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Fakten statt Polemik. Aufklärung über radikalen Tierschutz.

Kritisch. Fundiert. Unabhängig.Hintergrundanalysen und aktuelle Entwicklungen.

Autor: Silvio

  • Frank Albrecht outet sich als Internet-Zensur-Enthusiast

    In der digitalen Welt gibt es viele Stimmen, die sich für Freiheit und Meinungsfreiheit einsetzen. Leider gibt es aber auch Stimmen, die diese Freiheit einschränken möchten. Einer dieser Menschen ist Frank Albrecht, ehemaliger Vorsitzender des Vereins EndZoo Deutschland e.V., der in der Vergangenheit immer wieder durch seine harte Linie in Diskussionen aufgefallen ist. Nun hat er sich in einem Beitrag auf Facebook eindeutig als Zensur-Enthusiast geoutet.

    Wie so oft bei Frank Albrecht sind seine Aussagen widersprüchlich. Einerseits behauptet er, er lösche nur Lügen und unwahre Aussagen in Diskussionen. Andererseits zeigt sich aber, dass er nur dann löscht, wenn ihm die Argumente ausgehen oder er keine Beweise und Quellen für seine Wiederlegung hat. Der Blogger GERATI hat in zahlreichen Beiträgen nachgewiesen, dass Frank Albrecht oft nicht in der Lage ist, seine Gegendarstellungen mit Beweisen und Quellen zu belegen. Auch aus den eigenen Reihen wird er darauf hingewiesen, dass er durch Belege und Quellen die Aussagen seiner Kritiker widerlegen könnte. Doch darauf geht er nicht ein, sondern beharrt darauf, dass er niemandem etwas beweisen muss.

    In einem Beitrag zum Thema Hass und Hetze behauptet Frank Albrecht, dass er einer ordentlichen Diskussion und Kritik nicht aus dem Weg geht und diverse Beiträge dazu auf seiner Seite verfügbar sind. Dabei löscht er aber Kommentare, die weder Hass noch Hetze enthalten und bezeichnet sie als „Lügen“. Es ist offensichtlich, dass Frank Albrecht Kommentare nicht auf der Grundlage von Hass und Hetze löscht, sondern auf der Grundlage von Zensur. Wenn er tatsächlich so offen für Diskussionen und Kritik ist, sollte er auch bereit sein, seine Gegendarstellungen mit Beweisen und Quellen zu untermauern.

    Ein weiteres auffälliges Verhalten von Frank Albrecht ist sein regelmäßiges Löschen seiner sozialen Medien. Immer wieder verschwindet er aus den sozialen Netzwerken, nicht weil er nicht aktiv ist, sondern weil er seine Profile löscht. Dieses Verhalten passt nicht zur Aussage, dass er nur Hass und Hetze löscht. Vielmehr könnte man vermuten, dass er sich selbst löscht, weil er seine eigenen Hassbotschaften nicht erträgt. Frank Albrecht scheint sich in einer Welt aus Lügen und Verschwörungen zu bewegen, in der er selbst der einzig wahre Prophet ist.

    Immer wieder betont Frank Albrecht seine angebliche Dialogbereitschaft. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass er nur bereit ist, sich mit Menschen persönlich zu treffen, um mit ihnen zu diskutieren. Online hingegen weigert er sich, sich Diskussionen zu stellen. Das ist ein Problem in der heutigen Zeit, in der der Großteil der Diskussionen online stattfindet. Doch auch bei persönlichen Treffen darf man bezweifeln, dass Frank Albrecht tatsächlich eine konstruktive Diskussion führen möchte. Denn wie bereits erwähnt, scheint er nicht in der Lage zu sein, seine Argumente mit Beweisen und Quellen zu untermauern. Stattdessen löscht er unbequeme Kommentare und diffamiert seine Kritiker.

    Es ist bedauerlich, dass es Menschen wie Frank Albrecht gibt, die sich für Zensur und Einschränkungen der Meinungsfreiheit einsetzen. Gerade in der heutigen Zeit, in der die digitale Welt immer wichtiger wird und viele Menschen online ihre Stimme erheben, ist es entscheidend, dass die Meinungsfreiheit geschützt wird. Es ist wichtig, dass jeder seine Meinung frei äußern kann, solange er dabei nicht gegen Gesetze oder grundlegende ethische Grundsätze verstößt.

    Abschließend bleibt zu hoffen, dass sich Frank Albrecht und ähnliche Personen eines Besseren besinnen und erkennen, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, das es zu schützen gilt. Eine offene und konstruktive Diskussionskultur ist entscheidend für eine funktionierende Demokratie und eine freie Gesellschaft.

  • Tierschutz vs. Landwirtschaft: PETA und das umstrittene Urteil gegen Anbindehaltung

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat erneut für Aufsehen gesorgt, indem sie Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet hat, die Anbindehaltung praktizieren. Doch wie begründet ist dieser Vorwurf? PETA beruft sich dabei auf das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster, das die Anbindehaltung von Rindern im Sommer für maximal zwei Stunden Auslaufpflicht auferlegt. Doch nicht nur ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann von dem betroffenen Landwirt angefochten werden, es wirft auch die Frage auf, ob die vorgeschriebene Auslaufzeit ausreichend ist. Zudem gibt es Kritik an der Polemik von PETA, die in der Vergangenheit immer wieder durch provokante Aktionen und Forderungen für Schlagzeilen gesorgt hat. Wie ist also das Verhältnis von Tierschutz und Landwirtschaft zu bewerten und welche Rolle spielt PETA in diesem Kontext?

    1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster
    2. Die rechtliche Bedeutung des Urteils
    3. Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht
    4. Die Unsicherheit von Urteilen
    5. PETA und die Strafanzeigen
    6. Fazit
    7. Quellen

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster

    Das Urteil 4 K 2151/19 des Verwaltungsgerichts Münster hat in der Tierschutz- und Landwirtschaftsbranche für Aufregung gesorgt. In diesem Fall ging es um die Anbindehaltung von Milchkühen, die laut Tierschutzgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Das zuständige Veterinäramt hatte einen Bußgeldbescheid gegen einen Landwirt erlassen, der ihrer Ansicht nach gegen das Gesetz verstoßen hatte. Der Landwirt legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Veterinäramt in Teilen recht und verurteilte den betroffenen Landwirt dazu, den Kühen in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden täglich Auslauf zu gewähren.

    Das Urteil ist in der Branche umstritten. Viele Landwirte sind der Meinung, dass es unrealistisch sei, den Tieren in dieser kurzen Zeit ausreichend Auslauf zu gewähren. Zudem sei die Anbindehaltung gesetzlich erlaubt, solange die Tiere ausreichend versorgt und gepflegt werden. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Anbindehaltung das Tierwohl beeinträchtige und deshalb nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sei.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Landwirt hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof einzulegen. Es bleibt also abzuwarten, wie das endgültige Urteil ausfallen wird. Einige Experten in der Branche kritisieren das Urteil als zu streng, während andere es als wichtigen Schritt in Richtung Tierschutz sehen.

    Es bleibt auch die Frage, ob das Urteil in der Praxis umsetzbar ist. Viele Landwirte sehen sich mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihren Tieren Auslauf gewähren müssen. Sie müssen möglicherweise zusätzliches Land erwerben oder ihre Stallungen umbauen, um den Anforderungen des Urteils gerecht zu werden. Es wird auch kritisiert, dass das Urteil keine klaren Vorgaben macht, wie der Auslauf gestaltet sein sollte und wie die Tiere in dieser Zeit versorgt werden müssen.

    Insgesamt hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster eine Debatte über die Anbindehaltung von Milchkühen ausgelöst. Es wird diskutiert, ob das Urteil den Tierschutz stärkt oder ob es zu streng und praxisfern ist.

    Die rechtliche Bedeutung des Urteils

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Sachen Anbindehaltung hat sowohl für Tierschützer als auch für Landwirte eine hohe rechtliche Bedeutung. Es geht dabei um die Frage, ob die Anbindehaltung von Rindern in landwirtschaftlichen Betrieben noch zeitgemäß und tierschutzkonform ist.

    Das Verwaltungsgericht Münster hat in dem Urteil 4 K 2151/19 entschieden, dass eine Anbindehaltung von Rindern zwar grundsätzlich zulässig ist, jedoch müssen die Tiere in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September für maximal 2 Stunden Auslauf erhalten. Diese Auslaufpflicht wurde vom Gericht als notwendig erachtet, um den Tieren eine angemessene Bewegungsfreiheit zu gewährleisten und damit ihre körperliche Unversehrtheit zu schützen.

    Für Tierschützer ist dieses Urteil ein Erfolg, da es die Rechte der Tiere stärkt und ein Signal gegen Tierquälerei setzt. Für Landwirte hingegen stellt das Urteil eine Herausforderung dar, da es ihre Arbeitsweise einschränkt und Mehrkosten für zusätzliche Auslaufflächen und -zeiten verursachen kann. Viele Landwirte sehen die Anbindehaltung als notwendiges Mittel an, um die Tiere vor Verletzungen und Übergriffen durch andere Tiere zu schützen und sie bei Bedarf medizinisch versorgen zu können. Die Auslaufpflicht kann hierbei als Eingriff in ihre Betriebsfreiheit angesehen werden.

    Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf die landwirtschaftliche Branche haben wird. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und eine Berufung beim Oberverwaltungsgerichtshof ist noch möglich. Es bleibt also spannend, wie sich die rechtliche Lage bezüglich der Anbindehaltung von Rindern in der Zukunft entwickeln wird.

    Die Fragwürdigkeit der Auslauf-Pflicht

    Die Auslauf-Pflicht von landwirtschaftlichen Nutztieren ist seit langem ein kontrovers diskutiertes Thema im Tierschutz. Das Verwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil, in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern eine Auslauf-Pflicht von zwei Stunden pro Tag in den Monaten Juni bis September festgelegt. Diese Entscheidung hat jedoch bei vielen Tierschützern und -organisationen für Empörung gesorgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die Frage, ob zwei Stunden Auslauf pro Tag im Sommer ausreichend sind, um den Bedürfnissen von Rindern gerecht zu werden. Kritiker argumentieren, dass die Tiere in freier Wildbahn täglich viele Kilometer zurücklegen würden, um Nahrung und Wasser zu finden, und dass sie in der Anbindehaltung ihre natürlichen Bedürfnisse nicht ausleben können. Zudem könnten die Tiere bei unzureichendem Auslauf anfälliger für Erkrankungen und Verhaltensstörungen sein.

    Auch die zeitliche Begrenzung der Auslauf-Pflicht von Juni bis September wird kritisiert. Einige Tierschutzorganisationen fordern eine ganzjährige Auslaufmöglichkeit für Nutztiere, da auch in den anderen Monaten des Jahres Bewegung und frische Luft wichtig für das Wohlbefinden der Tiere seien. Es wird argumentiert, dass Tiere in der Landwirtschaft genauso respektvoll behandelt werden sollten wie Haustiere und dass die Anbindehaltung nicht mit modernen Tierschutzstandards vereinbar sei.

    Insgesamt wird die Auslauf-Pflicht in der Anbindehaltung als problematisch angesehen, da sie nur ein Mindestmaß an Bewegung garantiert und das Wohlbefinden der Tiere möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Viele Tierschutzorganisationen fordern eine vollständige Abschaffung der Anbindehaltung und eine Umstellung auf artgerechtere Haltungsformen.

    Die Unsicherheit von Urteilen

    Die Unsicherheit von Urteilen ist ein bekanntes Problem in der Rechtsprechung, da es oft zu unterschiedlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen kommen kann. Gerade in Bezug auf Tierschutz und Landwirtschaft gibt es oft unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen der Gesetze und Verordnungen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster 4 K 2151/19 ist in diesem Zusammenhang besonders interessant, da es sich um einen Präzedenzfall handelt, der zukünftige Gerichtsentscheidungen beeinflussen könnte.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Rechtsprechung immer vom Einzelfall abhängig ist und jedes Gericht seine eigenen Entscheidungen trifft. Es gibt keine Garantie, dass ein Gericht in einem ähnlichen Fall genauso entscheiden würde wie das Verwaltungsgericht Münster. Dies zeigt, dass die Rechtsprechung immer eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt und man sich nicht immer auf Urteile anderer Gerichte verlassen kann.

    Dennoch können Urteile wie das des Verwaltungsgerichts Münster als Orientierungshilfe dienen und zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung beitragen. Gerade in Fällen, in denen es um den Schutz von Tieren geht, ist eine einheitliche Rechtsprechung besonders wichtig, um Tierquälerei und Missstände in der Landwirtschaft zu verhindern.

    Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster in Zukunft Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Tierschutz haben wird. Es ist jedoch sicher, dass das Thema weiterhin kontrovers diskutiert werden wird und weitere Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich folgen werden.

    PETA und die Strafanzeigen

    PETA hat in den letzten Jahren wiederholt Strafanzeigen gegen Landwirte erstattet, die Anbindehaltung praktizieren. Die radikale Tierrechtsorganisation sieht darin eine Form der Tierquälerei und fordert ein Verbot dieser Haltungsform. Doch nicht alle teilen diese Ansicht und es gibt auch Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Anbindehaltung in einigen Fällen notwendig sein kann, zum Beispiel bei kranken oder aggressiven Tieren.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte haben oft für kontroverse Diskussionen gesorgt. Während die einen die Organisation für ihr Engagement für den Tierschutz loben, werfen ihr andere Polemik und Öffentlichkeitssucht vor. Kritiker argumentieren auch, dass die Strafanzeigen oft aufgrund von fehlender Sachkenntnis und fehlender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Tiere erstattet werden.

    Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Bürger das Recht hat, Strafanzeige zu erstatten, wenn er einen Straftatbestand vermutet. Ob die Anzeige berechtigt ist, entscheiden letztendlich die Ermittlungsbehörden und im Fall einer Anklage auch die Gerichte. Die von PETA gestellten Strafanzeigen werden in der Regel immer abgewiesen und eingestellt.

    Fazit

    Zusammenfassend zeigt sich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur Anbindehaltung in der Landwirtschaft für kontroverse Diskussionen sorgt. Während die radikale Tierrechtsorganisation PETA das Urteil als Meilenstein für den Tierschutz feiert, sehen Landwirte und Verbände ihre Existenz bedroht und kritisieren die Urteilsbegründung als zu wenig praxisnah.

    Besonders umstritten ist die Auslaufpflicht für die Tiere, die nur für maximal 2 Stunden zwischen dem 1. Juni und dem 30. September gilt. Die Praktikabilität dieser Vorgabe wird stark infrage gestellt und auch das Verwaltungsgericht gibt zu, dass es hierbei noch Handlungsbedarf gibt.

    Ein weiteres Problem zeigt sich in der Unsicherheit von Urteilen, die aufgrund der unterschiedlichen Auslegung von Gesetzen und Verordnungen bei verschiedenen Gerichten entstehen kann. Landwirte stehen hier vor einer großen Herausforderung, da sie oft nicht wissen, welche Haltungsformen und Praktiken erlaubt sind und welche nicht.

    Die Strafanzeigen von PETA gegen Landwirte, die Anbindehaltung praktizieren, verdeutlichen zudem den Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft. Während PETA auf eine Abschaffung der Anbindehaltung pocht, sehen Landwirte in der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Haltungsform eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit.

    Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil in der Praxis auswirken wird und ob es zu einer Änderung der Haltungsformen in der Landwirtschaft führen wird. Klar ist jedoch, dass der Konflikt zwischen Tierrecht und Landwirtschaft weiterhin bestehen bleibt und eine Lösung nur durch einen konstruktiven Dialog möglich ist.

    Quellen:

  • Kuriose Reaktionen: Colin Goldner, Rechtsanwalt, verwirrt mit Antworten auf Forderungen

    Per E-Mail erreicht mich eine Nachricht von Colin Goldners Rechtsanwalt. Doch ob dieser überhaupt weiß, dass eine solche Zustellung nicht rechtssicher ist, bleibt fraglich. Aus Transparenz- und Rechtsbewusstsein heraus entscheide ich mich, nicht einfach per E-Mail zu antworten, sondern eine rechtssichere Zustellung per Fax vorzunehmen. Im Interesse der Öffentlichkeit und meiner eigenen Transparenzpflicht als angeblich beschuldigter Betreiber der Webseite www.Gerati.de, veröffentliche ich an dieser Stelle den Wortlaut der E-Mail.

    Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt aus journalistischen Gründen, um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen und die Transparenzpflicht zu erfüllen.



    Sehr geehrter Herr Harnos,
    wir dürfen Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 02.03.2023.
    Eine Zahlung, wie von Ihnen verlangt, wird nicht erfolgen.
    Im Übrigen wollen Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass wir die Giordano Bruno-Stiftung nicht vertreten.
    Die an Sie übersandte Vollmacht ist bezogen auf die von Herrn Dr. Goldner geltend gemachten Unterlassungsansprüche.
    Weitere Sachverhalte, die Sie gegen Herrn Dr. Goldner geltend machen wollen, sind hiervon nicht umfasst.
    Entsprechende Aufforderungen wollen Sie bitte an Herrn Dr. Goldner selbst übersenden.
    Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.
    Mit freundlichen Grüßen
    Späth Rechtsanwalt

    Was die E-Mail enthüllt: Hintergründe und Zusammenhänge

    Ich habe dem Rechtsanwalt und Herrn Colin Goldner eine Rechnung über eine Aufwandsentschädigung als gemeinschaftlicher Schuldner zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, wer letztendlich für die Kosten aufkommt, ob der Rechtsanwalt oder Colin Goldner, der für mich rechtsschriftlich nicht erreichbar ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, werde ich Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen beide Schuldner einleiten.

    Es ist wichtig zu erwähnen, dass die E-Mail des Rechtsanwalts keine rechtsverbindliche Zustellung ist, was eigentlich ein Rechtsanwalt wissen sollte. Interessant wird es nun, denn in meinem letzten Schreiben habe ich erneut die Weiterleitung der Abmahnungen in Bezug auf die von Colin Goldner zu verantwortende Facebook-Seite gefordert. Weder Colin Goldner, der im Impressum als Kontaktperson und somit als haftbarer Ansprechpartner aufgeführt wird, noch die Giordano Bruno-Stiftung haben auf meine Schreiben reagiert.

    Mit der erteilten Vollmacht an den Rechtsanwalt Späth hat Colin Goldner diesem eine Postbevollmächtigung für alle im Zusammenhang mit dem Rechtsverfahren anfallenden Schriftstücke erteilt. Meine Forderungen sind demnach dem Verfahren zuzuordnen, da ich bei Klageerhebung unverzüglich Widerklage einreichen werde, um meine Forderungen einzufordern.

    Colin Goldner ist für zahlreiche falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Drohungen verantwortlich, die er als Verwalter der Facebook-Seite verbreitet hat. Auch die absurden Behauptungen in seinem Buch über meine Person, dass ich Mitglied der rechtsextremen Szene von Görlitz gewesen sei und rechtsradikale Werbung auf der Webseite von GERATI schalte, sind erwähnenswert. Beweise konnte er dafür nicht vorbringen, insbesondere da es sich bei der Werbung um Google Werbung handelt, die auf den Nutzer interessenbezogen ausgeliefert wird. Wenn Colin Goldner also rechtsradikale Werbung angezeigt bekommt, muss er im Internet sein Interesse dafür bekundet haben. Andernfalls würde er Werbung für Toilettenpapier erhalten, passend zu dem Mist, den er verbreitet.

    Und so antwortete ich dem Rechtsanwalt wie folgt …

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12

    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725

    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI
    Silvio Harnos
    BSD-City
    Golden Vienna 2, C2/9
    15322 Serpong
    Indonesien

    Tel.: +49 (0)3581 7921521
    Handy: +62 (0)87 882424150
    Fax: +49 (0)3581 7921529
    E-Mail: info@gerati.de

    BSD-City, 14.03.2023

    Bitte alle Antworten per Fax (+49) 03581 / 7921529 da der Versand per Post sehr lange nach Indonesien dauert!

    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k

    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,

    ich nehme Bezug auf Ihre am 09.03.2023 übersandte E-Mail und teile Ihnen mit, dass diese aufgrund fehlender rechtlicher Zustellung unwirksam ist.

    Punkt Zahlung:

    Als Rechtsanwalt obliegt es Ihnen, Ihren Mandanten vor Rechtsnachteilen zu schützen und ihn auf der Grundlage seiner Angaben über die rechtlichen Aussichten zu informieren. Sollte Ihr Mandant Ihnen vorsätzlich falsche Anschuldigungen unterbreiten, die zu einem Aufwand oder finanziellen Schaden führen, haften Sie dafür. Sie erhalten eine Vergütung von Ihrem Mandanten für Ihre Dienstleistungen, jedoch dürfen Sie durch haltlose Anschuldigungen Ihres Mandanten nicht profitieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie bereits im März 2022 eine Unterlassungsaufforderung ausgesprochen haben, aber bis heute keine gerichtliche Klageschrift eingereicht wurde, obwohl Ihr Mandant auf Facebook wiederholt behauptet hat, dies getan zu haben. Diese Behauptung ist ebenfalls falsch und zielt darauf ab, mich in den sozialen Medien zu diskreditieren.

    Als Rechtsanwalt sind Sie gemeinschaftlich mit Ihrem Mandanten für meine Forderungen haftbar. Sollte Ihr Mandant absichtlich meine Kontaktaufnahme verhindern, indem er mich ghostet und für mich unerreichbar ist, liegt es in Ihrer Verantwortung als Teil des Mandantenverhältnisses, alle Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Eine Nichtweiterleitung würde gegen Ihre Pflichten als Rechtsanwalt verstoßen.

    Punkt Mandatsvollmacht Colin Goldner:

    Colin Goldner ist als verantwortliche Kontaktperson für sämtliche öffentliche Webseiten und sozialen Medien des Great Ape Project benannt. Dies geht einerseits aus dem Impressum hervor, welches unter folgendem Link abrufbar ist:

    Impressum Webseite: greatapeproject.de
    Impressum Webseite: greatapeproject.de

    https://www.greatapeproject.de/impressum/

    Darüber hinaus ist belegt, dass ihr Mandant Colin Goldner seit 2008 als Gremienmitglied im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung tätig ist. Der Nachweis hierzu ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Gremienmitgliedern_der_Giordano-Bruno-Stiftung.

    Ebenso ist belegt, dass Colin Goldner seit 2011 das Great Ape Project sowie dessen soziale Medien und Webseiten leitet. Der entsprechende Beweis kann unter folgendem Link und dessen weiterführenden Verlinkungen eingesehen werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Colin_Goldner.

    Es ist daher unbestritten, dass Ihr Mandant die volle Verantwortung für meine Vorwürfe trägt und zudem als empfangsberechtigte Person im Namen der Giordano Bruno-Stiftung agiert.

    Ich habe versucht, auf rechtlich zulässige Weise mit Ihrem Mandanten Kontakt aufzunehmen, jedoch waren die vorhandenen Kontaktmöglichkeiten für mich nicht verfügbar oder Ihr Mandant hat nicht auf meine E-Mails und Anrufe reagiert, was einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt.

    Ihr Mandant hat in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“ die falsche und absurde Behauptung aufgestellt, dass ich einer neonazistischen Zelle in Görlitz angehört haben soll. Diese Behauptung wird auch auf den von ihm verantworteten Social-Media-Seiten des „Great Ape Project“, durch ihn gepostet, oder von Dritten auf dieser Facebook Seite verbreitet und von ihm wissentlich geduldet, was eine klare Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte darstellt.

    Ihr Mandant behauptet fälschlicherweise in seinem Buch „Robby der letzte Zirkusschimpanse“, dass ich vorsätzlich rechte Werbung auf meiner Webseite gerati.de verbreite. Die auf meiner Webseite geschaltete Werbung wird jedoch ausschließlich von Google auf der Grundlage von Personen- und Interessenbezogenheit ausgespielt. Wenn Ihr Mandant beim Besuch meiner Webseite rechtsgerichtete Werbung angezeigt bekommt, kann dies lediglich auf sein eigenes Interesse in dieser Richtung oder auf seinen regelmäßigen Besuch rechtsradikaler Seiten im Internet zurückzuführen sein. Es ist anzunehmen, dass er ansonsten Werbung für andere Produkte wie Toilettenpapier erhalten würde. Angesichts der Tatsache, dass er wiederholt andere Personen diffamiert hat, insbesondere in seinen Büchern, ist seine Behauptung in diesem Zusammenhang besonders unverantwortlich.

    Es ist unzutreffend zu behaupten, dass in Ihrer Mandatsvollmacht keine weiteren Sachverhalte enthalten sind. Offensichtlich sind Sie beauftragt, Ihren Mandanten in allen Angelegenheiten zu vertreten, die im Zusammenhang mit dem Unterlassungsanspruch stehen, einschließlich der von mir zu erwartenden Widerklagen. Ich bitte Sie daher, Ihre Aussage zu korrigieren und in Zukunft genau zu prüfen, bevor Sie falsche Behauptungen aufstellen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über eine Person einen Straftatbestand darstellen kann, insbesondere wenn dies in der Öffentlichkeit geschieht und die Ehre und Reputation der betroffenen Person beeinträchtigt. Wenn Ihr Mandant also tatsächlich unwahre Behauptungen über eine angebliche Klage oder Strafanzeigen verbreitet, die nicht existieren, könnte er sich möglicherweise wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafbar machen.

    Es ist daher wichtig, dass Ihr Mandant sich in der Öffentlichkeit korrekt und wahrheitsgemäß äußert und keine unwahren Behauptungen verbreitet, die den Ruf anderer Personen schädigen können.

    Als Rechtsanwalt Ihres Mandanten sind Sie verpflichtet, mir eine Klageschrift sowie das Aktenzeichen und das zuständige Gericht mitzuteilen, sofern eine Klage tatsächlich erhoben wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt mir weder eine gerichtliche Klageschrift noch ein Schreiben einer Staatsanwaltschaft vor. Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht nach und teilen Sie mir die benötigten Informationen mit, damit ich meine Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.

    Hiermit fordere ich Ihren Mandanten auf, die unwahren Behauptungen bezüglich einer gerichtlichen Klage und Strafanzeigen gegen mich unverzüglich aus den von ihm verantworteten sozialen Medien zu entfernen. Des Weiteren erwarte ich von Ihrem Mandanten eine schriftliche Unterlassungserklärung, in welcher er sich dazu verpflichtet, zukünftig derartige Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Die Formulierung dieser Erklärung überlasse ich gerne Ihnen als seinem Rechtsanwalt.

    Gleichzeitig ersuche ich hiermit Ihren Mandanten um Mitteilung der Verkaufszahlen seines Buches „Robby – der letzte Zirkusschimpanse„. Wie bereits von mir angemerkt, sind in diesem Buch zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Verleumdungen gegen meine Person enthalten. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, gegen Ihren Mandanten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Es wird höflich darum gebeten, dass Sie mir unverzüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen, ob Sie als Vertreter des Mandanten bereit sind, meine Forderungen und dieses Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten. Sollten Sie sich weigern, diese Pflicht zu erfüllen, obwohl Sie als Rechtsanwalt des Mandanten handeln, könnten Sie sich gemäß § 43a Abs. 3 BRAO strafbar machen. Bitte beachten Sie, dass die Weigerung, die notwendige Kommunikation zwischen Ihrem Mandanten und mir zu erleichtern, eine Verletzung Ihrer anwaltlichen Sorgfaltspflichten darstellen könnte.

    Ich fordere Sie und Ihren Mandanten hiermit auf, mir gemäß § 5 Abs. 1 TMG die notwendigen erreichbaren Zustellmöglichkeiten für Ihren Mandanten zu benennen. Insbesondere bitte ich Sie, mir eine gültige Faxnummer zu nennen, die Ihr Mandant nachweislich besitzt und aus dem Impressum entfernt hat. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mandant als Diensteanbieter nach § 5 Abs. 1 TMG verpflichtet ist, diese Angaben zur Verfügung zu stellen.

    Um zum Abschluss noch auf ihren Letzen Satz der E-Mail einzugehen. „Der Unterzeichner ist nur für bestimmte Sachverhalte beauftragt und nicht allgemeiner Postbevollmächtigter des Herrn Dr. Goldner.“

    Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Forderungen in den bisherigen Schreiben sich unmittelbar auf das gegenwärtige Verfahren beziehen und ich unverzüglich nach Einreichung einer Klage Widerklage erheben werde, unterliegen Sie als Rechtsanwalt Ihres Mandanten einer rechtlichen Verpflichtung, die Schreiben an Ihren Mandanten weiterzuleiten, sobald Sie Kenntnis von diesen erhalten.

    Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen zur Erledigung der in meinem vorherigen Schreiben dargelegten Forderungen. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort per E-Mail nicht ausreichend ist. Ich fordere Sie auf, rechtssicher per Fax zu antworten. Als Jurist sollten Sie über die notwendige Fachkompetenz verfügen, um diese Anforderung zu verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvio Harnos

  • PETA’s Veterinäramt Ranking: Wichtigtuerei oder ernstzunehmende Bewertung?

    Die Tierrechtsorganisation PETA hat ein Ranking der deutschen Veterinärämter veröffentlicht. Doch statt Lob und Anerkennung zu erhalten, hat PETA mit ihrem Vorgehen erneut für Kontroversen gesorgt. Denn anders als viele glauben, ist PETA keine Tierschutzorganisation, sondern eine Tierrechtsorganisation. In ihrem Bestreben, das Leben von Tieren zu verbessern, geht PETA oft unkonventionelle Wege. So auch in diesem Fall, in dem sie Veterinärämter bewerten und das Ergebnis veröffentlichen. Doch wie aussagekräftig sind die Bewertungen und warum hat PETA die erste Pressemitteilung zu ihrem Ranking wieder gelöscht?

    1. PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation
    2. Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?
    3. Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?
    4. Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse
    5. Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile
    6. Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht
    7. Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?
    8. Quellen

    PETA – Tierrechtsorganisation statt Tierschutzorganisation

    PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) bezeichnet sich selbst als Tierrechtsorganisation. Anders als Tierschutzorganisationen verfolgt PETA das Ziel, Tiere nicht nur vor Misshandlung oder Vernachlässigung zu schützen, sondern auch ihre Grundrechte zu wahren. Diese Sichtweise unterscheidet sich grundlegend von der des Tierschutzes, der primär darauf abzielt, das Leid von Tieren zu minimieren. Die Tierrechtsbewegung ist damit politischer und stellt die menschliche Nutzungs- und Eigentumsrechte an Tieren generell infrage. Für PETA bedeutet dies beispielsweise die Forderung nach einem Ende der Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft, der Tierversuche und des Gebrauchs von Tieren für Unterhaltungszwecke.

    Allerdings ist das Vorgehen von PETA nicht unumstritten. Die Organisation ist dafür bekannt, mit provokativen und kontroversen Kampagnen aufzufallen. So sorgte beispielsweise eine PETA-Kampagne mit dem Slogan „Holocaust auf Ihrem Teller“ für Empörung. Zudem geriet die Organisation in die Kritik, als bekannt wurde, dass PETA im eigenen Tierheim bis zu 90 % der Tiere tötet, die in ihre Obhut gelangen.

    In diesem Kontext ist auch das Veterinäramt-Ranking von PETA zu betrachten. Kritiker werfen der Organisation vor, das Ranking als Mittel zur Selbstdarstellung zu nutzen und sich als Vorreiter im Tierschutz zu präsentieren, obwohl ihre Positionen von vielen anderen Tierschutzorganisationen und Tierärzten abgelehnt werden.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA: Wie wird es erstellt?

    PETA veröffentlicht jedes Jahr ein sogenanntes „Veterinäramt-Ranking“, in dem die Arbeit der Veterinärämter in deutschen Städten bewertet wird. Doch wie wird dieses Ranking eigentlich erstellt?

    Laut PETA werden die Veterinärämter anhand von vier Kriterien bewertet: der personellen Ausstattung, der Sachkunde des Personals, der Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und der Transparenz. Die Informationen werden durch schriftliche Anfragen bei den Veterinärämtern sowie durch eine Online-Recherche ermittelt.

    Nach eigenen Angaben bewertet PETA jedes Jahr alle 401 deutschen Kreise und kreisfreien Städte. Dabei werden die Ergebnisse in Form einer Rangliste veröffentlicht, in der die Städte und Kreise mit der besten Veterinäramts-Arbeit auf Platz eins stehen.

    Allerdings gibt es auch Kritik an der Methodik des Rankings. Einige Tierschutzverbände werfen PETA vor, die Kriterien für die Bewertung der Veterinärämter willkürlich ausgewählt zu haben und dass die Ergebnisse wenig aussagekräftig seien. Zudem werde die Arbeit der Veterinärämter oft nur oberflächlich betrachtet und nicht ausreichend berücksichtigt, dass diese oft unterbesetzt und überlastet sind.

    Kritik an der Methodik: Wie aussagekräftig ist das Ranking?

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA ist seit seiner Veröffentlichung umstritten. Kritiker bemängeln vor allem die Methodik, mit der die Bewertung der Veterinärämter erfolgt.

    Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass das Ranking nur aufgrund von öffentlich verfügbaren Informationen erstellt wird. Dabei werden jedoch viele wichtige Faktoren nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel die personelle Ausstattung und Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeitsbedingungen und das Budget der Veterinärämter. Auch die Komplexität und Vielfalt der Aufgaben, die von den Veterinärämtern wahrgenommen werden, wird nicht ausreichend berücksichtigt.

    Zudem wird bemängelt, dass die Kriterien, die PETA zur Bewertung heranzieht, nicht immer aussagekräftig sind. So wird beispielsweise das Vorhandensein von Hunden auf dem Dienstgelände der Veterinärämter als positiver Faktor bewertet, obwohl dies nicht zwangsläufig Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit hat.

    Das Veterinäramt-Ranking von PETA basiert offenbar nicht allein auf objektiven Bewertungskriterien, sondern scheint stark von der Kooperationsbereitschaft mit PETA beeinflusst zu sein. Veterinärämter, die positiv bewertet werden, arbeiten vermutlich eng mit PETA zusammen, während Veterinärämter, die eine Zusammenarbeit ablehnen, eher negativ bewertet werden. Es besteht daher die Vermutung, dass das Ranking in erster Linie als öffentlichkeitswirksame Verleumdungskampagne gegen Veterinärämter dient, die sich nicht mit PETA einlassen möchten. Eine solche Vorgehensweise kann sowohl für die betroffenen Veterinärämter als auch für den Tierschutz insgesamt kontraproduktiv sein.

    Insgesamt wird das Ranking von vielen Experten als wenig aussagekräftig und unzureichend fundiert kritisiert. Auch PETA selbst räumt ein, dass das Ranking nur eine grobe Orientierungshilfe sein soll und nicht als umfassende Bewertung der Veterinärämter angesehen werden darf.

    Warum PETA ihre erste Pressemitteilung löschte: Eine Analyse

    Die Pressemitteilung von PETA bezieht sich explizit auf das Bezirksveterinäramt Berlin-Mitte und dessen Genehmigung für den Einsatz von Kaninchen und Meerschweinchen bei der Aufführung von Richard Wagners „Der Ring der Nibelungen“ in der Berliner Staatsoper. PETA wirft dem Veterinäramt vor, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und die Tierquälerei bei dieser Veranstaltung nicht verhindert zu haben.

    Die Tierrechtsorganisation betont, dass Kaninchen und Meerschweinchen als Fluchttiere besonders empfindlich auf ungewohnte Lautstärke, Lichter und fremde Menschen reagieren. Es könnten sich sogar lebensbedrohliche stressbedingte Erkrankungen entwickeln, wenn diese Tiere auf einer Bühne eingesetzt werden, ohne ausreichende Rückzugsmöglichkeiten. PETA betont, dass Tiere nicht dazu da sind, um auf der Bühne als Attraktionen missbraucht zu werden und fordert das Veterinäramt Berlin-Mitte auf, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen und die Ausbeutung von Tieren auf Berliner Bühnen nicht mehr zu genehmigen.

    Tatsache ist, dass in diesem Fall ein Gerichtsverfahren stattfand und die Verwendung von Kaninchen und Meerschweinchen auf der Bühne genehmigt wurde. PETA ist auch darüber informiert. Das Veterinäramt Berlin-Mitte hatte in diesem Fall keine Befugnis, ein Verbot auszusprechen, da es dadurch gegen das Urteil und das Gesetz verstoßen würde. Eine solche Entscheidung hätte rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

    Der Versuch von PETA, das Veterinäramt von Berlin-Mitte in ein schlechtes Licht zu rücken, zeigt die fragwürdige Natur dieses Veterinäramt-Rankings auf. Das Veterinäramt handelte im Einklang mit geltendem Recht und erhielt trotzdem eine negative Bewertung aufgrund seiner Ablehnung der Zusammenarbeit mit PETA. Durch diesen Versuch, das Amt öffentlich zu diskreditieren, wird die Glaubwürdigkeit des Rankings weiter infrage gestellt.

    Die Tatsache, dass diese Pressemitteilung, für die Peter Höffken verantwortlich war, gelöscht wurde, zeigt deutlich, dass PETA Kritik ohne ausreichende Belege willkürlich verteilt. Es ist bedenklich, wenn Organisationen ihre Anschuldigungen nicht sorgfältig prüfen und somit möglicherweise zu Unrecht den Ruf von Personen oder Institutionen schädigen.

    Veterinärämter an den Pranger stellen: Vor- und Nachteile

    Das Anprangern von Veterinärämtern hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits kann es dazu beitragen, Missstände im Tierschutz aufzudecken und zu beheben. Es kann ein Ansporn für Veterinärämter sein, ihre Arbeit zu verbessern und die Einhaltung von Tierschutzstandards zu gewährleisten.

    Andererseits besteht die Gefahr, dass durch das Anprangern von Veterinärämtern eine pauschale Verurteilung stattfindet, die auch diejenigen trifft, die ihre Arbeit gewissenhaft und verantwortungsbewusst ausüben. Es besteht auch das Risiko von falschen Vorwürfen oder unberechtigter Kritik, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in Veterinärämter untergraben kann.

    Insgesamt sollte eine sachliche und differenzierte Betrachtung der Arbeit von Veterinärämtern im Tierschutz angestrebt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Tierärzten, Veterinärämtern und Tierschutzorganisationen kann dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern und das Wohlergehen von Tieren zu gewährleisten.

    Tierschutz in Deutschland: Eine Übersicht

    In Deutschland gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren. Das wichtigste Gesetz ist das Tierschutzgesetz, das den Schutz von Tieren als Mitgeschöpfen des Menschen festlegt. Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Tieren, die Haltung, den Transport und das Töten von Tieren sowie den Handel mit Tieren.

    Zuständig für die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind die Veterinärbehörden der einzelnen Bundesländer. Diese haben die Aufgabe, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden und Tiere zu schützen.

    Neben dem Tierschutzgesetz gibt es weitere Verordnungen, die den Schutz von Tieren regeln. Dazu gehören beispielsweise die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die Tierschutz-Tiertransportverordnung oder die Tierschutz-Schlachtverordnung.

    Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es auch zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen. Einige der bekanntesten Organisationen sind der Deutsche Tierschutzbund, PETA, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und der Tierschutzverein.

    In den letzten Jahren hat das Thema Tierschutz in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. So gibt es immer mehr Menschen, die sich für den Schutz von Tieren einsetzen und für eine tierfreundliche Lebensweise einstehen. Auch in der Politik wird das Thema Tierschutz immer wieder diskutiert und es werden neue Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Tieren erlassen.

    Fazit: Das Veterinäramt-Ranking von PETA – hilfreich oder kontraproduktiv?

    Insgesamt lässt sich sagen, dass das Veterinäramt-Ranking von PETA eher einer PR-Aktion als einem sinnvollen Bewertungssystem gleicht. Es scheint vielmehr ein Versuch zu sein, Veterinärämter zu einer Zusammenarbeit mit PETA zu erpressen, indem negative Bewertungen vergeben werden, wenn eine Zusammenarbeit abgelehnt wird. Diese Vorgehensweise ist fragwürdig, da sie die eigentliche Arbeit der Veterinärämter nicht angemessen bewertet und die Zusammenarbeit mit PETA überproportional gewichtet.

    Ein Bewertungssystem kann einerseits dazu beitragen, dass Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und das Bewusstsein für Tierschutz gestärkt wird. Allerdings birgt das Ranking auch die Gefahr, dass ein ungerechtfertigter Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufgebaut wird und der Fokus zu sehr auf Mängeln und Verstößen liegt, anstatt auf den positiven Entwicklungen im Tierschutz. Es sollte darauf geachtet werden, dass Bewertungen objektiv und auf fundierten Fakten basieren, um eine gerechte Bewertung zu gewährleisten. Letztendlich kann eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Tierschutzorganisationen und Veterinärämtern dazu beitragen, den Tierschutz zu verbessern

    Zudem können die Bewertungskriterien und die Methodik des Rankings von PETA kritisch hinterfragt werden. So beruht das Ranking auf Selbstauskünften der Veterinärämter und es werden lediglich die quantitativen Aspekte bewertet, während qualitative Aspekte wie beispielsweise die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter nicht berücksichtigt werden.

    Insgesamt scheint das Veterinäramt-Ranking von PETA eher als ein Instrument zur Erpressung von Veterinärämtern zur Zusammenarbeit mit PETA zu dienen. Der Fokus von PETA liegt nicht in erster Linie auf der Verbesserung des Tierschutzes, sondern es geht vielmehr darum, die eigenen ethischen Vorstellungen in der Gesellschaft durch erpresserische Mittel umzusetzen. Während es wichtig ist, Tierschutzverstöße stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, besteht die Gefahr, dass das Ranking einen ungerechtfertigten Generalverdacht gegenüber allen Veterinärämtern aufbaut und zu sehr auf Mängel und Verstöße fokussiert, anstatt auf positive Entwicklungen im Tierschutz. Kritik an Veterinärämtern ist wichtig, sollte jedoch konstruktiv sein und nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Zusammenarbeit mit PETA besteht oder nicht.

    Quellen:

  • Großdemo gegen Circus Krone floppte

    Die Ankündigungen in den sozialen Medien sprachen von der größten Demonstration gegen den Circus Krone. Von tausenden Teilnehmern sprach man im Vorfeld, die sich für angebliche Tierquälerei im Circus Krone, auf der Demo am 4. März, einsetzen wollten.

    Animal United hat gemeinsam mit PETA, Vier Pfoten, dem Verein gegen Tierfabriken, dem Great Ape Project und dem Tierschutzverein München eine „groß“-Demo organisiert. Die Veranstalter gaben bekannt, dass angeblich 1.000 Demonstranten teilgenommen haben. Laut offiziellen Angaben der Polizei München sind jedoch nur einige Hundert dem Aufruf gefolgt.

    Demo vor Circus Krone behördlich zum Schweigen verdonnert

    Die Demonstration begann um 13 Uhr auf dem Königsplatz, wo einige Redner ihre Meinungen und Ansichten zum Thema Tierhaltung äußerten. Jedoch war es erstaunlich, dass keiner dieser Redner sich selbst die Tierhaltung im Circus Krone angesehen hatte, bevor sie ihre Behauptungen aufstellten. Es wurden Mutmaßungen geäußert, ohne dass Fakten und Beweise vorlagen.

    Nach der Versammlung auf dem Königsplatz zogen die Demonstranten weiter zum Circus Krone. Aufgrund von vorangegangenen lautstarken Demonstrationen hatte das Veterinäramt Auflagen erteilt, die die Teilnehmer einhalten mussten. Dazu gehörten das Vermeiden von Trillerpfeifen, Geschrei und lauter Musik.



    vier-pfoten.de
    Auflagen Veterinäramt
    • Die Kundgebung vor Circus Krone muss eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn, also um 14:30 Uhr, beendet sein.
    • Im Umkreis von 500m um Circus Krone dürfen keine lautstarken Mittel, wie z.B. laute Musik mit Bass, Trillerpfeifen, Trommeln oder Tiergeräusche, eingesetzt werden.
    • Für die Kundgebung bei Circus Krone darf eine Schallverstärkung von maximal 75 Dezibel verwendet werden.
    • Wir dürfen uns auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufstellen, allerdings dürfen Teilnehmende von uns nicht direkt vor den Eingang des Circus oder zu den dort wartenden Besuchern.

    https://pawsact.vier-pfoten.de/group/aktivgruppe/veranstaltung/wildtiere-raus-aus-dem-zirkus-demo-am-4323

    Bei vergangenen Tierrechtsdemonstrationen kam es bedauerlicherweise zu Übergriffen auf Besucher des Circus Krone. Einige Demonstranten fuhren mit einem Musikwagen am Kronebau vorbei und erhöhten die Lautstärke der Musik, um die Tiere im Kronebau zu verängstigen. Diese Aktionen sind weder akzeptabel noch repräsentieren sie die wahren Werte des Tierschutzes.

    Das Veterinäramt hat Auflagen für die angeblichen Tierschützer erlassen, um die Tiere zu schützen. Es ist bedauerlich, dass es in der Vergangenheit zu Übergriffen auf Besucher des Circus Krone kam. Die Demonstranten sollten sich bewusst sein, dass ihr Verhalten auch negative Auswirkungen auf die Tiere haben kann. Es ist wichtig, dass alle Menschen, die sich in der Nähe von Tieren aufhalten, verantwortungsvoll handeln und deren Wohlbefinden im Auge behalten.

    Demo, erfolgreiche Werbung für den Circus Krone

    Am vergangenen Wochenende lockte der Circus Krone in München, trotz der Proteste von Tierrechtsaktivisten, zahlreiche Besucher an. Statt dem Aufruf der Demonstranten zu folgen und den Zirkus zu boykottieren, entschieden sich die Zuschauer für den Besuch der Vorstellung. Vor ausverkauftem Haus präsentierten die Artisten und Clowns ihre atemberaubenden Kunststücke und die berühmte Tiershow von Martin Lacey sorgte für Begeisterung bei Groß und Klein.

    Die Tiershow, die in der Vergangenheit immer wieder für Kritik von Tierrechtsorganisationen gesorgt hat, konnte die Besucher dennoch überzeugen. Martin Lacey und seine Tiertrainer zeigten eine beeindruckende Vorstellung mit Löwen, Tigern und Pferden. Die Zuschauer waren begeistert und belohnten die Darbietungen mit minutenlangem Applaus.

    Trotz der Proteste von Tierschützern vor dem Zirkusgebäude konnte der Circus Krone an diesem Tag einen vollen Erfolg verzeichnen. Die Zuschauer ignorierten die Kritik der Aktivisten und genossen stattdessen die bunte Welt des Zirkus. Für die Besucher war es ein unvergessliches Erlebnis, das sie noch lange in Erinnerung behalten werden.

    Tierschutz im Circus Krone

    Der Circus Krone ist in puncto Tierschutz ein Musterbetrieb. Das bescheinigen, hunderte von Veterinären, die regelmäßig die Tiere des Circus Krone begutachten. Es stellt sich jedoch die Frage, wie Tierrechtler zu ihrer Meinung kommen, wenn sie sich nicht einmal die Tierhaltung im Circus Krone anschauen und sich lediglich auf Vermutungen und Behauptungen stützen. Tierschutz bedeutet letztendlich im Sinne des Tieres zu handeln. Wenn Tiere ein familiäres Verhältnis zu ihrem menschlichen Mitbewohner haben, sollte dies auch respektiert werden.

    Natürlich gibt es auch Verstöße bei Tierhaltungen, und es ist wichtig, diese zu ahnden. Allerdings sollten wir uns nicht auf Mutmaßungen und Vorurteile verlassen, sondern uns genau mit der Tierhaltung auseinandersetzen, bevor wir Urteile fällen. Im Falle des Circus Krone haben hunderte von Veterinären bestätigt, dass es sich um einen vorzeigbaren Betrieb handelt, der sich vorbildlich um seine Tiere kümmert. Es ist bedauerlich, dass einige Tierrechtler sich auf Vermutungen und Spekulationen stützen, anstatt sich die Fakten anzuschauen.

    Tierschutz bedeutet im Sinne des Tieres zu handeln. Das bedeutet auch, familiäre Verhältnisse zwischen Mensch und Tier zu respektieren. Im Circus Krone haben die Tiere ein enges Verhältnis zu ihren menschlichen Betreuern, und dieses Verhältnis wird von vielen Menschen geschätzt und bewundert. Es ist unverantwortlich, dieses Verhältnis zu ignorieren oder zu leugnen, wie es einige Tierrechtler tun.

    Es ist wichtig, Verstöße bei Tierhaltungen zu ahnden und sicherzustellen, dass Tiere artgerecht gehalten werden. In Deutschland sind Zirkusse die am meisten kontrollierten Betriebe, und jeder neue Standort wird von zuständigen Veterinären gründlich untersucht. Wie können Tierrechtler, die weder über eine tiermedizinische Ausbildung noch über Erfahrung in der Arbeit mit solchen Tieren verfügen, glauben, dass sie mehr Ahnung haben als die Experten vor Ort? Es ist an der Zeit, dass wir uns auf Fakten und nicht auf Meinungen und Vorurteile verlassen, wenn es um den Tierschutz geht.

    Medien ignorieren die „groß-Demo“

    Es ist auffällig, dass weder von den Tierrechtlern selbst noch von den Medien inhaltlich etwas zu den Demonstrationen gegen den Circus Krone veröffentlicht wurde. In der Vergangenheit wurden die sozialen Medien regelmäßig mit Fotos und Videos von den Protestaktionen geflutet. Dieses Mal herrscht jedoch auffällige Stille, abgesehen von ein paar Dankeskommentaren für den Einsatz von Nicht-Teilnehmern. Auch die Medien selbst haben das Thema bisher nur in kurzen Randbemerkungen im Regionalfernsehen erwähnt und die Demonstranten einfach stehen gelassen.

    Es ist daher nicht verwunderlich, dass während der Demonstration doppelt so viele Zirkusbesucher an der Kasse des Circus Krone standen, um sich eine Eintrittskarte für die nächste Show zu kaufen. Auf der anderen Straßenseite standen stumm und etwas dümmlich dreinschauende angebliche Tierschützer da, die offenbar nicht die Chance genutzt haben, die Tierhaltung im Circus Krone selbst zu überprüfen und sich davon zu überzeugen. Stattdessen scheinen sie eher betröpfelt zu sein, dass sie vor den Tieren nicht laut schreien und sie erschrecken dürfen, was sie offenbar als Tierschutz im Namen der Tierrechte betrachten.

    Es bleibt zu hinterfragen, wie sinnvoll und effektiv solche Demonstrationen sind, wenn sie weder in den sozialen Medien noch in den klassischen Medien eine größere Resonanz finden und die Zuschauerzahlen des betroffenen Zirkus im Gegenteil sogar steigen. Vielleicht wäre es sinnvoller, sich auf konstruktive Lösungen und Verbesserungen in der Tierhaltung zu konzentrieren, anstatt nur auf plakative Protestaktionen zu setzen.

  • Schreiben an die Colin Goldner Rechtsanwälte Az: Goldner 2303-1

    Nachdem ich den Rechtsanwälten von Colin Goldner darauf hinwies und ihm eine Rechnung bzw. Aufwandsendschädigung in Form einer Schadenersatzrechnung zusendet, lieferte er nach über einem Monat endlich eine rechtsgültige Mandatsvollmacht von Colin Goldner. Natürlich antwortete ich ihm sofort in einem Schreiben.

    Rechtsanwälte Moosmeier / Späth

    z.Hd. Ra. Robert Späth
    Hochstr. 12
    94405 Landau

    Deutschland

    Fax: +49 (0)9951 989725
    E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-landau.de

    GERATI

    Silvio Harnos
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    BSD-City, 02.03.2023

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    Ihr Zeichen: Az.: 00118/23 Spa/k
    Mein Zeichen: Goldner 2303-1 (Bitte immer angeben)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth, ich habe die von mir geforderte Mandatsvollmacht, die am 23.2.2023 von Ihrem Mandanten Colin Goldner unterschrieben wurde, erhalten. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass ich hiermit nicht auf die Schadensersatzforderung (siehe Schreiben/Rechnung) verzichte. Sollten Sie und Ihr Mandant als Gesamtschuldner weiterhin die Zahlung verweigern, werde ich die Rechnung als Mahnverfahren mit der angestrebten Übergabe an das zuständige Mahngericht anstreben (§ 362 BGB). Ich fordere Sie daher auf, das offene Betragskonto schnellstmöglich zu begleichen. Des Weiteren habe ich bereits vor Ihrer ersten Unterlassungsaufforderung gegenüber Ihrem Mandanten mehrere Unterlassungsansprüche geltend gemacht, wie aus den beiden Ihnen vorliegenden Abmahnungen ersichtlich ist. Haben Sie mittlerweile, wie von mir gefordert, die beiden Abmahnungen an Ihren Mandanten übergeben? Ihr Mandant wird als verantwortliche Person, die im Namen der Giordano Bruno-Stiftung betriebenen Social-Media-Seiten mit dem Namen „Great Ape Project“ öffentlich im Impressum angegeben. Somit ist er auch für Inhalte verantwortlich, die auf seinen zu verantwortenden sozialen Medien Seiten veröffentlicht werden. Ich erwarte hierzu unverzüglich eine klärende Antwort. Als vertretungsberechtigter Rechtsanwalt treten Sie nun auch als Postbevollmächtigter für im Rechtsverfahren anfallende Rechtschreiben auf. Ihr Mandant und die Giordano Bruno-Stiftung scheinen trotz der erforderlichen Kontaktdatenpflicht falsche Impressumsangaben zu machen oder mich zu ignorieren. Ich fordere deswegen Ihren Mandanten auf, an Eides statt gegenüber mir zu versichern, dass er in keinem Fall eine verantwortliche Position für das „Great Ape Project“ innehat und somit auch nicht für Inhalte verantwortlich ist, die auf den sozialen Medien-Seiten des „Great Ape Project“ gepostet werden. Die zu beanstandenden veröffentlichten Kommentare und Beiträge auf Facebook unter dem Pseudonym „Great Ape Project“ und von Dritten, die größtenteils über Fake-Accounts veröffentlicht werden, sind ehrverletzend, beinhalten immer wieder Urheberrechtsverletzungen, sind beleidigend und enthalten Drohungen und falsche Tatsachenbehauptungen. Damit handelt es sich um eine strafbare Handlung. Gemäß § 7 Abs. 1 TMG ist der Betreiber einer Internetplattform für die eigenen Inhalte verantwortlich. Darüber hinaus haftet er auch für fremde Inhalte, sofern er Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 10 Abs. 1 TMG). Im Impressum des „Great Ape Project“ ist Ihr Mandant als verantwortliche Person für den Inhalt der Plattform benannt. Daher besteht die Vermutung, dass er auch für die von Dritten veröffentlichten Inhalte haftet. Insbesondere da er trotz mehrmaliger Hinweise per E-Mail und Fax von meiner Seite aus nicht reagiert und die strafbaren Handlungen weiterhin öffentlich zugänglich hält, verstärkt sich der Verdacht der Haftung Ihres Mandanten. Seit meinem letzten Schreiben hat Ihr Mandant seine Fax-Nummer im Impressum entfernt. Allerdings ist ein Betreiber eines öffentlichen Internetauftritts gemäß TMG dazu verpflichtet, mindestens zwei erreichbare Kontaktmöglichkeiten anzugeben. Da Ihr Mandant weder telefonisch erreichbar ist, noch auf meine schriftlichen Hinweise per E-Mail reagiert, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Selbst eine E-Mail an die Adresse info@greatapeproject.de blieb unbeantwortet. Ich lege das Schreiben diesem Anschreiben bei und fordere Sie als Postbevollmächtigten Mandatsvertreter auf, es Ihrem Mandanten als verantwortliche Kontaktperson des „Great Ape Project“ zu übermitteln und mir dies zu bestätigen. Seine Haftung als Verantwortlicher für den Internetauftritt des „Great Ape Project“ bleibt hiervon unberührt. Für die verbindliche schriftliche Bestätigung der Haftung Ihres Mandanten gemäß dem Impressum des „Great Ape Project“ setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 9. März 2023. Bitte bestätigen Sie bis dahin schriftlich die Verantwortlichkeit Ihres Mandanten für die Inhalte und Handlungen im Zusammenhang mit dem genannten Projekt. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen oder die Verantwortlichkeit ablehnen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Ihren Mandanten vor. Ich weise darauf hin, dass ich Ihnen in den nächsten Tagen weitere Vorwürfe gegen Ihren Mandanten vorlegen werde. Um die Übersicht zu wahren, bitte ich Sie in Ihren Antwortschreiben immer „Mein Zeichen“ anzugeben, auf die Sie sich beziehen möchten. Mit freundlichen Grüßen, Silvio Harnos 

  • Landratsamt weist Vorwürfe von Tierarzt, gegen Schlachtbetriebe zurück

    In einem Artikel der Mittelbadischen Presse wurden kürzlich Tierschutzverstöße in Schlachtbetrieben im Ortenaukreis aufgedeckt. Ein Veterinär hatte zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz gemeldet, woraufhin das Landratsamt Ortenaukreis reagierte und betonte, dass nur wenige Verstöße festgestellt worden seien. Der Tierschutz genieße in der Region einen hohen Stellenwert und es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit. Das Landratsamt kritisierte den Artikel und wies die suggerierten Vorwürfe zurück. Trotzdem bleibt die Frage im Raum, ob alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau, nachdem der Veterinär von erschreckenden Zuständen berichtet hatte. Eine unabhängige Untersuchung der Zustände in den Betrieben könnte Aufschluss darüber geben.

    In einem Artikel in der Mittelbadischen Presse wurden Tierschutzverstöße in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises angeprangert. Ein Veterinär meldete angeblich zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz. Das Landratsamt Ortenaukreis reagierte auf den Artikel und betonte, dass nur wenige Tierschutzverstöße in den hiesigen Schlachtbetrieben festgestellt werden.

    Landratsamt betont hohen Stellenwert des Tierschutzes

    Landratsamts-Sprecher Kai Hockenjos betonte in seiner Stellungnahme, dass das Veterinäramt des Ortenaukreises einen sehr hohen Wert auf Tierschutz und Tiergesundheit lege. Die Tierschutzpolitik werde auf hohem Niveau praktiziert, um dem festgeschriebenen Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden. Es gebe keine Kompromisse in dieser Angelegenheit.

    Suggerierte Tierschutzverstöße nicht korrekt

    Das Landratsamt kritisierte den Artikel, der suggerierte, dass es in den Schlachtbetrieben des Ortenaukreises von Tierschutzverstößen nur so wimmele. Diese Behauptung sei nicht korrekt. Vielmehr nähmen die Schlachtbetriebe die Belange des Tierschutzes durchweg ernst, was sich auch in der geringen Zahl festzustellender Verstöße widerspiegele. Alle von dem zitierten Tierarzt gemeldeten Verstöße seien vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet worden.

    Kritik an undifferenzierten Behauptungen

    Das Landratsamt wies außerdem die undifferenzierte Behauptung zurück, dass in hiesigen Metzgereien 85 Prozent der festgestellten Verstöße im Bereich des Tierschutzes liegen würden. Ebenso entsprächen die hiesigen Schlachtbetriebe durchweg den aktuellen rechtlichen Anforderungen, auch wenn es sicherlich auch ältere Betriebe gebe und wenn sich bei regelmäßigen Kontrollen mitunter auch Mängel zeigen und vom Amt abgestellt werden würden.

    Generelle Diskreditierung wird zurückgewiesen

    Mit den Hinweisen auf Gewaltandrohung gegen das Überwachungspersonal, Schlachträume, die nicht mehr den Anforderungen entsprechen würden, und einer angeblichen Ignoranz der Schlachtenden gegenüber Beanstandungen würden die Ortenauer Schlachtbetriebe generell diskreditiert. Das sei unredlich und falsch und spiegele die Tatsachen vor Ort nicht wider. Das Landratsamt Ortenaukreis wies diese Behauptungen in dieser Form zurück.

    Kritik an Vorgehen des Veterinärs

    Der Veterinär, der die Anschuldigungen erhoben hatte, wurde in der Stellungnahme des Landratsamts nicht direkt erwähnt, jedoch wurde das Vorgehen des Tierarztes kritisch hinterfragt. Die angeblichen Tierschutzverstöße wurden vom Veterinäramt konsequent abgearbeitet und es liegen keine Beschwerden seitens des Tierarztes vor, dass es bei Anzeigen zu Versäumnissen seitens des Amts gekommen sei. Allerdings bemängelte das Landratsamt, dass der Veterinär die Vorwürfe ohne ausreichende Überprüfung und ohne Rücksprache mit dem Betrieb öffentlich gemacht hatte. Dies könne zu einem erheblichen Imageschaden für den Betrieb führen und sei nicht im Sinne eines konstruktiven Dialogs zwischen Amt und Betrieb. Das Landratsamt betonte zudem, dass es wichtig sei, bei Tierschutzverstößen sachlich und besonnen zu handeln und nicht durch überhastete öffentliche Anschuldigungen unnötig Panik und Verunsicherung zu erzeugen.

    Doch trotz der Bemühungen des Landratsamtes, die Vorwürfe des Veterinärs zu entkräften, bleibt die Frage im Raum, ob tatsächlich alles in Ordnung ist in den Schlachtbetrieben der Ortenau. Der Veterinär hatte in dem besagten Artikel von erschreckenden Zuständen gesprochen und detailliert von seinen Erfahrungen berichtet. So berichtete er von Rindern, die bereits tot in die Betriebe gebracht worden seien, von Tieren, die bei vollem Bewusstsein geschlachtet worden seien, und von einer allgemein herrschenden Atmosphäre, die den Tierschutz nicht ernst nehme.

    Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den Schlachtbetrieben der Ortenau weiterentwickelt. Der Vorwurf des Veterinärs wiegt schwer und sollte nicht einfach abgetan werden. Es bedarf einer unabhängigen Untersuchung der Zustände in den Betrieben, um festzustellen, ob tatsächlich alles in Ordnung ist. Der Tierschutz sollte in jedem Fall ernst genommen werden und es darf keine Kompromisse geben. Nur so kann das Vertrauen in die Betriebe und in die Arbeit des Landratsamtes wiederhergestellt werden.

  • Peter Höffken – Menschenverachtung im Namen von PETA

    Peter Höffken will, sowie es aus der Pressemitteilung hervorgehen könnte, im Namen von PETA mehr tote Polizisten sehen. In den letzten Jahren starben immer wieder Polizeiangehörige im Einsatz. Polizeihunde sind ein wichtiges Hilfsmittel bei der Polizeiarbeit!

    PETA zeigt sich wieder einmal menschenverachtend! Nach dem in Hamburg bei einem Polizeieinsatz ein Polizeihund schwerverletzt wurde, schrieb Peter Höffken im Namen von PETA eine Pressemitteilung und fordert, dass Polizeihunde abgeschafft werden sollen.

    Was ist geschehen?

    In den frühen Morgenstunden des 25. Februars 2023 wurde die Hamburger Polizei zu einer Wohnung in Hamburg-Lohbrügge gerufen, nachdem ein 38-jähriger Mann seine Mutter bedroht hatte. Als die Polizei vor Ort eintraf, wurde der Diensthund Haix als erster in die Wohnung geschickt. Der Mann griff den Hund jedoch unmittelbar an und verletzte ihn schwer mit mehreren Stichen.

    Die Polizei rief daraufhin Spezialisten vom Landeskriminalamt zur Unterstützung, die den Angreifer schließlich mit einem Taser überwältigen konnten. Der Mann wurde anschließend in ein Krankenhaus und später in die Psychiatrie gebracht.

    Dank des mutigen Einsatzes von Haix konnten die Beamten den Angreifer trotz der schweren Verletzung des Hundes festnehmen und die Situation schnell unter Kontrolle bringen. Der Diensthund hatte zuvor bereits bei vielen Einsätzen sein Können bewiesen und Menschenleben gerettet. Auch in diesem Fall hat er maßgeblich dazu beigetragen, dass der Angreifer überwältigt werden konnte, ohne dass weitere Gewalt angewendet werden musste.

    Die Verletzungen von Haix waren schwerwiegend, aber dank der schnellen medizinischen Versorgung und der erfolgreichen Operation hat der Hund den Angriff überlebt und ist nun außer Lebensgefahr. Der Vorfall zeigt erneut, wie gefährlich der Einsatz von Polizeihunden sein kann und wie sehr diese Hunde ihr Leben aufs Spiel setzen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Haix und andere Polizeihunde verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit und ihren Mut.

    Polizei und Suchhunde retten Menschenleben

    Die Arbeit von Polizei- und Suchhunden ist unerlässlich bei der Suche nach vermissten Personen und bei Rettungsaktionen nach Naturkatastrophen. Diese Hunde sind speziell ausgebildet, um Menschen aufzuspüren, die in schwierigen Situationen in Not geraten sind. Oftmals können sie schneller und effektiver arbeiten als menschliche Rettungskräfte.

    Die Erfolgsbilanz von Polizei- und Suchhunden bei der Rettung von Menschenleben ist beeindruckend. In Deutschland haben Polizeihunde im Jahr 2020 mehr als 500 Mal bei der Aufklärung von Straftaten und der Suche nach vermissten Personen geholfen. Einige dieser Einsätze haben direkt dazu beigetragen, Menschenleben zu retten.

    Ein bemerkenswertes Beispiel für die Arbeit von Polizei- und Suchhunden ereignete sich im Jahr 2019, als ein Mann in Nordrhein-Westfalen von einem Hochwasser überrascht wurde und von den Wassermassen mitgerissen wurde. Die Rettungskräfte setzten Suchhunde ein, die den Mann nach mehreren Stunden Suche in einem überschwemmten Gebiet aufspüren konnten. Die Hunde fanden ihn schnell und sicher, was dazu beitrug, sein Leben zu retten.

    In anderen Fällen haben Polizeihunde auch bei der Suche nach vermissten Kindern geholfen. In einem Fall im Jahr 2018 in Bayern konnte ein Polizeihund ein vermisstes Kind in nur wenigen Minuten aufspüren, nachdem es stundenlang vermisst worden war. Der Hund führte die Rettungskräfte direkt zum Kind, das unverletzt und in Sicherheit gefunden wurde.

    PETA will auch Blindenhunde und andere Assistenztiere verbieten

    Noch absurder und behindertenfeindlich ist die Forderung von PETA, sogenannte Assistenzhunde zu verbieten. Assistenzhunde, darunter auch Blindenhunde, ermöglichen Blinden ein eigenständiges Leben mit einem treuen Freund an der Seite.

    Aber auch Tiere, die für psychologische Behandlungen eingesetzt werden, wie z. B. Delfine, möchte PETA verbieten. Diese Verbotsforderung von PETA von Assistenztieren, zeigt auf, wie behindertenfeindlich PETA eingestellt ist.

    Wer andere Menschen, die gehandicapt sind, ein eigenständiges Leben verbieten möchte, in dem man tierische Helfer verbietet, der hat keinen Platz in der Gesellschaft. Wenn man sich dann noch anschaut, dass dieser behindertenfeindliche Verein sogar noch gemeinnützig ist, dann sollte man sich wirklich einmal fragen, wo die Politik die Grenzen für die Vereinsförderung sieht.

  • PETA enttäuscht von Bremer Bürgerschaft – kein Verbot von Tierversuchen

    In dem vorliegenden Artikel wird die Debatte über die Verwendung von Tierversuchen in der medizinischen Forschung beleuchtet. Während Befürworter argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, sehen Kritiker sie als unmoralisch und grausam an. Im Fokus steht hierbei eine Pressemitteilung von PETA, welche die mangelnde Umsetzung der Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen in Bremen kritisiert. Zudem wird der neu vorgestellte Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ erörtert, welcher die Einrichtung von Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vorsieht.

    Tierversuche sind seit Jahrzehnten ein kontrovers diskutiertes Thema in der Gesellschaft. Während einige argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, sind andere der Ansicht, dass die Auswirkungen auf die Tiere zu grausam sind und es alternative Methoden gibt. Diese Debatte geht jedoch weit über ethische und moralische Fragen hinaus und hat auch Auswirkungen auf die Wissenschaft und die Medizin.

    Auf der einen Seite argumentieren Befürworter von Tierversuchen, dass sie notwendig sind, um die Sicherheit und Wirksamkeit von Medikamenten und Behandlungen zu gewährleisten. Tierversuche helfen auch bei der Erforschung von Krankheiten und der Entwicklung neuer Therapien, die sonst nicht möglich wären. Ohne Tierversuche würde die Medizin in ihrer jetzigen Form nicht existieren und die Menschheit hätte keinen Zugang zu vielen wichtigen medizinischen Fortschritten.

    Auf der anderen Seite sehen Kritiker Tierversuche als unmoralisch und grausam an. Viele Menschen sind der Meinung, dass Tiere nicht für die Zwecke des Menschen missbraucht werden sollten und dass es alternative Methoden gibt, die ohne Tierversuche auskommen. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Übertragbarkeit von Ergebnissen auf den Menschen und der möglichen Schädigung der Umwelt. Trotz dieser Bedenken bleibt die Notwendigkeit von Tierversuchen in der medizinischen Forschung jedoch bestehen und wird von vielen Wissenschaftlern und Medizinern unterstützt.

    PETA-Pressemitteilung polemisch unwissenschaftlich

    In einer Pressemitteilung hat die Tierrechtsorganisation PETA die Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen in Bremen kritisiert. Als „unzureichend“ und „vertane Chance“ bezeichnet sie die Änderungen des Hochschulgesetzes, welche ihrer Ansicht nach den Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht werden. Konkret sieht die neue Regelung vor, dass Tierschutzkommissionen eingerichtet werden, die aus gleichen Teilen Wissenschaftlern aus der Tierversuchsforschung und von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen. Diese Kommissionen sollen über die Genehmigung oder Ablehnung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.

    Problematisch an der Aussage von PETA ist, dass sie die Einführung von Tierschutzkommissionen als „symbolisch“ bezeichnet und behauptet, dass sie lediglich eine Beratungsfunktion haben werden. Tatsächlich haben diese Kommissionen in Bremen jedoch eine entscheidende Rolle bei der Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre. Die Landesbehörde wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen über die Genehmigung von Tierversuchen entscheiden. Diese neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, da die Tierschutzkommissionen eine stärkere Kontrolle über die Tierversuche haben werden.

    Ein weiteres Problem der Aussage von PETA ist, dass sie behauptet, dass die Kritik an solchen Regelungen, die Forschungsfreiheit einschränken würden, „haltlos“ sei. Tatsächlich gibt es jedoch in der Wissenschaft und der Gesellschaft eine kontroverse Debatte über Tierversuche und deren Notwendigkeit. Die Freiheit der Wissenschaft wird in vielen Ländern als ein hohes Gut angesehen, und es ist wichtig, dass die Forschungsfreiheit auch bei der Diskussion über Tierversuche respektiert wird.

    Es ist wichtig, dass die Debatte über Tierversuche in der Wissenschaft und der Gesellschaft weiterhin sachlich und ausgewogen geführt wird. Die Einführung von Tierschutzkommissionen in Bremen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, auch wenn es noch weiteren Diskussionsbedarf in diesem Bereich gibt.

    Was sagt der neue Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ aus?

    Die „Bremische Bürgerschaft“ hat einen Gesetzesentwurf zur Einschränkung von Tierversuchen in der Lehre verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung von sogenannten Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vor. Diese Kommissionen sollen zu gleichen Teilen aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Tierversuchsforschung sowie aus von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen. Die Kommissionen sollen künftig über die Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.

    Das Gesetz stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Die Leitung der Universität Bremen spricht von Verfassungswidrigkeit und auch die oppositionelle CDU sieht den Forschungsstandort Bremen als geschwächt und geschädigt an. Auf der anderen Seite begrüßen Tierrechtsorganisationen wie PETA die Entscheidung, fordern jedoch weitere Maßnahmen zur Einschränkung von Tierversuchen in der Forschung.

    Ein Paradigmenwechsel zu tierfreien, humanrelevanten Methoden sei überfällig, so Dr. Tina Stibbe, Science Policy Adviser für PETA Deutschland e. V. Die aktuelle Gesetzesreform betrifft lediglich die Ausbildung von Studierenden und beschränkt somit nicht die allgemeine Forschung. Die Einrichtung von Tierschutzkommissionen sei eher symbolisch zu verstehen, da diese lediglich Beratungsfunktion haben und die Genehmigung von Tierversuchen weiterhin der Landesbehörde unterliegt. Dies mache eine Gefährdung des Forschungsstandorts unwahrscheinlich.

    Trotzdem könnte Bremen mit dem neuen Hochschulgesetz seine Attraktivität als Universitätsstandort erhöhen. Viele Studierende wünschen sich schon lange, dass für ihre wissenschaftliche Ausbildung keine Tierversuche mehr notwendig sind. Der Gesetzentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, doch es bedarf weiterer Anstrengungen, um Tierversuche in der Forschung langfristig zu reduzieren.

    Was sagen die Medien zu dem Gesetzesentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“?

    Der Artikel des „Weser-Kurier“ vom 06.12.2022 berichtet über den Gesetzentwurf der „Bremischen Bürgerschaft“ zur Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen. Der Artikel beschreibt, dass die neue Regelung vorsieht, dass Tierschutzkommissionen eingerichtet werden, die zu gleichen Teilen aus Wissenschaftlern der Tierversuchsforschung und von Tierschutzorganisationen benannten Personen bestehen sollen. Diese Kommissionen sollen über die Durchführung von Tierversuchen entscheiden und die Einhaltung des Tierschutzes überwachen. Der Artikel zitiert die Tierrechtsorganisation PETA, die die Einschränkung der Tierversuche in der Lehre begrüßt, aber eine weitere Beschränkung auf die allgemeine Forschung fordert.

    Der Artikel erwähnt auch die Kritik der Universität Bremen und der oppositionellen CDU. Die Universität Bremen sieht in der neuen Regelung eine Einschränkung der Forschungsfreiheit und spricht von Verfassungswidrigkeit. Die CDU kritisiert die Regelung als zu strikt und sieht den Forschungsstandort Bremen in Gefahr.

    Insgesamt stellt der Artikel den Gesetzentwurf als eine umstrittene Regelung dar, die sowohl Zustimmung als auch Kritik hervorruft. Die Einschränkung von Tierversuchen wird als positive Entwicklung begrüßt, während die Kritiker die Regelung als zu strikt und einschränkend für die Forschungsfreiheit ansehen.

    Was steht im Koalitionsvertrag

    Die Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in Bremen hat in ihrer Vereinbarung zur Zusammenarbeit für die 20. Wahlperiode der „Bremischen Bürgerschaft“ von 2019 bis 2023 auch das Thema Tierschutz und Tierversuche behandelt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Koalition den Tierschutz in Bremen stärken und ausbauen möchte. Dabei soll insbesondere der Schutz von Tieren in der Forschung und bei Tierversuchen verbessert werden.

    Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich die Koalition auf konkrete Maßnahmen verständigt. So sollen Tierversuche an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Bremen eingeschränkt und möglichst vermieden werden. Dabei soll insbesondere auf die Förderung von alternativen Methoden gesetzt werden, um Tierversuche zu ersetzen. Die Koalition sieht dabei eine Vorreiterrolle für Bremen in Deutschland und Europa.

    Des Weiteren soll eine unabhängige Kommission eingerichtet werden, die die Einhaltung von Tierschutzstandards bei Tierversuchen in Bremen überwacht und gegebenenfalls Verstöße aufdeckt und sanktioniert. Dabei sollen auch Tierschutzorganisationen in die Arbeit der Kommission einbezogen werden, um deren Expertise zu nutzen und eine breitere Legitimation zu gewährleisten.

    Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der Regierungskoalition zeigt somit ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Tierschutzes in Bremen und zum Einsatz alternativer Methoden in der Forschung.

    Wie viel Freiraum haben Bundesländer beim Thema Tierschutzgesetz

    Das deutsche Tierschutzgesetz regelt den Umgang mit Tieren in der Bundesrepublik Deutschland und ist somit ein Bundesgesetz. Es ist jedoch möglich, dass die Bundesländer eigene Bestimmungen erlassen, die das Tierschutzgesetz verschärfen oder konkretisieren. Allerdings dürfen diese Bestimmungen nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen und müssen dessen Anforderungen erfüllen.

    Die Gesetzgebungskompetenz für den Tierschutz liegt grundsätzlich beim Bund. Die Bundesländer können jedoch in bestimmten Fällen eigene Regelungen treffen, zum Beispiel bei der Haltung von bestimmten Tierarten oder der Durchführung von Tierversuchen. Hierbei müssen die Vorgaben des Bundesrechts jedoch beachtet werden.

    In der Praxis bedeutet dies, dass die Bundesländer eigene Tierschutzgesetze erlassen können, die über die Vorgaben des Bundesrechts hinausgehen, solange sie mit diesen vereinbar sind. So haben einige Bundesländer zum Beispiel eigene Regelungen für die Haltung von Nutztieren erlassen, um den Tierschutz in der Landwirtschaft zu verbessern.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Bundesrecht immer Vorrang vor Landesrecht hat. Wenn es zu einem Konflikt zwischen Bundes- und Landesrecht kommt, gilt das Bundesrecht. Dies bedeutet auch, dass Bundesländer keine Bestimmungen erlassen können, die im Widerspruch zum Bundesrecht stehen oder dieses unterlaufen.

    Insgesamt haben die Bundesländer somit einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung von Tierschutzgesetzen. Dieser Spielraum ist jedoch durch das Bundesrecht begrenzt und darf dieses nicht untergraben.

    Ausbildung neuer Studenten – wie wichtig sind Tierversuche in der Ausbildung

    Die Ausbildung von Studenten ist ein wesentlicher Bestandteil des Hochschulwesens. Insbesondere in den Naturwissenschaften und der Medizin ist es wichtig, dass angehende Fachkräfte praxisnahe Erfahrungen sammeln können. Hierbei spielen auch Tierversuche eine Rolle. Gegner von Tierversuchen argumentieren jedoch, dass es alternative Methoden gibt, die tierleidfrei sind und zudem oft effektiver und ethisch vertretbarer sind.

    Befürworter von Tierversuchen argumentieren dagegen, dass sie nach wie vor notwendig sind, um komplexe biologische Prozesse und Krankheiten zu erforschen und neue Therapien zu entwickeln. Insbesondere bei der Entwicklung von Medikamenten müssen Tierversuche durchgeführt werden, um die Wirksamkeit und Sicherheit zu überprüfen, bevor sie am Menschen getestet werden können. Hierbei geht es auch um die Sicherheit von Patienten, die von der Einnahme dieser Medikamente profitieren könnten.

    Die Frage, wie wichtig Tierversuche für die Ausbildung von Studenten sind, ist daher eng mit der Frage nach der Notwendigkeit von Tierversuchen insgesamt verknüpft. Für Befürworter von Tierversuchen sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, um angehenden Wissenschaftlern die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Kritiker argumentieren dagegen, dass alternative Methoden wie Simulationen, Computermodelle und in-vitro-Tests dieselben Lernziele erreichen können, ohne dass Tiere dafür leiden müssen.

    Insgesamt bleibt die Frage nach der Bedeutung von Tierversuchen für die Ausbildung von Studenten umstritten. Während einige Universitäten bereits auf tierfreie Methoden umgestiegen sind, werden an anderen Universitäten weiterhin Tierversuche durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich alternative Methoden in der Ausbildung von Studenten weiter etablieren werden und wie sich die Debatte um die Notwendigkeit von Tierversuchen insgesamt entwickeln wird.

    Fazit

    Der Einsatz von Tierversuchen in der Forschung ist ein kontrovers diskutiertes Thema, das ethische, moralische, wissenschaftliche und medizinische Fragen aufwirft. Befürworter argumentieren, dass Tierversuche notwendig sind, um medizinische Fortschritte zu erzielen, während Kritiker sie als unmoralisch und grausam betrachten und alternative Methoden bevorzugen. Das kürzlich verabschiedete Gesetz der „Bremischen Bürgerschaft“ zur Einschränkung von Tierversuchen in der Lehre sieht die Einrichtung von Tierschutzkommissionen an den Hochschulen vor. Diese Kommissionen sollen künftig über die Genehmigung von Tierversuchen in der Lehre entscheiden.

    Die Einführung von Tierschutzkommissionen in Bremen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Tierschutz dar, auch wenn es noch weiteren Diskussionsbedarf in diesem Bereich gibt. Es ist wichtig, dass die Debatte über Tierversuche in der Wissenschaft und der Gesellschaft weiterhin sachlich und ausgewogen geführt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neue Regelung auf den Tierversuchseinsatz in der Forschung auswirken wird und ob alternative Methoden in Zukunft vermehrt zum Einsatz kommen werden. Eine Einschränkung von Tierversuchen in der Forschung könnte möglicherweise zu einem Paradigmenwechsel hin zu tierfreien Methoden führen und somit den Tierschutz und die Forschung gleichermaßen unterstützen.

    Quellen:

    1. PETA-Pressemitteilung: Bremische Bürgerschaft beschließt unzureichende Einschränkung von Tierversuchen an Hochschulen – PETAs Statement: „Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht erfüllt“ – https://www.peta.de/presse/bremische-buergerschaft-beschliesst-unzureichende-einschraenkung-von-tierversuchen-an-hochschulen-petas-statement-versprechen-aus-dem-koalitionsvertrag-nicht-erfuellt/
    2. Bremische Bürgerschaft Landtag – Entwurf eines Sechsten Hochschulreformgesetzes – https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2022-12-06_Drs-20-1705_224e5.pdf
    3. Weser Kurier – Bremen will Tierversuche an Hochschulen einschränken – https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-will-tierversuche-an-hochschulen-einschraenken-doc7oxid5rqkvdc6bu1mt4
    4. SPD-Land-Bremen – Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition 2019-2023 – https://spd-land-bremen.de/Binaries/Binary_6302/Koalitionsvereinbarung-RGR-2019-2023-mitU-final.pdf
    5. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Tierversuche in Deutschland – https://www.bmel.de/DE/themen/tierschutz/tierversuche/tierversuche-node.html Diese Website bietet einen Überblick über Tierversuche in Deutschland und enthält Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Forschung und zu alternativen Methoden.
    6. Deutsches Tierschutzbüro e.V.: Tierversuche – https://www.tierschutzbuero.de/themen/tierversuche/ Das Deutsche Tierschutzbüro gibt einen Überblick über Tierversuche und deren Folgen. Es werden auch alternative Methoden vorgestellt.
    7. Ärzte gegen Tierversuche: Tierversuche – https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/themen/tierversuche Die Website der Organisation Ärzte gegen Tierversuche bietet wissenschaftliche Argumente gegen Tierversuche sowie Informationen zu alternativen Methoden und zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
    8. Europäische Kommission: Tierversuche – https://ec.europa.eu/food/animals/welfare/practice/legislation_en Die Europäische Kommission gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tierversuche in Europa und enthält Informationen zur EU-Tierversuchsrichtlinie und zu alternativen Methoden.
    9. National Institutes of Health (NIH): Animal Research – https://www.nih.gov/about-nih/what-we-do/nih-almanac/animal-research Das NIH bietet Informationen über Tierversuche und deren Rolle in der Forschung. Es werden auch die Grundsätze des Tierschutzes bei Tierversuchen erläutert.
  • EndZoo flüchtet von Facebook – Telefonterror beginnt

    Es ist schon erstaunlich! Frank Albrecht vom Projekt EndZoo wird auf Facebook zur Persona non grata erklärt und löscht sich daraufhin selbst! Gleichzeitig beginnt wieder einmal der Telefonterror! Die neueste Aussage „Für mich kein EndZoo – für mich die Endlösung“! Strafanzeige wird gestellt!

    Sicherlich könnt ihr euch noch an den Telefonterror vom 3. Oktober 2021 erinnern, wo ich auch die Aufnahmen von meinem Anrufbeantworter veröffentlicht hatte.

    Um das Video zu sehen, muss man sich bei YouTube anmelden! Altersbeschränkung aufgrund von massiven Beleidigungen!

    Nun hat derselbe Typ Freitag und Samstag erneut mehrfach mit mir versucht Kontakt aufzunehmen. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, auf welchem Niveau mein Gesprächspartner war. Er beleidigte mich und ich sollte doch endlich Frank Albrecht von EndZoo in Ruhe lassen. Natürlich kamen in diesem Zusammenhang auch Drohungen!

    Wenn das die EndZoo-Armee sein soll, die Frank Albrecht gegen GERATI ins Feld führen möchte, dann dürfte es ein großer Blockbuster werden. Der Zusammenhang zwischen dem Löschen der Facebook-Seite des Projekt EndZoo und dem Telefonterror scheint nicht zufällig zu sein.

    Als ich dann ins Bett ging, sprach der Typ mir noch einmal auf meinen Anrufbeantworter und das möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten!

    [video src="https://gerati.de/wp-content/uploads/2023/02/voicemail-20230225045509.mp4" /]

    Für mich kein EndZoo – für mich die Endlösung! Ich hatte ja bereits mehrfach den Verdacht geäußert, dass Frank Albrecht in der rechtsradikalen Szene aktiv ist. Dieses scheint sich nun zu bestätigen! Aber nein, Frank Albrecht ist natürlich kein Rassist und er wird auch wieder mit Händen und Füßen bestreiten, dass er mit diesem Typen zu tun hat.

    Aber das lässt sich ganz einfach klären. Im Oktober 2021 vergaß der Typ 2 x seine Nummer zu unterdrücken. Also die Telefonnummer ist bekannt und somit sollte es auch ein leichtes für die Ermittlungsbehörden sein, den Anrufer zu identifizieren! Strafanzeige gegen Frank Albrecht und seinem „Freund“ wird natürlich gestellt.