Mehr als tausend E-Mails nach Aufruf von PETA und Tierschutz-Influencer
Der Fall des getöteten Katers Kevin beschäftigt den Kreis Höxter erneut – diesmal allerdings nicht nur wegen des laufenden Verwaltungsverfahrens. Nachdem ein Tierschutz-Influencer gemeinsam mit PETA öffentlich dazu aufgerufen hatte, beim Veterinäramt ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für die beteiligten Männer zu fordern, gingen innerhalb weniger Stunden mehr als tausend E-Mails bei der Kreisverwaltung ein.
Hintergrund ist der Fall aus Borgentreich, bei dem Kater Kevin nach den Feststellungen des Gerichts lebendig in einem Ofen verbrannt wurde. Die Tat hatte bereits nach dem Urteil erhebliche öffentliche Empörung ausgelöst. Nun wurde der Fall durch ein Social-Media-Video erneut mobilisiert.
Für den Kreis Höxter hat diese Form des digitalen Protestes inzwischen jedoch ganz praktische Folgen. Landrat Michael Stickeln erklärte, dass durch die Masse der eingehenden Nachrichten wichtige Hinweise auf andere Tierschutzfälle im E-Mail-Aufkommen schwerer zu erkennen seien. Damit droht ausgerechnet eine Aktion, die mit dem Schutz von Tieren begründet wird, die Arbeit des zuständigen Veterinäramtes in anderen Fällen zusätzlich zu erschweren.
Verfahren läuft längst – Entscheidung über Tierhalteverbot noch offen
Besonders bemerkenswert ist dabei: Der öffentliche Mailaufruf war offenbar gar nicht notwendig, um ein Verfahren in Gang zu setzen.
Der Kreis Höxter stellte gegenüber Radio Hochstift klar, dass das Verfahren zur Prüfung eines möglichen Tierhalte- und Betreuungsverbots bereits eingeleitet worden sei. Die Behörde war also keineswegs untätig, als PETA und der beteiligte Influencer ihre Zuschauer zur massenhaften Kontaktaufnahme aufforderten.
Stickeln verwies darauf, dass ein solches Verbot rechtssicher vorbereitet werden müsse. Dafür seien bestimmte Verwaltungs- und Verfahrensschritte einzuhalten. Eine endgültige Entscheidung über ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot wurde bislang nicht veröffentlicht.
Der Landrat bat deshalb ausdrücklich darum, keine weiteren Nachrichten zum Fall Kevin an die Kreisverwaltung zu schicken.
Damit zeigt sich erneut ein grundlegendes Problem öffentlichkeitswirksamer Kampagnen: Eine hohe Zahl nahezu identischer E-Mails beschleunigt ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren nicht automatisch. Behörden müssen Entscheidungen anhand der gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Tatsachen treffen – nicht anhand der Zahl eingegangener Protestnachrichten.
PETA-Forderung und Behördenentscheidung sind zwei verschiedene Dinge
Die Forderung nach einem möglichst schnellen Tierhalte- und Betreuungsverbot stammt von PETA und den Initiatoren des Videos. Sie darf nicht mit der rechtlichen Bewertung des Veterinäramtes gleichgesetzt werden.
Das Strafgericht hatte über die strafrechtliche Verantwortung für die Tötung des Katers zu entscheiden. Ob die betroffenen Personen künftig Tiere halten oder betreuen dürfen, ist dagegen eine eigenständige verwaltungsrechtliche Frage.
Auch wenn der strafrechtlich festgestellte Sachverhalt selbstverständlich eine erhebliche Rolle bei dieser Prüfung spielen dürfte, ersetzt das Gerichtsurteil nicht die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde.
Gerade bei einem emotional derart aufgeladenen Fall ist diese Trennung wichtig. Öffentliche Empörung kann nachvollziehbar sein – sie hebt rechtsstaatliche Verfahrensregeln jedoch nicht auf.
20 Monate auf Bewährung für 51-jährigen Landwirt
Der in den Medien genannte 51-jährige Landwirt aus Borgentreich wurde im Juni vom Amtsgericht Paderborn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nach den gerichtlichen Feststellungen war Kater Kevin lebendig in einem Ofen verbrannt worden.
Ein weiterer, 21-jähriger Mann soll beim Einfangen des Katers geholfen haben. Sein Verfahren wurde Medienberichten zufolge gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt.
PETA fordert für beide Männer ein Tierhalte- und Betreuungsverbot. Auch die Kritik der Organisation am Strafmaß ist jedoch als Position von PETA zu kennzeichnen. Sie ist weder Bestandteil des Urteils noch eine Feststellung des Kreises Höxter.
Wenn Protest die Arbeit des Veterinäramtes erschwert
Der aktuelle Vorgang wirft deshalb eine weitergehende Frage auf: Wo endet legitimer öffentlicher Protest – und ab wann behindert eine organisierte Kampagne möglicherweise genau jene Behörde, von der gleichzeitig schnelles Handeln verlangt wird?
PETA hatte bereits nach dem Urteil ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gefordert. Durch das nun verbreitete Video wurde diese Forderung nochmals verstärkt, indem Zuschauer ausdrücklich dazu aufgefordert wurden, den Kreis Höxter zu kontaktieren.
Die Wirkung war erheblich: Mehr als tausend E-Mails gingen innerhalb kürzester Zeit ein.
Doch eine solche Mailflut ersetzt weder Ermittlungen noch Aktenprüfung noch Anhörung oder eine rechtlich belastbare Entscheidung. Sie erhöht zunächst lediglich den administrativen Aufwand.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn nach Angaben des Landrates Meldungen zu anderen möglichen Tierschutzverstößen zwischen den massenhaft eingehenden Nachrichten zum Fall Kevin schwerer aufzufinden sind. Eine Kampagne, die Aufmerksamkeit für einen bereits bekannten und behördlich bearbeiteten Fall erzeugt, kann damit unbeabsichtigt die Bearbeitung anderer Fälle erschweren, in denen möglicherweise ebenfalls Tiere konkret gefährdet sind.
Nicht die Zahl der E-Mails entscheidet
Entscheidend ist derzeit daher nicht, ob tausend, zehntausend oder noch mehr Menschen dieselbe Forderung an die Behörde schicken.
Entscheidend ist, ob nach Prüfung des konkreten Sachverhalts die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tierhalte- oder Betreuungsverbot erfüllt sind.
Genau dieses Verfahren läuft nach Angaben des Kreises Höxter bereits.
Der Fall Kevin ist emotional schwer erträglich. Gerade deshalb sollte jedoch zwischen berechtigter Empörung, Kampagnenarbeit von Organisationen und der tatsächlichen Arbeit einer Behörde unterschieden werden.
PETA kann Forderungen stellen und Unterstützer mobilisieren. Das Veterinäramt muss dagegen eine Entscheidung treffen, die im Zweifel auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Öffentlicher Druck mag Aufmerksamkeit schaffen. Eine rechtsstaatlich belastbare Entscheidung kann er nicht ersetzen.
GERATI hat sich bereits in einem weiteren aktuellen Fall mit der Frage beschäftigt, wie Gerichte Tierschutzverfahren bewerten und warum öffentliche Erwartungen und juristische Entscheidungen teilweise deutlich auseinanderliegen: Freispruch im Fall Kater Schmotzer: Warum das Urteil mehr Fragen als Antworten hinterlässt.
Quellen
- Westfalen-Blatt – Kreis Höxter erreicht Mailflut zu grausamer Tötung von Kater Kevin – https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/borgentreich/kater-kevin-tierquaeler-landwirt-peta-tierhalteverbot-veterinaer-3614547
- Radio Hochstift – Verbrannter Kater Kevin: Mail-Flut beim Kreis Höxter nach PETA-Video – https://www.radiohochstift.de/nachrichten/paderborn-hoexter/verbrannter-kater-kevin-mail-flut-beim-kreis-hoexter-nach-peta-video.html
- Westfalen-Blatt – Bericht zum Urteil im Fall Kater Kevin und den Forderungen von PETA – https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/warburg/kater-kevin-urteil-tierschutz-peta-3578775?pid=true&ueg=default
- Soester Anzeiger – Kater bei lebendigem Leib verbrannt: Video von Tierschützern sorgt für Mail-Flut bei Behörde – https://www.soester-anzeiger.de/nordrhein-westfalen/kater-bei-lebendigem-leib-verbrannt-video-von-tierschuetzern-sorgt-fuer-mail-flut-bei-behoerde-zr-94434246.html
- WA.de – Kater bei lebendigem Leib im Ofen verbrannt – Tierschützer kritisieren Urteil – https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/kater-bei-lebendigem-leib-im-ofen-verbrannt-tierschuetzer-sprachlos-urteil-94362355.html
- GERATI – Luftgewehr-Angriff auf Katze in Bernau: Kritische Betrachtung – Tierquälerei Katze – https://gerati.de/2025/11/03/tierquaelerei-katze-8×30/
