Europäische Union: Acht Mitgliedsländer wehren sich gegen das Lebenstierexportverbot

Europäische Union: Acht Mitgliedsländer wehren sich gegen das Lebenstierexportverbot

Europäische Union: Acht Mitgliedsländer wehren sich gegen das Lebenstierexportverbot

Ein Aufschrei der Empörung unter acht EU-Staaten, die in einer gemeinsamen Erklärung ihre Ablehnung gegenüber einem Verbot des Exportes von lebenden Tieren in Drittländer zum Ausdruck bringen. Diese Länder argumentieren, dass ein solches Verbot nicht nur ihre Wirtschaft beeinträchtigen würde, sondern auch die Tierschutzstandards in Drittländern nicht verbessern würde.

Acht EU-Mitgliedstaaten haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Bedenken gegenüber einem möglichen Verbot des Exportes von lebenden Tieren in Drittländer geäußert. Sie argumentieren, dass ein solches Verbot negative Auswirkungen auf die Tierproduktion in der EU haben und die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern außerhalb des Binnenmarktes stärken könnte. Die Europäische Kommission plant, in diesem Jahr eine Vorlage für ein neues Tierschutz- und Tiertransportrecht vorzulegen.

Acht EU-Mitgliedstaaten haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen ein Verbot von Lebenstierexporten in Drittstaaten ausgesprochen. Das Papier soll am 30. Januar beim EU-Agrarrat in Brüssel von der portugiesischen Delegation vorgestellt werden und von Frankreich, Spanien, Rumänien, Griechenland, Irland, Litauen und Lettland unterstützt werden.

Regelungen für den Tierschutz bei Transporten anpassen

Die acht Mitgliedstaaten betonen in einem Positionspapier, dass es bereits umfangreiche Regelungen für den Tierschutz bei Straßen-, Luft- und Seetransporten gebe. Diese umfassen Anforderungen an die Zulassung des Transportunternehmers, Genehmigung des Transportmittels, Ausbildung der Fahrer, Platz pro Tier, Fahr- und Ruhezeiten sowie Be- und Entladen der Tiere. Auch die Transportfähigkeit der Tiere wird berücksichtigt. Die Unterzeichner räumen ein, dass diese Regelungen aufgrund der zunehmenden ethischen Bedenken der Gesellschaft und neuer technologischer Entwicklungen angepasst werden müssten. Diese Anpassungen würden sie unterstützen, zum Beispiel in Bezug auf die Harmonisierung der Fahrerausbildung, Definition der Verantwortung der Transportunternehmen und Regeln zum Platzangebot.

Forderung nach deutlicher Verschärfung der Tierschutzregelungen bei Transporten

Die Forderungen acht Mitgliedstaaten werden möglicherweise nicht von allen Delegationen unterstützt. Im Juli des vergangenen Jahres forderten Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Schweden die Kommission auf, ihren Vorschlag durch deutliche Verschärfungen, wie beispielsweise bei der Transportdauer, umzusetzen.

Die Debatte um ein Verbot von Tiertransporten in Drittländern scheint sich zu verschärfen. Ein solches Verbot würde Entwicklungshilfsprojekte, wie das von Deutschland in Marokko in den letzten Jahren finanzierte Projekt zum Bau einer Milchproduktionsanlage, beeinträchtigen.

Dazu wurden auch Kühe nach Marokko exportiert, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führte. Trotzdem wurden die Tiere letztendlich exportiert.

Wie soll man Ländern den richtigen Umgang mit Tieren vermitteln, wenn man ihnen den Zugang zu Lebendtieren verwehrt? Sollte die EU ein Verbot beschließen, werden Drittländer die Transporte übernehmen, ohne dass Tierschutzgesetze eingehalten werden müssen.

Das Recht auf angemessene Ernährung, ist ein universelles Menschenrecht und das gilt auch für Länder, die nicht Teil der Europäischen Union sind. Dies sollte bei der Entscheidungsfindung der Abgeordneten berücksichtigt werden.

Fazit: Ein Verbot von Nutztierhaltung würde dem globalen Tierschutz nicht dienen. Stattdessen sollte die Europäische Union durch Exporte von Wissen und Technologien sowie Hilfsprogramme vor Ort dafür sorgen, dass Menschen in Entwicklungsländern verantwortungsvoll mit Nutztieren umgehen. Dadurch könnten diese Länder selbst tierische Nahrungsmittel produzieren und so den Welthunger bekämpfen, anstatt diese teuer auf dem Weltmarkt einzukaufen.


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