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Schlagwort: Bernhard Schöpf

  • Wolf im Pitztal entnommen: Politischer Rückhalt für Jäger gefordert

    Wolf im Pitztal entnommen: Politischer Rückhalt für Jäger gefordert

    Nach dem Riss von sieben Ziegen in Arzl im Pitztal ist ein Wolf von einem Jäger entnommen worden. Der Wolf soll noch am selben Abend zu den gerissenen Tieren zurückgekehrt sein, als der Jäger ihn antraf. Die zuständigen Behörden prüfen nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entnahme erfüllt waren. Der Bezirksparteiobmann der Tiroler Volkspartei, Bernhard Schöpf, fordert zugleich politische Rückendeckung für den Jäger und die betroffene Landwirtschaft.

    Behörden prüfen die Entnahme

    Bei dem Vorfall wurden nach den bisher bekannten Angaben sieben Ziegen getötet. Unter den Tieren soll sich zumindest ein trächtiges Muttertier befunden haben. Schöpf verweist deshalb nicht nur auf den wirtschaftlichen Schaden für den Halter, sondern auch auf das Leiden der betroffenen Tiere. Für die Landwirtschaft ist der Vorfall damit weit mehr als eine abstrakte Debatte über Wolfsmanagement.

    Der Wolf wurde demnach entnommen, als er zur Beute zurückkehrte. Für die rechtliche Bewertung ist nun entscheidend, welche Situation der Jäger konkret vorfand und ob die Voraussetzungen des Tiroler Jagdrechts erfüllt waren. Die behördliche Prüfung soll klären, ob der Abschuss unter die neuen Regelungen für akute Gefahrensituationen fällt. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die juristische Einordnung offen.

    Streit um den neuen Paragrafen

    Im Mittelpunkt steht der neue § 52b des Tiroler Jagdgesetzes. Nach Schöpfs Darstellung soll diese Vorschrift gerade in Situationen greifen, in denen schnelles Handeln notwendig ist. Er argumentiert, dass ein Wolf, der Nutztiere gerissen hat und anschließend an den Ort des Geschehens zurückkehrt, nicht erst nach einem weiteren Vorfall zum Gegenstand einer Maßnahme werden dürfe.

    Die politische Forderung geht dabei über den konkreten Einzelfall hinaus. Schöpf verlangt klare Regeln und verlässliche Unterstützung für Jäger, die in solchen Situationen Entscheidungen treffen müssen. Aus seiner Sicht verliert ein Gesetz seinen praktischen Nutzen, wenn die Beteiligten bei jeder Anwendung mit persönlichen oder politischen Konsequenzen rechnen müssen. Genau deshalb dürfte die behördliche Bewertung des Falls auch für künftige Wolfsentnahmen in Tirol von Bedeutung sein.

    Für die betroffene Landwirtschaft geht es zugleich um unmittelbaren Schutz. Sieben gerissene Ziegen bedeuten einen erheblichen Verlust und zeigen, wie schnell ein einzelnes Ereignis einen Tierhalter treffen kann. Hinzu kommt die Frage, wie Betriebe reagieren sollen, wenn ein Wolf nach einem Angriff wieder in unmittelbarer Nähe auftaucht. Der Fall macht damit deutlich, dass Wolfsmanagement nicht nur auf dem Papier funktionieren muss, sondern auch in akuten Situationen handlungsfähig sein soll.

    Rückhalt für die Jägerschaft als politische Forderung

    Schöpf warnt davor, dass fehlende Rückendeckung Jäger künftig zögern lassen könnte. Wer gesetzlich handeln darf, müsse sich nach seiner Auffassung darauf verlassen können, dass politische Verantwortungsträger diese Entscheidungen nicht nachträglich pauschal infrage stellen. Seine Forderung richtet sich deshalb nicht nur auf die Bewertung des Falls in Arzl, sondern auf die grundsätzliche Ausgestaltung des Tiroler Wolfsmanagements.

    Besonders hebt Schöpf die Nähe des Geschehens zu einem Wohnhaus hervor. Für Anwohner und Tierhalter erhöht eine solche Situation den Druck, weil sich der Konflikt nicht mehr nur auf abgelegene Weideflächen beschränkt. Die Nähe zu Siedlungsbereichen verändert zwar nicht automatisch die rechtliche Bewertung, unterstreicht aber die praktische Bedeutung des Vorfalls. Genau deshalb dürfte die Entscheidung der Behörden auch über den Bezirk Imst hinaus aufmerksam verfolgt werden.

    Entscheidung mit Signalwirkung

    Der Fall verbindet einen konkreten Nutztierriss mit einer grundsätzlichen politischen Frage. Einerseits steht die behördliche Prüfung der Entnahme noch aus, andererseits fordert Schöpf bereits jetzt, die Verantwortung des Jägers und die Sorgen der betroffenen Landwirtschaft ernst zu nehmen. Damit wird deutlich, dass es nicht nur um einen einzelnen Wolf geht, sondern auch um die Frage, wie handlungsfähig Jäger in vergleichbaren Situationen tatsächlich sind.

    Für die Betroffenen ist nun eine klare und nachvollziehbare Entscheidung entscheidend. Sie sollte erklären, wie die Situation bewertet wurde, welche Voraussetzungen nach § 52b erfüllt sein müssen und welche Handlungsspielräume Jäger künftig haben. Nur mit eindeutigen Regeln lässt sich verhindern, dass im Ernstfall Unsicherheit darüber besteht, was erlaubt ist und was nicht. Der Fall in Arzl könnte deshalb zu einem wichtigen Maßstab für den weiteren Umgang mit Wolfsrissen in Tirol werden.

    Quellen