. verklagt. Punktum.
    Steffi (GAP

    Steffi (GAP) und ihre Anhänger verbreiten oft die falsche Behauptung, dass gegen Phillip Kroiß ein Unterlassungsverfahren läuft. Dies ist jedoch eine Verleumdung und somit ein Straftatbestand. Es gibt keine rechtliche Grundlage für Klagen seitens des Great Ape Project. Ein Beispiel dafür ist die versuchte Abmahnung von Colin Goldner gegenüber dem Autor von GERATI, Silvio Harnos, die bisher zu keiner Klage geführt hat. Ich warte jedoch auf solche Klagen, um mit Widerklagen zu reagieren. Obwohl der Anwalt von Goldner befähigt zu sein scheint, spielt Goldner selbst mittlerweile das bockige Kind.

    Es ist fragwürdig, warum Steffi (GAP) behauptet, dass gegenüber mir, Phillip oder einem der Experten gegen Nicht Experten eine Klage anhängig ist, ohne ein Aktenzeichen oder das zuständige Gericht zu nennen, um dies zu bestätigen. Statt solchen Unsinn zu verbreiten, sollte Steffi (GAP) vielleicht überlegen, ob sie eine andere Tampon-Sorte ausprobieren möchte.

    Ich habe zu allen von Steffi (GAP) aufgezählten Personenkreis natürlich Kontakt aufgenommen und keiner hat jemals aus dem Umfeld des GAP eine Abmahnung erhalten! Und eine Abmahnung ist parse erst einmal nichts anderes als Toilettenpapier, solange man nicht eine unterschriebene Unterlassungserklärung des Abgemahnten oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegen hat! Aber lassen wir Steffi (GAP) in ihrem blümchenhaften Rechtsverständnis einfach stehen. Es hat schon einen Grund, dass sie bei GAP auf dem Abstellgleis verfrachtet wurde!

    Zum Thema Ignoriert braucht man einfach nur mal auf der Facebook Seite des „Great Ape Projects“ nach GERATI und Harnos suchen. So wird man über 200 gefundene Einträge finden. So viel zum Thema Ignoranz. Steffi (GAP) ist und bleibt einfach eine Lügnerin!

    Steffi (GAP) dummes Rechtsverständnis

    Mit Blick auf einen unlängst eingestellten post Kroißens könnte man durchaus die Frage stellen, ob besagte Grenze zur Strafbarkeit (wieder einmal) überschritten wurde und rechtlich dagegen vorgegangen werden soll oder nicht: in einem post vom 10.2.2023 behauptet(e) Kroiß unter dem Titel „ Zoo Duisburg: PETA scheitert mit Strafanzeige“, es habe die „radikale Tierrechtsorganisation PETA versucht durch eine Anzeige die Haltung von Orang-Utans im Zoo Duisburg in den Schmutz zu ziehen. Jetzt steht fest: alle Vorwürfe waren unzutreffend. Die Staatsanwaltschaft fand keine Beweise.“ PeTA missbrauche insofern „regelmäßig das deutsche Rechtssystem, um für sich Werbung zu machen. So will man Spenden generieren, die man dann vor allem in eines nicht investiert: Tierschutz. Diesmal hatte man die Orang-Utans im Zoo Duisburg ins Visier genommen. Nun stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass es im Duisburger Zoo weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit zu beanstanden gab. Verknüpft wurde diese Anzeige seitens PETA mit zahlreichen Lügen und Fehlinformationen.“
    Steffi (GAP)

    Man darf sich fragen, warum Steffi (GAP), wenn sie sich so sicher ist, dass Phillip in seinem Artikel Straftaten begeht, nicht unverzüglich selbst Strafanzeige stellt. Oder ist sie dieser Aufgabe auch nicht gewachsen?

    Natürlich missbraucht PETA regelmäßig Strafanzeigen als PR-Kampagnen. Obwohl PETA eine Rechtsabteilung betreibt, mit angeblich ausgebildeten Juristen, werden alle Verfahren, die aus PETA-Strafanzeigen resultieren in der Regel eingestellt. Warum wohl, liebe Steffi (GAP)?

    Anstatt das Ermittlungsergebnis abzuwarten, prescht PETA mit einer Pressemitteilung hervor und beschuldigt das ausgewählte Opfer einer Straftat. Wo bleibt denn jetzt die Entschuldigung, dass PETA den Zoo zu Unrecht öffentlich an den Pranger gestellt hat? Immerhin wurde seine Unschuld jetzt juristisch bewiesen. Aber da kommt von PETA nichts! Und nein eine Strafanzeige liebe Steffi (GAP) ist nicht mit einem rechtskräftigen Urteil zu verbinden.

    Und jetzt belegt Steffi (GAP) ihre gänzliche Inkompetenz

    Desweiteren behauptet(e) Kroiß tatsachen- und wahrheitswidrig, ein „Hauptargument von PETA gegen den Zoo Duisburg“ sei bei den Orang Utans beobachtete Koprophagie, also der Verzehr des eigenen Kotes, gewesen, was, wie er ausführt, gar keine „Verhaltensstörung“ darstelle, wie PeTA ahnungsloserweise, sprich: ohne Kenntnis der aktuellen Studienlage, meine. Als Beleg führt(e) er eine Studie zur Koprophagie bei Schimpansen(!) an.
    Steffi (GAP)

    Dazu muss ich nicht viel sagen, sondern verweise einfach auf die SEITE von PETA, worauf sich PETA in ihrer Strafanzeige auch beruft, wo man kurioserweise lesen kann …

    Verhaltensstörungen bei Menschenaffen: Normalität in Zoos
    Zu den am häufigsten in Gefangenschaft auftretenden Verhaltensstörungen gehören das Essen der eigenen Exkremente (auch bezeichnet als „Koprophagie“) und das Hochwürgen von Nahrung, gefolgt von der Wiederaufnahme des Erbrochenen (auch bezeichnet als „Regurgitation and Reingestion“). Diese Verhaltensweisen sind in Gefangenschaft allgegenwärtig; im Vergleich zum natürlichen Verhalten in der Wildnis sind sie jedoch abnormal und treten dort nur selten oder nie auf.
    Bei einer Erhebung in 56 nordamerikanischen Zoos und Primatenzentren mit insgesamt 206 Gorillas in Gefangenschaft zeigte die Mehrheit der Tiere diese abnormalen Verhaltensweisen: 56 Prozent aßen ihren Kot und 68 Prozent ihr Erbrochenes – teilweise sogar mehrmals am Tag. Dabei waren sogenannte „Wildfänge“ häufiger betroffen als in Gefangenschaft geborene Tiere. Auch bei Schimpansen ist das Essen der eigenen Exkremente die am häufigsten auftretende Verhaltensstörung.
    PETA Deutschland

    abzurufen unter: https://www.peta.de/themen/menschenaffen-verhaltensstoerungen/

    Dass dieses wissenschaftlich nicht haltbar ist, konnte ich in dem GERATI – Artikel https://gerati.de/2023/02/09/gute-nachrichten-fuer-zoo-duisburg-ermittlungen-eingestellt-interne-ueberpruefung-zeigt-verbesserungen-fuer-tierwohl-bei-orang-utan/ belegen. Steffi (GAP) wie auch alle anderen Tierrechtler klammern kategorisch alle wissenschaftlichen Studien aus, die nicht zu ihrem Wunschergebnis kommen!

    Phillip Kroiß diffamiert PETA???

    War/ist das nun einfaches Verwechseln klinischer Begrifflichkeiten durch einen zoologisch völlig unqualifizierten Möchtegern-Lobbyisten oder war/ist es vorsätzliche Diffamierung einer ihm missliebigen Tierrechtsorganisation? Jedenfalls handelt(e) es sich um Falschbehauptung(en).
    Steffi (GAP)

    Wie kann Phillip jemanden diffamieren, wenn selbst die ermittelnden Staatsanwälte, PETA faktisch Inkompetenz bei der Zootierhaltung vorwerfen? Es wurde doch faktisch durch ein Ermittlungsverfahren juristisch erwiesen, dass die Aussagen von PETA falsch und somit eine Lüge war! Ja für Steffi (GAP) ist natürlich diese Staatsanwaltschaft wieder einmal korrupt! Denn nur fähige Staatsanwaltschaften verfolgen Strafanzeigen von Tierrechtlern und erheben Klage!

    Apropos, mir fällt gerade ein! Was ist denn überhaupt mit der zweiten Strafanzeige gegen den Krefelder Zoo geworden, wo das Great Ape Project ein Gefälligkeitsgutachten präsentiert hat. An diesem Wochenende demonstriert man ja vor dem Krefelder Zoo erneut aus perfider Dummheit von GAP. Das Thema Strafanzeige wird aber seit Monaten nicht mehr erwähnt, warum wohl? Hier lohnt sich eine Recherche.

    Ach Steffi (GAP) weißt du überhaupt was PETA veröffentlicht

    Kurz nach obiger Kritik hat Kroiß seine Falschbehauptung, in PeTAs Strafanzeige gegen den Zoo Duisburg sei es um bei den dortigen Orang Utans beobachtete Koprophagie gegangen – was eben nicht der Fall war – sehr schnell und klammheimlich abgeändert und behauptet nun, er habe in seinem Artikel nur darauf abgestellt, Koprophagie sei ein „Hauptargument von PETA gegen den Zoos generell“. Tatsächlich aber hatte er fakten- und wahrheitswidrig behauptet, ein „Hauptargument von PETA gegen den Zoo Duisburg“ in besagter Strafanzeige sei bei den dortigen Orang Utans beobachtete Koprophagie gewesen, was, wie er ausführte, bei diesen gar keine „Verhaltensstörung“ darstelle. Als Beleg führte – und führt er weiterhin – eine Studie zur Koprophagie bei Schimpansen(!) an. https://www.facebook.com/photo/?fbid=502334562080604&set=a.403852211928840
    Aber egal, eine weitergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit Kroiß (und/oder seinesgleichen) führen wir nicht.
    Steffi (GAP)

    Ich habe ja bereits durch die PETA Verlinkung bewiesen, dass Phillip mit seiner Aussage recht hat und tatsächlich stützt sich ja PETA gerade auf Ihre eigenen „wissenschaftlichen“ Aussagen, die ehern unwissenschaftlich zu betrachten sind in ihren Strafanzeigen!

    Und warum muss Steffi (GAP) gleich wieder lügen und behaupten, dass es ihr am Allerwertesten vorbeigeht? Der erste Post nach einer 37-tägigen Facebook Sperre bezieht sich auf diesen wegen strafbaren Inhalt von Facebook gelöscht Post der zu dieser Sperre führt. So ganz egal kann es also Steffi (GAP) doch nicht sein. Letztendlich beweist sie doch gerade mit der Wahl ihres ersten Postest nach einer Sperre, wie wichtig es ihr gerade ist, ihre Lügen zu diesem Vorfall weiterzuverbreiten. Leider ist die Seite aber mittlerweile irrelevant geworden, sodass sie sich anscheinend durch diverse von ihr selbst erstellten Fake-Account selbst unterhält. Imaginäre Freunde sind für Steffi (GAP) die liebsten, denn die sagen immer, was sie hören möchte und widersprechen ihr nicht und schon gar nicht kritisieren sie, sie oder ihr geliebtes Great Ape Project, das sie im Auftrag von Colin Goldner in den Abgrund der Versenkung bugsierte!

    Und natürlich musste sie auch gegen den am Pool unter Palmen, chillenden Tierrechtsexperten Silvio Harnos austeilen

    NACHTRAG: Zeitgleich ließ Kroißens in Indonesien ansässiges Pendant Harnos (gerati) einen in obigem post (von einem unserer User) verlinkten Screenshot aus einem seiner (=Harnossens) Hass- und Hetzvideos löschen, in denen dieser regelmäßig mit verleumderischen und ehrabschneidenden Anwürfen gegen Tierrechtsaktive pestet. Und das, obgleich Harnos selbst seit Jahren Fotos ihm missliebiger Personen ins Netz stellt, in der Regel unerlaubt und in verzerrter bzw. grob verunstalteter Form. Gipfel seiner Infamie war/ist eine bis heute im Netz vorfindliche Bildmanipulation, in der er den vormaligen PeTA-Justitiar Dr. Haferbeck in ein Foto von Josef Goebbels aus dem Jahre 1934 (in SA-Uniform und mit Hakenkreuz an der Schirmmütze) einmontierte. Haferbeck hat selbstredend Strafanzeige erstattet, die sich allerdings, da Harnos seinen Wohnsitz in Indonesien hat, schier endlos hinzieht.
    Steffi (GAP)

    Und wieder muss klein Steffi (GAP) Lügen. Denn sie postet erst selbst den Screenshot von mir und als dieser dann gelöscht wurde und sie eine 3 Tage Sperre erhielt, postete sie denselben Screenshot noch einmal, über einen von ihr verwalteten Fake-Account! Da genau dieser Screenshot bereits mehrfach auf der FB-Seit des „Great Ape Project“ gepostet wurde und Steffi (GAP) nicht in der Lage zu sein scheint, die von ihr verwaltete Seite rechtlich korrekt zu führen, kann man sich vorstellen, was in naher Zukunft passieren wird!

    Gleichzeitig hat Steffi (GAP) es nicht verstanden, wo der feine Unterschied liegt, um rechtlich Safe zu sein. Vielleicht sollte sie sich einmal fragen, wie es sein kann, dass meine von mir erstellten Grafiken von Facebook nicht infrage gestellt werden, ihre wiederum doch? Es gibt eben fähige und unfähige Personen.

    Es hilft auch nichts, wenn Steffi (GAP) stundenlang vor dem Posten auf Google nach Fremdwörtern sucht, die ihre angebliche Intelligenz bezeugen sollen, jedoch nichts mehr mit der allgemeinen Umgangssprache zu tun haben, die in den sozialen Medien vorherrscht! Aber lassen wir ihr diese Arbeit, sie scheint ja sonst nichts zu tun zu haben.

    Zum Thema Haferbeck hätte Strafanzeige, wegen der von mir erstellten Fotocollage erstellt, ist dieses wieder eine strafbare falsche Tatsachenbehauptung. Ich habe zwar ein Schreiben der Rechtsanwälte bekommen, jedoch mich dazu geäußert und insbesondere Vergleiche des im Bundestag immer wieder als Umgangsform präsentierte vergleiche herangezogen! Es wäre doch schön, wenn Steffi (GAP) die angeblich vorliegende Strafanzeige präsentierte oder wenigstens das Aktenzeichen benennen könnte, denn ansonsten macht sie sie gerade mit solchen Aussagen Strafbar und Schadenersatzhaftbar! Auch wenn sie denkt, sie sei anonym. Ich versichere ihr, auch die Stiftung wird sie bei meinen anstehenden Forderungen fallen lassen wie eine heiße Kartoffel und das gibt, wie man weiß, schwarze Flecken und Ausschlag! Und nein, das ist nicht als Drohung aufzufassen, sondern soll nur bildlich zur Veranschauung dienen, dass sie letztendlich keine Freunde hat!

  • Schweiz: Radikale Tierrechtler und der umstrittene Schadenersatzfall durch VGT-Aktivitäten

    In der Schweiz haben radikale Tierschützer erneut für Aufsehen gesorgt, als sie die Verurteilung eines Tierquälers verhinderten und stattdessen selbst Schadenersatz zahlen mussten. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) setzte dabei umstrittene Methoden ein, die nun auch innerhalb der Tierschutz-Szene für Diskussionen sorgen. Der Fall Hefenhofen zeigt damit erneut, wie kontrovers und komplex das Thema Tierschutz in der Praxis sein kann.

    1. Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“
    2. Umstrittene Methoden von Tierschützern
    3. Der Schadenersatzfall gegen den VGT
    4. Diskussion der Kontroverse
    5. Fazit
    6. Quellen

    Hintergrund zum „Fall Hefenhofen“

    Der „Fall Hefenhofen“ begann im Sommer 2017, als die Schweizer Zeitung „Blick“ mit der Schlagzeile „Neue Schock-Fotos vom Skandalhof!“ über die schlechten Zustände auf dem Hof des Landwirts Ulrich K. berichtete. Zuvor hatten die Behörden jahrelang weggeschaut, obwohl der Verein gegen Tierfabriken (VGT) immer wieder auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte. Der VGT und sein Gründer Erwin Kessler galten bei den Behörden als Querulanten und wurden nicht ernst genommen.

    Die Bilder im „Blick“ brachten den „Fall Hefenhofen“ schließlich ins Rollen. Der VGT setzte sich vehement für eine Verurteilung des Landwirts ein und machte Druck auf die Behörden. Doch der Prozess endete anders als erwartet. Der Landwirt wurde von der Richterin freigesprochen, da ihm keine böswillige Absicht nachgewiesen werden konnte. Der VGT gab jedoch nicht auf und setzte alles daran, den Landwirt doch noch zu verurteilen. Dazu griff die Organisation zu unkonventionellen Methoden, wie zum Beispiel der Veröffentlichung der Namen und Adressen von Richtern und anderen Beteiligten im Internet.

    Umstrittene Methoden von Tierschützern

    Die Tierrechtsorganisation VGT hat in ihrem Kampf gegen Tierquälerei im „Fall Hefenhofen“ umstrittene Methoden angewandt. So hat der Verein unter anderem persönliche Daten von Richtern und anderen Beteiligten im Internet veröffentlicht, um Druck auf diese auszuüben. Diese Vorgehensweise wurde von vielen als unethisch und rechtswidrig angesehen.

    Ein weiterer umstrittener Punkt war die Tatsache, dass der VGT die Zustände auf dem Hof durch das heimliche Eindringen auf das Gelände dokumentiert hatte. Kritiker bemängelten, dass diese Vorgehensweise nicht nur illegal sei, sondern auch das Leben der Tiere auf dem Hof gefährden könne. Der VGT verteidigte diese Methoden jedoch als notwendig, um auf die Missstände aufmerksam zu machen und diese abzustellen.

    Die umstrittenen Methoden des VGT führten auch zu einer Spaltung innerhalb der Tierschutzszene. Einige Organisationen distanzierten sich von der Vorgehensweise des Vereins und warfen diesem vor, die Tierschutzarbeit zu diskreditieren. Andere wiederum unterstützten den VGT und verteidigten dessen Methoden als notwendig, um Tierquälerei aufzudecken und zu bekämpfen.

    Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der „Fall Hefenhofen“ zu einer Debatte über die Grenzen der Tierschutzarbeit und die Wirksamkeit von unkonventionellen Methoden geführt hat. Die Tierschützer haben auf der einen Seite den Kampf gegen Tierquälerei vorangetrieben, auf der anderen Seite aber auch Kontroversen und Kritik ausgelöst.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT

    Im Zuge des Rechtsstreits um den Tierquälerei-Fall in Hefenhofen klagte der Bauer gegen den VGT auf Schadenersatz. Konkret ging es um eine Entschädigung für die beschlagnahmten Tiere sowie um den Verdienstausfall während der Zeit, in der der Hof geschlossen werden musste. Der Bauer forderte eine Summe von 83’000 Schweizer Franken. Das Gericht gab ihm teilweise recht und sprach ihm einen Schadenersatz in Höhe von 6’000 Schweizer Franken zu.

    Die Entscheidung des Gerichts stieß bei vielen Tierschützern auf Unverständnis und Kritik. Sie sahen darin eine Bestrafung für das Aufdecken von Missständen in der Tierhaltung und eine Unterstützung von Tierquälerei. Der VGT kündigte an, in Berufung zu gehen und den Fall vor das Bundesgericht zu bringen.

    Die Frage nach der Verantwortung für den Schaden bleibt umstritten. Der VGT argumentierte, dass der Schaden allein durch die Tierquälerei des Bauern entstanden sei und dass die Behörden ihrer Pflicht, den Hof zu kontrollieren, nicht nachgekommen seien. Der Bauer hingegen argumentierte, dass der VGT für den Schaden verantwortlich sei, da er durch seine Vorwürfe und Kampagnen dazu beigetragen habe, dass der Hof geschlossen werden musste.

    Diskussion der Kontroverse

    Der Fall Hefenhofen hat eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern und den Umgang mit Tierquälerei ausgelöst. Einerseits sehen Kritiker die Aktionen von Tierschützern wie dem VGT als überzogen und unverhältnismäßig an. Sie werfen ihnen vor, mit ihren Methoden und Kampagnen eine Pauschalkriminalisierung von Landwirten und Tierhaltern voranzutreiben und damit auch eine Stimmung gegen die Landwirtschaft insgesamt zu schüren.

    Auf der anderen Seite argumentieren Tierschützer wie der VGT, dass es notwendig sei, auf Missstände in der Tierhaltung aufmerksam zu machen und diese auch öffentlich anzuprangern. Sie sehen sich als diejenigen, die die Interessen der Tiere vertreten und sich für ihre Rechte einsetzen. In vielen Fällen seien es erst ihre Enthüllungen und Berichte, die zu einer Verbesserung der Zustände für die Tiere führen.

    Ein weiterer Punkt der Diskussion ist die Rolle der Behörden und deren Kontrollmechanismen. Kritiker werfen den Behörden vor, zu wenig gegen Tierquälerei und -missstände zu unternehmen und den Tierschützern damit erst den Raum zu geben, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen. Tierschützer hingegen sehen in den Behörden oft das Problem und werfen ihnen vor, zu wenig oder zu lasch zu kontrollieren und Verstöße gegen Tierschutzgesetze nicht konsequent zu ahnden.

    Insgesamt bleibt die Kontroverse um den Fall Hefenhofen und die Rolle von Tierschützern und Behörden im Umgang mit Tierquälerei und Missständen in der Tierhaltung weiterhin bestehen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die Diskussion und das Handeln in Zukunft verändern werden.

    Fazit

    Der Fall Hefenhofen und insbesondere der Schadenersatzfall gegen den VGT haben eine kontroverse Diskussion über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft ausgelöst. Einerseits gibt es Vorwürfe, dass Tierschützer mit ihren Aktionen und Methoden die Grenzen des Rechtsstaats überschreiten und Tierhalter und Bauern ungerechtfertigt verurteilen. Andererseits wird argumentiert, dass Tierschützer notwendig sind, um Missstände in der Tierhaltung aufzudecken und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für Tierrechte zu schärfen.

    Der Schadenersatzfall gegen den VGT hat gezeigt, dass die Rechtslage in der Schweiz in Bezug auf Tierschutzkampagnen und Undercover-Recherchen noch unklar ist und weitere Diskussionen erfordert. Einige Tierrechtler befürchten, dass dieser Fall einen Einschüchterungseffekt auf Tierschützer haben könnte, während andere hoffen, dass er zu einem besseren Verständnis und einer fairen Debatte über die Rolle von Tierschützern in der Gesellschaft führen wird.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um den Fall Hefenhofen und ähnliche Fälle in Zukunft entwickeln wird. Klar ist jedoch, dass Tierschutz ein wichtiges Thema ist, das von allen Seiten der Gesellschaft diskutiert und angegangen werden muss, um das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Quellen

  • Frank Albrecht outet sich als Internet-Zensur-Enthusiast

    In der digitalen Welt gibt es viele Stimmen, die sich für Freiheit und Meinungsfreiheit einsetzen. Leider gibt es aber auch Stimmen, die diese Freiheit einschränken möchten. Einer dieser Menschen ist Frank Albrecht, ehemaliger Vorsitzender des Vereins EndZoo Deutschland e.V., der in der Vergangenheit immer wieder durch seine harte Linie in Diskussionen aufgefallen ist. Nun hat er sich in einem Beitrag auf Facebook eindeutig als Zensur-Enthusiast geoutet.

    Wie so oft bei Frank Albrecht sind seine Aussagen widersprüchlich. Einerseits behauptet er, er lösche nur Lügen und unwahre Aussagen in Diskussionen. Andererseits zeigt sich aber, dass er nur dann löscht, wenn ihm die Argumente ausgehen oder er keine Beweise und Quellen für seine Wiederlegung hat. Der Blogger GERATI hat in zahlreichen Beiträgen nachgewiesen, dass Frank Albrecht oft nicht in der Lage ist, seine Gegendarstellungen mit Beweisen und Quellen zu belegen. Auch aus den eigenen Reihen wird er darauf hingewiesen, dass er durch Belege und Quellen die Aussagen seiner Kritiker widerlegen könnte. Doch darauf geht er nicht ein, sondern beharrt darauf, dass er niemandem etwas beweisen muss.

    In einem Beitrag zum Thema Hass und Hetze behauptet Frank Albrecht, dass er einer ordentlichen Diskussion und Kritik nicht aus dem Weg geht und diverse Beiträge dazu auf seiner Seite verfügbar sind. Dabei löscht er aber Kommentare, die weder Hass noch Hetze enthalten und bezeichnet sie als „Lügen“. Es ist offensichtlich, dass Frank Albrecht Kommentare nicht auf der Grundlage von Hass und Hetze löscht, sondern auf der Grundlage von Zensur. Wenn er tatsächlich so offen für Diskussionen und Kritik ist, sollte er auch bereit sein, seine Gegendarstellungen mit Beweisen und Quellen zu untermauern.

    Ein weiteres auffälliges Verhalten von Frank Albrecht ist sein regelmäßiges Löschen seiner sozialen Medien. Immer wieder verschwindet er aus den sozialen Netzwerken, nicht weil er nicht aktiv ist, sondern weil er seine Profile löscht. Dieses Verhalten passt nicht zur Aussage, dass er nur Hass und Hetze löscht. Vielmehr könnte man vermuten, dass er sich selbst löscht, weil er seine eigenen Hassbotschaften nicht erträgt. Frank Albrecht scheint sich in einer Welt aus Lügen und Verschwörungen zu bewegen, in der er selbst der einzig wahre Prophet ist.

    Immer wieder betont Frank Albrecht seine angebliche Dialogbereitschaft. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass er nur bereit ist, sich mit Menschen persönlich zu treffen, um mit ihnen zu diskutieren. Online hingegen weigert er sich, sich Diskussionen zu stellen. Das ist ein Problem in der heutigen Zeit, in der der Großteil der Diskussionen online stattfindet. Doch auch bei persönlichen Treffen darf man bezweifeln, dass Frank Albrecht tatsächlich eine konstruktive Diskussion führen möchte. Denn wie bereits erwähnt, scheint er nicht in der Lage zu sein, seine Argumente mit Beweisen und Quellen zu untermauern. Stattdessen löscht er unbequeme Kommentare und diffamiert seine Kritiker.

    Es ist bedauerlich, dass es Menschen wie Frank Albrecht gibt, die sich für Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit einsetzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die digitale Welt immer wichtiger wird und viele Menschen online ihre Stimme erheben, ist es entscheidend, dass die Meinungsfreiheit geschützt wird. Es ist wichtig, dass jeder seine Meinung frei äußern kann, solange er dabei nicht gegen Gesetze oder grundlegende ethische Grundsätze verstößt.

    Abschließend bleibt zu hoffen, dass sich Frank Albrecht und ähnliche Personen eines Besseren besinnen und erkennen, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, das es zu schützen gilt. Eine offene und konstruktive Diskussionskultur ist entscheidend für eine funktionierende Demokratie und eine freie Gesellschaft.

  • Tierschutz vs. Landwirtschaft: PETA und das umstrittene Urteil gegen Anbindehaltung

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat erneut für Aufsehen gesorgt, indem sie Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet hat, die Anbindehaltung praktizieren. Doch wie begründet ist dieser Vorwurf? PETA beruft sich dabei auf das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster, das die Anbindehaltung von Rindern im Sommer für maximal zwei Stunden Auslaufpflicht auferlegt. Doch nicht nur ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann von dem betroffenen Landwirt angefochten werden, es wirft auch die Frage auf, ob die vorgeschriebene Auslaufzeit ausreichend ist. Zudem gibt es Kritik an der Polemik von PETA, die in der Vergangenheit immer wieder durch provokante Aktionen und Forderungen für Schlagzeilen gesorgt hat. Wie ist also das Verhältnis von Tierschutz und Landwirtschaft zu bewerten und welche Rolle spielt PETA in diesem Kontext?

    1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
    2. Die rechtliche Bedeutung des Urteils
    3. Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht
    4. Die Unsicherheit von Urteilen
    5. PETA und die Strafanzeigen
    6. Fazit
    7. Quellen

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster

    Das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster hat in der Tierschutz- und Landwirtschaftsbranche für Aufregung gesorgt. In diesem Fall ging es um die Anbindehaltung von Milchkühen, die laut Tierschutzgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das zuständige Veterinäramt hatte einen Bußgeldbescheid gegen einen Landwirt erlassen, der ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz verstoßen hatte. Der Landwirt legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Veterinäramt in Teilen recht und verurteilte den betroffenen Landwirt dazu, den Kühen in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden täglich Auslauf zu gewähren.

    Das Urteil ist in der Branche umstritten. Viele Landwirte sind der Meinung, dass es unrealistisch sei, den Tieren in dieser kurzen Zeit ausreichend Auslauf zu gewähren. Zudem sei die Anbindehaltung gesetzlich erlaubt, solange die Tiere ausreichend versorgt und gepflegt werden. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Anbindehaltung das Tierwohl beeinträchtige und deshalb nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sei.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Landwirt hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof einzulegen. Es bleibt also abzuwarten, wie das endgültige Urteil ausfallen wird. Einige Experten in der Branche kritisieren das Urteil als zu streng, während andere es als wichtigen Schritt in Richtung Tierschutz sehen.

    Es bleibt auch die Frage, ob das Urteil in der Praxis umsetzbar ist. Viele Landwirte sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihren Tieren Auslauf gewähren müssen. Sie müssen möglicherweise zusätzliches Land erwerben oder ihre Stallungen umbauen, um den Anforderungen des Urteils gerecht zu werden. Es wird auch kritisiert, dass das Urteil keine klaren Vorgaben macht, wie der Auslauf gestaltet sein sollte und wie die Tiere in dieser Zeit versorgt werden müssen.

    Insgesamt hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster eine Debatte über die Anbindehaltung von Milchkühen ausgelöst. Es wird diskutiert, ob das Urteil den Tierschutz stärkt oder ob es zu streng und praxisfern ist.

    Die rechtliche Bedeutung des Urteils

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Sachen Anbindehaltung hat sowohl für Tierschützer als auch für Landwirte eine hohe rechtliche Bedeutung. Es geht dabei um die Frage, ob die Anbindehaltung von Rindern in landwirtschaftlichen Betrieben noch zeitgemäß und tierschutzkonform ist.

    Das Verwaltungsgericht Münster hat in dem Urteil 4 K 2151/19 entschieden, dass eine Anbindehaltung von Rindern zwar grundsätzlich zulässig ist, jedoch müssen die Tiere in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden Auslauf erhalten. Diese Auslaufpflicht wurde vom Gericht als notwendig erachtet, um den Tieren eine angemessene Bewegungsfreiheit zu gewährleisten und damit ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen.

    Für Tierschützer ist dieses Urteil ein Erfolg, da es die Rechte der Tiere stärkt und ein Signal gegen Tierquälerei setzt. Für Landwirte hingegen stellt das Urteil eine Herausforderung dar, da es ihre Arbeitsweise einschränkt und Mehrkosten für zusätzliche Auslaufflächen und -zeiten verursachen kann. Viele Landwirte sehen die Anbindehaltung als notwendiges Mittel an, um die Tiere vor Verletzungen und Übergriffen durch andere Tiere zu schützen und sie bei Bedarf medizinisch versorgen zu können. Die Auslaufpflicht kann hierbei als Eingriff in ihre Betriebsfreiheit angesehen werden.

    Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die landwirtschaftliche Branche haben wird. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof ist noch möglich. Es bleibt also spannend, wie sich die rechtliche Lage bezüglich der Anbindehaltung von Rindern in der Zukunft entwickeln wird.

    Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht

    Die Auslauf-Pflicht von landwirtschaftlichen Nutztieren ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema im Tierschutz. Das Verwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil, in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern eine Auslauf-Pflicht von zwei Stunden pro Tag in den Monaten Juni bis September festgelegt. Diese Entscheidung hat jedoch bei vielen Tierschützern und -organisationen für Empörung gesorgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die Frage, ob zwei Stunden Auslauf pro Tag im Sommer ausreichend sind, um den Bedürfnissen von Rindern gerecht zu werden. Kritiker argumentieren, dass die Tiere in freier Wildbahn täglich viele Kilometer zurücklegen würden, um Nahrung und Wasser zu finden, und dass sie in der Anbindehaltung ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben können. Zudem könnten die Tiere bei unzureichendem Auslauf anfälliger für Erkrankungen und Verhaltensstörungen sein.

    Auch die zeitliche Begrenzung der Auslauf-Pflicht von Juni bis September wird kritisiert. Einige Tierschutzorganisationen fordern eine ganzjährige Auslaufmöglichkeit für Nutztiere, da auch in den anderen Monaten des Jahres Bewegung und frische Luft wichtig für das Wohlbefinden der Tiere seien. Es wird argumentiert, dass Tiere in der Landwirtschaft genauso respektvoll behandelt werden sollten wie Haustiere und dass die Anbindehaltung nicht mit modernen Tierschutzstandards vereinbar sei.

    Insgesamt wird die Auslauf-Pflicht in der Anbindehaltung als problematisch angesehen, da sie nur ein Mindestmaß an Bewegung garantiert und das Wohlbefinden der Tiere möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Viele Tierschutzorganisationen fordern eine vollständige Abschaffung der Anbindehaltung und eine Umstellung auf artgerechtere Haltungsformen.

    Die Unsicherheit von Urteilen

    Die Unsicherheit von Urteilen ist ein bekanntes Problem in der Rechtsprechung, da es oft zu unterschiedlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen kommen kann. Gerade in Bezug auf Tierschutz und Landwirtschaft gibt es oft unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen der Gesetze und Verordnungen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster 4 K 2151/19 ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, da es sich um einen Präzedenzfall handelt, der zukünftige Gerichtsentscheidungen beeinflussen könnte.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Rechtsprechung immer vom Einzelfall abhängig ist und jedes Gericht seine eigenen Entscheidungen trifft. Es gibt keine Garantie, dass ein Gericht in einem ähnlichen Fall genauso entscheiden würde wie das Verwaltungsgericht Münster. Dies zeigt, dass die Rechtsprechung immer eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt und man sich nicht immer auf Urteile anderer Gerichte verlassen kann.

    Dennoch können Urteile wie das des Verwaltungsgerichts Münster als Orientierungshilfe dienen und zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Gerade in Fällen, in denen es um den Schutz von Tieren geht, ist eine einheitliche Rechtsprechung besonders wichtig, um Tierquälerei und Missstände in der Landwirtschaft zu verhindern.

    Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Zukunft Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Tierschutz haben wird. Es ist jedoch sicher, dass das Thema weiterhin kontrovers diskutiert werden wird und weitere Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich folgen werden.

    PETA und die Strafanzeigen

    PETA hat in den letzten Jahren wiederholt Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet, die Anbindehaltung praktizieren. Die radikale Tierrechtsorganisation sieht darin eine Form der Tierquälerei und fordert ein Verbot dieser Haltungsform. Doch nicht alle teilen diese Ansicht und es gibt auch Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Anbindehaltung in einigen Fällen notwendig sein kann, zum Beispiel bei kranken oder aggressiven Tieren.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte haben oft für kontroverse Diskussionen gesorgt. Während die einen die Organisation für ihr Engagement für den Tierschutz loben, werfen ihr andere Polemik und Öffentlichkeitssucht vor. Kritiker argumentieren auch, dass die Strafanzeigen oft aufgrund von fehlender Sachkenntnis und fehlender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere erstattet werden.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Bürger das Recht hat, Strafanzeige zu erstatten, wenn er einen Straftatbestand vermutet. Ob die Anzeige berechtigt ist, entscheiden letztendlich die Ermittlungsbehörden und im Fall einer Anklage auch die Gerichte. Die von PETA gestellten Strafanzeigen werden in der Regel immer abgewiesen und eingestellt.

    Fazit

    Zusammenfassend zeigt sich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur Anbindehaltung in der Landwirtschaft für kontroverse Diskussionen sorgt. Während die radikale Tierrechtsorganisation PETA das Urteil als Meilenstein für den Tierschutz feiert, sehen Landwirte und Verbände ihre Existenz bedroht und kritisieren die Urteilsbegründung als zu wenig praxisnah.

    Besonders umstritten ist die Auslaufpflicht für die Tiere, die nur für maximal 2 Stunden zwischen dem 1. Juni und dem 30. September gilt. Die Praktikabilität dieser Vorgabe wird stark infrage gestellt und auch das Verwaltungsgericht gibt zu, dass es hierbei noch Handlungsbedarf gibt.

    Ein weiteres Problem zeigt sich in der Unsicherheit von Urteilen, die aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Gesetzen und Verordnungen bei verschiedenen Gerichten entstehen kann. Landwirte stehen hier vor einer großen Herausforderung, da sie oft nicht wissen, welche Haltungsformen und Praktiken erlaubt sind und welche nicht.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte, die Anbindehaltung praktizieren, verdeutlichen zudem den Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft. Während PETA auf eine Abschaffung der Anbindehaltung pocht, sehen Landwirte in der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Haltungsform eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit.

    Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird und ob es zu einer Änderung der Haltungsformen in der Landwirtschaft führen wird. Klar ist jedoch, dass der Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft weiterhin bestehen bleibt und eine Lösung nur durch einen konstruktiven Dialog möglich ist.

    Quellen:

  • Kuriose Reaktionen: Colin Goldner, Rechtsanwalt, verwirrt mit Antworten auf Forderungen

    Per E-Mail erreicht mich eine Nachricht von Colin Goldners Rechtsanwalt. Doch ob dieser überhaupt weiß, dass eine solche Zustellung nicht rechtssicher ist, bleibt fraglich. Aus Transparenz- und Rechtsbewusstsein heraus entscheide ich mich, nicht einfach per E-Mail zu antworten, sondern eine rechtssichere Zustellung per Fax vorzunehmen. Im Interesse der Öffentlichkeit und meiner eigenen Transparenzpflicht als angeblich beschuldigter Betreiber der Webseite www.Gerati.de, veröffentliche ich an dieser Stelle den Wortlaut der E-Mail.

    Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt aus journalistischen Gründen, um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die Transparenzpflicht zu erfüllen.



    Sehr geehrter Herr Harnos,
    wir dürfen Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 02.03.2023.
    Eine Zahlung, wie von Ihnen verlangt, wird nicht erfolgen.
    Im Übrigen wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir die Giordano Bruno-Stiftung nicht vertreten.
    Die an Sie übersandte Vollmacht ist bezogen auf die von Herrn Dr. Goldner geltend gemachten Unterlassungsansprüche.
    Weitere Sachverhalte, die Sie gegen Herrn Dr. Goldner geltend machen wollen, sind hiervon nicht umfasst.
    Entsprechende Aufforderungen wollen Sie bitte an Herrn Dr. Goldner selbst übersenden.
    Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.
    Mit freundlichen Grüßen
    Späth Rechtsanwalt

    Was die E-Mail enthüllt: Hintergründe und Zusammenhänge

    Ich habe dem Rechtsanwalt und Herrn Colin Goldner eine Rechnung über eine Aufwandsentschädigung als gemeinschaftlicher Schuldner zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztendlich für die Kosten aufkommt, ob der Rechtsanwalt oder Colin Goldner, der für mich rechtsschriftlich nicht erreichbar ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, werde ich Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen beide Schuldner einleiten.

    Es ist wichtig zu erwähnen, dass die E-Mail des Rechtsanwalts keine rechtsverbindliche Zustellung ist, was eigentlich ein Rechtsanwalt wissen sollte. Interessant wird es nun, denn in meinem letzten Schreiben habe ich erneut die Weiterleitung der Abmahnungen in Bezug auf die von Colin Goldner zu verantwortende Facebook-Seite gefordert. Weder Colin Goldner, der im Impressum als Kontaktperson und somit als haftbarer Ansprechpartner aufgeführt wird, noch die Giordano Bruno-Stiftung haben auf meine Schreiben reagiert.

    Mit der erteilten Vollmacht an den Rechtsanwalt Späth hat Colin Goldner diesem eine Postbevollmächtigung für alle im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren anfallenden Schriftstücke erteilt. Meine Forderungen sind demnach dem Verfahren zuzuordnen, da ich bei Klageerhebung unverzüglich Widerklage einreichen werde, um meine Forderungen einzufordern.

    Colin Goldner ist für zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Drohungen verantwortlich, die er als Verwalter der Facebook-Seite verbreitet hat. Auch die absurden Behauptungen in seinem Buch über meine Person, dass ich Mitglied der rechtsextremen Szene von Görlitz gewesen sei und rechtsradikale Werbung auf der Webseite von GERATI schalte, sind erwähnenswert. Beweise konnte er dafür nicht vorbringen, insbesondere da es sich bei der Werbung um Google Werbung handelt, die auf den Nutzer interessenbezogen ausgeliefert wird. Wenn Colin Goldner also rechtsradikale Werbung angezeigt bekommt, muss er im Internet sein Interesse dafür bekundet haben. Andernfalls würde er Werbung für Toilettenpapier erhalten, passend zu dem Mist, den er verbreitet.

    Und so antwortete ich dem Rechtsanwalt wie folgt …

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12

    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725

    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI
    Silvio Harnos
    BSD-City
    Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong
    Indonesien

    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    E-Mail: info@gerati.de

    BSD-City, 14.03.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k

    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,

    ich nehme Bezug auf Ihre am 09.03.2023 übersandte E-Mail und teile Ihnen mit, dass diese aufgrund fehlender rechtlicher Zustellung unwirksam ist.

    Punkt Zahlung:

    Als Rechtsanwalt obliegt es Ihnen, Ihren Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen und ihn auf der Grundlage seiner Angaben über die rechtlichen Aussichten zu informieren. Sollte Ihr Mandant Ihnen vorsätzlich falsche Anschuldigungen unterbreiten, die zu einem Aufwand oder finanziellen Schaden führen, haften Sie dafür. Sie erhalten eine Vergütung von Ihrem Mandanten für Ihre Dienstleistungen, jedoch dürfen Sie durch haltlose Anschuldigungen Ihres Mandanten nicht profitieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie bereits im März 2022 eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen haben, aber bis heute keine gerichtliche Klageschrift eingereicht wurde, obwohl Ihr Mandant auf Facebook wiederholt behauptet hat, dies getan zu haben. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch und zielt darauf ab, mich in den sozialen Medien zu diskreditieren.

    Als Rechtsanwalt sind Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Mandanten für meine Forderungen haftbar. Sollte Ihr Mandant absichtlich meine Kontaktaufnahme verhindern, indem er mich ghostet und für mich unerreichbar ist, liegt es in Ihrer Verantwortung als Teil des Mandantenverhältnisses, alle Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Eine Nichtweiterleitung würde gegen Ihre Pflichten als Rechtsanwalt verstoßen.

    Punkt Mandatsvollmacht Colin Goldner:

    Colin Goldner ist als verantwortliche Kontaktperson für sämtliche öffentliche Webseiten und sozialen Medien des Great Ape Project benannt. Dies geht einerseits aus dem Impressum hervor, welches unter folgendem Link abrufbar ist:

    Impressum Webseite: greatapeproject.de
    Impressum Webseite: greatapeproject.de

    https://www.greatapeproject.de/impressum/

    Darüber hinaus ist belegt, dass ihr Mandant Colin Goldner seit 2008 als Gremienmitglied im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung tätig ist. Der Nachweis hierzu ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Gremienmitgliedern_der_Giordano-Bruno-Stiftung.

    Ebenso ist belegt, dass Colin Goldner seit 2011 das Great Ape Project sowie dessen soziale Medien und Webseiten leitet. Der entsprechende Beweis kann unter folgendem Link und dessen weiterführenden Verlinkungen eingesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Colin_Goldner.

    Es ist daher unbestritten, dass Ihr Mandant die volle Verantwortung für meine Vorwürfe trägt und zudem als empfangsberechtigte Person im Namen der Giordano Bruno-Stiftung agiert.

    Ich habe versucht, auf rechtlich zulässige Weise mit Ihrem Mandanten Kontakt aufzunehmen, jedoch waren die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten für mich nicht verfügbar oder Ihr Mandant hat nicht auf meine E-Mails und Anrufe reagiert, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.

    Ihr Mandant hat in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ die falsche und absurde Behauptung aufgestellt, dass ich einer neonazistischen Zelle in Görlitz angehört haben soll. Diese Behauptung wird auch auf den von ihm verantworteten Social-Media-Seiten des „Great Ape Project“, durch ihn gepostet, oder von Dritten auf dieser Facebook Seite verbreitet und von ihm wissentlich geduldet, was eine klare Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Ihr Mandant behauptet fälschlicherweise in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, dass ich vorsätzlich rechte Werbung auf meiner Webseite gerati.de verbreite. Die auf meiner Webseite geschaltete Werbung wird jedoch ausschließlich von Google auf der Grundlage von Personen- und Interessenbezogenheit ausgespielt. Wenn Ihr Mandant beim Besuch meiner Webseite rechtsgerichtete Werbung angezeigt bekommt, kann dies lediglich auf sein eigenes Interesse in dieser Richtung oder auf seinen regelmäßigen Besuch rechtsradikaler Seiten im Internet zurückzuführen sein. Es ist anzunehmen, dass er ansonsten Werbung für andere Produkte wie Toilettenpapier erhalten würde. Angesichts der Tatsache, dass er wiederholt andere Personen diffamiert hat, insbesondere in seinen Büchern, ist seine Behauptung in diesem Zusammenhang besonders unverantwortlich.

    Es ist unzutreffend zu behaupten, dass in Ihrer Mandatsvollmacht keine weiteren Sachverhalte enthalten sind. Offensichtlich sind Sie beauftragt, Ihren Mandanten in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch stehen, einschließlich der von mir zu erwartenden Widerklagen. Ich bitte Sie daher, Ihre Aussage zu korrigieren und in Zukunft genau zu prüfen, bevor Sie falsche Behauptungen aufstellen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über eine Person einen Straftatbestand darstellen kann, insbesondere wenn dies in der Öffentlichkeit geschieht und die Ehre und Reputation der betroffenen Person beeinträchtigt. Wenn Ihr Mandant also tatsächlich unwahre Behauptungen über eine angebliche Klage oder Strafanzeigen verbreitet, die nicht existieren, könnte er sich möglicherweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

    Es ist daher wichtig, dass Ihr Mandant sich in der Öffentlichkeit korrekt und wahrheitsgemäß äußert und keine unwahren Behauptungen verbreitet, die den Ruf anderer Personen schädigen können.

    Als Rechtsanwalt Ihres Mandanten sind Sie verpflichtet, mir eine Klageschrift sowie das Aktenzeichen und das zuständige Gericht mitzuteilen, sofern eine Klage tatsächlich erhoben wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir weder eine gerichtliche Klageschrift noch ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft vor. Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und teilen Sie mir die benötigten Informationen mit, damit ich meine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

    Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf, die unwahren Behauptungen bezüglich einer gerichtlichen Klage und Strafanzeigen gegen mich unverzüglich aus den von ihm verantworteten sozialen Medien zu entfernen. Des Weiteren erwarte ich von Ihrem Mandanten eine schriftliche Unterlassungserklärung, in welcher er sich dazu verpflichtet, zukünftig derartige Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Die Formulierung dieser Erklärung überlasse ich gerne Ihnen als seinem Rechtsanwalt.

    Gleichzeitig ersuche ich hiermit Ihren Mandanten um Mitteilung der Verkaufszahlen seines Buches „Robby – der letzte Zirkusschimpanse„. Wie bereits von mir angemerkt, sind in diesem Buch zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person enthalten. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, gegen Ihren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Es wird höflich darum gebeten, dass Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, ob Sie als Vertreter des Mandanten bereit sind, meine Forderungen und dieses Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Sollten Sie sich weigern, diese Pflicht zu erfüllen, obwohl Sie als Rechtsanwalt des Mandanten handeln, könnten Sie sich gemäß § 43a Abs. 3 BRAO strafbar machen. Bitte beachten Sie, dass die Weigerung, die notwendige Kommunikation zwischen Ihrem Mandanten und mir zu erleichtern, eine Verletzung Ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflichten darstellen könnte.

    Ich fordere Sie und Ihren Mandanten hiermit auf, mir gemäß § 5 Abs. 1 TMG die notwendigen erreichbaren Zustellmöglichkeiten für Ihren Mandanten zu benennen. Insbesondere bitte ich Sie, mir eine gültige Faxnummer zu nennen, die Ihr Mandant nachweislich besitzt und aus dem Impressum entfernt hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mandant als Diensteanbieter nach § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet ist, diese Angaben zur Verfügung zu stellen.

    Um zum Abschluss noch auf ihren Letzen Satz der E-Mail einzugehen. „Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.“

    Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Forderungen in den bisherigen Schreiben sich unmittelbar auf das gegenwärtige Verfahren beziehen und ich unverzüglich nach Einreichung einer Klage Widerklage erheben werde, unterliegen Sie als Rechtsanwalt Ihres Mandanten einer rechtlichen Verpflichtung, die Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten, sobald Sie Kenntnis von diesen erhalten.

    Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Erledigung der in meinem vorherigen Schreiben dargelegten Forderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort per E-Mail nicht ausreichend ist. Ich fordere Sie auf, rechtssicher per Fax zu antworten. Als Jurist sollten Sie über die notwendige Fachkompetenz verfügen, um diese Anforderung zu verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • PETA’s Veterinäramt Ranking: Wichtigtuerei oder ernstzunehmende Bewertung?

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat ein Ranking der deutschen Veterinärämter veröffentlicht. Doch statt Lob und Anerkennung zu erhalten, hat PETA mit ihrem Vorgehen erneut für Kontroversen gesorgt. Denn anders als viele glauben, ist PETA keine Tierschutzorganisation, sondern eine Tierrechtsorganisation. In ihrem Bestreben, das Leben von Tieren zu verbessern, geht PETA oft unkonventionelle Wege. So auch in diesem Fall, in dem sie Veterinärämter bewerten und das Ergebnis veröffentlichen. Doch wie aussagekräftig sind die Bewertungen und warum hat PETA die erste Pressemitteilung zu ihrem Ranking wieder gelöscht?

    1. PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation
    2. Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?
    3. Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?
    4. Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse
    5. Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile
    6. Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht
    7. Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?
    8. Quellen

    PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation

    PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) bezeichnet sich selbst als Tierrechtsorganisation. Anders als Tierschutzorganisationen verfolgt PETA das Ziel, Tiere nicht nur vor Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen, sondern auch ihre Grundrechte zu wahren. Diese Sichtweise unterscheidet sich grundlegend von der des Tierschutzes, der primär darauf abzielt, das Leid von Tieren zu minimieren. Die Tierrechtsbewegung ist damit politischer und stellt die menschliche Nutzungs- und Eigentumsrechte an Tieren generell infrage. Für PETA bedeutet dies beispielsweise die Forderung nach einem Ende der Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft, der Tierversuche und des Gebrauchs von Tieren für Unterhaltungszwecke.

    Allerdings ist das Vorgehen von PETA nicht unumstritten. Die Organisation ist dafür bekannt, mit provokativen und kontroversen Kampagnen aufzufallen. So sorgte beispielsweise eine PETA-Kampagne mit dem Slogan „Holocaust auf Ihrem Teller“ für Empörung. Zudem geriet die Organisation in die Kritik, als bekannt wurde, dass PETA im eigenen Tierheim bis zu 90 % der Tiere tötet, die in ihre Obhut gelangen.

    In diesem Kontext ist auch das Veterinäramt-Ranking von PETA zu betrachten. Kritiker werfen der Organisation vor, das Ranking als Mittel zur Selbstdarstellung zu nutzen und sich als Vorreiter im Tierschutz zu präsentieren, obwohl ihre Positionen von vielen anderen Tierschutzorganisationen und Tierärzten abgelehnt werden.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?

    PETA veröffentlicht jedes Jahr ein sogenanntes „Veterinäramt-Ranking“, in dem die Arbeit der Veterinärämter in deutschen Städten bewertet wird. Doch wie wird dieses Ranking eigentlich erstellt?

    Laut PETA werden die Veterinärämter anhand von vier Kriterien bewertet: der personellen Ausstattung, der Sachkunde des Personals, der Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und der Transparenz. Die Informationen werden durch schriftliche Anfragen bei den Veterinärämtern sowie durch eine Online-Recherche ermittelt.

    Nach eigenen Angaben bewertet PETA jedes Jahr alle 401 deutschen Kreise und kreisfreien Städte. Dabei werden die Ergebnisse in Form einer Rangliste veröffentlicht, in der die Städte und Kreise mit der besten Veterinäramts-Arbeit auf Platz eins stehen.

    Allerdings gibt es auch Kritik an der Methodik des Rankings. Einige Tierschutzverbände werfen PETA vor, die Kriterien für die Bewertung der Veterinärämter willkürlich ausgewählt zu haben und dass die Ergebnisse wenig aussagekräftig seien. Zudem werde die Arbeit der Veterinärämter oft nur oberflächlich betrachtet und nicht ausreichend berücksichtigt, dass diese oft unterbesetzt und überlastet sind.

    Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA ist seit seiner Veröffentlichung umstritten. Kritiker bemängeln vor allem die Methodik, mit der die Bewertung der Veterinärämter erfolgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Ranking nur aufgrund von öffentlich verfügbaren Informationen erstellt wird. Dabei werden jedoch viele wichtige Faktoren nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel die personelle Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeitsbedingungen und das Budget der Veterinärämter. Auch die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben, die von den Veterinärämtern wahrgenommen werden, wird nicht ausreichend berücksichtigt.

    Zudem wird bemängelt, dass die Kriterien, die PETA zur Bewertung heranzieht, nicht immer aussagekräftig sind. So wird beispielsweise das Vorhandensein von Hunden auf dem Dienstgelände der Veterinärämter als positiver Faktor bewertet, obwohl dies nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit hat.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA basiert offenbar nicht allein auf objektiven Bewertungskriterien, sondern scheint stark von der Kooperationsbereitschaft mit PETA beeinflusst zu sein. Veterinärämter, die positiv bewertet werden, arbeiten vermutlich eng mit PETA zusammen, während Veterinärämter, die eine Zusammenarbeit ablehnen, eher negativ bewertet werden. Es besteht daher die Vermutung, dass das Ranking in erster Linie als öffentlichkeitswirksame Verleumdungskampagne gegen Veterinärämter dient, die sich nicht mit PETA einlassen möchten. Eine solche Vorgehensweise kann sowohl für die betroffenen Veterinärämter als auch für den Tierschutz insgesamt kontraproduktiv sein.

    Insgesamt wird das Ranking von vielen Experten als wenig aussagekräftig und unzureichend fundiert kritisiert. Auch PETA selbst räumt ein, dass das Ranking nur eine grobe Orientierungshilfe sein soll und nicht als umfassende Bewertung der Veterinärämter angesehen werden darf.

    Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse

    Die Pressemitteilung von PETA bezieht sich explizit auf das Bezirksveterinäramt Berlin-Mitte und dessen Genehmigung für den Einsatz von Kaninchen und Meerschweinchen bei der Aufführung von Richard Wagners „Der Ring der Nibelungen“ in der Berliner Staatsoper. PETA wirft dem Veterinäramt vor, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und die Tierquälerei bei dieser Veranstaltung nicht verhindert zu haben.

    Die Tierrechtsorganisation betont, dass Kaninchen und Meerschweinchen als Fluchttiere besonders empfindlich auf ungewohnte Lautstärke, Lichter und fremde Menschen reagieren. Es könnten sich sogar lebensbedrohliche stressbedingte Erkrankungen entwickeln, wenn diese Tiere auf einer Bühne eingesetzt werden, ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. PETA betont, dass Tiere nicht dazu da sind, um auf der Bühne als Attraktionen missbraucht zu werden und fordert das Veterinäramt Berlin-Mitte auf, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen und die Ausbeutung von Tieren auf Berliner Bühnen nicht mehr zu genehmigen.

    Tatsache ist, dass in diesem Fall ein Gerichtsverfahren stattfand und die Verwendung von Kaninchen und Meerschweinchen auf der Bühne genehmigt wurde. PETA ist auch darüber informiert. Das Veterinäramt Berlin-Mitte hatte in diesem Fall keine Befugnis, ein Verbot auszusprechen, da es dadurch gegen das Urteil und das Gesetz verstoßen würde. Eine solche Entscheidung hätte rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

    Der Versuch von PETA, das Veterinäramt von Berlin-Mitte in ein schlechtes Licht zu rücken, zeigt die fragwürdige Natur dieses Veterinäramt-Rankings auf. Das Veterinäramt handelte im Einklang mit geltendem Recht und erhielt trotzdem eine negative Bewertung aufgrund seiner Ablehnung der Zusammenarbeit mit PETA. Durch diesen Versuch, das Amt öffentlich zu diskreditieren, wird die Glaubwürdigkeit des Rankings weiter infrage gestellt.

    Die Tatsache, dass diese Pressemitteilung, für die Peter Höffken verantwortlich war, gelöscht wurde, zeigt deutlich, dass PETA Kritik ohne ausreichende Belege willkürlich verteilt. Es ist bedenklich, wenn Organisationen ihre Anschuldigungen nicht sorgfältig prüfen und somit möglicherweise zu Unrecht den Ruf von Personen oder Institutionen schädigen.

    Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile

    Das Anprangern von Veterinärämtern hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits kann es dazu beitragen, Missstände im Tierschutz aufzudecken und zu beheben. Es kann ein Ansporn für Veterinärämter sein, ihre Arbeit zu verbessern und die Einhaltung von Tierschutzstandards zu gewährleisten.

    Andererseits besteht die Gefahr, dass durch das Anprangern von Veterinärämtern eine pauschale Verurteilung stattfindet, die auch diejenigen trifft, die ihre Arbeit gewissenhaft und verantwortungsbewusst ausüben. Es besteht auch das Risiko von falschen Vorwürfen oder unberechtigter Kritik, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in Veterinärämter untergraben kann.

    Insgesamt sollte eine sachliche und differenzierte Betrachtung der Arbeit von Veterinärämtern im Tierschutz angestrebt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten, Veterinärämtern und Tierschutzorganisationen kann dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht

    In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren. Das wichtigste Gesetz ist das Tierschutzgesetz, das den Schutz von Tieren als Mitgeschöpfen des Menschen festlegt. Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Tieren, die Haltung, den Transport und das Töten von Tieren sowie den Handel mit Tieren.

    Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind die Veterinärbehörden der einzelnen Bundesländer. Diese haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden und Tiere zu schützen.

    Neben dem Tierschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, die den Schutz von Tieren regeln. Dazu gehören beispielsweise die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Tiertransportverordnung oder die Tierschutz-Schlachtverordnung.

    Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es auch zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen. Einige der bekanntesten Organisationen sind der Deutsche Tierschutzbund, PETA, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzverein.

    In den letzten Jahren hat das Thema Tierschutz in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So gibt es immer mehr Menschen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen und für eine tierfreundliche Lebensweise einstehen. Auch in der Politik wird das Thema Tierschutz immer wieder diskutiert und es werden neue Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren erlassen.

    Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?

    Insgesamt lässt sich sagen, dass das Veterinäramt-Ranking von PETA eher einer PR-Aktion als einem sinnvollen Bewertungssystem gleicht. Es scheint vielmehr ein Versuch zu sein, Veterinärämter zu einer Zusammenarbeit mit PETA zu erpressen, indem negative Bewertungen vergeben werden, wenn eine Zusammenarbeit abgelehnt wird. Diese Vorgehensweise ist fragwürdig, da sie die eigentliche Arbeit der Veterinärämter nicht angemessen bewertet und die Zusammenarbeit mit PETA überproportional gewichtet.

    Ein Bewertungssystem kann einerseits dazu beitragen, dass Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und das Bewusstsein für Tierschutz gestärkt wird. Allerdings birgt das Ranking auch die Gefahr, dass ein ungerechtfertigter Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufgebaut wird und der Fokus zu sehr auf Mängeln und Verstößen liegt, anstatt auf den positiven Entwicklungen im Tierschutz. Es sollte darauf geachtet werden, dass Bewertungen objektiv und auf fundierten Fakten basieren, um eine gerechte Bewertung zu gewährleisten. Letztendlich kann eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierschutzorganisationen und Veterinärämtern dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern

    Zudem können die Bewertungskriterien und die Methodik des Rankings von PETA kritisch hinterfragt werden. So beruht das Ranking auf Selbstauskünften der Veterinärämter und es werden lediglich die quantitativen Aspekte bewertet, während qualitative Aspekte wie beispielsweise die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter nicht berücksichtigt werden.

    Insgesamt scheint das Veterinäramt-Ranking von PETA eher als ein Instrument zur Erpressung von Veterinärämtern zur Zusammenarbeit mit PETA zu dienen. Der Fokus von PETA liegt nicht in erster Linie auf der Verbesserung des Tierschutzes, sondern es geht vielmehr darum, die eigenen ethischen Vorstellungen in der Gesellschaft durch erpresserische Mittel umzusetzen. Während es wichtig ist, Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, besteht die Gefahr, dass das Ranking einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufbaut und zu sehr auf Mängel und Verstöße fokussiert, anstatt auf positive Entwicklungen im Tierschutz. Kritik an Veterinärämtern ist wichtig, sollte jedoch konstruktiv sein und nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Zusammenarbeit mit PETA besteht oder nicht.

    Quellen: