Düsseldorf. Ein ungewöhnlicher Fund am Flughafen Düsseldorf hat für Aufmerksamkeit gesorgt. Zollbeamte stoppten eine 62-jährige Reisende aus Nordrhein-Westfalen, die mehrere Kilogramm tote Tiere aus Thailand nach Deutschland einführen wollte. Obwohl kein Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen festgestellt wurde, musste die Frau sämtliche mitgeführten Lebensmittel abgeben. Der Fall zeigt, wie streng die Einfuhrvorschriften für tierische Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten sind.
Zoll entdeckt tote Frösche, Geckos und Schlangen im Gepäck
Die Kontrolle ereignete sich nach der Ankunft eines Fluges aus Thailand. Die 62-jährige Frau wollte nach Angaben des Zolls den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nutzen. Dort wurde sie jedoch von Beamten kontrolliert.
Bei der Überprüfung ihres Gepäcks machten die Zollbeamten einen ungewöhnlichen Fund. Im Koffer befanden sich insgesamt rund 3,2 Kilogramm tote Tiere. Darunter waren Frösche, Geckos, verschiedene Insekten sowie kleingeschnittene Schlangen. Nach eigenen Angaben hatte die Reisende die Tiere für den persönlichen Verzehr mitgebracht.
Neben den tierischen Produkten fanden die Beamten außerdem rund zwölf Kilogramm Obst und Gemüse im Gepäck der Frau.
Kein Artenschutzverstoß festgestellt
Auf den ersten Blick könnte ein solcher Fund den Verdacht auf Verstöße gegen internationale Artenschutzvorschriften nahelegen. Nach Angaben der Behörden ergaben die Prüfungen jedoch keinen Hinweis darauf, dass es sich um geschützte Tierarten handelte.
Damit lag in diesem Fall kein Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder die entsprechenden europäischen Artenschutzbestimmungen vor. Die Problematik lag vielmehr an anderer Stelle.
Denn unabhängig vom Artenschutz gelten für die Einfuhr tierischer Lebensmittel aus Drittstaaten strenge Regeln. Diese Vorschriften dienen vor allem dem Schutz vor Tierseuchen, Krankheitserregern und anderen gesundheitlichen Risiken.
Warum die Einfuhr trotzdem verboten war
Viele Reisende wissen nicht, dass die Mitnahme von Fleisch, Fisch oder anderen tierischen Produkten aus Nicht-EU-Ländern in zahlreichen Fällen grundsätzlich untersagt ist.
Die Regelungen sollen verhindern, dass gefährliche Krankheitserreger nach Europa eingeschleppt werden. Bereits kleine Mengen können aus Sicht der Behörden ein Risiko darstellen. Deshalb kontrollieren Zoll und Veterinärbehörden regelmäßig Gepäckstücke von Reisenden aus Drittstaaten.
Im vorliegenden Fall führte die Frau nicht nur die toten Tiere mit sich, sondern transportierte gleichzeitig auch Obst und Gemüse. Aufgrund der Art und Menge der mitgeführten Waren entschieden die Behörden, sämtliche Lebensmittel sicherzustellen.
Vernichtung der gesamten Ware angeordnet
Die beschlagnahmten Lebensmittel wurden zunächst sichergestellt und sollen anschließend vernichtet werden. Die Kosten für die Vernichtung muss die Reisende selbst tragen.
Für die Frau bedeutet dies nicht nur den Verlust der mitgebrachten Lebensmittel, sondern auch zusätzliche finanzielle Belastungen. Der Fall verdeutlicht, dass Verstöße gegen Einfuhrbestimmungen selbst dann Konsequenzen haben können, wenn keine geschützten Tierarten betroffen sind.
Reisende sollten Einfuhrbestimmungen vor der Rückreise prüfen
Der Vorfall am Flughafen Düsseldorf macht deutlich, wie wichtig es ist, sich vor einer Reise über die geltenden Einfuhrvorschriften zu informieren. Was in anderen Ländern als gewöhnliches Lebensmittel gilt, kann bei der Einreise in die Europäische Union problematisch sein.
Besonders bei tierischen Erzeugnissen greifen strenge Vorschriften. Wer Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten mitbringen möchte, sollte sich deshalb bereits vor der Abreise über die aktuellen Regelungen informieren. Andernfalls drohen Beschlagnahmungen, Vernichtung der Waren und zusätzliche Kosten.
Während die ungewöhnliche Mischung aus Fröschen, Geckos, Insekten und Schlangen für Schlagzeilen sorgt, sehen die Behörden den Fall vor allem als Beispiel für die konsequente Durchsetzung der Einfuhrbestimmungen zum Schutz von Mensch und Tier.
