Nach dem Riss von sieben Ziegen in Arzl im Pitztal ist ein Wolf von einem Jäger entnommen worden. Der Wolf soll am selben Abend zu den Tieren zurückgekehrt sein, als der Jäger ihn antraf. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren, prüfen nun die zuständigen Behörden. Der Bezirksparteiobmann der Tiroler Volkspartei, Bernhard Schöpf, fordert unterdessen politische Rückendeckung für den Jäger und die betroffene Landwirtschaft.
Behörden prüfen die Entnahme
Bei dem Vorfall wurden nach den bisher bekannten Angaben sieben Ziegen getötet. Unter den Tieren soll sich zumindest ein trächtiges Muttertier befunden haben. Schöpf verweist deshalb nicht nur auf den wirtschaftlichen Schaden für den Halter, sondern auch auf das Leiden der betroffenen Tiere. Die Angaben zum Riss und zur anschließenden Entnahme stammen aus der lokalen Berichterstattung; die behördliche Prüfung des konkreten Ablaufs ist noch nicht abgeschlossen.
Der Wolf wurde demnach entnommen, als er zur Beute zurückkehrte. Entscheidend ist nun, ob die Situation rechtlich als akute Gefahr bewertet werden kann und ob der Jäger alle dafür geltenden Vorgaben eingehalten hat. Eine abschließende behördliche Feststellung liegt dazu bislang nicht vor. Die Entnahme darf deshalb weder automatisch als rechtswidrig noch bereits als endgültig rechtmäßig eingeordnet werden.
Streit um den neuen Paragrafen
Im Mittelpunkt steht der neue § 52b des Tiroler Jagdgesetzes. Nach Schöpfs Darstellung soll die Vorschrift in akuten Gefahrensituationen ein rasches Eingreifen ermöglichen. Er argumentiert, dass ein Wolf, der Nutztiere gerissen hat und anschließend an den Ort des Geschehens zurückkehrt, nicht erst nach einem weiteren Vorfall zum Gegenstand einer Maßnahme werden dürfe.
Die rechtliche Frage ist damit enger als die politische Forderung. Der Paragraf schafft keine pauschale Freigabe für Wolfsentnahmen, sondern muss auf den konkreten Ablauf angewendet werden. Genau diese Prüfung ist für den Fall in Arzl maßgeblich. Wie der Wolf identifiziert wurde, welche konkreten Umstände der Jäger vorfand und ob sämtliche formalen Voraussetzungen dokumentiert wurden, ist in der abschließenden Bewertung der Behörden zu klären.
Für die betroffene Landwirtschaft geht es derweil um mehr als eine abstrakte Debatte über Wolfsmanagement. Sieben getötete Ziegen bedeuten einen unmittelbaren Verlust und werfen zugleich die Frage auf, wie Halter in vergleichbaren Situationen schnell geschützt werden können. Schöpf stellt den Fall deshalb in einen Zusammenhang mit der praktischen Verantwortung der Jägerschaft: Wer gesetzlich handeln dürfe, müsse sich bei einem Einschreiten auch auf klare politische Unterstützung verlassen können.
Rückhalt für die Jägerschaft als politische Forderung
Schöpf warnt, fehlende Rückendeckung könne Jäger künftig zögern lassen. Ein Gesetz, das rasche Reaktionen ermöglichen soll, verliere aus seiner Sicht an Wirkung, wenn die Beteiligten bei jeder Anwendung persönliche oder politische Konsequenzen befürchten müssten. Seine Forderung richtet sich damit nicht nur auf die Bewertung des Einzelfalls, sondern auch auf die künftige Ausgestaltung des Tiroler Wolfsmanagements.
Schöpf betont außerdem die Nähe des Geschehens zu einem Wohnhaus und fordert, die Sorgen von Tierhaltern und Anwohnern ernst zu nehmen. Eine solche Nähe verändert nicht automatisch die Rechtslage, erhöht aber die praktische Bedeutung des Vorfalls für die Gemeinde. Auch deshalb dürfte die Entscheidung der Behörden Signalwirkung für Jäger, Landwirte und Gemeinden im Bezirk Imst haben.
Entscheidung mit Signalwirkung
Der Fall verbindet einen konkreten Nutztierriss mit einer noch offenen Rechtsprüfung. Politisch steht bereits fest, dass Schöpf den Jäger unterstützt und ein konsequentes Vorgehen in Siedlungsnähe verlangt. Rechtlich muss dagegen erst festgestellt werden, ob die Entnahme den Voraussetzungen des Tiroler Jagdgesetzes entsprach.
Für die Betroffenen zählt nun vor allem eine nachvollziehbare Entscheidung: Sie muss klären, wie die akute Situation bewertet wurde und welche Regeln künftig für vergleichbare Rissereignisse gelten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob § 52b in Arzl wirksam angewendet wurde oder ob der Fall neue Fragen zur Absicherung der Jägerschaft aufwirft.
Quellen
- meinbezirk.at – Wolf im Pitztal: Nach Ziegenriss – Bezirksobmann Schöpf fordert Klarheit für Jäger – Imst – https://www.meinbezirk.at/imst/c-lokales/nach-ziegenriss-bezirksobmann-schoepf-fordert-klarheit-fuer-jaeger_a8893546
- nachrichten.at – Wolf im Tiroler Pitztal ohne Abschussverordnung geschossen | Nachrichten.at – https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/wolf-im-tiroler-pitztal-ohne-abschussverordnung-geschossen;art58,4210014

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