Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Späth,
Ihr Fax vom 13.04.2023 habe ich erhalten und beziehe hierzu, wie folgt Stellung!
Ich möchte Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass Ihr Schreiben aus rechtlicher Sicht unzulässig ist. Es enthält mehrere grobe Fehler, die es rechtsunwirksam und nichtig machen. Es ist bedauerlich, dass ein Schreiben von einem Rechtsanwalt solche Fehler aufweist, und ich frage mich, ob Ihr Briefkopf für betrügerische Absichten missbraucht wurde. Falls dies der Fall ist, sollten Sie dafür sorgen, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt.
Ich weise darauf hin, dass in einer Forderung der Antragsteller und eine rechtlich vorladbare Adresse genannt werden müssen. Das Fehlen dieser Angaben macht Ihr Schreiben rechtsunwirksam.
Zudem fehlen in Ihrem Schreiben die Rechtsgrundlagen für die angeblichen Rechtsverstöße, auf die Sie sich berufen. Das Fehlen dieser Informationen macht Ihr Rechtsschreiben unwirksam.
Es scheint, dass Sie selbst der Auffassung sind, dass die Forderung Ihrer Mandantin rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die von Ihnen vorgelegten fehlerhaften Unterlassungsansprüche aus dem Bereich des Great Ape Projektes scheinen fahrlässig und vorsätzlich falsch gestellt zu sein. Wie Sie selbst in Ihrem Schreiben einräumen, sind Ihnen keine gesetzlichen Grundlagen bzw. vergleichbare Urteile bekannt.
Es ist sogar anzunehmen, dass Ihr Schreiben einen vorsätzlichen Betrugsversuch darstellt, da Sie eine Kostennote von 973,66 € beifügen. Dies könnte gegen § 138 BGB verstoßen.
Ich möchte Sie zudem darauf hinweisen, dass Sie den Rechtsweg im Antrag für Ihren Mandanten Colin Goldner ausgeschlossen haben oder bis heute nicht eingeleitet haben. Wenn Sie oder Ihre Mandanten Unterlassungsansprüche schriftlich einfordern, diese jedoch nicht durch ein Gericht durchsetzen lassen wollen, könnte dies den Anschein der Sittenwidrigkeit erwecken und gegen § 826 BGB verstoßen.
Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich Ihnen und Ihrer Mandantin Adrienne Kneis eine Rechnung als Gesamtschuldner in Höhe meiner Auslagen und Kosten zukommen lassen werde, da Sie wiederholt falsche Unterlassungsforderungen gestellt haben und Ihre Handlungen vorsätzlich zu sein scheinen. Gemäß § 823 Abs. 2 BGB sind Sie dafür haftbar.
Mit freundlichen Grüßen
Silvio Harnos