Trier erlaubt Abschuss von Nilgänsen – PETA kritisiert Schonzeit-Verstoß und rügt Rathaus-Sprache

Was passiert ist und wer betroffen ist

In Trier hat die Obere Jagdbehörde nach Angaben von PETA und mehreren Medienberichten die Schonzeit für Nilgänse im Stadtgebiet ausgesetzt und die Tiere in allen Jagdbezirken der Stadt zum Abschuss freigegeben. Die Stadt begründet die Genehmigungen mit erheblichen Hygieneproblemen an Moselufern, im Palastgarten und auf Liegewiesen; PETA sieht dagegen einen rechtlich und ethisch fragwürdigen Eingriff und prüft rechtliche Schritte gegen Stadt und Jagdbehörde. Der Streit spitzt sich zusätzlich zu, weil ein städtischer Pressesprecher die Vögel in harten Worten beschrieben haben soll – ein Umstand, den die Tierrechtsorganisation als herabwürdigend und potenziell gefährlich für die Tiere anprangert.

Streitpunkt: Schonzeit, Brutzeit und rechtliche Grundlage

PETA führt an, das rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz verbiete die Bejagung erforderlicher Elterntiere während der Brutzeit, solange Jungtiere nicht selbstständig sind. Nach Darstellung der NGO umfassen die erteilten Ausnahmegenehmigungen auch Zeiträume, in denen dies der Fall gewesen sein soll; deshalb fordert PETA Widerruf und legt möglichen Rechtsweg offen. Die Stadt nennt als Motiv überwiegend Hygienemängel auf stark genutzten öffentlichen Flächen. Bisher liegen in den von PETA zitierten Darstellungen keine veröffentlichten veterinärmedizinischen oder gerichtlichen Feststellungen vor, die das Vorgehen der Behörde bestätigen oder entkräften. Damit bleibt die zentrale Rechtsfrage – ob die Genehmigungen inhaltlich ausreichend begründet sind und mit Jagd- und Tierschutzrecht vereinbar sind – offen und Gegenstand des angekündigten Prüfverfahrens durch PETA.

Wortwahl aus dem Rathaus als eigener Konfliktpunkt

PETA kritisiert nicht nur das Verwaltungshandeln, sondern auch die Rhetorik: Dem städtischen Pressesprecher Michael Schmitz werden Formulierungen zugeschrieben wie „alles bekackt von diesen Viechern“ und die Nilgänse seien „eine Art permanenter Stuhlgang“. Die Organisation sieht in dieser Wortwahl eine Herabwürdigung der Tiere, die das öffentliche Klima gegen die Vögel verschärfen könne. Die Stadt hat die zugespitzte Darstellung von Problemen als Erklärung für die Maßnahme vorgebracht; bisher gibt es nach den vorliegenden Meldungen keine separate offizielle Rechtfertigung oder Distanzierung zu den zitierten Formulierungen, ebenso fehlt bislang eine behördliche Untersuchung zu möglichen Folgen der Sprache (etwa ob sie Gewaltbereitschaft fördert). Das heißt: Die Wortmeldungen sind dokumentiert in Medienberichten und von PETA benannt, eine amtliche Gegenfeststellung existiert jedoch nicht.

Als Vertreter von PETA hat der Kampagnenleiter und Fachreferent Peter Höffken das Vorgehen scharf verurteilt und es als „Armutszeugnis“ bezeichnet, weil seiner Auffassung nach fühlende Lebewesen wegen ihrer Hinterlassenschaften getötet würden.

Alternativen, die PETA vorschlägt, und die Frage der Verhältnismäßigkeit

PETA fordert ein Gänsemanagement, das auf Reinigung, Vergrämung, Umgestaltung betroffener Flächen und fachlich begleitete Maßnahmen wie Gelegebehandlung setzt. Die NGO verweist darauf, dass andere Kommunen vergleichbare Probleme ohne Tötungen vermindert hätten, etwa durch spezielle Kehrmaschinen oder durch dauerhafte Vergrämungsmaßnahmen. Die Stadt hält dem entgegen, die Belastungen für Nutzerinnen und Nutzer der Grünflächen seien massiv; nach Medienberichten hat die Stadt zudem bereits verschiedene nicht-letale Maßnahmen erprobt – etwa den Einsatz eines Falkners und andere Vergrämungsversuche – die nach ihrer Darstellung nicht den gewünschten Effekt zeigten. Ob und in welchem Umfang Reinigungstechnik, räumliche Umgestaltung oder Vergrämung praktikabel, effektiv und finanziell tragbar sind, hat die Kommune gegenüber PETA nach den vorliegenden Informationen nicht detailliert dargelegt. Damit bleibt offen, ob die von der Stadt gewählte Maßnahme verhältnismäßig ist oder ob mildere, umsetzbare Alternativen ausreichend geprüft wurden.

Was belegt ist — und was nicht

Belegt ist aus den aktuell vorliegenden Medienmeldungen: PETA hat die Ausnahmegenehmigungen, die Aussage des Pressesprechers und die städtische Begründung öffentlich gemacht; die Obere Jagdbehörde hat nach NGO- und Medienangaben die Schonzeit ausgesetzt und Abschüsse im gesamten Trierer Stadtgebiet erlaubt. Es fehlt hingegen eine veröffentlichte amtliche Dokumentation der individuellen Ausnahmeentscheidungen mit rechtlicher Begründung, ebenso wie belastbare veterinärmedizinische Befunde, die einen unmittelbaren Gesundheitsrisiko- oder Tierseuchencharakter der Verschmutzungen nachweisen würden. Die Rechtslage wird daher derzeit vor allem von zwei widersprechenden Darstellungen bestimmt — PETA spricht von möglichem Verstoß gegen das Jagdrecht, die Stadt von berechtigtem Handeln wegen starker hygienischer Beeinträchtigungen.

Konkrete offene Punkte und Bedeutung für Trier

Für das weitere Verfahren sind drei konkrete Fragen entscheidend: Liegen die Ausnahmegenehmigungen formal und inhaltlich so begründet vor, dass sie die gesetzlichen Hürden der Schonzeit/Brutzeit überwinden? Haben lokale Veterinär- oder Gesundheitsbehörden konkrete Gefährdungen durch die Verschmutzung festgestellt, die eine außergewöhnliche Maßnahme rechtfertigen? Und schließlich: Welche Kosten, Erfolgsaussichten und zeitlichen Horizonte haben nachweislich praktikable Alternativen wie Reinigung oder Vergrämung? Solange diese Punkte nicht öffentlich dokumentiert sind, bleibt der Konflikt juristisch und politisch offen. Für Trier hat der Fall Relevanz weit über die Nilgänse hinaus: Er betrifft den Umgang der Verwaltung mit kommunalen Nutzungskonflikten, die Abwägung zwischen Nutzungsansprüchen und Tierschutz sowie die Wirkung städtischer Kommunikation auf die öffentliche Stimmung gegenüber Wildtieren.

Der Text basiert auf Presseangaben der Stadt, auf Recherchen und auf der Darstellung von PETA; gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Prüfberichte, die den Sachverhalt abschließend klären könnten, sind zum derzeitigen Stand der Berichterstattung nicht veröffentlicht.

#### Quellen:: – https://lokalo.de/artikel/424116/peta-trier-nilgaense-abschuss-schonzeit/ – Nilgans-Zoff eskaliert: "Herabwürdigend" – PETA droht Stadt Trier mit rechtlichen Schritten! – https://lokalo.de/artikel/424116/peta-trier-nilgaense-abschuss-schonzeit/ – Recherchierte Quelle – https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfram_Leibe – Wolfram Leibe – Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfram_Leibe – Wolfram LEIBE | Europäischer Ausschuss der Regionen (European Committee of the Regions) – https://cor.europa.eu/de/mitglieder/wolfram-leibe – Wolfram Leibe – RLC-Trier (Rlc-trier) – https://rlc-trier.de/testimonials/wolfram-leibe/ – Wolfram Leibe – Meinung – SZ.de (Süddeutsche Zeitung) – https://www.sueddeutsche.de/meinung/profil-wolfram-leibe-1.5135105 – Lebenslauf (Trier) – https://www.trier.de/rathaus-politik/stadtpolitik/oberbuergermeister/5325.Lebenslauf.html – GERATI: Nach Konstanz kippt auch Trier das Wildtierverbot – https://gerati.de/2020/09/02/nach-konstanz-kippt-auch-trier-das-wildtierverbot/

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