VGT dokumentiert regelmäßige Exporte hochträchtiger Kalbinnen nach Algerien

VGT beobachtet regelmäßige Exporte hochträchtiger Kalbinnen nach Algerien

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) dokumentiert, dass im Juni mehrere Tiertransporter aus österreichischen Versteigerungshallen schwangere Kalbinnen zum slowenischen Hafen Koper gebracht haben. Laut VGT fuhren Tierschützer:innen einem der Lkw bis zum Hafen nach und beobachteten, wie die Tiere dort in einen Wartestall verbracht und anschließend auf das Tiertransportschiff „Darla“ verladen wurden. Nach Angaben der Organisation finden solche Schiffsexporte von Oktober bis Juni etwa einmal im Monat statt; pro Aktion würden mehrere Hundert Tiere verschifft. Der VGT nennt konkret eine Firma aus dem Waldviertel als Organisatorin der Transporte und verknüpft sie in seiner Pressemitteilung mit dem Unternehmen, das als verantwortlich für die Tragödie auf der Spiridon II gilt. Diese Darstellung ist als Position des VGT zu kennzeichnen und beruht nach Redaktionseinsicht primär auf eigenen Beobachtungen, Marktberichten und vorliegenden Videoaufnahmen der Aktivist:innen.

Warum Algerien als „Tierschutz‑Hochrisiko‑Staat“ eingestuft wird — und was das praktisch bedeutet

Der VGT weist darauf hin, dass Algerien in seinem Verständnis als Tierschutz‑Hochrisiko‑Staat gilt, vor allem wegen dokumentierter Schlachtpraktiken ohne routinemäßige Betäubung. Diese Bewertung ist eine NGOs‑Einschätzung; sie stützt sich auf frühere Berichte zu Schlachtmethoden in Teilen Nordafrikas und auf Tierschutzstandards, nach denen Schlachtung ohne Betäubung für Tiere höhere Leiden bedeutet. Es existieren keine im vorliegenden Material ausgewiesenen amtlichen Feststellungen österreichischer Behörden, die konkret bescheinigen, dass die auf den aktuellen Schiffen geschlachteten Rinder dort letztlich betäubungslos getötet wurden. Damit bleibt für den konkreten Transportweg und das Schicksal einzelner Tiere eine offene Beleglage.

Technische und rechtliche Lücken: Seeweg als „Ruhepause"

Der VGT macht auf eine rechtliche Besonderheit aufmerksam: Nach geltender EU‑Tiertransportverordnung wird die Zeit auf Schiffen häufig als „Ruhepause“ gewertet, wodurch die zeitlichen Grenzen für Landtransporte faktisch umgangen werden können. In der dokumentierten Praxis heißt das laut VGT: Rinder dürfen zuvor bis zu 29 Stunden auf der Straße transportiert werden und anschließend – so die NGO – ohne effektive zeitliche Beschränkung per Schiff weiterbefördert werden. Die Organisation verweist in ihrer Pressemitteilung zudem auf den Bericht „The Global Livestock Fleet“, der Mängel an bestimmten Tiertransportschiffen über Jahre aufzeigt; für das konkret genannte Schiff „Darla" werden demnach zahlreiche historische Beanstandungen angeführt. Diese Hinweise begründen die NGO‑Kritik an der Sicherheitslage auf Viehschiffen, ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass formelle behördliche Kontrollen oder Strafverfügungen gegen einzelne Betreiber im vorliegenden Material nicht belegt sind.

Verknüpfung zur Spiridon‑II‑Tragödie: Vorwurf, aber keine abschließende polizeiliche Feststellung im vorliegenden Material

Die Pressemitteilung des VGT zieht eine direkte Verbindung zwischen dem Waldviertler Exporteur und dem Schiff Spiridon II, auf dem im vergangenen Jahr Hunderte Tiere starben. Diese Verbindung ist in der NGO‑Darstellung zentral und dient als Begründung für die Forderung nach einem Exportstopp. In den vorliegenden Dokumenten und der VGT‑Mitteilung sind Zeugenaussagen, Marktbeobachtungen und Videomaterial genannt; es fehlt jedoch in diesem Datensatz eine unmittelbar zitierte, abschließende behördliche oder gerichtlich bestätigte Feststellung, die die Verantwortung des namentlich genannten Unternehmens für die Spiridon‑II‑Tragödie rechtsverbindlich belegt. Deshalb ist die Zuschreibung als Vorwurf zu lesen, den der VGT erhebt.

Forderung des VGT und die offizielle Antwortlage

Der VGT fordert in seiner Mitteilung einen generellen Exportstopp für schwangere Zuchtrinder in Länder mit hohem Tierschutzrisiko wie Algerien. Diese Forderung ist eine politische und kampagnenstrategische Position der Organisation. Im vorliegenden Material finden sich keine dokumentierten Reaktionen von zuständigen österreichischen Veterinärbehörden, Zollbehörden oder der von der NGO genannten Firma, die eine offizielle Gegenäußerung oder ein behördliches Prüfverfahren bestätigen würden. Die juristische Situation hängt hier davon ab, ob konkrete Verstöße gegen Transport‑ oder Zulassungsvorschriften nachweisbar sind; zum Beispiel nennt der VGT, dass die Firma keine Typ‑2‑Zulassung für Langstreckentransporte habe und daher Dritte beauftragen müsse. Das allein stellt nach den vorliegenden Angaben jedoch keinen per se strafrechtlichen Befund dar, sondern ist eine faktische Feststellung zur Betriebsstruktur.

Ein präziser, belegter Erkenntnisgewinn für Leserinnen und Leser

Was Leserinnen und Leser nach diesem Beitrag wissen, was in der ursprünglichen NGO‑Aussendung nicht so deutlich getrennt wurde: Die Schilderungen des VGT liefern direkte Beobachtungen über Transporte von Versteigerungshallen nach Koper und die anschließende Verladung auf Viehschiffe; die Einordnung Algeriens als Hochrisiko‑Staat und die Verbindung zur Spiridon‑II‑Tragödie bleiben hingegen Vorwürfe und Bewertungen der NGO, für die in diesem Datensatz keine abschließende, behördliche Bestätigung vorliegt. Technisch‑rechtliche Lücken — etwa die Behandlung von Seetransportzeiten als Ruhepausen — erklären, wie lange Transporte ohne zusätzliche Fristbegrenzung stattfinden können, bilden aber keine alleinige Rechtsgrundlage für einen Exportstopp. Der konkrete Nachweis von Rechtsverstößen oder eine offizielle Erklärung der genannten Firma fehlen momentan in den vorliegenden Quellen.

Die dokumentierten Beobachtungen des VGT rechtfertigen aus Sicht der Redaktion eine behördliche Überprüfung: Sie sind eine belegte Quelle für die Existenz fortgesetzter Exporte und begründete Tierschutzbedenken. Ob daraus verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen folgen, entscheidet sich erst mit offiziellen Prüfungen, Veterinärberichten oder gerichtlichen Feststellungen — die in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten sind.

Quellen:

https://www.krone.at/4226751https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260721_OTS0011/aufgedeckt-spiridon-ii-verantwortlicher-klinger-verschifft-hunderte-kuehe-nach-algerienhttps://vgt.at/de/aktuelles/detailseite/8800/vgt-fordert-exportstopp-schwangerer-rinder-in-tierschutz-hochrisikostaaten-wie-algerien.htmlhttps://vgt.at/de/aktuelles/detailseite/8792/spiridon-ii-exporteur-klinger-einer-der-hauptakteure-auf-oesterreichischen-rinder-versteigerungen.htmlhttps://vgt.at/de/aktuelles/detailseite/8789/rinder-versteigerungen-und-tiertransporte.htmlhttps://vgt.at/de/aktuelles/detailseite/8047/vgt-aktion-vor-oevp-zentrale-gegen-rechtswidrige-exporte-von-schwangeren-rindern-nach-algerien.htmlhttps://gerati.de/2023/09/19/datenbank-fur-tiertransporte/

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