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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Allgemein

#FragPeTA 2- Vegane Ernährung

Gestern war es auf der Facebook Seite von PeTA, wieder einmal soweit und ein Möchtegern Experten stellen sich …

Kategorie: Allgemein

  • Friedrich Mülln der Spendenbetrüger

    Friedrich Mülln begeht vorsätzlich Spendenbetrug. Die Spenden die er für Soko Tierschutz einnimmt und anscheinend privat veranlagt, reichen ihm nicht aus.

    Seit ein paar Wochen bettelt Friedrich Mülln auf seiner persönlichen Webseite, privat um Spenden. Er räumt ein in gänzlicher Armut leben zu müssen und deswegen auf private Spenden angewiesen sei! Dazu vermischt er die Arbeiten von Soko Tierschutz, mit seinen privaten Bedürfnissen zusammen! So schreibt er auf seiner privaten Webseite folgendes …

    Ich leiste viel, opfere dafür auch den Großteil meiner Freizeit und gehe große Risiken ein. Es ist etwas typisch Deutsches, dass Menschen, die etwas Sinnvolles für die Gesellschaft tun, an der Grenze der Armut leben müssen.

    friedrich-muelln.info

    Friedrich Mülln sei Arm und sei auf Spenden angewiesen. Nun darf man sich fragen, wo die hunderttausende Spenden die Soko Tierschutz e. V. erhält verbleiben. Im Jahr 2019 hat Soko Tierschutz nach eigene Angaben 892.353,68 € an Spenden eingenommen.

    Wo verschwindet die fast 1 Million Euro aus dem Tierschutz?

    Friedrich Mülln und auch Soko Tierschutz machen keinen Hehl daraus, das man keinen aktiven Tierschutz betreibt. So wird weder ein Tierheim geführt noch Tiere durch Veterinär ärztliche Versorgung geholfen. Letztendlich begeht Soko Tierschutz nur Straftaten. Dazu musste sich Friedrich Mülln bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Die Bezeichnung Berufsstraftäter trägt Friedrich Mülln zu Recht.

    Anstatt in Not geratenen Tierhalter zu helfen, um die Tierhaltung zu verbessern, stellt sich Friedrich Mülln sogar noch selbst mit der Kamera hin und filmt Hilfsversuche eines Bauern. So passiert, als ein Bauer eine Kuh die zusammengebrochen war, zum Aufstehen bewegen wollen. Eine ausgewachsene Kuh wiegt bis zu 600 Kilogramm. Also braucht man Hilfsmittel. In diesem Fall einen Radlader. Anstatt das nun Friedrich Mülln dem Landwirt half und ihn beim Versuch die Kuh abzutransportieren half, stellte er sich daneben und filmte diese skurrile Aktion.

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    Diese Aktionen von Mülln sind mit dem Spannen bei Verkehrsunfällen vergleichbar. Friedrich Mülln, sorgt sogar noch dazu, dass der Landwirt, da er ungewollt öffentlich gefilmt wird, Fehler begeht! Warum Friedrich Mülln sich nicht bereit erklärt und dem Landwirt einweist, um den Abtransport der Kuh zu gewährleisten, bleibt offen!

    Friedrich Mülln macht sich der Unterlassung strafbar

    Friedrich Mülln fordert wie andere Tierrechtler auch, dass für Tiere dieselben Gesetze gelten sollten, wie für Menschen. Bei ihrer eigenen Umsetzung, ist natürlich egal ob Verstöße wie zum Beispiel, unterlassene Hilfe ein Rechtsverstoß sei.

    So filmt, Friedrich Mülln über Wochen und Monate, illegal angebliche Tierquälerei. Anstatt sofort einzuschreiten und die Behörden anzurufen, will Friedrich Mülln noch mehr Tierquälerei sehen. Zum Abschluss wird dann noch ein Video erstellt, was gänzlich aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Angebliche Tierqualbehauptungen, werden von Ermittlungsbehörden widerlegt. Selbst bei den als Beweismittel beigefügten Aufzeichnungen werden Manipulationen festgestellt. Damit sind diese Beweismittel rechtsunwirksam, lieber Herr Friedrich Mülln.

    Die Armut von Friedrich Mülln nur vorgespielt

    Wenn Friedrich Mülln wirklich so Arm dran wäre, müsste er ja von Hatz IV leben. Sollte dieses so sein und Friedrich Mülln technische Produkte über den Verein kaufen und privat verwenden, ist dieses dann Sozialbetrug! Dieses gilt dann auch für die Nutzung eines Fahrzeuges. 

    Friedrich Mülln´s geheimes Luxusleben

    Man kann sich aber sicher sein, das Friedrich Mülln, im Geheimen in Saus und Braus lebt! So gönnt er sich wie er selbst auf seiner Seite wie er schreibt gern einmal eine Auszeiten von seinem harten Arbeitsleben. Wie man selbst erkennen kann, sind da luxuriöse Fernreisen eine willkommene Abwechselung! 

    Da braucht man sich letztendlich auch nicht wundern, dass kein Geld für Tiere die er aus dem Tierschutz abgreift, übrig bleibt. Wenn man dann noch versucht, doppelt zu kassieren, wie Friedrich Mülln, ist es wohl die gänzliche Schande, für den Tierschutz. Nicht nur das die Spendengelder für private Zwecke missbraucht werden, siehe bei Friedrich Mülln in Luxusreisen für seine Entspannung von seinem anstrengendem Beruf als Straftäter! 

    Spendensammeln kann und darf jeder.

    Nur ist es eine Straftat, wenn man Gelder zweckentfremdet wie es Mülln tut. Spender wollen Tieren helfen und finanzieren dann letztendlich Straftaten. Bei diesen Straftaten wird letztendlich auch nicht einem einzigen Tier geholfen. Friedrich Mülln geht es letztendlich nur um den wirtschaftlichen finanziellen Schaden, den er einen Betrieb zufügen kann. Hilfe und Schutz für Tiere ist dabei bei Mülln nicht anzutreffen. Dieser ergötzt sich sogar sichtlich, über Tierquälereien und räumt selbst ein, kräftig bei diesen Mitzumachen. Seine Aussage … „Man muss sich auch mal die Hände schmutzig machen“ sagt wohl alles.

    Auch GERATI sammelt Spenden, was natürlich Tierrechtsunterstützern immer wieder aufstößt. Nur fließen bei GERATI die Spenden zu 100 Prozent in die Aufklärung über den Tierrechtsterrorismus. Das dieses den Tierrechtlern ein Dorn im Auge ist, zeigen die unzähligen Versuche mit Strafanzeigen und Klagen, mit dem der Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, aus der Tierrechtsszene überhäuft wird. 

    Aktuell läuft eine Klage von Dr. Edmund Haferbeck, gegen Silvio Harnos wegen Verleumdung. Im Vorfeld scheiterte dieser bereits, mit über 25 Strafanzeigen, gegen mich, die sogar bei der Einreise in Deutschland, mit einer 90 Minütigen vorläufigen Festnahme ausarteten. Diese Strafanzeigen wurde letztendlich, wie auch die Versuche von Friedrich Mülln, gegen meine Person, oder Simon Fischer, allesamt eingestellt und meine Unschuld erwiesen.

    Auch in dem angestrebten Verfahren von Edmund Haferbeck, wo die Verhandlung am 11. März 2021 beim Landgericht Berlin stattfinden wird, bin ich mir Siegessicher. Allein schon die aufgezeigten Beweise des Klägers belegen die Unschuld von mir. 

  • Radikale Tierrechtler reichen Petition beim Petitionsausschuss des Bundestages ein

    Derzeit ist eine amüsante Petition zur Zeichnung beim Petitionsausschuss des Bundestages vorhanden. Schaut man sich diese einmal an, kann man nur mit dem Kopf schütteln.

    Verlinkt hat diese Petition Soko Tierschutz auf seiner Facebook Seite. Schaut man sich den Petitionstext an, offenbart sich wieder einmal die Dummheit aus der Tierrechtsszene. Bis zur Erstellung des Artikels haben nach 1 Woche diese Petition erst 1.793 Personen gezeichnet.

    In der Petition fordert man in das Tierschutzgesetz in den § 17 hinzufügt „Der Versuch ist strafbar!“ Schaut man sich die Begründung an, müsste man eigentlich diese Petition sofort unterzeichnen.

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    Jeder Stalleinbruch den Friedrich Mülln von Soko Tierschutz, oder ein anderer radikaler Tierrechtsverein begeht, würde dann sofort mit einer Strafe bedroht.

    Illegale Stalleinstieg gefährdet den Tierbestand und verstoßen somit gegen das Tierschutzgesetz. Bei mehreren Einbrüchen durch Tierrechtler starben bereits unzählige Tiere. So würden sich die Tierrechtler selbst mit dieser Petition, sollte sie Erfolgreich sein, in den Knast bugsieren!

    Hier noch der genaue Wortlaut der Petition

    Text der Petition

    Die Petition fordert, dass auch die versuchte Tierquälerei strafbar ist. Dazu bedarf es einer Ergänzung des § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG), die lautet: „Der Versuch ist strafbar“

    Begründung

    § 17 TierSchG stellt Tierquälerei unter Strafe. Es handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB). Folglich ist der Versuch der Tat nur dann strafbar, wenn das Gesetz den Versuch ausdrücklich unter Strafe stellt (§ 23 Abs. 1 StGB). Eine gesetzliche Bestimmung, die zur Versuchsstrafbarkeit führt, fehlt immer noch, was insbesondere aus folgenden Erwägungen nicht länger hingenommen werden kann:

    1. Tierschutz ist als Staatsziel nach Art. 20a GG ein Verfassungsgut, welches eines angemessenen Schutzes durch das Strafrecht bedarf. Bei nahezu allen anderen strafrechtlich geschützten Rechtsgüter beginnt die Strafbarkeit bereits dann, wenn die Tat noch im Versuch steckt.

    2. Unser Tierschutzgesetz ist ethisch bestimmt und soll der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dienen. Im Versuch der Tierquälerei manifestiert sich ein Gesinnungsunwert, der nach dem Grundgedanken des TierSchG nicht generell bzw. von vornherein straflos bleiben darf.

    3. Die versuchte Sachbeschädigung ist nach § 303 Abs. 3 StGB strafbar. Weshalb der strafrechtliche Schutz der Sache vor Beschädigung weiter reichen soll, als der des Tieres vor Tötung, ist weder ethisch noch verfassungsrechtlich nachvollziehbar und führt zu erheblichen Wertungswidersprüchen. Selbst der Versuch der Datenveränderung ist strafbar (§ 303a Abs. 2 StGB).

    4. Der Gesetzgeber sieht Tierquälerei im Verhältnis zur Sachbeschädigung als schwereres Delikt an, was sich durch einen Vergleich der Strafrahmen zeigt: § 303 StGB sieht für die Sachbeschädigung höchstens 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Bei der Tierquälerei reicht der Strafrahmen des § 17 TierSchG bis zu 3 Jahren Freiheitstrafe. Wieso dennoch die versuchte Tierquälerei keine Straftat darstellen soll, erschließt sich nicht.

    5. Weitere krimimalpolitisch höchst unerwünschte Wertungswidersprüche: Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu stehlen, ist wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §§ 242, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB strafbar. Wer vergeblich versucht, in einen Stall einzubrechen, um das darin befindliche Pferd zu töten, ist straflos.

    6. Gesellschaftlich höchst unerwünschte und sozial-ethisch äußerst verwerfliche Verhaltensweisen sind straflos. Wer etwa einen Giftköder auslegt, um ein Tier zu töten, kann nur dann bestraft werden, wenn nachweislich durch eben diesen Giftköder ein Tier getötet wird oder erhebliche Qualen erleidet. Wer ein Tier aussetzt, macht sich nicht durch das Aussetzen als solches, sondern erst dann strafbar, wenn nachweislich das Tier infolge der Aussetzung stirbt oder erhebliche Qualen erleidet.

    7. Auch in Österreich und der Schweiz ist die versuchte Tierquälerei strafbar.

    epetitionen.bundestag.de

  • Studie belegt – Veganer besitzen ein 43 % höheres Risiko Knochenbrüche und Frakturen zu erleiden

    Eine neue Langzeit EPIC-Oxford-Studie, kam zu der Erkenntnis, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden. Grund für dieses höhere Risiko ist die mangelhafte Zufuhr von Kalzium und Proteinen. Auch der geringere BMI (Body Mass Index) der bei Veganern, teilweise an Unterernährung hinweist, ist ein Grund für die Verletzungsgefahr.

    Die Vegane Welt steht wieder Kopf. Eine neue Studie zeigt große Gefahren, bei der veganen Ernährungsweise auf. Diese kann auch nicht widerlegt werden. Die renommierte EPIC-Oxford-Studie hat in einer Langzeituntersuchung festgestellt, das Veganer ein bis zu 43 Prozent höheres Risiko besitzen, Knochenbrüche zu erleiden.

    Untersucht wurde 29.380 Omnivore, 8.037 Menschen, die Fisch, aber kein anderes Fleisch aßen, 15.499 Vegetarier und 1.982 Veganer. In einem Zeitraum von 18 Jahren, wurden Knochenbrüche mithilfe von Klinikakten und Sterbeurkunden registriert. Gegenüber von normalen Fleischessern lag das Hüftfrakturen-Risiko bei Vegetarier um 26 Prozent höher. Bei Veganern lag dieses Risiko sogar bei 131 Prozent. Bei allgemeinen Knochenbrüchen lag bei Veganern das Risiko immer noch bei 43 Prozent. Beinfrakturen traten bei Veganern doppelt so häufig auf.

    Neben fehlende ausreichende Kalzium Zufuhr, wurde auch Vitamin D Mangel, für das erhöhte Risiko festgestellt. Die Studie besagt aber auch, dass weitere fehlende Nahrungsbestandteile verantwortlich sein könnten, diese aber in dieser Studie nicht untersucht wurden.

    Gesund denken, heißt nicht gesund leben

    Auf diversen vegane Seiten, wird die Studie massiv angezweifelt. Das ist aber üblich in der Veganen Szene. Denn wer denkt er hat die gesündeste Ernährungsweise gefunden, kann natürlich mit gegenteiligen Beweisen nicht umgehen. Andere wiederum sehen die Studie als Wahr an, verweisen aber darauf, dass man bei einer wissenschaftlich kontrollierten veganen Ernährung, keine Probleme haben sollte. 

    Genau hier ist aber gerade das Problem. Vegan ist ein Trend, der von allen Bevölkerungsschichten mittlerweile angenommen wird. Und das egal auf welchen sozialen Status, diese leben. Auch selbsternannte Vegan-Gurus versuchen die Gefahren, einer Veganen Ernährungsweise, herunterzuspielen. Gleichzeitig verweisen sie aber immer wieder daraufhin, dass diese Ernährungsweise gut geplant sein muss und Veganer doch die intelligenteren Menschen seien.

    Als Beispiel möchte ich hier den selbsternannten Vegan Guru Niko Rittenau aufzeigen. In seinem Youtube Video „Vegane Ernährung für Kinder gehört verboten!“ – Dr. Stefan Eber • Reaktionsvideo! trifft er folgende Aussage …


    Screenshot Youtube
    Screenshot Youtube

    Zeitmarke: 17:29

    … Verschiedene Ernährungsinstitute belegen das eine gut geplante vegane Ernährungsweise keine Probleme verursachen kann

    Also sind Probleme bekannt  und man lässt diese einfach unter dem Tisch fallen!

    Zeitmarke 18:38

    Stellt Niko Rittenau die Behauptung auf, dass Veganer überdurchschnittlich Intelligent seien und dadurch verantwortungsvoll mit dieser Ernährungsweise umgehen!

    Vegan nur bei ärztlicher Betreuung umsetzbar

    Das die Vegane Ernährungsweise schon lange nicht mehr nur in der intelligenten Welt anzutreffen ist, beweist bereits allein die Auszeichnung, von Peta, an Aldi. Für Peta ist Aldi der Vegan – freundlichste Supermarkt in Deutschland. Die Klientel, was bei Aldi einkauft, dürfte wohl kaum im Bereich der Studierten Doktoren und Professoren anzutreffen sein. Es handelt sich um einen Billig-Discounter, wo man die ökologische Herstellung, der veganen Produkte, wohl bereits hinterfragen sollte. 

    Und nein, nicht jeder beschäftigt sich intensiv, mit der veganen Ernährungsweise und weis wie viel Nahrungsbestandteile er aufnehmen muss, damit er seinen Körper ausreichend versorgt. Und genau hier liegt die Gefahr. Ein Übertriebendes Supplementieren ist genauso gefährlich, wie eine Mangelernährung. Man muss also studierter Ernährungswissenschaftler sein, um sich fehlerfrei und Gesund zu ernähren. Ein Blick auf die radikale Tierrechtsszene kann den Bildungsstand für Ernährung bereits anzweifeln.

    Natürlich soll sich jeder so ernähren wie er möchte. Jedoch, wenn dann Kinder in Gefahr geraten, wie in dem Video von Niko Rittenau, das er thematisiert, dann sollte man bereits einmal genauer sich anschauen, wie die Sachlage ist.

    Die Behauptung aufzustellen, alle Veganer seien intelligentere Menschen und können deshalb die Gefahren, die bei einer veganen Ernährungsweise auftreten, genau einschätzen, ist wohl mehr als Anzweifelbar. Insbesondere, wenn man sich Menschen, aus der Tierrechtsszene anschaut.

    Und ja man kann sich Vegan ernähren

    Mir wird ja immer wieder vorgeworfen, ich würde gegen Veganer nur hetzen. Natürlich fassen gerade Veganer, negativ aufgezeigte Beweise als Hass auf. Insbesondere, wenn sie diese nicht widerlegen können. Aber die Fakten sprechen für sich. Wer sich Gesund Vegan ernähren will, muss sich umfangreich Informieren und dieses auch medizinisch untersuchen lassen. Eine Umstellung, von heut auf Morgen ist einfach umzusetzen, birgt aber insbesondere für Kinder und Jugendliche, eine große Gefahr für Mangelernährung. 

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    Da hier auch Niko Rittenau, nicht umfangreich darauf hinweist, muss man deutlich sagen, dass er sich ehern in die Ecke der Scharlatane stellt. Dieses zeigen insbesondere seine Aussagen, das Veganer doch intelligenter seien und dadurch Übermenschen! Wenn das mal kein Rassenhass ist!

    Die EPIC-Oxford-Studie belegt letztendlich doch, das die meisten Veganer überhaupt keine Erkenntnisse besitzen, wie sie ihren Körper doch Schaden. Und genau hier sollte man immer wieder umfangreich informieren.

  • Wann wachen Tierschutzverbände endlich auf?

    Immer wieder liest man in den Medien, dass sich Tierschutzverbände über illegale Spendenaktionen im Namen des Tierschutzes Beschwerden. Den Haupttäter Peta traut sich jedoch niemand beim Namen zu nennen.

    Im Schwarzwälder-Bote wurde wieder einmal das Thema Spendensammeln im Namen des Tierschutzes aufgenommen. Unter der Überschrift „Geht es um Tierschutz oder Zaster?“ Auch der Tierschutzverein Schramberg wurde in dem Artikel zitiert.

    „Die Organisation war vor einigen Jahren schon einmal in Schramberg und wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass sie nicht seriös ist“, so Di Simio.

    Eine solche Fördermitgliedschaft, wie sie der BDT anbiete, bedeute keinerlei Mitbestimmungsrecht im Verein, sondern lediglich monatliche Zahlungen. Diese betragen laut Passanten monatlich mindestens acht Euro bei einer Laufzeit von zwei Jahren – nach oben keine Grenzen.

    „Der BDT weigert sich auch, Berichte herauszugeben“, weiß Di Simio – sprich, die Spender wissen nicht, wofür das Geld tatsächlich verwendet wird. Ein Insider glaubt: „Das dient lediglich der Finanzierung des Unternehmens und den Gehältern.“

    Beim Tierschutzverein Schramberg sei die Situation eine völlig andere, betont der Vorsitzende. Dort gebe es bei der Mitgliederversammlung Berichte über die verschiedenen Projekte und die Verwendung der Ausgaben – beispielsweise für Tierarztrechnungen, das Tierheim Paradieshof oder die Kastration von Katzen.

    schwarzwaelder-bote.de

    Alle Vorwürfe lassen sich auf Peta anwenden!

    Peta änderte zwar ihre Satzung, doch lässt diese immer noch keine stimmberechtigten Mitglieder zu! Auch bei Peta kann man nur Fördermitglied werden. Kein einziger Cent kommt bei Peta den Tierschutz zugute. Fast die Hälfte der Spenden verschlingt der Mitarbeiterstab von Peta die andere Hälfte landet zu fast 50 Prozent in der Werbung für neue Spendengenerierung. Peta zahlt 343.069,81 € an Miete im Jahr und residiert in der Schweiz sogar in einem Luxushotel, was die Kosten begründen würde.

    Dennoch nimmt kein Tierschutzverband den Namen Peta in den Mund, obwohl diese Tierrechtsorganisation allen in Deutschland über 10 Millionen Euro an Spenden abgreift. Diese 10 Millionen fehlen dann dem Tierschutz in Deutschland. Unzählige Tierheime sind finanziell bedroht. Bei Peta lässt man dennoch jedes Jahr die Champagnerkorken knallen. Anfragen um finanzielle Hilfe von in finanzieller Not geratenen Tierheimen lehnt Peta mit der Begründung ab, man können nicht jedem Tier helfen.

    Doch welchem Tier hilft Peta überhaupt?

    Peta betreibt weder ein Tierheim noch unterstützt diese Hilfsaktionen in Deutschland. Schaut man sich die Ausgaben die Peta selbst transparent veröffentlicht, landen „Null Euro im Tierschutz.“ Dafür scheint Peta, sich Luxusreisen zu finanzieren und sich der Vereinsvorstand ein ausschweifendes Leben zu finanzieren.

    Also liebe Tierschutzverbände und Tierheime, wendet euch an Peta und fordert die finanzielle Unterstützung ein, die euch auch zusteht. Ihr die ehrenamtlich Arbeitet und kein Geld in teure Werbung steckt, habt ein Anspruch auf Spenden aus dem Tierschutz. Die Deutschen sind weiter Spendenwilliger, nur kommt das Geld eben nur dort an, wo Millionen von Euros in Werbung investiert werden. So schaltete Peta beim deutschen Fußball Cup eine wohl 6 Stellige Euro Werbung in der Halbzeitpause! Wie viel Tiere hätte man mit diesem Geld helfen können?

  • Demo vor der dänischen Botschaft, offenbart die Dummheit von Peta Aktivist Jens Vogt

    Dümmer geht immer bei Peta. Mit stupider Desinformation präsentierte sich erneut, Peta Aktivist Jens Vogt und gab sich der Lächerlichkeit bei einer Demonstration, vor der dänischen Botschaft, Preis.

    Grund für die Demo scheint das massive Rückrudern der dänischen Regierung zu sein, die im Fall der massiven Nerz-Tötungen Fehler einräumen musste. Mit der Anordnung aus dem dänischen Landwirtschaftsministerium alle Nerze in Dänemark töten zu lassen, egal ob der Betrieb befallen war oder nicht hat rechtliche Konsequenzen. Der dänische Landwirtschaftsminister trat bereits am Freitag zurück und räumte ein, einen schwerwiegenden Fehler begangen zu haben.

    Das zuständige dänische Ministerium, vermutete eine Gefahr für eine weitere Mutation des Corona-Virus und somit die Möglichkeit, dass neu entwickelte Impfstoffe nicht wirken. Wissenschaftler und auch die WHO dementierten bereits diese Vermutung. Bei den in den Nerzen gefundenen Virus, handelt es sich nicht um eine Covid-19 Mutation, sondern um eine Abwandlung des SARS-2 Virus!

    Auf Dänemark kommen jetzt große Schadenersatzansprüche zu, die den Landwirtschaftsminister zum Rücktritt bewegten.

    Dummer Peta Aktivist Jens Vogt, demonstriert in Berlin vor dänischer Botschaft

    Jens Vogt steht meistens allein auf weiter Flur. Dabei versucht er es sogar mit Strippen, was eine regelrechte Pein ist. So verwundert es auch nicht das kein Mensch sich für sein Unterhaltungsprogramm, was er darlegt, zu interessieren scheint. Stellt man ihn Fragen zu dem Thema was er Vertritt, kommen nur von Peta eingebläute Argumente!


    Peta Aktivist Jens Vogt - Dümmer geht immer
    Peta Aktivist Jens Vogt – Dümmer geht immer

    Auch bei der Demonstration, die Jens Vogt im Auftrag von Peta anführt, wurde schnell klar, dass es keinerlei Fachwissen zu diesem Thema besaß. Man forderte die Schließung aller Pelzfarmen. Wie die Eigentümer letztendlich entschädigt werden sollen, darauf hat man bei Peta keine Antwort.

    Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Pelzindustrie in Länder abwandert, wo es überhaupt keinen Tierschutz gibt. Pelz und Leder sind ein natürliches Material. Vegane Alternativen, die Peta empfiehlt belasten die Umwelt. Sie sind kurzlebig und in der Herstellung sehr Energieintensiv, was nicht mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen ist.

    Peta entwickelt sich zu Verschwörungsschwubblern

    Peta stellt Behauptungen auf, die nachweislich nicht belegbar sind. Einerseits wollen sie die gesamte Tierhaltung ausrotten und fordern sogar ein Verbot für Blindenhunde. In der Zeit von Corona schüren sie Angst, dass angeblich die Tierhaltung verantwortlich für die Verbreitung von Viren sei. Letztendlich haben aber nicht Tiere das Virus verbreitet, sondern der Mensch aufgrund seiner globalen Lebensweise. 

    Wenn tatsächlich solche Gefahr von Tieren in Verbindung mit Vieren und Seuchen besteht, müsste ja Peta eigentlich die Vernichtung der ganzen Tierwelt fordern. Am Beispiel der Vogelgrippe, oder der afrikanischen Schweinepest, ist eindeutig nachgewiesen worden, dass diese durch Zugvögel verbreitet werden. 

    Weiterhin besteht in den Herkunftsregionen der Viren überhaupt keine Massentierhaltung, die Peta als Verursacher solcher Pandemien sieht. In diesen Regionen ist das Problem die hygienischen Bedingungen, die ein Überspringen von Viren zwischen Wirten und dem Menschen ermöglichen. Warum wohl Peta nicht für mehr Hygieneforderungen in afrikanischen und asiatischen Ländern einsteht, bleibt fraglich. Ach ja diese Länder können und wollen sich eine Vegane Lebensweise nicht aufzwingen lassen und sind so arm, das kaum Spenden zu erwarten sind.

  • Peta residiert im Schweizer Luxushotel „Hotel Swiss“

    Peta Deutschland will endlich auch in der Schweiz Fuß fassen. Dazu hat man nun ihre bereits im Jahr 2012 angemeldete Domain Peta-schweiz.ch reaktiviert.

    Erstaunlich muss man feststellen, dass Peta auf dieser Webseite suggeriert, ein eingetragener Verein in der Schweiz zu sein. Dennoch fehlen Pflichtangaben wie „Vorstand / Conseil d’administration“. Als einziges was Peta angibt, ist der Verantwortliche der Webseite, Harald Ullmann. So heißt es im Impressum wie folgt …

    Impressum

    Verantwortlicher für den Inhalt dieser Webseite ist: PETA Schweizvertreten durch Harald UllmannHauptstraße 728280 KreuzlingenTelefon: +41 71 5880384E-Mail: Info@peta-schweiz.ch

    Harald Ullman residiert im Schweizer Luxushotel

    Von 2016 bis 2019 stiegen die Mietzahlungen um 149.754,14 € bei Peta! So zahlte Peta im Jahr 2019 insgesamt 343.069,81 € Miete, was monatlich 28.589,15 € beträgt. GERATI wunderte sich bereits im Artikel „Peta sagt – unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, dass Peta 87 Prozent der Spenden in den Tierschutz investiert„über die enormen Mietzahlungen. Peta hat nachweislich kein neues Büro angemietet. So scheint das Geld in eine Luxussuite im Hotel Swiss zu fließen.

    Belege dazu liefert die Adressprüfung! Auf der Hauptstraße 72 in Kreuzlingen befindet sich die Anschrift des Hotel Swiss.

    Screenshot Google Maps

    So sind also die horrenden Mietzahlungen von Peta nicht verwunderlich, wenn man das pure Schweizer Luxusleben auf Kosten von Spenden für den Tierschutz auslebt. Es wäre ja einmal interessant welche Stellungnahme Peta hier hervorbringt, wie man es sich sonst leisten könnte seinen Vereinssitz in ein Hotel zu verlegen! Andererseits wäre es wohl dringend der Transparent geschuldet, wieso Peta innerhalb von 3 Jahren, ohne neue Büroobjekte anzumieten 343.069,81 € Miete zahlen muss!

    Fragwürdig bleibt auch ob Peta als Verein in der Schweiz registriert ist. Dass man gegen jede notwendige Transparent verstößt, deutet ehern darauf hin, dass Peta in der Schweiz illegal als Verein auftritt.

  • Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen

    Status der Klage von Dr. Edmund Haferbeck und Peta gegen GERATI Betreiber Silvio Harnos. Nur Peta darf Hetzen und Beleidigen!

    Dr. Edmund Haferbeck hat wie immer für seine Klagen seine Lieblingskanzlei gewählt. Obwohl, in dieser Kanzlei sich unzählige Rechtsanwälte, mit dem Thema Tierrecht befassen, war man nicht in der Lage, fristgerecht auf ein Gerichtsschreiben zu reagieren. Haferbecks Lieblings Rechtsanwältin scheint ernsthaft erkrankt zu sein. Erst bat man aus der Kanzlei, um eine Fristverlängerung, aufgrund eine OP und dann reagierte man nicht auf den Ablauf dieser Fristverlängerung.

    Mit dieser Rechtsanwältin hatte ich sogar 2013 oder 2014 persönlichen E-Mail-Kontakt, als diese noch direkt bei Peta arbeitete. Ich wünsche ihr natürlich alles Gute und baldige Genesung. Haferbeck und Peta scheint jedenfalls nicht so ein beliebter Mandant zu sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass eine große Kanzlei die 12 Rechtsanwälte beschäftigt, nicht in der Lage zu sein scheint ein Mandat, für eine in der Kanzlei tätige Rechtsanwältin, zu übernehmen. Jedenfalls lies man die vom Gericht verlängerte Frist, fruchtlos zum 18.09.2020 verstreichen.

    Aktueller Stand der Klage

    Auf die Klage die Haferbeck und Peta beim Landgericht Berlin einreichten, wurde von meinem Rechtsanwalt Klageerwiderung in Form der Abweisung der Klage beantragt. Auf diese Klageerwiderung hatte die Rechtsanwältin, die Haferbeck und Peta vertritt, einen Monat Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Mit dem Ablauf der Frist, forderte man eine Fristverlängerung, da die Rechtsanwältin sich einer OP unterziehen musste. 

    Das Landgericht Berlin, verlängerte die Frist um einen Monat, bis zum 18.09.2020. Nur passiert nichts. Mit meinem Anwalt bin ich so verblieben, dass er sich bei mir meldet, wenn vom Gericht ein schreiben kommt. Einen Monat nach Fristablauf wendete ich mich selbst noch einmal an das Landgericht Berlin. Insbesondere, da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe. Solange diese nicht gewährt wird, kann ich selbst nicht in Widerklage gehen. Dieses habe ich nämlich vor, um Haferbeck und Peta meinerseits zu verklagen.

    Eine Widerklage ist so lange möglich, wie das Verfahren des Klägers (Haferbeck und Peta) besteht. Würde der Kläger zum Beispiel die Klage zurückziehen, könnte ich keine Widerklage erheben. In diesem Fall müsste ich selbst Klagen und hätte hier die kompletten Gerichtskosten vorzulegen. 

    Über Prozesskostenhilfe kann frühstens im Dezember entschieden werden

    Diese Aussage des Gerichtes, klingt schon etwas skurril, wenn man weiß, dass der Gerichtstermin für den 09.03.2021 bereits festgelegt worden ist. Inwieweit, dieses mit dem Recht auf ein faires Verfahren, in Einklang zu bringen ist, wird sich nächste Woche, in einem persönlichen Gespräch mit meinem Rechtsanwalt klären. 

    Folgendes schreibt das Landgericht …

    Es wird darauf hingewiesen, dass wegen einer Erkrankung  der Berichterstatterin und einer anschließenden Vakanz der Stelle frühestenz im Dezember über den Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden werden kann.

    Schreiben Landgericht Berlin 27 O 519/19

    Das bedeutet also, dass mir bis Dezember alle Hände gebunden sind, weitere Rechtsmittel bzw. Einreichung einer Widerklage einzureichen. Es sei denn ich finanziere diese Kosten vor.

    Ich hoffe ihr versteht, dass ich mich bei Aussagen zum laufenden Verfahren etwas zurückhalten muss.

    Dennoch möchte ich euch einmal einen Punkt verdeutlichen, den der Rechtsbeistand von Haferbeck und Peta jetzt aufgezählt hat. Wie zu erwarten wird die Abweisung der Klage widersprochen. Beim Punkt „Bezeichnung als Spinner“ möchte ich euch aber einmal darlegen wie Peta tickt. 

    Screenshot Schreiben Amtsgericht Berlin vom 28.10.2020

    Haferbeck bezeichnete mich in einer Antwort auf einer veröffentlichten Presseanfrage zuerst als „Spinner“. Dieses soll natürlich dann keine Schmähkritik sein, sondern Meinungsfreiheit. Wenn dann ein anderer selbst den Bumerang herausholt und Haferbeck genauso betitelt, dann ist es natürlich Verleumdung. Gut zu wissen, dass Gerichte ehern in Richtung Urteilen. „Wer austeilen will, muss auch einstecken können!“

    Herr Höffken hat gerade Rücksprache genommen, auch über den Vorstand: Wir geben keine persönlichen Daten von unseren Leuten raus, nur weil ein Spinner in Indonesien über uns her zieht. Die Dokumente liegen hier alle vor, es sind keine Fälschungen. Wir haben hier bei PETA im übrigen nur Akademiker, davon vier, die sogar promoviert haben.

    (PETA Deutschland, Presseantwort von Dr. Edmund Haferbeck, 25.07.14)

    Abzurufen unter Doggennetz

    Und bevor Peta hier mit der Keule schwingt, sollte man erst einmal überlegen, was man eigentlich durch seine eigenen Strafanzeigen und Kampagnen gegen TUI, Zoos, Zirkusse und Landwirte tut. Es muss schon schrecklich sein, wenn man mit den eigenen Waffen geschlagen wird!

    Fazit:

    Ich bin natürlich weiterhin optimistisch, das Verfahren zu gewinnen. Nicht nur das Haferbeck selbst bereits über 25 Strafanzeigen, gegen meine Person verloren hat. Alle Verleumdung Vorwürfe wurden von der ermittelten Staatsanwaltschaft Görlitz eingestellt. Man darf sich schon wundern, warum Haferbeck, keine einzige dieser in den Strafanzeigen vorgebrachte Verleumdung Vorwürfe, in der Klage aufzählt. Sucht er wirklich krampfhaft nach Möglichkeiten, um GERATI zum Schweigen zu bringen. Ich habe immer noch genügend Material in der Hinterhand, um mich erfolgreich gegen jeden Versuch von Tierrechtlern zu wehren.

    Wie behauptet Haferbeck und Peta auch immer wieder. Ich verstecke mich vor der deutschen Justiz. Und wieder belehrt GERATI Haferbeck und Peta eines besseren!

    Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

  • Soko Tierschutz und der angebliche Urheberrechtsanspruch

    Friedrich Mülln von Soko Tierschutz fordert wahrscheinlich seine Mitglieder auf Identitätsdiebstahl zu begehen. Dieses geht jedenfalls aus dieser wahren Story hervor!

    Gestern gegen 15 Uhr, saß ich mit meiner Familie am Vespertisch, trank genüsslich mein Wild Kopi Luwak und aß dazu einen leckeren Mandelnusskuchen, als auf einmal meine deutsche Festnetztelefonnummer klingelte. Erstaunt stellte ich fest, dass die Rufnummer nicht wie üblich bei Anrufen, auf der GERATI-Telefonnummer, unterdrückt war.

    Also ging ich ans Telefon. Eine Frauenstimme versuchte mir zu erklären, dass sie rechtliche Schritte gegen mich unternehmen will, da ich ihren Namen öffentlich gepostet hatte. Ich antwortete ihr, das es ihr frei stehe anwaltlichen Kontakt aufzusuchen, verwies aber auf die unzähligen gescheiterten Versuche aus der Tierrechtsszene. Sie antwortet daraufhin, sie habe weder mit der Tierrechtsszene noch ist sie im Tierschutz direkt was zu tun. Das ließ mich aufhören und ich bat sie mir den Link des Artikels mir zuzusenden.

    Name stand im Zusammenhang mit Urheberrechtsanspruch auf YouTube

    Der Artikel beschreibt die Ereignisse und meine Stellungnahme auf den Urheberrechtsanspruch auf ein Reaktionsvideo zu den Ereignissen, um zwei Soko Tierschutz Demos in Tübingen gegen das MPI. Die beiden Originalvideos sind auf Facebook „Peta Nein Danke“ abrufbar.

    Auf diese beiden Videos reagierte ich auf YouTube in einem eigenen Video. Obwohl ich alle Anforderungen des Zitatrechts befolgte, wurde auf mein Video ein Urheberrechtsanspruch erhoben! Und das im Namen der jungen Frau die sich heute telefonisch bei mir meldetet!

    Friedrich  Mülln der als Berufststraftäter gilt, da er trotz mehrfachen gerichtlichen Beschlüssen, weiter Einbrüche und Hausfriedensbruch begeht, nennt seine Straftaten liebevoll „Zivieler Ungehörsam“. Auch erhebt er selbst wie alle radikalen Tierrechtler den Anspruch auf diegeltende und verbrifte „Meinungsfreiheit“. ANderen Mitmenschen bezichtet er, wenn diese sich kritisch zu seiner Arbeit äußern, als Lügner und macht durch wilde Urheberechtsansprüche und erfolglose Verleumdungs-Strafanazeigen ihnen diese Meinungsfreiheit streitig.

    Soko Tierschutz und der Identitätsdiebstahl

    Mitglieder von Soko Tierschutz schrecken nicht einmal davor zurück, Identitäten von unschuldigen Freunden zu stehlen und diese Strafrelevant zu benutzen wie in diesem Fall. Die junge Dame rief mich zurück, nach dem ich mir den Artikel wo ihr Name auftauchte durchgelesen hatte. 

    Ich erklärte ihr, warum ihr Name in diesem GERATI Artikel erwähnt wird und sie war sichtlich geschockt und schilderte ihre Geschichte zu dem Thema. Sie hatte damals eine Freundin, deren Namen sie nicht mehr kennt. Diese hatte weder einen Führerschein noch besaß sie eine Kamera. Und dennoch galt sie als aktives Mitglied bei Soko Tierschutz. An die beiden Demonstrationen konnte sie sich erinnern.

    Ihre damalige mittellose Freundin fragte sie, ob sie, sie nicht zu den beiden Demonstrationen fahren und mit ihrer Kamera die Demo auf Video festhalten könnte. Die junge Frau, willigte ein, obwohl sie mit der Tierrechtsszene nichts anfangen konnte. Beide Videos stammte von Ihr! Die Videos besitzt sie auch noch in ihrem Archiv.

    Sie habe zu keinem Zeitpunkt, jedoch einen Facebook Account besessen der auf ihrem Namen lief bzw. einen Urheberrechtsanspruch gestellt. Der Name besteht aus einem Doppelhinternamen und ist deshalb ehern einmalig. 

    Im Gespräch wurde die strafbaren Handlungen, die diese Soko Tierschutz Mitarbeiterin vollbrachte, immer aufschlussreicher. Sie legte ein Facebook Account auf den Namen ihrer damaligen Freundin an. Wohl wissentlich, das diese mit Facebook nichts anfangen konnte. Darüber verteilte sie Soko Tierschutz-Propaganda und ebenso diese beiden Videos. 

    GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz geteilt wurden.

    Dieses Video, wurde auf YouTube, per Antrag auf Urheberrechtsanspruch, gesperrt. Antragssteller war namentlich, die sich jetzt meldende junge Frau. Sie versicherte mir Glaubhaft, dass sie mit dem Anspruch nicht zu tun hatte. Sie habe zwar die Videoaufnahmen gemacht und kopierte diese für ihre damalige Freundin. Diese veröffentlichte dann die Videos, ohne Wissen der jungen Frau unter ihrem Namen, auf Facebook. Ein eindeutiger Identitätsdiebstahl. GERATI reagierte auf beide Videos und bezog persönlich Stellung, auf Äußerungen die in diesen Videos von Soko Tierschutz, geteilt wurden.

    Damals war ich noch nicht so juristisch versiert. Heute hätte ich sofort gegen diesen Anspruch, rechtliche Schritte eingeleitet. Dann wäre der Betrug von Soko Tierschutz, bereits damals öffentlich geworden. 

    Ich bekam von der Anruferin und Erstellerin der Videos, die Genehmigung, diese weiter nutzen zu dürfen. Dieser Vorfall zeigt erneut, dass Soko Tierschutz nur Betrügen und Straftaten begehen kann. Warum sich Friedrich Mülln oder ein anderes Mitglied, nicht auf einen Dialog einlässt, liegt wohl ehern daran, dass Tiere bzw. der Tierschutz, nur dem Zweck dienen, einen persönlichen finanziellen Profit zu erwirtschaften.

    Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, das Soko Tierschutz nur Lügen und Betrügen kann und selbst vor Identitätsdiebstahl nicht zurückschreckt! Es ist also nicht verwunderlich, dass Beweise die insbesondere Friedrich Mülln immer wieder für Tierquälerei hervorbringt, gelogen sind. Auch im Fall des MPI stellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fest, dass die Behauptungen und Videobeweise die Mülln präsentierte, gefakt seien. Es liegt die Vermutung nahe, das Friedrich Mülln, dem im Video präsentierte Paar zu diesen Tierquälereien, angestiftet hatte..

    Die Frau am Telefon klärte ich in einem fast über eine Stunde dauernden Telefonat, über die Machenschaften der Tierrechtsszene auf. Wir einigten uns darauf, dass ich ihren Namen abkürze. Den Antrag auf Löschen des Suchergebnisses von Google, wollte sie selbst nicht durchführen, da sie letztendlich, ja nicht negativ dargestellt wurde. Ich werde natürlich diesen Artikel, in den alten Artikel zu dem Urheberrechtsanspruch von Soko Tierschutz mit verlinken.

  • Peter Hübner Scheinheiligkeit nach dem Tod von 23.000 Tiere durch radikale Tierrechtler

    Peter Hübner gibt sich als Medien-geiler Oberhetzer der Tierrechtsszene und scheint keiner Organisation so richtig anzugehören.

    Immer wieder tritt Peter Hübner, als Sprachrohr von verschiedene radikalen Tierrechtsorganisationen auf. Sei es bei einer Mini Peta Demo, oder bei Animal Rights. Im eigentlichen Sinne ist Peter Hübner aber im Verein „Metzger gegen Tiermord“ angestellt. Wobei ihn dort wohl die Arbeiten nicht so radikal genug erschien. Deshalb sucht er immer wieder, die nähe von richtig radikalen Gruppen. Leider lassen sie ihn nur als Hampelmann zu. Bisher ist er in keiner Gruppe als ordnungsgemäßes Mitglied aufgenommen worden.

    Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigt ehern die Unfähigkeit, bei der Arbeitsweise von Peter Hübner. So wurde Peter Hübner aus der damals noch existierenden Partei „Ethia“ förmlich hinausgeworfen. Danach versuchte er in diversen radikalen Tierrechtsorganisationen Fuß zufassen. So trat er bei „Ostfriesen gegen Tierleid“ eine Zeitlang auf. Danach kam er auf die Idee, sich als ehemaliger Metzger zu profilieren und gründete den Verein „Metzger gegen Tiermord!“ 

    Seine anatomischen Kenntnisse eines Ebers zeigten jedoch, dass Peter Hübner von dem Beruf eines Metzgers keine Erfahrungen besitzt. So bezeichnete er die Ausbuchtung des Penis eines Ebers, als Tumor und gab sich dadurch der Lächerlichkeit Preis.

    Hetze gegen Landwirte sorgt immer wieder für Tierleid

    In den letzten Monaten, begann Peter Hübner unter diversen radikalen Tierrechtsorganisationen, die Hetze gegen Landwirte. Bisher konnte er weder Erfolge, noch tatsächliche Tierquälerei aufzeigen. Natürlich springt er gern auf Meldungen anderer Tierrechtler auf und versucht die Entdeckung für sich auszunutzen.

    Dabei wird offen gehetzt und unterschwellig dazu aufgefordert Straftaten zu begehen, wie zum Beispiel Einbrüche in Ställe! Immer wieder kommt es dabei zu Tötungen und Verletzungen von hunderten von Tieren. Wie in diesem Fall, dem Peter Hübner sich zu schreiben muss.

    23.000 Hühner verenden nach einem Stall-Einbruch durch wahrscheinlich radikale Tierrechtler, die von Hübner zu Straftaten aufgefordert wurden. Es lässt sich vermuten, dass die Stromversorgung des Stalls unterbrochen wurde, weil die Straftäter wohl dachten, damit die eventuelle Videoüberwachung abzuschalten. Dass dabei auch die Belüftungsanlage abgeschaltet wurde, geht in die Hirne der radikalen Tierrechtler nicht rein.

    Peter Hübner sagt in einem Kommentar auf diese Mitteilung folgendes …

    Breaking News:
    Nach einem Einbruch verenden 23.000 Hühner qualvoll!
    Ich frage mich allen Ernstes, was treibt Menschen zu solch grauenvollen Taten an?
    Die Täter*innen gehören hart bestraft!
    Die Haltung der Tiere ist schon grauenvoll genug – auch dass diese armen Lebewesen nur noch durch technische Hilfsmittel (Lüftunganlagen) überleben können ist grauenvoll. Wer immer diese Anlagen ausstellt ist ein Tierquäler, ein Tiermörder und muss bestraft werden.
    Spekulationen, wie sie gerade die Bauern machen, das es Tierschützer gewesen seien, sind ebenso deplatziert wie jene, dass sich der Betreiber sanieren wollte oder es ein Racheakt gewesen sein könnte.
    Mir persönlich ist es egal, wer es war, der- oder diejenigen haben über 23.000 Lebewesen einen qualvollen Tod beschert, denkt einmal darüber nach.

    Facebook Seite Peter Hübner

    Keine Distanzierung und keine Aufforderung Einbrüche zu unterlassen

    Wie üblich bei solchen Stellungnahmen aus der radikalen Tierrechtsszene, liest man weder eine Distanzierung zu dieser Straftat, noch erfolgt eine Aufforderung solche Straftaten zu unterlassen. Peta berichtet überhaupt nicht davon. Würde es hier heißen, dass die Tiere wegen einen normalen Stromausfall verstorben wäre, hätte Peta sofort eine Strafanzeige gestellt. 

    Sobald ein Tierrechtler involviert ist, erstattet Peta weder Strafanzeige noch gibt man eine Stellungnahme ab. Man kann also davon ausgehen, das Tierrechtler Tiere töten dürfen. Tierrechtler sehen allein in der normalen Schlachtung von Tieren, einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. So verdrehen Sie, geltende Gesetze gern zu ihren Gunsten. Letztendlich nehmen sie sich dann selbst heraus, Tiere für angebliche Tierquälereien zu quälen. Da nimmt sich Peter Hübner nichts, zu anderen radikalen Tierrechtlern.

  • Nach Strafanzeigen und Unterlassungsforderungen Simon Fischer bettelt um Spenden

    Kommt Simon Fischer durch die Klage und Strafanzeige von GERATI an seine finanziellen Grenzen? Die Spendenbereitschaft hält sich in Grenzen!

    Nachdem Simon Fischer die Strafanzeige und Klage von GERATI wahrscheinlich erreicht hat, beginnt er auf einmal nach Spenden zu betteln. Dieses bekam GERATI durch eine Verlinkung des von Fischer auf seiner Facebook Seite geposteten Beitrages mit. 

    Zwar scheinen 10 Personen interessiert, doch wenn man auf den Link klickt, erscheint die Zahl, zwei Spenden. Man scheint wohl zu wissen das Simon Fischer, der auch als Ober-Lügen-Baron bekannt ist, wieder einmal Lügen verbreitet. 

    Auch GERATI war bereits einmal in die Situation, nachdem Dr. Edmund Haferbeck ihn mit wüsten Verleumdungsbehauptungen, Klage gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos einreichte, auf Spenden angewiesen. Hier setzte GERATI aber auf wahrheitsgemäße Berichterstattung und konnte noch dazu seine Unschuldsvermutung, durch Beweise belegen.

    Simon Fischer hingegen arbeitet weiter mit Lügen. So dürfte es niemanden verwundern, dass er keine Jobs mehr erhält und somit schwer seinen Lebensunterhalt begleichen kann. Wer mit Lügen und wilden Verschwörungskampagnen, Menschen diffamiert, nur weil diese mit Tieren zu zusammenarbeiten, oder einen Job ausführen, der von Tieren abhängig ist. Man könnte also auch sagen, Simon Fischer hat sein Karma zu spüren bekommt.

    Staatsanwaltschaft Görlitz prüft Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Simon Fischer

    Simon Fischer behauptete mehrfach, die Staatsanwaltschaft Görlitz sei bei Ihren Ermittlungen in einer von Simon Fischer gestellten Strafanzeige, gegen den Betreiber von GERATI, Silvio Harnos, zu der Erkenntnis gekommen, dass ein veröffentlichter Screenshot ein Fake sei.

    In Wirklichkeit stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz das Verfahren, ohne Hinweis auf ein Zivil-Juristischen-Anspruch, mit folgender Begründung ein!

    Es hat sich herausgestellt, dass gegen sie kein begründeter Verdacht mehr besteht.

    Einstellungsverfügung 900 Js 6057/18

    Dennoch behauptete Simon Fischer genau das Gegenteil, gegen über dem Hoster von gerati.de. Ich übermittelte meinem Hoster die Einstellungsverfügung und dieser wies insgesamt, zweimal die Löschanträge von Simon Fischer, mit dem Verweis auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Görlitz zurück.

    Simon Fischer scheint sich juristisch nicht so sicher zu sein, ob er ein zivilrechtliches Verfahren gewinnen würde. Jedenfalls stellte er bis heute keine gerichtliche Klage. Dafür kam er auf die Glorreiche Idee, einfach öffentlich für alle einsehbar, den Betreiber von GERATI zu verleumden, in dem er bei Google einen Löschantrag stellte.

    Bei der Seite handelt es sich um eine Verleumdungsseite gegen Tierschtzvereine und Tierschützer. Der Betreiber sitzt in Indonesien, damit er sich juristisch frei bewegen kann. Der Betreiber Herr Harnos veröffentlicht auf dieser Seite einen per Staatsanwaltchaft bereit als Fake nachgewiesenen Screenshot, der eine angebliche Äußerung meiner Person zu einem schlimmen Verkehrsunfall darstellt. Ich hätte mich, so will es der gefälschte Screenshot vermitteln, menschenverachtend über den Tod von Menschen geäußert. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Obwohl der Seitenbetreiber bereits mehrmach abgemahnt wurde, ist dieser Beitrag seit Jahren zu finden. Zudem rankt Google den Artikel und auch alle anderen Beiträge der Seite welche über meine Person verfasst sind, so hoch, dass die Artikel von entsprechend vielen Menschen gelesen werden. Als selbstständiger Journalist und Fotograf ist es äußerst geschäftsschädigend, wenn potentielle Kunden zuert …

    Abzurufen unter lumendatabase.org

    Da es sich dabei um vorsätzliche falsche Tatsachenbehauptungen handelt, erstattete GERATI gegen Simon Fischer Strafanzeige und stellte Strafantrag. Bereits in einem Telefonat mit einem Bediensteten der Staatsanwaltschaft Görlitz, kristallisierte es sich heraus, dass auch die Staatsanwaltschaft selbst, bei diesen Aussagen tätig würde, da hier getroffenen juristische Aussagen vorsätzlich falsch wiedergeben werden. Da dieses ja mehrfach bereits durch Simon Fischer getan wurde, dürfte ihn hier eine härtere Strafe erwarten.

    Zu dem Strafverfahren durch die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, kommt noch eine Zivilklage auf Simon Fischer hinzu. Sollte er in beiden Verfahren rechtskräftig verurteilt werden, dürfte für ihn die Jobsuche als Journalist noch schwerer fallen, als bisher. Insbesondere Lügner werden ungern in der Presse gesehen, da diese der ganzen Medienpräsenz schaden können.

    Nicht GERATI ist dafür verantwortlich, dass Simon Fischer keine Jobs bekommt, sondern nur er selbst. Wer nur Lügen kann, keine Belege bzw. Beweise für seine unzähligen Anschuldigungen präsentiert, der ist einfach nur ein notorischer Lügner. Das hier potenzielle Arbeitgeber zurückschrecken, ist nicht verwunderlich. Gern gibt aber GERATI diesen Arbeitgebern noch weitere Informationen, über die Arbeitsweise von Simon Fischer, in Form eines Arbeitsnachweises. Denn GERATI dürfte ein umfangreiches Archiv, über die Arbeit von Simon Fischer, als radikaler Tierrechtler, Stalker von Zirkusse und Manipulateur von Video und Bildmaterial besitzen!