Die Stadt Trier geht gegen die wachsende Zahl von Nilgänsen vor. Nachdem Vergrämungsversuche nach Angaben der Stadt nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten, genehmigte die Obere Jagdbehörde den Abschuss der Tiere auch während der regulären Schonzeit. Die Ausnahme gilt für sämtliche Jagdbezirke im Trierer Stadtgebiet und ist nach Angaben der Behörde in dieser Größenordnung bislang einmalig in Rheinland-Pfalz.
PETA hält die Entscheidung für unverhältnismäßig, verlangt den Widerruf der Genehmigungen und prüft rechtliche Schritte. Zusätzlich empört sich die Tierrechtsorganisation über drastische Äußerungen des Trierer Pressesprechers Michael Schmitz. Bei genauer Betrachtung ist die Rechtslage jedoch weniger eindeutig, als PETA es in seiner öffentlichen Darstellung erscheinen lässt.
Stadt Trier spricht von erheblichen Belastungen
Nilgänse halten sich in Trier unter anderem im Palastgarten, an den Liegewiesen entlang der Mosel und in Freibädern auf. Dort führen ihre Hinterlassenschaften nach Darstellung der Stadt zu erheblichen Verschmutzungen und zunehmenden Beschwerden aus der Bevölkerung.
Stadtsprecher Michael Schmitz erklärte gegenüber dem SWR, viele Bereiche seien durch die Tiere stark betroffen. Besonders im Nordbad habe man bereits versucht, die Nilgänse mit einem Falkner, Vogelscheuchen und einem sogenannten Reiherschreck zu vertreiben. Diese Maßnahmen hätten jedoch keine ausreichende Wirkung gezeigt.
Die Stadt wandte sich deshalb an die Obere Jagdbehörde. Diese prüfte den Antrag und setzte die Schonzeit für Nilgänse in allen Trierer Jagdbezirken aus. Erste Abschüsse fanden nach Angaben der Stadt bereits in den Stadtteilen Zewen und Pfalzel statt. In stark frequentierten Bereichen darf selbstverständlich nicht geschossen werden, wenn dadurch Menschen gefährdet oder die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt würden.
PETA behauptet möglichen Verstoß gegen den Elterntierschutz
PETA argumentiert, notwendige Elterntiere dürften während der Brut- und Aufzuchtzeit nicht getötet werden, solange ihre Jungtiere noch nicht selbstständig seien. Ein Abschuss könne dazu führen, dass Küken unversorgt zurückbleiben und verenden.
Dieser Grundsatz findet sich tatsächlich im rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetz. Danach dürfen Elterntiere während der Setz- und Brutzeit grundsätzlich nicht bejagt werden, wenn sie für die Aufzucht ihrer Jungtiere benötigt werden.
Was PETA in seiner öffentlichen Kritik allerdings nur unzureichend berücksichtigt: Das Gesetz erlaubt der Oberen Jagdbehörde ausdrücklich Ausnahmen für bestimmte Tierarten. Dazu gehören auch sogenannte ökosystemfremde Wildarten. Die Nilgans wird im Landesjagdgesetz ausdrücklich als eine solche Art aufgeführt.
Die Behörde kann daher sowohl Schonzeiten verkürzen oder aufheben als auch Ausnahmen vom Elterntierschutz zulassen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Entscheidungen ausreichend begründet sind. Allein der Umstand, dass während der allgemeinen Schonzeit Nilgänse geschossen werden dürfen, beweist somit noch keinen Rechtsverstoß.
Ob die Genehmigung rechtmäßig ist, hängt von ihrer Begründung ab
Entscheidend ist nicht, ob eine Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich ist – das ist sie. Entscheidend ist vielmehr, auf welche konkreten Tatsachen sich die Behörde stützt und ob die Voraussetzungen des Landesjagdgesetzes im Einzelfall erfüllt sind.
Das Gesetz nennt unter anderem die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die Vermeidung übermäßiger Wildschäden sowie Störungen des biologischen Gleichgewichts als mögliche Gründe für eine Aufhebung der Schonzeit. Die Stadt verweist neben den Verschmutzungen auch darauf, dass Nilgänse mit heimischen Wasservögeln um Brutplätze konkurrieren und diese verdrängen könnten.
Eine vollständig veröffentlichte Fassung der Trierer Ausnahmegenehmigungen mit sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen liegt bislang nicht vor. Deshalb lässt sich derzeit weder abschließend feststellen, dass die Genehmigungen rechtswidrig sind, noch dass sämtliche rechtlichen Anforderungen zweifelsfrei erfüllt wurden.
PETA kann die Entscheidung selbstverständlich juristisch überprüfen lassen. Die Organisation sollte ihre Rechtsauffassung jedoch nicht mit einer bereits feststehenden Rechtsverletzung verwechseln.
Pressesprecher sorgt mit drastischer Wortwahl für zusätzlichen Streit
Neben den Abschüssen kritisiert PETA vor allem die Wortwahl des Trierer Pressesprechers. Michael Schmitz sagte im Zusammenhang mit den betroffenen Flächen:
„Viele verschiedene Ecken in der Stadt sind betroffen: der Palastgarten, die Liegewiesen an der Mosel und in Schwimmbädern, das Wasser dort – alles ist bekackt von diesen Viechern. Sie sind eine Art permanenter Stuhlgang.“
Die Formulierung ist drastisch und für einen Sprecher einer Stadtverwaltung ungewöhnlich. Sie beschreibt allerdings erkennbar die von der Stadt wahrgenommene Verschmutzung öffentlicher Flächen und ist keine rechtliche Begründung für die Abschussgenehmigung.
PETA geht deutlich weiter und behauptet, eine solche Sprache könne die Stimmung gegen Nilgänse anheizen und möglicherweise Gewalttaten gegen Tiere begünstigen. Einen konkreten Nachweis für diesen Zusammenhang legt die Organisation bislang nicht vor. Aus einer unangemessenen oder zugespitzten Formulierung lässt sich nicht automatisch ableiten, dass dadurch Straftaten gegen Tiere gefördert werden.
PETA fordert Reinigung und Vergrämung statt Abschüssen
PETA verlangt ein nicht tödliches Gänsemanagement. Als mögliche Maßnahmen nennt die Organisation regelmäßige Reinigung, spezielle Kehrmaschinen, Vergrämung, die Umgestaltung betroffener Flächen und eine fachlich begleitete Behandlung der Gelege.
Solche Maßnahmen können Bestandteil eines langfristigen Bestandsmanagements sein. Auch Vertreter der Oberen Jagdbehörde bezeichnen die Gelegeentnahme als mögliche nachhaltige Lösung. Dabei werden Eier behandelt oder aus Nestern entnommen, um die weitere Vermehrung der Tiere zu begrenzen.
Die Stadt Trier erklärt jedoch, dass verschiedene Vergrämungsmethoden bereits erfolglos geblieben seien. Eine Gelegebehandlung sei zudem aufwendig, weil viele Nester schwer zugänglich in Bäumen, Felsen oder Uferböschungen lägen. Außerdem waren zum Zeitpunkt der Diskussion zahlreiche Küken bereits geschlüpft.
PETA kann daher nicht einfach behaupten, mildere Maßnahmen seien ohne Weiteres verfügbar und ebenso wirksam. Entscheidend wäre ein konkreter Vergleich der Kosten, Erfolgsaussichten und praktischen Umsetzbarkeit. Genau diese belastbare Gegenüberstellung fehlt bislang auf beiden Seiten.
GERATI-Fazit: PETAs Empörung ersetzt keine rechtliche Prüfung
Der Konflikt in Trier lässt sich nicht auf die einfache Formel „Kot gegen Tierleben“ reduzieren. Die Stadt steht vor einem realen Nutzungskonflikt auf stark frequentierten öffentlichen Flächen. Gleichzeitig müssen Abschüsse während der Brut- und Aufzuchtzeit besonders sorgfältig begründet und kontrolliert werden.
PETA hat das Recht, die Genehmigungen prüfen zu lassen. Die Organisation erweckt in ihrer Kommunikation jedoch den Eindruck, die Abschüsse verstießen bereits eindeutig gegen das Landesjagdgesetz. Das ist nach dem derzeit bekannten Sachstand nicht belegt.
Das Gesetz schützt notwendige Elterntiere grundsätzlich, erlaubt der Oberen Jagdbehörde bei Nilgänsen aber ausdrücklich Ausnahmen. Da die Nilgans in Rheinland-Pfalz als ökosystemfremde Wildart eingestuft ist, kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Schonzeit eine Bejagung genehmigen.
Ob die konkrete Trierer Entscheidung rechtmäßig und verhältnismäßig ist, hängt deshalb von der bislang nicht vollständig veröffentlichten Begründung der Genehmigungen ab. Erst eine Einsicht in diese Bescheide oder eine gerichtliche Entscheidung könnte die Rechtsfrage abschließend klären.
Bis dahin bleibt vor allem eines festzuhalten: PETAs Ankündigung rechtlicher Schritte ist noch kein Beweis für rechtswidriges Behördenhandeln.
Quellen:
- https://lokalo.de/artikel/424116/peta-trier-nilgaense-abschuss-schonzeit/ – Nilgans-Zoff eskaliert: „Herabwürdigend“ – PETA droht Stadt Trier mit rechtlichen Schritten!
- https://lokalo.de/artikel/424116/peta-trier-nilgaense-abschuss-schonzeit/ – Recherchierte Quelle
- https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfram_Leibe – Wolfram Leibe – Wikipedia
- https://cor.europa.eu/de/mitglieder/wolfram-leibe – Wolfram LEIBE | Europäischer Ausschuss der Regionen (European Committee of the Regions)
- https://rlc-trier.de/testimonials/wolfram-leibe/ – Wolfram Leibe – RLC-Trier (Rlc-trier)
- https://www.sueddeutsche.de/meinung/profil-wolfram-leibe-1.5135105 – Wolfram Leibe – Meinung – SZ.de (Süddeutsche Zeitung)
- https://www.trier.de/rathaus-politik/stadtpolitik/oberbuergermeister/5325.Lebenslauf.html – Lebenslauf (Trier) –
- https://gerati.de/2020/09/02/nach-konstanz-kippt-auch-trier-das-wildtierverbot/ – GERATI: Nach Konstanz kippt auch Trier das Wildtierverbot
